vormundschaft?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von sito, 19. August 2006.

  1. sito

    sito wölfin

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    hallo,

    vielleicht könnt ihr mir helfen.

    meinem vater geht es seit langer zeit körperlich sehr schlecht, dazu kommt nun seit diesem jahr das er zunehmens verwirrter wird.
    er weiss teilweise nicht mehr wo er ist, sieht maisfelder als soldaten an...usw. er ist manchmal völlig verwirrt, dann kann man sich wieder gut mit ihm unterhalten er bräuchte meines erachtens einen vormund.
    meine mutter ist dagegen obwohl sie den vormund ja ohne weiteres machen könnte. sie meint das könne man ihm nicht antun, was ich ganz und gar nicht verstehen kann.
    momentan liegt er im KH und ist OP worden, da wurde dann nach dem vormund gefragt. ich glaube wenn es nicht so dringend gewesen wäre dann hätten die ihn gar nicht OP ohne vormund.

    meine mutter sträubt sich total dagegen und ich möchte mich nun nicht mehr einmischen.
    nur will ich wissen wo es solche vodrucke (laut arzt im internet) gibt.
    erstens für mich selbst, bin ja nicht mehr die gesündeste:rolleyes:, denn das was ich da gerade erlebe möchte ich meinem mann/kindern ersparen.

    vielleicht weiss einer von euch von solchen vordrucken die natürlich vor dem gesetz wirksam sind. ich finde leider keine.

    vielen dank für eure mühe

    sito:)
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-1773ff-1898ff-1909ff.htm

    Zuständig ist da wohl das Familiengericht, das solche Anträge prüft und bearbeitet. ***Nur innerhalb seines festgelegten Aufgabenkreises vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, § 1902 BGB. Es handelt sich um gesetzliche Vertretungsmacht***

    Da das übers BGB geregelt wird, findest du auf deren Seiten evtl. mehr dazu.

    Gruss Kuki

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

    Bei Volltextsuche den Suchbegriff eingeben.
     
  3. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Hi sito,
    den Begriff Vormundschaft gibt es nicht mehr. Es gibt die gesetzliche Betreuung nach Betreuungsgesetz. Die muss beim Amtsgericht beantragt werden. Das könnt ihr als Familie machen oder manchmal macht das auch der Betroffene selbst. Dann kommt auf alle Fälle ein Amtsrichter und beurteilt ob eine Betreuung gemacht wird. So wie du das schilderst ist das sicher für deinen Vater sinnvoll. Angernommen die Betreuung wäre nicht mehr nötig kann sie auch wieder aufgehoben werden. Das wird eh nach einer gewissen Zeit überprüft. Im Sinne des Betreuungsrechts muss der gesetzliche Betreuer im Sinne des Betreuten handeln und wenn möglich auch in Absprache mit ihm. Es gibt die Betreuung für verschieden Bereiche Gesundheitsfürsorge, Finanzen und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Man kann für einen oder auch alle Bereiche vom Amtsrichter bestellt werden.

    Wenn man selbst noch für sich entscheiden kann, reicht es wenn man eine Vollmacht ausstellt. Viele machen das zusammen mit einer Patientenverfügung. Da muss man sich aber auch genau überlegen was man will. Man kann in einer Vollmacht haarklein festlegen was man wie geregelt haben will. Ich finde es aber auch nicht ganz einfach. Wir haben das in unserer Familie für unsere Eltern gemacht und haben uns aus verschieden Vordrucken das zusammengestellt was unsere Eltern wollten.

    Im Krankenhaus kann man sich auch durch die Sozialkarbeiterin des Hauses beraten lassen oder einfach an das Amtsgericht wenden. Das das für deine Mutter schwierig ist, kann ich gut verstehen. Aber dein Vater kann offensichtlich keine Entscheidungen mehr für sich selbst treffen. Da ist es für ihn , euch als Familie, aber auch für Ärzte, Krankenschwestern etc. am sinnvollsten eine Betreuer aus der Familie zu bestellen.
    Alles Gute für deinen Vater, deine Familie und dich.
     
  4. Colana

    Colana Musikus

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    Gesetzliche Betreuung

    Hallo Sito,

    ich habe hier einen interessanten Link, vielleicht hilft er Dir ja weiter, ansonsten habe ich einige Links in der soz. Linksammlung heute zusammengestellt.

    http://www.gesetzliche-betreuung.de/

    Liebe Grüße und gute Besserung für Deinen Vater
    Colana
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    liebe sito

    vllt.findest du bei diesen sites noch unterstützung für euch bzw. auch für dich in sachen "patientenverfügung etc." (bin auch schon seit langem dabei eine vorzubereiten....:rolleyes: ).

    http://www.rheuma-online.de/phorum/search.php?searchid=560288

    ansonsten drücke ich dir bzw. euch die daumen, das ihr zu einer einigung kommen werdet.

    herzliche grüße
    liebelein
     
  6. sito

    sito wölfin

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    Bayern
    hallo liebelein,

    danke für deine antwort, aber eine patientenverfügung ist noch keine vormundschaft, oder?
    ich dachte immer das seien zwei verschiedene sachen.

    lg
    sito
     
  7. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    liebe sito

    es ging dabei auch mehr darum, das du selber für dich einiges regeln willst...(so wie du es damals auch schon geschrieben hast...) denn du bestellst in der regel keinen vormund für dich selber sondern eine vorsorgevollmacht bzw. eine betreuungsverfügung.

    diese links geben dazu gute infos und tipps....

    alles gute

    liebi
     
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