...ich habe jetzt einige Zeit durch (schreibende) Abwesenheit geglänzt. Nach 15,5 Monaten bin ich seit dem 18.4. wieder am arbeiten. Habe auf die Wiedereingliederungszeit verzichtet und wieder voll rein ins Geschehen. Da der Konzern in dem ich arbeite zwischenzeitlich zerschlagen, zum Teil dicht gemacht, zum Teil verkauft wurde, muss das von uns entwickelte Softwarepaket angepasst, korrigiert, umentwickelt, Fehler beseitigt werden. Gleich vom Start weg bis zu 14 Stunden unter Hochdampf arbeiten. Das Kuriose ist, dass wir alle mehr oder weniger gekündigt sind und angehalten sind ranzuklotzen, als gäbe es für uns was zu gewinnen. Das Softwarepaket wird anschliessend von einem externen Unternehmen weiter gepflegt. Selber steht für mich am 23.8. noch meine Anhörung beim Integrationsamt an. Aber so wie es aussieht ist da das OK zur Kündigung nur eine Formsache. Allerdings keinen Schritt ohne Anwalt, nachdem ich feststellen musste, wie Kollegen rücksichtslos und vom Vorgehen her, regelrecht menschenverachtend über den Tisch gezogen wurden. Da werden Formulierungen verwandt, die den betroffenen Sperrzeiten beim Arbeitsamt bescherten usw. usf. Das in Kürze, als "Entschuldingsversuch" für nur hin und wieder kurze Lesebesuche. Ich hoffe man liest sich jetzt öfter. LG Michael
Hallo Aufrecht, Es ist schön von dir zu hören,und das es dir soweit ganz gut geht. Nur die Umstände lassen zu wünschen übrig......leider.! Sweety
Hallo, lieber Aufrecht, ich freue mich, daß es Dir gesundheitlich wieder so einigermaßen gut geht. Mach weiter so, belaste Dich nicht mehr so stark und freu Dich auf den Vorruhestand. Viele liebe Grüße Neli
Hallo Aufrecht, hatten schon fast eine Vermißtenmeldung in Gang gesetzt. Schön von Dir wieder zu hören. LG von Elke.
Mein lieber Schwan...... ....ihr wart in den letzten Wochen und Monaten aber verdammt fleissig. Alleine das Lesen artet ja fast in einen Fulltimejob aus. LG Michael
Neugierig Hallo Michael, Jetzt muss ich mal ganz neugierig fragen: Was ist rausgekommen beim Integrationsamt? Schreib es uns doch bitte mal; ist bestimmt auch für andere interessant. Das mit dem Anwalt muss ich mir mal merken! Respekt, wie Du gleich wieder voll eingestiegen bist. Und, wie verkraftest Du das? Ich hab da schließlich auch meine Erfahrungen und stelle es mir alles andere als vor, gleich mit 14 (!) Stunden zu powern. lg Susanne
Hey Aufrecht, na das will ich doch hoffen, dass Du RO, zuminderst zu einem Halbtagsjob machst. Aber ich hoffe genaus so das Du den Halbtagsjob nicht nur zum lesen verwendest sondern auch wieder etwas zum besten gibt. Lieben Gruß Bine
Am Mittwoch war also das Gespräch mit dem Integrationsamt. Ne Menge innerbetrieblicher Fragen, die ich als Arbeitnehmer so garnicht beantworten kann. Natürlich bindet man (gemeint ist der Gesundschrumpfungsaspirant) dem Arbeitnehmer Internas nicht auf die Nase, damit dieser sie in einem Rechtsstreit gegen ihn verwenden kann. Wenn sich eine Firma "gesundschrumpft" (was für eine perverses Wort), muss man als Arbeitnehmer natürlich auch Opfer bringen (ihr werdet es erraten haben, natürlich nicht der Schrumpfende). Und so war dieser Mittwoch eigentlich erst der Auftakt. Nun habe ich lernen müssen (dank der Zwiegespräche zwischen meinem Anwalt und dem Herrn des Integrationsamtes), dass es bei solch einem Procedere ein soziales Recht und ein Arbeitsrecht gibt, was man fein unterscheiden muss. Wir sind erst einmal beim sozialen Recht angekommen und so wie es aussieht, gibt es nur stumpfe rechtliche Möglichkeiten den Arbeitsplatz zu erhalten. Wie auch, wenn die Bude einfach zugemacht wird und die gleichen Arbeiten von verschiedenen Servicegesellschaften weiter durchgeführt werden. Alles ist zur Zeit also noch in der Schwebe und ich werde, wenn alles zu Ende ist das ganze mal zusammenfassend berichten. Vielleicht an dieser Stelle mal zwei Tips an die unter Euch, die noch im Berufsleben stehen. "Nur" behindert und nicht schwerbehindert? Eine festgestellte Behinderung von unter 50% ist, was den erweiterten Kündigungsschutz anbelangt, nicht sehr hilfreich. Mit einem Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt, kann man, was den Kündigungsschutz anbelangt einem 50%igem gleichgestellt werden. Natürlich ist das kein Schutz vor Kündigung, aber der Arbeitgeber muss sich dann an das Genehmigungsverfahren halten. Unter Umständen "springen" so längere Fristen heraus, die bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung hilfreich sein können. Ihr habt "noch" genügend Werbungskosten, die man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann? Dann solltet ihrs machen, denn im längerfristigen Krankheitsfall, kann das durchaus die Höhe des Krankengeldes beeinflussen. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschft immer so schön sagt: In einem schwebenden Verfahren, können leider keine Einzelheiten bekannt gegeben werden. Wer weiss schon, wer wo so alles mitliest Ich habe schon Pferde Kot.... sehen und das vor der Apotheke ) LG Michael