Verkehrsamt - WER kann helfen ??????

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lynn, 14. August 2006.

  1. Lynn

    Lynn Mitglied

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    Hallo an alle....ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50% schon seit zwei Jahren. Da ich aber mittlerweile nur noch sehr schlecht laufen kann wegen den Knien und Fussgelenken hätte ich gerne einen Zusatz damit ich auf den Beh.-Parkplätzen parken darf. Jetzt meine Frage: Kann man sowas auch beim Verkehrsamt beantragen ? Was für ein Zusatz wäre das dann und was muss man darein schreiben ? Vielleicht kennt sich ja jemand da aus ! Wäre lieb wenn ihr mir antworten könntet :)

    Hoffe ihr habt einen schönen und schmerzfreien Abend,
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    SBG XII Deutschland

    Hallo Lynn,

    du musst einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellen und um die Vergabe von " G " plädieren - dazu solltest du alle wichtigen neuen ärztlichen Untersuchungsergebnisse haben und ganz ganz wichtig: schreibe auf ein Blatt Papier NUR das, was du nicht mehr kannst oder nur sehr schlecht.

    Also, z.B. aufgrund der Fußprobleme nur noch 20 m ohne Hilfe laufen etc.

    Ein "G" oder "aG" zu bekommen ist fast so, als wäre man auf einem Bett unterwegs, angehoben und umhergetragen von Helfern:( Deutschland tut sich arg schwer mit der Vergabe solcher Hilfsmittel.

    Viel Glück.

    Pumpkin
     
  3. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo lynn,

    ich bin nach 2 verschlimmerungsanträgen, 4 widersprüchen und über 1,5 jahre später von 50 % auf 70% und ein G hochgestuft worden. damit darf ich aber keinen behindertenplatz benutzen. was aber ok ist, solange ich den rollstuhl nicht dauerhafte benötige.
    ich habe im nov 05 einen rollstuhl verordnet bekommen und habe trotzdem bis vor 1 woche bis auf einen bescheid warten müssen...wenn ich täglich auf den rollstuhl angewiesen wäre, hätten wir die ganze zeit nur schwer in berlin in den parkhäusern/parkplätzen mit mir anfahren können. die info, das ich den rolli nicht jeden tag benötige, lag dem versorgungsamt erst vor 4 wochen vor.... ich hoffe niemals dauerhaft auf den rolli angewiesen zu sein...sonst ist die mobiliät dank des versorungsamtes monatelang noch mehr als sonst eingeschränkt.......

    wie und wo du dein merkzeichen beantragen kannst, hat dir uschi schon erklärt.

    ich wünsche dir viel erfolg für deinen antrag und wünsche gute besserung.

    liebe grüße
    bine
     
    #3 15. August 2006
    Zuletzt bearbeitet: 15. August 2006
  4. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Grundsätzlich benötigst Du um die Behindertenparkplätze nutzen zu können nicht nur das Kennzeichen G sondern sogar "aG". Das wirst Du aber garantiert nicht bekommen (in der Regel bekommen das nur Beinamputierte).
    Wenn Du aber 70 % und "G" nachweisen kannst, kannst Du in deiner Heimatstadt anfragen ob es die Möglichkeit einer sogenannten Parkerleichterung gibt. Leider ist es auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich welche Rechte mit einer solchen Parkerleichterung verbunden sind. Frag mal bei der Stadtverwaltung nach.
     
  5. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

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    106
    Hallo Lynn,
    Um an einer Parkerleichterung als Behinderter zu kommen, muss man vom Versorgungsamt das Merkzeichen (aG) eingetragen bekommen. Denn wer überwiegend im Liegen muss oder im Rollstuhl sitzen muss, der hat dass Anrecht auf dieses Merkzeichen. In einigen Bundesländern wird man auf Antrag dem aG gleichgestellt wenn man ein G und das Merkzeichen B eingetragen bekommt. In NRW ist dies nicht so. Also viel Glück.

    Klaus
     
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