Urheberrechtsverletzungen

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von KerstinB., 4. Juli 2006.

  1. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

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    Hallo!
    Ich habe mir gerade den eine Link zur WM durchgelesen und da schon auf etwas hingewiesen.
    Solltet ihr hier Bilder von Zeitungen etc. veröffentlichen, ohne Genehmigung, ist das Zeigen der Bilder eine Urheberrechtsverletzung - und zwar pro Bild! Am besten sollte sie rausgenommen werden.
    Immer wenn das aufgerufen wird, sehen z.B. der SPiegel oder die Morgenpost oder sonst wer von wo das Bild geladen wird. Das kann richtig richtig richtig teuer werden!! Die können das ja nachvollziehen, von wo auf die Bilder zugegriffen werden kann.
    Wir haben damit leider schon selber sehr schlechte Erfahrungen gemacht aus der Homepage meines Mannes. Wir sind zum Glück um eine Klage herumgekommen, musste aber viel Geld berappen. Wenn man Pecht hat, kann man auch verklagt werden.
    Man darf auf das Foto nur als Link hinweisen - Deeplink.
    Ich will ja wirklich kein SPielverderber sein, aber wir hatten halt schon diese unschöne Erfahrung und möchte sie anderen ersparen.

    noch eine Ergänzung:
    man kann ja auch nachfragen ob man das Bild zeigen darf und dann bei Genehmigung die Quelle gleich mit angeben.
     
    #1 4. Juli 2006
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2006
  2. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Hallo Kerstin,

    das mit den Deep-Links stimmt so nicht: Wenn das Bild bestandteil eines Framesets ist, dann ist schon die Darstellung außerhalb des Framesets urheberrechtlich zweifelhaft. Einige Urteile haben Deep-Linking untersagt.

    Was die Zeitungsbilder angeht: solange kein Exklusivrecht an die Zeitung verkauft worden ist - was heutzutage eher die Ausnahme darstellt - dann ist nur einer der richtige Ansprechpartner: der Fotograf, denn regelmäßig dürfen die Zeitungen eine weitere Verwendung des Bildes nicht gestatten. Auch hierzu haben sich einige Zeitungen schon Ärger eingehandelt.

    Ohne Genehmigung dürfen Fotografien erst nach max. 70 Jahren verwendet werden (abhängig von der künstlerischen Leistung). Und das Urheberrecht an einem Bild hat nur einer, eben der Fotograf. Allen anderen kann nur ein mehr oder weniger umfangreiches Nutzungsrecht eingeräumt werden. Das gilt im Grund für jedes Foto - ob bei der Familienfeier, dem Betriebsausflug oder dem Usertreffen :D

    Gruß Robert
     
  3. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

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    Hallo Robert!
    Stimmt, was du schreibst!

    Nur mit den 70 Jahre fehlt noch eine Ergänzung.
    Im Urheberrecht heißt es 70 Jahre nach Tod des Autors oder Künstlers sind sie gemeinfrei. Und das gilt dann ja auch nicht, wenn die Erben REchte darauf haben (siehe Carmina Burana - ist nicht gemeinfrei, sondern einer Erbengemeinschaft (Karl Orff))
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Das Problem ist hier auch schon mehrfach aufgetaucht. Zum Glück - soweit ich weiss - konnte das Posting dann entsprechend geändert werden. Einige Fotografen verkaufen auch mit Exclusivrecht an eine Zeitung ! Entsprechendes gilt wohl auch für Gedichte von anderen HPs.

    Gruss Kuki * die auch schon mal deswegen angeschrieben wurde
     
  5. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Nicht ganz ... Orff ist 1987 verstorben, wenn die 70 Jahre jetzt schon rum sind, dann fehlt mir da was :D

    Gruß Robert
     
  6. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Bärlin
    Dagegen spricht auch nichts ... Urheber bleibt aber allein der Fotograf, die Zeitung hat lediglich ein exklusives Nutzungsrecht, d.h. der Fotograf hat sich vertraglich verpflichtet, daß Bild nicht an Dritte weiterzugeben.

    Gruß Robert
     
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