Gilt Psoriasisarthritis als Behinderung?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von degus, 29. Juni 2006.

  1. degus

    degus Neues Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juni 2006
    Beiträge:
    8
    Hallo zusammen, ich bin neu hier in dem Forum und möchte micht erst einmal vorstellen. Ich bin 30 Jahr und leide seit mindestens 18 Monaten an Psoriasisarthritis. Vor 6 Monaten wurde die Krankheit diagnostiziert, nach dem mein Orthopäde und mehr als ein halbes Dutzend andere Ärzte an mir rumlaboriert haben. Behandelt werde ich z.Z. mit 20mg Lantarel Spritzen, einmal pro Woche. Eine Linderung ist nur bedingt vorhanden. Meine Schmerzen und Entzündungen haben sich von den Füßen Richtung Oberkörper und Hände verlagert. Nun zu meiner Frage. Dadurch das ich bereits einige OP's wegen angeschwollenen Gelenken (vor der Diagnose) hatte und auch einige Fehlzeiten in denen ich kaum laufen konnte hatte, macht mein Arbeitgeber mir im Moment ärger. Ich hatte bereits zwei Gespräche mit der Personalabteilung mit Abfindungsangebot und der Drohung dass das nächste Gespräch noch unangenehmer wird. z.Z. traue ich mich nicht mehr auch nur irgendwie zu fehlen und lasse mich sogar von meiner Lebensgefährtin zur Arbeit fahren, wenn ich es mit meinen Händen nicht mehr kann. Mein Vorgesetzter möchte mich auch nicht verlieren und unterstützt mich mit einem Laptop und der Möglichkeit im Notfall von zuhause aus zu arbeiten. Ein Bekannter hat mir nun empfohlen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, um besonderen Kündigungsschutz zu erhalten. Mein Rheumatologe meinte nun aber, dass dies keinen Aussicht auf Erfolg haben wird. Behindert ist man erst, wenn Gelenke versteift sind oder sonstige Fehlstellungen permanent werden. Solange wie die Behandlung mit MTX erfolgt und die Beschwerden sich verändern wäre da nichts zu machen. Orginal Zitat: "Außerdem sind Schmerzen keine Behinderung". Was denkt ihr darüber? Hat jemand damit Erfahrung oder kenn sich juristisch aus? Vielen Dank Degus
     
  2. Karina 0815

    Karina 0815 Guest

    Hallo degus,

    hab leider grad net viel Zeit, aber kann dir a bisserl was dazu sagen.

    ich selbst habe auch PSA, wurde 2003 diagnostiziert, bekam damals
    15 mg MTX, 5 mg Prednisolon und Diclofenac.
    Habe sofort nach der Diagnose einen Antrag auf Behinderung gestellt
    (obwohl es mir damals wesentlich besser ging als heute).

    Zusatzlich gab ich noch Tinnitus an, also schreib alles an Krankheiten auf,
    was dir einfällt (z.B. Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Plattfüße was weiß ich)

    Ich bekam zuerst 20 %, dann hab ich Widerspruch eingelegt und bekam 30 %.

    Meine Ärzte meinten damals auch, daß das nicht viel bringen würde, aber es hat sich eben doch gelohnt. Es geht irgendwie auch darum, es schriftlich zu
    haben, daß man krank ist (dem Arbeitgeber gegenüber, sonst steht man als
    Jammerlappen da..)

    Ich selbst war bisher noch nieeee wegen der PSA krankgeschrieben, arbeite
    Vollzeit im Büro...

    Also verlieren kannst du gar nichts, nur gewinnen...... versuch mal hier im
    Forum rumzustöbern, da steht einiges drin, wie man so was macht.

    Viel Glück..
     
  3. bibi

    bibi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. August 2003
    Beiträge:
    105
    Ort:
    Bingen
    Hallo,

    ich habe 60 % bekommen wegen Psoriasis-Arthritis 20 %,
    SAPPHO/CRMO ebenfalls 20 % und wegen COPD nochmal 20 %. Die Skoliose und die Arthrose in Hüften und HWS wurden nicht berücksichtigt.

    Ich arbeite Vollzeit im Büro und wenn ich mal gar nicht kann bleibe ich auch mal 1 -2 Tage zu Hause oder gehe mal früher. Meine beiden Chefs glauben mir, dass ich dann auch wirklich nicht mehr kann und nicht "bummle".

    Gruß
    bibi
     
  4. Kimba

    Kimba Neues Mitglied

    Registriert seit:
    13. April 2006
    Beiträge:
    29
    Ort:
    Hessen
    Grad des GdB

    Hi Degus,

    schaue Dich einmal auf der Seite um (einfach einmal durchhangeln)
    http://www.bmgs.bund.de/
    Es werden nicht die möglichen Prozentzahlen aus der Tabelle Grad des GdB der angegebenen Krankheiten addiert.
    Unter der o.g. Internetseite gibt es eine Tabelle schau halt einmal was Du erreichen könntest, Du hast nichts zu verlieren. Stell einen Antrag.

    Gruß
    Kimba
     
  5. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    25. September 2003
    Beiträge:
    2.518
    Ort:
    Berlin
    hallo degus,

    ausschlaggebend ist nicht die krankheit alleine, sondern die einschränkungen die du dadurch hast!diese müssen,länger als 6 Monate dauerhaft bestehen.ddu dadurch hast. z.b. nicht länger als 5 min stehen können,keine postkarte mehr schreiben können usw..... dafür bekommst du deine %.
    in der heutigen zeit ist es leider sehr schwer beim versorgungsamt eine gerechte beurteilung bezgl. des schwerbhindertenausweises zu bekommen.

    ansonsten ist diese thema beim ro schon unendlich viel diskutiert worden.
    die alten beiträge findest du unter der suchfunktion.
    unter folgendem link, hat liebelein netterweise eine linksammlung zu dem thema erstellt.
    http://www.rheuma-online.de/phorum/s...ad.php?t=17464

    viel erfolg und liebe grüße
    sabine
     
  6. Lilly

    Lilly offline

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.184
    hallo degus,

    herzlich willkommen auf ro.

    so ein blödsinn ;) . schmerzen, z.b. in den händen und fingern schränken den ganzen tagesablauf ein. was kann man mit geschwollenen fingern und schmerzen machen- rein garnichts ;) . da du die probleme auch unter mtx hast, sieht man, dass die krankheit nicht so leicht in den griff zu bekommen ist.....

    wenn du den antrag beim versorgungsamt stellst, dann gib eine von dir verfasste beschwerdeliste bei, in der genau beschrieben steht, bei welchen verrichtungen und situationen du dich beeinträchtigt fühlst- auch wie deine seelenleben aussieht (z.b. depressiv wegen der schmerzen usw.)- nur befunde und diagosen alleine sind noch keine behinderung.

    ich an deiner stelle würde es auf jeden fall versuchen- du kannst nur gewinnen....
     
  7. Calendula

    Calendula Die Ringelblume

    Registriert seit:
    28. September 2005
    Beiträge:
    843
    Ort:
    Nord-Württemberg
  8. Lilly

    Lilly offline

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.184
    das habe ich gerade auf der seite, deren link calendula hereingesetzt hat, gelesen:

    no bitte ;) - kannst du deiner orthopädin zeigen :p
     
  9. degus

    degus Neues Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juni 2006
    Beiträge:
    8
    Danke für eure Antworten. Werde den Antrag dann mal fertig machen.
    Liebe Grüsse
    Degus
     
  10. anko

    anko Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.086
    Ort:
    Hamburg
    Hallo Degus,

    mach den Antrag auf alle Fälle fertig.

    Ich habe für meine PSA 30 % bekommen, für meine Migräne 30 % und für eine Unterleibsgeschichte nochmal 10 %. Macht zusammen 50%.

    Mein Sohn hat für PSA und Migräne insgesamt 80 % erhalten.

    Aber, selbst wenn du nicht die 50 % erhälst, hast du folgende Vorteile:

    Wenn du den Schwerbehindertenantrag gestellt hast, dann hast du nicht gleich einen Küdigungsschutz. Du solltest deinen Arbeitgeber davon also nicht in Kentniss setzten. Wenn dich der Arbeitgeber während der Zeit der Antragsstellung kündigt, dann hole dir Rechtsbeistand ein. Ich habe hierzu folgendes gefunden:
    D.h. soviel wie, wenn das Versorgungsamt nicht innerhalb von 7 Wochen entschieden hat und das nicht an einem Versäumnis von dir liegt, dann liegt doch wieder Kündigungsschutz vor. Aber da brauchst du jemanden, der sich gut damit auskennt.

    Selbst wenn du keinen Schwerbehindertenausweis erhälst, sondern "nur" als Behindert anerkannt wird, dann kann das im Bezug auf deinen Arbeitsplatz vorteile bringen.
    Wenn du zu mindestens 30 % Behindert bis und aufgrund deiner Behinderung (bzw. sich daraus ergebender Fehlzeiten) gekündigt werden sollst, dann kannst du einen Antrag auf Gleichstellung (§2 Abs.3 SGB IX) stellen. Dieses kann man aber nur machen, wenn der Arbeitsplatz wg. der Behinderung in Gefahr ist. Nicht vorsorglich. D.h. für dich. Du solltest zu den weitern Gespächen mit der Personalabteilung / Arbeitgeber einen Zeugen (z.B. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertreter) mitnehmen, der bei einem spätern Antrag auf Gleichstellung bezeugen kann, dass dir die Aufhebungsangebote aufgrund deiner Fehlzeiten und nicht aus innerbetrieblichen Gründen gemacht worden sind.
    Zudem solltest du Buch (Gedächnisprotokolle) führen über alle Dinge / Gespräche die jetzt so in der Firma laufen. Mgl. sogar von der Firma oder einem Zeugen gegengezeichnet. Das kann für einen späteren Antrag auf Gleichstellung wichtig sein.

    Ich drück dir die Daumen.

    gruß

    anko
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden