Parkerleichterung - Straßenverkehrsamt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Jürgen, 27. Juni 2006.

  1. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    weiß jemand, ob eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt geht, wenn man beim Ordnungsamt eine Parkerleichterung beantragt? Kann es sein, dass man danach evtl. "böse" Post vom Straßenverkehrsamt bekommt und die Fahrerlaubnis in Frage gestellt wird? Wäre für Aufklärung sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Das ist nicht zwingend - aber es kann sein, dass sich das Ordnungsamt beim Straßenverkehrsamt erkundigt. Aber eigentlich ist das eher dann der Fall, wenn Du im Behindertenausweis das Merkzeichen "AG" zuerkannt bekommen hast, denn dann musst Du die "blaue" Parkkarte eigentlich beim Straßenverkehrsamt beantragen. Ich weiss aber derzeit nur von NRW und Niedersachsen, dass die u.U. anschließend die Verkehrsfähigkeit überprüfen (nicht in jedem Fall - aber immer öffter).
     
  3. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich habe die Merkmale aG, H, und B in meinem Behindetenausweis und habe den "blauen Ausweis für Parkerleichterungen" aber noch nie hat sich irgendeine Behörde für meine Fahrtüchtigkeit interessiert. Ich habe meinen Führerschein nur noch als Andenken weil ich definitiv nicht mehr Autofahren kann aber abgeben tue ich ihn auch nicht, vielleicht passiert ja doch noch ein Wunder und dann geht's wieder los!!!:rolleyes:

    Chipsy:)
     
  4. Majon

    Majon Neues Mitglied

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    Hallo,

    meine Mutter hat auch den blauen Schein.
    Sie hat weder noch nie einen Führerschein besessen und es
    aucgh noch keiner von der Behörde irgendetwas gefragt.
    Wenn ein anderer sie fährt kann er diesen Ausweiß benutzen und auf den Behintertenparkplätzen parken.​
     
  5. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo Jürgen,

    also ich habe bisher immer wieder das "aG" abgelehnt bekommen, das letzte mal letzte woche, die begründung war das ich ja nicht beidseits oberschenkel amputiert sei, ich habe 100% mit G

    ich beantragte den EU-Führerschein und musste deswegen zum strassenverkehrsamt um dort die notwendigen papiere zu unterschreiben, die nette Dame dort fragte mich dann ob ich die Gehhilfe ständig benötige oder nur jetzt kurzfristig, ich antwortete wahrheitsgemäss das ich sie ständig benötige, sie fragte aufgrund welches leidens ich sie denn benötige, ich erklärte ihr das ich cP habe (heute weis ich das es PSA ist) und sie sagte sofort: einen moment bitte, da muss ich meine kollegin fragen ob sie nicht erst zu unserem gutachter müssen zur prüfung ob sie noch fahrtauglich sind, drehte sich um und ging
    ich saß da wie vom donner gerührt denn sowas hätte ich nie gedacht, ich war total geschockt.......
    die dame kam zurück und meinte: es geht in ordnung, meine kollegin meint das es bei ihnen noch nicht notwendig sie unserem gutachter vorzustellen.
    ich war natürlich sehr dankbar und fragte auch nicht welche dinge man haben muss um bei ihrem gutachter zu landen, ich wollte schlafende hunde wecken.

    eine außerordendliche parkerleichterung wurde mir ebenfalls abgelehnt, dafür braucht man mind. 70% und ein "G" sowie ein "B", das dass B auch erforderlich ist hab ich jetzt erst gelesen und somit war mir auch klar warum man mir diese parkerleichterung auch abgelehnt hat.

    ich wünsch dir alles gute und viel glück, viel erfolg
    lieben gruß
    elke
     
  6. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    erstmal vielen Dank für die Antworten.

    @Elke
    Genau diese Angst habe ich auch... Allerdings braucht man in NRW kein "B" im Ausweis (in anderen Bundesländern schon) um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen (nachzulesen unter http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=nw287&SID=pWSENWHzm2nHosAiMZIRtvOqX72rVA ) . Es reichen 70% + "G" und ein Attest vom Arzt, dass Deine Gehstrecke maximal 100m beträgt. Hatte nochmal beim Ordnungsamt angerufen und der Mann hat es bestätigt. Diese Regelung gilt für ganz NRW. Ich denke, dass Du durchaus noch einmal versuchen könntest einen neuen Antrag zu stellen... Das "aG" zu bekommen ist fast unmöglich, denn die Regelungen dafür sich extrem eng gefaßt.

    Wünsche wenig Ärger mit Behörden und wenig Schmerzen
    Jürgen
     
  7. JörgW

    JörgW Neues Mitglied

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    Parkerleichterung

    Hallo Jürgen!

    Hier in Wuppertal ist es eigentlich nicht üblich jemanden zu überprüfen ob jemand noch fahrtauglich ist oder nicht. Die Par4kerleichterung muß ja nicht sagen das du selber fährst, du kannst ja auch gefahren werden.
    Heut zu Tage gibt es so viele technische Möglichkeiten einem schwerbehinderten Menschen das Selbstfahren zu ermöglichen, daß diese Prüfer auf einem ganz schmalen Grat gehen!
    Im Anhang habe ich das letzte Info Blatt beigefügt welches die Stadt Wuppertal verteilt!

    Gruß Jörg
     

    Anhänge:

  8. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Jörg,

    danke für die Info.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  9. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo jürgen,

    vielen dankf für deine info, ich hab soooooooo lange gesucht und immer nur das mit "B" gefunden, sowas doofes, aber das ist das schöne an r-o einer findet immer was was der andere schon lange sucht,
    also werd ich meinen doc um das attest bitten was kein problem ist, denn er ist eh sauer weil sie mir das "aG" schon wieder abgelehnt haben, der satzt das sie mir die linksseitige halbseiten lähmung anerkennen, die herzproblem und asthma und die gelenkproblematik durch das rheuma und und, und dann fragt er was ich denn noch alles muss um aG zu bekommen.
    zum glück hab ich solche ärzte die hinter mir stehen.

    ich werde dann ja vielleicht doch noch in den genuss kommen keine parkgebühr mehr zahlen zu müssen.

    gibt es den auch behindertenparkplätze die nicht die 314, 315 oder rollstuhl beschilderung haben die man dann mit dem teil benutzen darf??

    oder betrifft es nun "nur" die zahlungsbefreiung und die parkerlaubnis im halteverbot ? was ja auch nicht zu verachten ist!

    lieben gruß und alles gute auch für dich
    elke

    ps. jörg auch dir danke hab mir das auch direkt noch mal durchgelesen
     
  10. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    @ Elke:
    ich würde an Deiner Stelle bei nächster Gelengenheit einen erneuten Antrag stellen. Mittlerweile gibt es verschiedene Sozialgerichtsurteile, die Schwerbehinderte auch das Merkzeichen "AG" zuerkennen, wenn man eben nicht Oberschenkelamputiert ist - ausreichend ist hierfür lt. Sozialgericht (ich glaube es war Kiel oder nördl. Niedersachsen) dass nur eine gewisse Gehstrecke (ca. 100 oder 200 m) zurückgelegt werden kann.

    Ein Versuch ist es auf alle Fälle wert - außerdem würde ich in einem Antragsfall frühzeitig in den VdK und/oder Sozialverband eintreten, um im Klagefall dort Unterstützung zu bekommen (das ist es auf alle Wert).
     
  11. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    wichtig zu wissen ist...

    das wenn eine parkerleichterung beantragt wird, die zuständige stelle das jeweilige versorgungsamt wegen stellungnahme anschreibt und damit ist man wieder "der oder die doofe".

    wieso, keine ahnung.

    denn es heisst ja parkerleichterung..vllt. hat das versorgungsamt angst, das man ihnen daraus einen strick drehen kann und sie somit zum aG gezwungen werden könnten.

    alles gute für euch

    liebi, der auch die parkerleichterung negativ beschieden wurde.
     
  12. dodo

    dodo Neues Mitglied

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    Parkerleichterung

    Hallo alle zusammen,

    meine Erfahrung: Versorgungsamt lehnt aG ab, auf den Tipp eines Arztes hin habe ich Widerspruch eingelegt und bin zum Sozialgericht gegangen.Erfolg: 10 % mehr Schwerbehinderung und aG. Beantragung des P-Ausweises bei unserer Stadt verlief dann ohne Probleme.

    MfrGr.

    dodo
     
  13. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
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    NRW bei Dortmund
    ...

    dodo,

    das mit dem parkausweis für u.a. parkplätze mit rollstuhlzeichen und dem kennzeichen "aG" ist nie ein problem.
    schwierig ist es halt, wenn man kein aG bekommt (werde es aber nochmal über den vdk versuchen) aber ein G hat und die parkerleichterung, die sich je nach bundesland unterscheidet, beantragt.

    zudem kommt es immer auch noch auf das versorgungsamt an...es gibt welche die sehr fair sind und andere wiederum, die fast alles ablehnen.

    freue mich für dich, das es bei dir so gut geklappt hat.

    liebi
     
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