Erwerbsminderungsrente auf Zeit!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lucia2801, 23. Juni 2006.

  1. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

    Registriert seit:
    7. Juli 2005
    Beiträge:
    421
    Ort:
    Oer-Erkenschwick
    Hallöchen!

    Hab heute noch ein zweites wichtiges Thema,was mir auf der Zunge brennt.
    Bekomme seit Dezember 2005 eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit.
    Nun ist es bald soweit und ich muß wieder zum Gutachter.wer von euch hat schon erfahrung mit so einem Rentenverfahren.mein gesundheitszustand hat sich nicht gebessert.Habe Fibro,Tinnitus,Migräne,Facettenarthrose und starke Depressionen,Ängste und Zwänge.Auf Letzteres wurde mir auch die Rente gegeben.ich hatte vom gericht die Auflage ständig in psychologischer Behandlung zu bleiben,was ich auch gemacht habe.Aber es ist alles unverändert geblieben.Meint Ihr,die LVA wird mich noch einmal zum Gutachter schicken,oder gar ein neues Gerichtsverfahren anordnen?
    ich könnte mir bei meinen schmerzen und Depressionen nicht mehr vorstellen arbeiten zu gehen.Ich schaffe nur mit mühe und Not und Dank einer Putzfrau meinen Haushalt.
    ich hoffe,das meine gutachten,die meine behandelnde Neurologin für einen rechtsstreit gegen das Vorsorgungsammt geschrieben reichen aus,um das zu bestätigen.Darin schreibt sie,dass sie mich nicht mehr für arbeitsfähig hält.Sie hält eine Schwerbehinderung der psyche bei 60-70% angemessen.im moment habe ich 40% schwerbehinderung,und das Versorgungsamt hält die Depressionen mit 10% Bewertung völlig ausreichend.Würde mich freuen,von Euren erfahrungen zu hören.

    Liebe Grüsse und ein schönes We
    Petra
     
  2. laface

    laface Mitglied

    Registriert seit:
    28. August 2003
    Beiträge:
    757
    Ort:
    Deutschland
    hi lucia,

    ich kann nur wiedergeben was mir meine therapeutin neulich erzählte.

    alleine mit fibro eine erwerbsminderung zu bekommen ist heutzutage fast unmöglich. allerdings erwähntest du ja im beitrag, das die rente auf die psyche bezogen war.
    was mir bei deinem beitrag aufgefallen war. eine schwerbehinderung erhält man ab 50%. du bist mit 40% allenfalls dem schwerbehinderten gleichgestellt sofern du einen gleichstelleungsantrag gestellt hast und dieser genehmigt wurde. ich denke aber, dass du auf alle fälle einen antrag auf verschlimmerung deines gdb stellen solltest. 60 % klingen immer gut ;)
    vielleicht bist ja auch in einem sozialverband. dieser kann dich dann ausreichend beraten.

    ich wünsche dir alles gute
    laface
     
  3. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

    Registriert seit:
    7. Juli 2005
    Beiträge:
    421
    Ort:
    Oer-Erkenschwick
    Rente

    Hi,

    vielen Dank für Deinen Nachricht.Ich bin bei einem Rechtsanwalt und im Rechtschutz.Allein auf meine interstitielle Cystitis der blase stehen mir schon 50% Schwerbehinderung zu.heute muß man leider für alles kämpfen.
    Wünsche dir einen angenemen Abend
    Petra
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden