freu nachricht vom versorgungsamt

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Elke, 16. Juni 2006.

  1. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo,

    ich habe vor wochen einen antrag beim versorgungsamt auf aG gestellt, da ich ja durch den schlaganfall links etwas eingeschränkt bin und durch meine gelenke natürlich auch und zu guter schluß auch durch das herz eine gewisse problematik was die atemnot beim laufen angeht.

    ich habe bei meinem antrag eigentlich nur das "aG" beantragt doch aufgrund meiner genannten erkrankungen die noch nicht berücksichtigt waren wie t.b. der schlaganfall, der Defibrilator und noch so bisschen was, wurden mir nun auf grund der halbseitigen teillähmung und des defis
    100% und G zuerkannt.

    ich habe zwar nicht das gewünschte "aG" bekommen, was sehr gründlich begründet wurde und auch nach ihrem wortlaut keinen wiederspruch zuläst, aber ich freue mich trotzdem über die 100% zumal ich diese ja gar nicht beantragt hatte.

    wünsche euch allen ein schönes sonniges und schmerzfreies wochenende
    lieben gruß
    elke
     
  2. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo Elke,

    Na siehste, etwas Licht am Horizont! Ich hoffe, der positive Pfad bleibt Dir weiter erhalten, verdient hast Du es ja. LG Elke.
     
  3. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo,

    für alle die es interessiert.

    ich hatte ja am 1.8.06 meinen zweiten schlaganfall und dadurcht noch mehr einschränkungen, die derzeit sich noch hauftsächlich beim laufen bemerkbar machen.
    mein arzt hat mir ein attest geschrieben in dem er den Mitarbeitern des Versorgungsamtes mitteilt das ich aufgrund meiner erkrankungen (hier hat er alles detaliert aufgeschrieben) nicht mehr im stande bin eine wegstrecke von 100m ohne hilfe zu bewältigen.

    so, heute kam der Bescheid des versorgungsamtes:
    ich habe weiterhin 100%
    ich habe weiterhin G
    ich habe NEU B
    und das auf dauer, ohne eingeschränkter Gültigkeitsdauer

    aber das aG steht mir mit meinen Erkranungen und der daraus resultierenden Einschränkungen nicht zu.

    Nun ich guter rat wieder so ein ding, wiederspruch machen oder
    nicht????

    werd ich wohl oder übel auch noch meinen doc am montag fragen müssen, mal sehen was er meint.

    lieben gruß
    elke
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    liebe elke...

    mensch, freue mich mit dir...auch wenn ich dir das "aG" von herzen gegönnt habe.

    nun kann allerdings der michael dich kostenlos bei ausflügen (die du ja meistens mit dem rolli machen wirst) begleiten..und dies aufgrund des "B" in deinem ausweis.

    ist zwar nicht das, was dir wirklich helfen würde (bei der parkplatzsuche etc.) aber ein kleines trostpflaster.

    an deiner stelle würde ich auf alle fälle einen widerspruch eingeben...denn die zugesprochenen prozente können sie dir ja nicht wieder abnehmen..wie sollten sie....mit welcher begründung.

    aber an deiner stelle würde ich auch wieder über die stadt einen "alternativen" parkausweis beantragen.

    klar werden die sich auch wieder an das versorgungsamt wenden, aber wer weiss. evlt. hast du da ja mehr chancen.

    meiner meinung nach gehört sowas in die öffentlichkeit, oder mal an die bundeskanzlerin geschrieben.

    was soll man denn noch haben, um ein "aG" zu erhalten.

    selbst die steuerbefreiung könnten sie sich knicken...bei mir geht es auch immer wieder um das "parken" welches mir sehr wichtig wäre...ich aber auch nicht erhalte.

    drück dir die daumen, das du wenigstens erstmal dort chancen haben wirst.

    umärmel...

    liebi
     
  5. Waldwuffel

    Waldwuffel Neues Mitglied

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    huhu elke ich würde an deiner stelle auch widerspruch einlegen , ich wünsche dir viel glück

    lg silke
     
  6. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Elke,

    ich denke nicht, dass Du eine Chance auf ein "aG" hast. Allenfalls durch eine Klage und einen guten Rechtsbeistand... Folgenden Text findest Du auf http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

    (3) Hierzu zählen nach der VwV-StVO Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

    (4) Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von behinderten Menschen mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

    Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie Krankheiten der Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades (siehe Nummer 26.8) anzusehen.


    Ich habe mittlerweile meine Parkerleichterung und komme damit gut klar.
    Viele Grüße
    Jürgen
     
  7. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hallo jürgen..

    diese artikel sind sehr bekannt...meine rmeinung nach muss man was dagegen tun.

    denn wie immer werden schmerzpatienten mal wieder "benachteiligt" und elke ist ja nicht "nur" schmerzpatientin...

    ich weiss ja, du kannst nichts dafür....aber es ist ein elend.


    manche amputierte können super mit ihrer situation klar kommen und gut laufen...

    grüßle
    liebi, die kaum noch irgendwo hingeht, weil bereits einige normale meter (z.b. bei einkauf) ihr totale schmerzen bereiten....(mal stärker mal weniger...)
     
  8. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo jürgen,

    danke für deine info, der text steht weitest gehend auch auf der ablehnung,
    aber ich kann es trotzdem nicht verstehen, zumindest nicht ganz.

    ich bin wie liebelein schon schrieb ni cht "nur" schmerzpatientin (wobei solche schmerzen die ich und andere haben durchaus bewegungseinschränkungen vom schlimmer sorte machen)

    ich habe Gelenkrheuma welches schon diverse gelenke angegriffen hat
    ich habe eine Koronare Herz Krankheit mit Herzrhytmusstörungen die mit Tachikardien und Ventrikulären Extrasystolen einhergehen.
    die tachikardie ging schon in Kammerflimmern mit folgenden herzstillstand einher, welcher eine implantation eines defibrilators mit schrittmacher zu folge hatte.
    ich hatte bereits den zweiten schlaganfall, ich habe Asthma und auch noch diverse erkrankungen verschiedener innerer organe, ok das die nicht zwangsläufig das laufen einschränken stimmt, aber mein herz rast und die atmung beschleunigt sich erheblich wenn ich ein paar schritte gehe


    es kann doch nicht sein, das dass alles nicht zählt!!!``????
    nur weil ich noch keine komplett deformierten gelenke haben??°°!!!

    durch den zweiten schlaganfall bin ich lauf-technisch sehr eingeschränkt, aber auch dies haben sie wohl nicht berücksichtigt.

    ich hatte um begutachtung gebeten da der stand in meiner akte nicht mehr korrekt ist, aber die schreiben nun das es NUR durch eine begutachtung sonderfälle gäbe und das er laut den unterlagen nichts sieht was mich berchtigen würde das aG zu erhalten.

    Tja, ich weiß das es menschen gibt die noch schlimmer dran sind als ich, aber glaub mir, mir reicht es bis zur obergrenze unterlippe, meine nerven halten es zu zeit nicht aus.

    toll wäre wenn sie jetzt eine begutachtung machen wollten, denn dann könnte der gutachter her kommen, den ich komme vor schmerzen und schwellungen seit 2 tagen nicht mehr aus dem bett!!
    ich brauche hilfe zur toi und trage windeln wie ein baby oder ein richtig alter bettlägiger mensch, ich bin verzweifelt und..........ach naja ich möchte nicht immer nur jammern hier *tut mir leid*
    sollte mein doc der meinung sein das ein widerspruch etwas bringen könnte, dann werd ich einen widerspruch einreichen, meint er aber auch das die chancen sehr schlecht stehen, dann laß ich es und freue mich über das B und die 100% die ich ja nun lebenslang bekommen habe,


    dennoch danke dir jürgen für deine antwort, aber wie sagt man so schönf, die hoffnung stirbt zu letzt *leichtlächel*

    lieben gruß
    und alles gute, keine schmerzen

    elke
     
  9. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    aber aber

    Hallo Elke,

    was les ich nu schon wieder? :(

    Ich habe in meiner SHG einen ähnlichen Fall, der durch Herzprobleme, Schlaganfall und Bechti letztes Jahr nicht nur das B, H, RF sondern auch das aG zusätzlich zu den 100% bekommen hat.

    Er hat Widerspruch eingereicht und nach der gewünschten Begutachtung und Einsicht in alle Akten hat man sich für ´die unzureichende Bewertung entschuldigt.

    Ich würd es versuchen, wenn du die Kraft hast.

    Dicker Schmatzer
    :) Kira
     
  10. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
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    Rheinbach
    Hallo Elke,

    leider ist das ganze System der Versorgungsämter nicht zu verstehen... Ich drücke Dir die Daumen, dass es doch noch klappt und die Kraft es durch zu boxen. In den ersten beiden Instanzen vor dem Sozialgericht besteht weder Anwaltspflicht noch entstehen Kosten.

    Liebe Grüße
    Jürgen
     
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