Arbeitgeber über Reha-Antrag informieren?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kleine Eule, 9. Juni 2006.

  1. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    bin am überlegen, ob ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen muss, dass ich eine Kur beantragt habe oder ob ich abwarten kann, ob mein Antrag überhaupt durchgeht. Möchte die nicht unbedingt schon wieder schocken, waren schon etwas entsetzt, als ich mit dem Attest kam, dass ich als keinen Sport unterrichten darf (ist Gottseidank auch nicht mein Fach, aber manchmal muss man halt doch). Man hat mich dabei schon mit so einem Blick angeschaut, der heiße könnte: Sie werden doch wohl nicht dauernd ausfallen? Zu der Besorgnis besteht m. E. kein Grund, ich war dieses Jahr nur 4 Tage krank geschrieben, habe auch im Schub gearbeitet.
    Wie ist das nun, bin ich verpfichtet den Arbeitgeber zu informieren oder meint Ihr, dass es sinnvoll ist? Mir fehlt da die Erfahrung.

    Schönes Wochenende und liebe Grüße von der kleinen Eule
     
  2. Hypo

    Hypo NO-HYPO.....

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    Hallo kleine Eule,

    also ich kann nur von mir berichten und ich musste den Arbeitgeber Bescheid sagen schon alleine wegen dem Krankschreiben.
    Du bekommst ja von der Bfa ein Schreiben für den Arbeitgeber mit.
    also ich würde es tun.

    alles liebe Hypo
     
  3. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Anmeldung vor Bewilligung

    Hallo Kleine Eule,

    eine Vorwarnung vor der Bewilligung ist nicht erforderlich.
    Ungelegte Eier braucht man nicht anzukündigen.
    Je nach kollegialem Miteinander wäre es aber sicher fair, um rechtzeitig eine Vertretung organiesieren zu können.
    Manchmal geht sowas ja schließlich ruckzuck.:)

    Viele Grüße
    Kira
     
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Arbeitnehmerpflichten

    Hei, guten Morgen.

    Also, man sollte sich vielleicht mal das Deutsche Arbeitsrecht kaufen..........

    Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Nichtarbeitsfähigkeit umgehend zu melden. Das beinhaltet auch eine Kur, eine Reha-Maßnahme, einen planbaren Krankenhausaufenthalt sowie Urlaub.

    Jeder Arbeitgeber hat das Recht auf stabile Arbeitsführung. Durch Ankündigung der Maßnahmenbeantragung hat der AG die Möglichkeit, z.B. für eine Aushilfe zu sorgen, Urlaubspläne zu ändern etc.

    Rechtlich hätte er die Möglichkeit, wenn diese Maßnahmen ihm nicht gemeldet werden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, von einer möglichen zukünftigen Kündigung wollen wir hier gar nicht reden.

    Auch krank haben wir als Arbeitnehmer Pflichten, nicht nur Rechte.

    Schönes WE

    Pumpkin
     
  5. Renti

    Renti mit sehschwäche

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    guten morgen

    das was uschi schreibt, hat schon was auf sich.

    jetzt meine erfahrung. also, ich stand noch im arbeitsleben, war nicht krank geschrieben, mein arzt hatte aber für mich einen rehaantrag gestellt, da es mir bescheiden ging. darauf bekam ich von bfa die mitteilung, dass der antrag bearbeitet würde und ich evtl. zu einem gutachter müsste. ich daraufhin, meinem chef bescheid gesagt. alle urlaubsplanungen usw. von kollegen/innen wurden immer mit dem vermerk genehmigt, falls ich nicht zu dem zeitpunkt auf reha bin.

    lange rede kurzer sinn, nach gutachter und weiteren anfragen bei arzt und mir, wurde die reha abgelehnt. fazit, mein chef sagte mir, falls es wieder so sein sollte, soll ich nicht vorher die pferde scheu machen sondern dann die tatsachen mitteilen. da ja alle kollegen/innen sehr beunruhigt waren, ob oder ob nicht, deren urlaub jetzt so genehmigt wird.

    das war jetzt meine erfahrung und stammt aus anfang 1999. mir gings dann zwar immer schlechter und ab 1.12.99 war ich dann wirklich krank geschrieben und bin auch seit dem nicht mehr an meinen arbeitsplatz zurückgekehrt, außer zum bürotisch ausräumen;) bekam dann im jahre 2000 eine reha genehmigt, das war dann aber sozusagen, reha vor rente. jetzt hab ich die rente.

    hmmm. entschuldigt, bin vom thema abgeschweift

    liebe grüße von der glücklichen eu-rentnerin

    renti
     
  6. Lunatica1

    Lunatica1 Neues Mitglied

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    Hallo,

    also ich würde auf keinen Fall was nur von der Antragstellung berichten. dazu gibt es zum einen keinerlei Verpfllichtung und außerdem steht ja wahrlich absolut in den Sternen ob und vor allem wann so ein Antrag genehmigt wird.

    Meine persönliche Erfahrung in den letzten 4 Jahren.. am längsten hats mal gedauert als ich sogar klagen mußte - da hat es 10 monate insgesamt gedauert und dieses jahr wurde mein Antrag innerhalb 1 Woche bewilligt.. das konnt ich selbst kaum glauben..

    Ich hatte diesmal im Antrag dazugeschrieben, dass ich gern mitte/Ende august fahren würde, aber ich soll sofort weil mein Antrag auf Verlängerung meiner Teil Erwerbsminderungsrente läuft.. und dann muss ich ja und am 28.6. gehts los.

    Mein ARbeitgeber fand das gar nicht toll, aber ich habe auch gesagt dass ich das so gar nicht wollte - vom rentenverlängerunsantrag wußten sie natürlich schon und so konnte ich auch klar sagen dass es damit im zusammenhang steht und ich ende august wollte wenn ich eh urlaub gehabt hätte. Die Frage ob ich es nicht dahin verschieben könnte nachdem ich erklärt hatte warum die DRV mich jetzt schickt konnte ich dann allerdings nicht verstehen - zumal bekannt ist dass meine Rente im September ausläuft - also vorher verlängert werden muss..

    Ich finde es ja auch nicht toll eine Krankheit zu haben wegen der ich jedes Jahr zur Reha muss, aber ich war im letzten Jahr auch zweimal privat in meinem Urlaub für jeweils 2 Wochen in der Rehaklinik - auch das weiß mein Arbeitgeber, also habe ich zumindest kein schlechtes gewissen dass ich nicht alles in meiner macht stehende tue... aber ich leide nun mal an einer chronisch fortschreitenden krankheit- was ja auch bekannt ist.. seufz..

    lg barbara
     
  7. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Danke für Eure Beiträge! Bin am überlegen, wie man es vielleicht auf die vorsichtige Tour mit einer Vorwarnung schaffen kann, ohne gleich alle Pferde scheu zu machen. Mit der Planung einer Vertretung ist es gottseidank nicht so schwierig, da dann einfach beim Schulamt ein Vertretungslehrer beantragt wird, wenn jemand 3 Wochen oder länger ausfällt. Der Antrag kann aber erst dann gestellt werden, wenn klar ist, wann er gebraucht wird. In der Regel geht das dann aber schnell.
    Als ich den Antrag abgegeben habe, hat man mir mitgeteilt, dass ich frühestens in 1,5 Monaten Bescheid bekomme.

    Wünsche Euch einen schönen sonnigen Sonntag! :D
    Liebe Grüße von der kleinen Eule
     
  8. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

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    also, kleine eule,

    in meinem arbeitsvertrag steht explizit, dass ich es sagen MUSS, wenn ich einen antrg auf reha STELLE......schau doch mal in deinen vertrag!!

    lieben gruß von mni und viel erfolg!!!
     
  9. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Hallo kleine Eule,

    an deiner Stelle würde ich den AG von der Antragstellung nicht unterrichten. Stell dir vor, die Reha wird erst mal abgelehnt und erst nach Einlegen eines Widerspruchs genehmigt .....
    Die Lästermäuler bekommen dann Material, in der Art, wenn die Kur erst mal ablgelehnt wurde, dann kann sie ja auch nicht so krank sein usw...

    Wenn du einen positiven Bescheid hast, dann musst du es deinem Arbeitgeber melden. Ich denke, das hat Uschi gemeint. Über die Antragstellung musst du ihn nicht informieren.

    Eine KV kann ja eh erst beim Schulamt beantragt werden, wenn der Termin fest steht. Und dann ist noch nicht gesagt, dass dein Schulleiter eine KV bekommt. Erfahrungsgemäß haben die Schulämter nur wenige Krankheitsvertretungen für den gesamten Schulbezirk. Und wie schnell wird eine Lehrerin schwanger oder ein Lehrer bricht sich ein Bein usw.
    Aber das soll nicht deine Sorge sein. Stelle den Antrag, wenn er abgelehnt wird - was oftmals praktiziert wird - lege Widerspruch ein, und informiere dann deinen Arbeitgeber, wenn du die Bewilligung in Händen hälst.

    Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg.

    Viele Grüße
    pumuckl
     
  10. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo, wünsch Euch einen schönen Sonntag!

    Mni, in meinem Arbeitsvertrag steht nichts in dieser Richtung. Das ich es dem Arbeitgeber sofort mitteilen muss, wenn die Reha bewilligt wird ist klar. Auch sieht das mit der Vertretung nicht so schlecht aus, da es hier viele arbeitslose Kollegen gibt, dies sich mit Kurzzeitvertretungen über Wasser halten. Ich werde einfach mal eine von den älteren Kollegen fragen, von denen ich weiß, dass sie in der letzten Zeit zur Kur waren, die müssten ja wissen, wie es bei uns gehandhabt wird.

    Liebe Grüße von der kleinen Eule
     
  11. Lilly

    Lilly offline

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    hallo,

    ich weiss jetzt leider nicht, wie weit die gesetzte da in d und ö auseinader weichen.
    ich (beamtin) habe nach der bewilligung der kur, gleich einen durchschlag für meinen dienstgeber mitbekommen. mein diestgeber muss der bewilligung zustimmen, wegen der dienstfreistellung.
    sonst musste ich nichts melden.

    schönes wochenende :)
     
  12. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    war heute beim Personalrat und habe nachgefragt. Bei uns ist es so, dass ich den Antrag nicht melden muss. Es scheint auch unüblich zu sein, dies zu tun. Erst wenn ich einen positiven Bescheid habe, muss ich zum Arbeitgeber gehen und das ist ja klar. Also kann ich abwarten, ist mir auch lieber so.
    Liebe Grüße von der kleinen Eule
     
  13. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    :) hi,du, so war es auch bei mir.Nach der Bewilligung und Termin habe ich den Arbeitgeber informiert.Er mußte zustimmen und das habe ich dann schriftlich , also die Zustimmung bekommen. Bin zwar nicht Beamter aber öffentl. Dienst.Hat denen auch gestunken,aber keine Change was dagegen zu machen,nur hinterher hatte ich und habe ich noch jetzt echt Streß.
    Alles Gute
    Gruß Anbar
     
  14. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    verbeamtet bin ich auch nicht. Ich denke, dass die das schon hin kriegen mit meiner Vertretung, wenn es denn mit der Reha klappt. Da müssen sie durch und wenn ich sehe, wie viel einige Kollegen dieses Jahr schon krankgeschrieben waren. Da war meine knappe Woche mit dem grippalen Infekt (Stimme weg) nix dagegen. Wer sich dann das Maul zerreißen möchte, bitte sehr. Den Satz: Aber du bist doch noch so jung! kenne ich schließlich zur genüge und wir wissen alle, dass es mit Alter nichts zu tun hat.
    Anbar, hoffe Dein Stress klingt langsam ab und die beruhigen sich!
    Liebe Grüße von der kleinen Eule
     
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