Widerspruch_aber wie???

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Havin, 28. Mai 2006.

  1. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hallo liebe Leute...

    Ich habe die EU-Rente beantragt und diesbezüglich fand auch schon ein Gutachten statt. Nun warte ich auf die Antwort. Meine Frage ist folgende: ich kriege zur Zeit Sozialhilfe. Welche Möglichkeiten/Wege habe ich, wenn das Ergebnis vom Gutachten negativ ausfällt und ich Widerspruch mit einem Anwalt einlegen möchte??? Ein Berechtigungsschein vom Rathaus, wo man dem Anwalt dann 10 € gibt, gibt es wohl nur für eine Beratungshilfe und nicht für einen Widerspruchsfall. Ist das richtig??? Was kann ich machen, welche Wege habe ich in solch einem Fall??? Bitte um eure Antworten... .

    Noch eine andere Frage: wo kann ich eigentlich Brottrunk kaufen?

    Ganz lieben Dank im voraus...

    Schönen Sonntag Nachmittag noch...

    Liebe Grüße

    HAVIN
     
  2. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Widerspruch

    Hallo Havin,

    zunächst mal die einfachere Frage, Brottrunk gibt es in jedem größerem Supermarkt beim Toastbrot, alternativ im Reformhaus, aber as ist teuer.
    Bei uns hat das auch der Bäcker.

    Den Awalt über's Rathaus kenn ich nicht.
    Aber wenn Du keine Rechtsschuzzversicherung hast und einen Anwalt für Deinen Widerspruch in Anspruch nehmen willst, kannst Du für wenig Geld Hilfe beim VDK ( Verein Deutscher Kriegsveteranen) kriegen, den gibt es in jeder Stadt.
    Du wirst dort Mitglied und für eine recht kleine Summe steht Dir dann deren Anwalt zur Verfügung. Sämtliche Gerichtsangelegenheiten in Bezug auf Rente und Behinderung erledigen die für Dich.
    Die Adresse kannst Du im Rathaus erfragen.

    Hoffe, das hilft Dir weiter,
    Grüße, Kira
     
  3. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

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    nochwas zum vdk.
    Ich glaube, die können erst richtig tätig werden, wenn man schon drei Monate Mitglied ist. Ich befinde mich nämlich auch gerade im Widerspruchsverfahren und dort haben sie vor der Beratung erstmal nachgeschaut, wie lange ich schon Mitglied bin - war gerade so rüber über die drei Monate.
    Da ich aber weniger als ein Jahr Mitglied bin musste ich für den Anwalt noch 104 Euro zahlen. Das kommt dann auch noch dazu - wie es bei Sozialhilfe ist kann ich nicht sagen.
     
  4. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Die rechnen rückwärts, wenn man für zwei Jahre zahlt, haben sie bei meiner Mom gemacht. Ist allemal billiger als ein Anwalt und alles sofort wollten die auch nicht, zahlbar in drei Raten über drei Monate.
     
  5. Lilalu

    Lilalu Neues Mitglied

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    Es wird nicht einfach.

    Hallo Havin, mein Mann war schon im Reichbund(so nennt man sie auch). Sie haben für mich auch alles gemacht.Bin jetzt am Klagen. Seid 1 Jahr u. 7. Mon. läuft es bei mir. Ich habe Fibro u. CPA. Ich habe in deinem Profil gesehen das du sehr Jung bist. Jedenfalls stelle dir alles nicht so einfach vor. Alles Gute Lilalu
     
  6. Colana

    Colana Musikus

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  7. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Wenn Du Sozialhilfe erhälst kannst Du vom Sozialamt entsprechende Hilfe beantragen - diese ist mehr als nur 10 Euro für eine Beratung (mir fällt gerade nicht der Fachbegriff ein). Allerdings kann es sein, dass die sich beim Sozialamt etwas zickig anstellen könnten, da vor dem Sozialgericht immer noch Anwaltsfreiheit bestehet - nur ohne Anwalt hast Du dort - leider - kaum eine Chance - von daher würde auch ich Dir den VdK bzw. Sozialverband (ehemals Reichsbund) empfehlen.
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    warum versuchst du den widerspruch nicht allein?
    du kannst alle gründe anführen, die in deinen augen wichtig sind.
    wenn über den widerspruch abschlägig entschieden wird, hast du immer noch die möglichkeit, einen anwalt einzuschalten.

    du bist noch so jung, hast du die wartezeit für rentenbezug schon erfüllt?
    das kann doch eh nur eine mini-rente werden, oder irre ich mich? du kannst doch noch nicht sehr viele beiträge angesammelt haben.
    was schlägt das sozialamt denn vor?
    gruss
    bise
     
  9. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Lieben lieben Dank für eure Antworten....
    Über den VDK habe ich auch etwas gehört ja... aber ich möchte keine Mitgliedschaft sondern eigentlich nur rein einen Anwalt ohne eine Bindung... Ich kann es mir z. Z. finanziell nicht leisten... Das ist mein Problem... Ich meine irgendwo muss es doch Möglichkeiten geben, wo auch einem an der Armutsgrenze liegendem Menschen auch im Klageverfahren (Widerspruch) geholfen werden kann oder????
    Lieben Dank für den Link Colona...
    Bise ich habe meine Wartezeit bezgl. einer EU-Rente schon erfüllt. Ich habe 2 Berufe und auch gearbeitet. Das ist nicht das Problem. Eine Minirente... hmmm wie du es drehen magst ob ALG II, Sozialhilfe oder EU-Rente ... ungefähr komme ich bei allem auf das selbe hinaus... Ich weiß auch nicht welches der richtige Weg ist. Ich habe keine Ausdauer mehr... Ich weiß es nicht... nicht mehr...

    Ganz lieben Dank nochmals, auch für den Brottrunk, liebe Leute... vielleicht hat jemand trotzdem noch eine andere Möglichkeit bezgl. einens Anwalts für ein Widerspruch bei Sozialhilfe???

    Ich bin für alles dankbar...

    Ganz liebe Grüße euch allen...

    HAVIN
     
  10. Sigi

    Sigi Mitglied

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    bei Bielefeld
    Hallo Havin,

    Du hättest noch die Möglichkeit,Dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu Holen,damit zum Anwalt und falls es vor Gericht geht,kannst Du vor Gericht einen einmaligen Rechtschutz beantragen.*Grübel*,ich hoffe,das heißt auch so. Dieser Rechtschutz gilt nur für das Verfahren.
    Ansonsten guck mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ .

    Viel Glück

    Sigrun
     
  11. Patcy

    Patcy Mitglied

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    muss auch was zum VdK sagen

    Mein Vater hat Ende November sich einen Erwerbsunfähigkeits - Rentenantrag besorgt und den Anfang Dezember 2005 gestellt, Anfang Januar 2006 kam auch schnell ein Brief zwecks Gutachtertermin. Dann im Februar 2006 die Ablehnung auf Rente. Diesbezüglich haben wir einen normalen Widerspruch geschrieben mit dem Verweis das eine ausführliche Begründung folgt. Daraufhin ist mein Vater im März beim VdK eingetreten, Mitgliedschaft läuft ab 1.3.2006 und die haben Mitte April (hatte sich durch Kranheit der zuständigen Person etwas verschoben) den ausführlichen Widerspruch der Rentenstelle geschickt. Also kann ich sagen, sie haben sich gleich darum gekümmert ohne irgendwie darauf zu achten seit wann er erst Mitglied ist. Und sage und schreibe 4 Wochen nach dem Schreiben vom VdK hat er nun den bescheid auf teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen.

    Also besser hätte es nicht laufen können.

    Wäre die ganze Geschichte schon länger gelaufen, hätte er, wenn er einen Anwalt über den VdK gebraucht hätte, die letzten 2 Jahre nachzahlen müssen, aber das war ja nicht notwendig.
     
  12. Lilalu

    Lilalu Neues Mitglied

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    So Jung!

    Hallo havin, irgendwie verstehe ich das alles nicht so. Du bist doch erst 29 Jahre alt. Steht in deinem Profil. Wie kann man dann schon Rente bekommen? Das können doch nur ein paar Euro sein. Also sorry! :( Unverständnis bei mir. Gruß Lilalu
     
  13. üpoi

    üpoi Neues Mitglied

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    Rente wohl besser

    Schätze Rente ist den Hartz-Mitteln vorzuziehen, weil du dann nicht mehr bezüglich der Bezugsberechtigungen und der EInkommensverhältnisse nachweispflichtig bist und wohl auch über die Rentenkasse krankenversichert bist. Außerdem mußt du dich dann nicht um Arbeit bemühen oder diskutieren, ob du überhaupt Arbeit suchen mußt. Ferner muß zumindest bis zur Höhe der Rentenansprüche kein Angehöriger einstehen.

    Bezüglich der Rechtsmittel wird zumindest der Widerspruch für dich wohl selbst zu bewerkstelligen sein. Beachte auf jeden Fall die Fristen. Danach stellt sich die Anwaltsfrage spätestens, wobei ein schlechter Anwalt viel schlechter ist, als gar kein Anwalt. Deshalb scheint mir der Tipp mit dem VDK nicht schlecht. Und ich würde ergänzen, dass du eher nicht versuchen solltest, für billiges Geld guten Rat zu kriegen, das schließt sich aus. Und wenn beim VDK für kleines Geld guter Rat zu bekommen ist, dann gib dem VDK was ihm zusteht.
     
  14. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

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    Hallo Lilalu!
    Wieso kannst Du das nicht verstehen?
    Ich bin auch "erst" 29 und habe die Rente beantragt. Es geht nunmal nicht anders - vielleicht irgendwann mal wieder, aber derzeit klappt es mit arbeiten überhaupt nicht. Ich versuche gerade irgendwie mein Studium zu Ende zu bringen - das klappt auch nur, weil die Profs viel Rücksicht nehmen. Nach einer Woche Praktikum im letzten August war ich bis April diesen Jahres noch nicht mal in der Lage meine Tochter richtig auf die Schaukel zu heben.
    Sicher wird es nur ein Minimalbetrag sein, aber besser als nichts, oder?
    Ich denke, es ist schon schwer genug sich dazu zu überwinden mit 29 Rente zu beantragen. Und sowas macht man - meiner Meinung nach - nicht aus Jux und Dollerei oder weil man keinen Bock hat zu arbeiten.

     
  15. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    havin, warte doch erst mal das ergebnis des gutachtens und die entscheidung der bfa ab.

    ist sie negativ, verfahre wie folgt:
    du hebst den umschlag auf!!!!
    du schreibst einen brief an die Bfa,
    hiermit lege ich gegen ihre entscheidung vom..., eingegangen bei mir am ....
    widerspruch ein.
    der widerspruch erfolgt zur wahrung der frist.
    begründung wird später nachgereicht.

    dann informierst du dich, wie vorgeschlagen.
    die bfa hat doch auch in berlin auskunftsstellen.
    vdk, versicherungsobmann- oder ältester. manche kk wissen auch sehr gut bescheid.
    wenn du die angelegenheit einem RA geben willst, erkundige dich vorher, ob er erfahrungen im sozialrecht/rentenrecht besitzt.

    doch lese dir zunächst erst mal das gutachten durch, nur du kannst bemerken, ob alle tatsachen richtig /angemessen aufgeführt und bewertet worden sind. prüfe, ob unstimmigkeiten vorhanden sind. spreche mit den docs, was sie dazu meinen; manchmal genügt es bereits, eine stellungnahme der behandelnden docs mitzuschicken.
    denke immer daran: die wertung ist subjektiv(gutachter), das ergebnis jedoch objektiv überprüfbar (gericht).

    gruss
    bise
     
  16. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hallo nochmals liebe Leute...

    ja vielen Dank nochmals für eure Tipps und Meinungen... Ganz lieb... bise sicherlich hast du recht... ich werde erstmal abwarten... das ist richtig... ich wollte mich nur schon im voraus erkundigen falls die Entscheidung negativ ausfallen wird... danke dir... euch allen... Sigi ja richtig Beratungsschein... hoffentlich auch beim Widerspruch gültig...
    Lilalu... bitte kein Unverständnis... ich bin 29 Jahre... habe 2 Berufe abgeschlossen, habe gearbeitet ... d. h. ich habe immer in meine SV eingezahlt... und in dem Sinne mehr als die Wartezeit schon hinter mir... alles habe ich ausgeschöpft alles bevor es bei mir zur EU-Rente ging... jetzt bleibt mir erstmal nur noch der Weg zur EU-Rente... das hat weder mit Alter noch mit Geist noch mit sonst irgend etwas anderem zu tun... das womit es zu tun hat ist einzig und allein mein Schicksalsweg; meine Krankheit; und dies bezüglich weiß nur ich allein was für mich das beste ist... Rechte stehen einem Menschen in Lebenessituationen wo es einfach nun mal nicht mehr geht, zu. Ebenfalls auch in Lebenssituationen wo alles super toll ist. Nur das man um sie kämpfen muss. Einem Baby das nicht weint, wird auch keine Milch gegeben... Ich kann nichts für meine Krankheit... Verstehst du was ich meine... Ich hoffe dein Unverständinis ist somit aufgehoben... so schwer zu verstehen ist dies glaube ich nicht :)... oder habe ich vielleicht mehr gearbeitet als wie du? vielleicht hat dies zum Unverständnis geführt... ist ja auch egal...
    liebe leute ganz ganz lieben Dank nochmal...

    bin immer für alles offen was kommt...

    liebe grüße und alles gute erstmal...

    HAVIN
     
  17. adina

    adina Mitglied

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    567
    Hallo Havin,

    Krankheit kennt nun einmal kein Alter. LEIDER !!!!!!

    Und ob und in welcher Form du im Moment einer Arbeit nachgehen könntest,das kannst nur DU alleine entscheiden.
    Bist du nicht in der Lage regelmäßig,also täglich im Sinne einer normalen
    5-Tage Arbeitswoche eine Tätigkeit auszuüben...(und das hast du ja erkannt) gehst du sicher den richtigen Weg.
    Es nützt ja auch nichts,als Arbeitsloser mit vielleicht einigen Cent mehr zu
    Hause zu sitzen,wenn man nicht sicher ist,dem Amt zur Verfügung stehen zu können,falls es "ruft".
    Da die Renten eh meistens ersteinmal auf Zeit gewährt werden,heißt das
    ja nicht,daß du bis an dein Lebensende erwersunfähig zu Hause sein
    mußt.
    Selbst die unbefristeten Renten werden regelmäßig geprüft,ob sie noch zu
    Recht gewährt werden.
    Und solltest du dich gesund genug fühlen,kannst du jederzeit wieder ins
    Erwerbsleben zurückkehren.
    Zum anderen besteht ja auch noch die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes,
    vorausgesetzt du kannst noch ein ganz klein wenig leisten.

    Und wer wünscht sich das nicht.....GESUND sein und Geld mit ARBEIT zu
    verdienen!? :o

    Aber auch würde dir raten,überdenke das mit dem VdK noch einmal in Ruhe
    Dort wird dir in ALLEN Dingen die dich und deine gesundheitlichen Probleme
    mit Ämtern und Behörden betreffen geholfen.
    Also auch den Ärger mit der KK,dem Versorgungsamt u.u.u. kannst du dort
    "abladen". Und gerade bei uns chronisch Kranken gibt es immerwieder das
    eine oder andere "kleine Problemchen",worüber sich dann andere Leute
    den Kopf zerbrechen.Oft fehlt die Kraft und die Nerven liegen blank.Wie
    vielen von uns fällt in solchen Situationen das Denken und Handeln schwer
    auch wenn es vielleicht nicht unbedingt unlösbar ist.

    Auch mir hat der Verband in meiner Rentenangelegenheit sehr geholfen.
    Selbst Sachen,die ich vorher schon als unlösbar ad Akta gelegt habe,wurden später noch zu meiner Zufriedenheit geregelt.Sicher liegt es
    auch an der besseren Erfahrung der Mitarbeiter,doch mußte ich schon sehr
    oft feststellen,daß das Auftreten des Verbandes bei vielen Dingen mehr
    "Eindruck" hinterläßt und die meisten Angelegenheiten in viel kürzerer Zeit
    gelöst werden. ;) :D

    Man bekommt wirklich für wenig Geld sehr viel Hilfe.
    Und wie ich anfangs schon erwähnte,die Rente wird fast immer nur als
    Zeitrente gewährt und oft wird der Folgeantrag nicht sofort weiterbewilligt
    und das "Spiel " beginnt von vorn,auch wenn es den meisten doch eigentlich gar nicht besser,sondern im Gegenteil eher schlechter geht. :confused:

    Aber nun wünsch ich dir auf jeden Fall erst einmal einen positiven Entscheid und sollte es im ersten Anlauf nicht klappen,starke Nerven und
    die Richtige Entscheidung. :cool:

    Alles Liebe und Gute für dich,liebe Havin
    adina :)
     

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  18. Lilalu

    Lilalu Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Mai 2006
    Beiträge:
    183
    Sorry,

    hallo havin, das Wort kein verständnis (Unverständnis bei mir) war glaubig nicht richtig gewählt. Sorry wenn ich dich damit angegriffen haben sollte, war nicht in meinem Sinne. Ich habe nur überlegt, du bist so Jung, da kann die Rente doch noch nicht so viel sein um davon Leben zu können. Alle die Aspekte die du gennant hast und andere genannt haben sind doch in Ordnung. Jeder muß heute sehen wo er bleit und der Staat macht es uns allen nicht gerade einfach.;) Übrigens der Sozialverband hilft mir gerade. Sie sind wirklich sehr gut im Rente durchfechten. Gruß Lilalu
     
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