teilweise Erwerbsunfähig/Fragen dazu

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Patcy, 23. Mai 2006.

  1. Patcy

    Patcy Mitglied

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    143
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    Thüringen
    hier kann man mir sicher einige Fragen beantworten, folgender Fall.

    Mein Vater bezieht nun seit 1.12.05 Hartz IV und hat Ende November 2005 einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt.
    Nach dem Widerspruch der Ablehnung auf Rente, kam heute der Bescheid das er teilweise Erwerbsunfähig ist, aber dennoch 6 Std arbeiten kann, nur halt nicht in seinem erlernten Beruf und das rückwirkend Rente gezahlt wird.

    Nun folgende Fragen.

    1. Mein Dad hat für sich und für seine Frau zusammen Hartz IV bezogen, wie wird das nun gerechnet? Wird nur der Betrag was er als Rente bekommt von Hartz IV abgezogen als Einkommen oder wie?

    2. Er hat seit Mitte März einen 1-Euro-Job, da arbeitet er 6 Std pro Tag, kann er den nun behalten bis er ausläuft oder ist das Thema gelaufen?

    3. Was gibts sonst noch zu beachten nun?
     
  2. Lala

    Lala Guest

    Hallo Patcy!

    Auf dem Rentenbescheid steht wie viel Dein Vater maximal hinzuverdienen darf. Das liegt meistens weit unter 6 Arbeitsstunden - oder es wäre ein Hungelohn.
    Wenn sein Arbeitslosengeld die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitet, denke ich, wird Ihm auch nichts abgezogen. Er darf ja arbeiten - nur nicht in seinem Beruf. Also hat er auch das Recht als Arbeitssuchender Hartz IV zu beziehen. Sollte das Arbeitsamt zu viel bezahlt haben, wird dies direkt mit der Rentenanstalt verrechnen. Umgekehrt genauso, dann fällt seine Rückzahlung entsprechend geringer aus.
    Bei mir war das mal so - allerdings bekam ich die volle Erwerbsunfähigkeitsrente nachgezahlt. Beim Arbeitsamt lief ich unter § 125 ( Arbeitsunfähig wegen Krankheit). Später bekam ich vom Arbeitsamt eine Mitteilung, dass ich das Arbeitslosengeld zurückzahlen müsse, dies aber direkt mit der BfA verrechnet wird.
    Dein Vater kann diesen Bescheid beim Arbeitsamt vorlegen und sich informieren lassen - wäre wohl das Beste. Dann hat er absolute Klarheit und muß nicht noch Wochen auf den nächsten Bescheid warten. Evtl. ist er sogar verpflichtet diesen Bescheid vorzulegen??
    Den 1 Euro Job, darf er wahrscheinlich auch behalten.
    Ich hoffe, dass ich Dir etwas weiter helfen konnte und meine These so ungefähr stimmt.
    Viele Grüße
    Lala
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    EU Rente und Rückzahlungen

    Hallo,

    also ich war zu Beginn der Rentenantragsstellung Sozialhilfeempfängerin und dazwischen auch Krankengeldbezieherin. Nach Erteilung der Rente, egal für welchen Zeitraum und ob - damals noch - Teilerwerbsunfähig oder nicht, alle bis zu dem Tag erzielten Sozialeinkommen werden vom Rententräger zurückbezahlt.

    Arbeitsamt, Krankenkasse, Sozialamt stellen sich in Linie und halten die Hand auf.

    Zuverdienst ist generell für EU-Rentner € 345,00 brutto/netto. Dieser Betrag ist unabhängig von der Höhe der erzielten Rente - aber jeder Euro drüber muss gemeldet werden und bei € 400 verliert man z.B. die Differenz.

    Ob und inwieweit der € 1,00 Job angerechnet wird - kann sein, daß er bleiben kann.

    Pumpkin
     
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