Arbeitslosengeld bei teilweiser BU mit Krankenschein, Bezug soll gesperrt werden.

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Steffanie, 18. Mai 2006.

  1. Steffanie

    Steffanie Neues Mitglied

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    Hallo,

    mein Name ist Steffanie - 50 Jahre und ich freue mich, diese Forum gefunden zu haben. Komme mir nicht mehr so ganz allein vor.

    Zur Zeit fühle ich mich auch nervlich sehr angegriffen durch den Druck der Ämter. Vielleicht sind hier schon erfahrene Mitgleider, welche sich bereits durch die Ämter und deren Gesetze gewuselt haben.

    Bei folgender Problematik bitte ich um Hilfe und Erfahrungen:

    Von Mai 2004 bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich durchgängig arbeitsunfähig geschrieben.
    Zu dem Zeitpunkt war ich bereits arbeitslos. 18 Monate zahlte meine Krankenkasse. Im Mai 2005 stellte ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Im März 2006 wurde mir eine teilweise Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend anerkannt.

    Da mir bis August 2006 noch ALG zusteht, teilte der Rentenversicherer mit, dass mein Hinzuverdienst, also mein ALG höher ist als meine Rente und das Arbeitsamt weiter zahlt. Mein Bezug auf ALG endet im August.

    Gegen den Bescheid einer teilweisen BU bin ich in Wiederspruch auf eine volle BU gegangen. Dieser läuft noch.

    Meine Sachbearbeitern auf dem AA teilte mir heute mit, dass ich trotz AU auf dem Arbeitsamt persönlich zu erscheinen habe. Ich sei bereits über 6 Wochen wieder krank und das Amt hätte nur aus Kullanz gezahlt. Da ich eine AU habe, wisse man nicht, wie man verfahren soll. Dort bezieht man sich auf mein Gutachten, dass ich 6 Stunden und mehr arbeiten könne.

    Mit einer AU könne mir kein ALG mehr gezahlt werden. Wenn ich nicht persönlich erscheine, wird das ALG ohne Begründung gesperrt.

    Ich weiß jetzt nicht weiter. Keine AU mehr ausstellen lassen, damit ich Leistungen erhalte? Ist die Vorgehensweise so berechtigt, obwohl ich im Wiederspruch auf volle BU- Rente bin?

    Muss ich befürchten, dass Krankenkasse oder Arbeitsamt Leistungen zurück fordern?

    Ich bin momentan völlig am Boden und verzweifelt.
    Danke, wenn jemand so nett ist und anwortet.

    Freundliche Grüße
    Steffanie
     
  2. Mutterkutter

    Mutterkutter Neues Mitglied

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    Castrop-Rauxel
    Hallo,Steffanie,ein bisschen kompliziert Deine Geschichte,aber Du findest garantiert Hilfe.Geh mal in das Forum von www.Arbeitslosenhilfe.de
    Das ist so ähnlich wie Rheumaonline aufgebaut und wenn Du dort DEine Frage nochmal stellst bekommst Du garantiert eine qualifizierte Antwort.Die haben da auch Anwälte,´die einen kostenlos beraten können im gewissen Rahmen.Versuch es einfach mal.
     
  3. Steffanie

    Steffanie Neues Mitglied

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    7
    Hallo Mutterkutter,

    danke für den Link und die Hilfe.

    Leider kann man in diesem Forum keine Fragen stellen. Es können allgemeine Informationen zum Bezug von ALG erlesen werden.

    Freundliche Grüße
    Steffanie
     
  4. Tini2763

    Tini2763 Oberlausitzerin

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    Sachsen
    Versteh ich nicht. Eigentlich zahlt das Arbeitsamt nur 6 Wochen, dann gibts Krankengeld.

    Nur bei Gesundschreibung gibts wieder ALG, aber das bist du doch nicht????

    Persönliches erscheinen ist Pflicht, nur bei Krankheit nicht, aber nach den 6 Wochen....

    Außerdem kann man das Erscheinen beim Amtsarzt anordnen. Da musst du dann hin.

    Ich würde sofort Krankengeld beantragen - gleiche Höhe wie ALG II und das weitergehende Vorgehen mit der KK besprechen.

    Aber irgendwann muss mal eine Gesundschreibung erfolgt sein. Sonst wäre hier grundlegend gar kein Anspruch auf ALG I da gewesen.

    Ergänzend kann man immer Hartz IV beantragen, dass kann zwar immer abgelehnt werden, dafür kann man aber nie ganz ohne Geld dastehen, falls wirklich mal alle Leistungen gekappt werden. :confused: steht man dann da.

    Alle Sozialleistungen werden dann irgendwann irgendwie gegengerechnet. Also wenn du was bewilligt bekommst, lieber den anzeigen, der für den Zeitpunkt aufkam.
     
  5. Steffanie

    Steffanie Neues Mitglied

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    Hallo,

    die Krankenkasse hat gezahlt, bis 78 Wochen ausgeschöpft waren. Zu dieser Zeit lief bereits mein Antrag auf Rente. Das Arbeitsamt hat dann trotz AU weitergezahlt, mir wurde erklärt, solange, bis ein Bescheid des Rentenversichereres da ist. Also sogenannte Nahtlosigkeit.

    Ein Bescheid vom Rentenvericherer auf teilweise Bu ist gekommen. Gegen diesen Bescheid habe ich Wiederspruch eingelegt mit dem Ziel einer vollen BU. Mein behandelnder Arzt hat weiter krank geschrieben, da ich nicht arbeiten kann. Allein schaffe ich den Weg zum Amt nicht, da es noch eine zweite Erkrankung gibt. Mein Mann war in meiner Vertretung dort. Die Sachbearbeiterin teilte mit, dass ich persönlich dort erscheinen muss. Ich schaffe den Weg aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht oder nur mit 2 Personen, welche helfen.

    Erneut Krankengeld beantragen ginge wohl bei der Krankenkasse nicht, da ich keinen Anspruch mehr hätte.

    Das Amt scheint tatsächlich ratlos zu sein, wie weiter zu verfahren ist.
    Es bliebe mir dann wohl nur die Möglichkeit, mir keine AU mehr ausstellen zu lassen und mich dem Arbeitsmarkt wenigstens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung zu stellen.

    Die Nahtlosigkeit bis zum endgültigen Entscheid des Rentenversicherers scheint jetzt nicht mehr zu greifen, vermute ich.

    Genaue Auskuft, wie und was zu tun ist, konnte auch meinem Mann nicht mitgeteilt werden. Das Amt hätte wohl so einen Fall noch nicht gehabt.

    Freundliche Grüße
    Steffanie
     
  6. Mutterkutter

    Mutterkutter Neues Mitglied

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    Castrop-Rauxel
    Hoppala,da hab ich falsche Info gegeben.Das heißt http://www.arbeitslosenhilfe.org/ dann gehst Du auf Forum und loggst Dich als neuer Benutzer ein und dann kannst Du genau wie hier im Forum Deine Fragen stellen.Ich bin auch dort im Forum,es ist sehr hilfreich.
     
  7. schneggel

    schneggel Neues Mitglied

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    Hallo, ich erzähl mal wie es bei mir war.

    Ab Oktober 2003 bis April 2005 krankgeschrieben, dann von der KK ausgesteuert, da 78 Wochen erreicht. Mußte mich dann beim AA melden. Die Mitarbeiter dort wußten auch nicht so recht was sie mit mir machen sollten, hatte im Mai 2003 Rentenantrag gestellt, der seit Juli 2003 im Widerspruchsverfahren war. Mußte dann zum Amtsarzt vom AA aus zur Begutachtung. Es wurde eindeutig festgestellt, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin. Da war dann das Problem laut Amtsärztin. Eigentlich hätte sie mich zum Sozialamt schicken müssen, da ich ja nicht mehr arbeitsfähig war/bin und somit ja dem AA nicht zur Verfügung stehe/stand. Sie hat dann aber was von nem Paragraphen erzählt, den sie nutzen könnte, damit ich erstmal für nen halbes Jahr Arbeitslosengeld bekommen. Ich glaube Paragraph 125 oder so ähnlich. Habe dann tatsächlich Arbeitslosengeld (1) bekommen, bis dann endlich im September letzten Jahres meine Rente durch war.

    Vielleicht konnte ich Dir ein klein wenig helfen.

    Liebe Grüße Claudia
     
  8. Steffanie

    Steffanie Neues Mitglied

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    7
    @Liebe Claudia,

    ich danke herzlich für deine Informationen.
    Macht mir jetzt ein klein wenig Mut.

    @Liebe Mutterkutter,

    auch Dir ein liebes Danke. Ich werde mich in dem Forum anmelden und dort meine Frage stellen.

    Einen schönen Frühlingsabend
    Steffanie
     
  9. adina

    adina Mitglied

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    Hallo Steffanie,

    ich habe eigentlich ähnliche Erfahrungen gemacht,wie Claudia.

    Nachdem ich im Mai 2003 ausgesteuert wurde und über meinen Rentenantrag noch nicht entschieden war,meldete ich mich beim AA
    "arbeitslos".
    Dort wurde ich auch unter dem § 125 geführt.
    Ich war nicht vermittelbar und bekam aber Alg I.
    Allerdings blieb ich trotzdem vom 1.Tag an arbeitaunfähig bzw. krankgeschrieben.Man akzeptierte also meinen "gelben Schein" über die
    eigentlichen 6 Wochen hinaus bis zur Bewilligung der Rente im Oktober.
    Da diese rückwirkend zum August 2002 bewilligt war,holte sich das AA
    das mir während dieser Zeit sozusagen verauslagte Geld vom Rententräger
    wieder zurück.

    Etwas problematischer ist es immer dann,wenn man im Widerspruch ist.
    Dann muß das Amt den Ablehnungsbescheid als Richtlinie nehmen,da man
    ja laut Rententräger sozusagen "gesund" ist.
    Leider :eek: :mad: :confused: .

    LG adina
     

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    #9 22. Mai 2006
    Zuletzt bearbeitet: 22. Mai 2006
  10. Tini2763

    Tini2763 Oberlausitzerin

    Registriert seit:
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    Ort:
    Sachsen
    stimmt

    SGB III § 125, aber auch 126!! Kann man ergoogeln, gibts im Wortlaut.

    Aber ich lese das so, dass man nicht persönlich hin muss! Nur zum Gutachter und wenn die Krankheit wegfällt.

    Nur, wenn du auf 100% Widerspruch eingelegt hast, kannst du dich gar nicht derweile 15 std.arbeitsfähig melden, das würde dem ja widersprechen.

    Sag Bescheid, wie es ausgeht. Interessiert mich wirklich. :)
     
  11. adina

    adina Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    567
    Hallo Tenderness,

    jetzt hast du mich echt ins grübeln gebracht :confused: .

    Da ich wußte,daß meine Rente höher ausfallen wird,als das Alg,habe ich mich damit niemals beschäftigt :o .

    Nach stundenlangem googeln,fand ich unter http://www.Jurathek.de eine
    Frage diesbezüglich zur Nachzahlung der GEZ.
    Aus der Antwort las ich dann heraus,daß das ALG 2 nicht zurückgefordert
    wird :D .Das ist natürlich nicht rechtsverbindlich :cool: ;) .
    Dort gibt es auch ein sehr interessantes Forum.
    Kannst ja mal hier schauen:
    http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-33054.html

    Ich hoffe,daß bei dir auch alles ohne Probbleme abläuft.
    Man ist doch auch schon so genug gebeutelt und bestraft :( .
    Aber die Ämter können ja soooooooooo gemein sein :eek: .

    @Steffanie,auch dir alles Gute.Laß dich nicht unterkriegen!!! :cool:
    Wie ich beim googeln sah,hast du ja schon einen prima Rat bekommen :D .

    VlG adina :)

    ...und wenn die Beamten nicht spuren.....siehe Anhang :p
     

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    #11 23. Mai 2006
    Zuletzt bearbeitet: 23. Mai 2006
  12. Steffanie

    Steffanie Neues Mitglied

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    18. Mai 2006
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    Hallo,

    ich möchte das Ergebnis meines Gespräches heute mit dem Arbeitsamt mitteilen. Gebracht bzw. gestützt haben mich mein Mann und mein Schwiegervater. Es war eine enorme körperliche und seelische Anstrengung.

    Ziel des Gespräches, das Einstellen des ALG von Seiten des Amtes wurde erreicht. Beide oben genannte Paragraphen greifen nicht.

    Ich hätte doch sicher eine AU, so die Worte der Mitarbeiter des Amtes, damit ich eine volle Rente bekommen werde.

    Auch wenn ich jetzt einen Schein mit einer anderen Diagnose dem Amt vorlegen würde (wurde so von der Sachbearbeiterin und dem stellvertretenden Amtsleiter geäußert) könnte ich von einem Tag auf den anderen damit rechnen, dass ich sofort dem Amtsarzt vorgestellt werden würde.

    Weiterhin wurde geeäußert, dass ich mit einem gelben Schein nicht arbeitsfähig sei. Sollte ich mich trotzdem überschätzen und meinen, ich könne 3 Stunden und mehr arbeiten, dann würde noch am Folgetag eine Trainingsmaßnahme angeordnet, bei welcher mir das Gegenteil bewiesen werde.

    Ein Antrag auf Krankengeld in Höhe des ALG II käme nicht für mich in Frage, da ich ja schon aus Kullanzgründen weitere Wochen Geld vom Amt bekommen habe, nachdem eine teilweise BU anerkannt wurde.

    Jetzt solle ich mich um eine Familienversicherung bei der KK meines Mannes bemühen. Bei meiner KK sei ich nicht mehr versichert.

    Abschließend wurde sich wörtlich für das konstruktive Gespräch bedankt.

    Ich meine, ich hätte im Grundgesetz gelesen, die Würde des Menschen sei unantastbar.

    Freundliche Grüße
    Steffanie
     
  13. Rolli

    Rolli Neues Mitglied

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    Alg1 bei teilweiser EM-Rente

    Hallo Stefanie, hallo liebe Forengemeinde,
    bin zwar nicht selbst Betroffener, aber ich glaube, ich muss hier `mal ein paar erklärende Worte zu Eurem Thema in`s Forum stellen.Die finanzielle Absicherung nach Aussteuerung (Erschöpfen des Krankengeldanspruches) ist ein wenig kompliziert. Nach der Aussteuerung bleibt ja nur noch Rentenbezug oder Alg1. Alg2 geht wegen der möglicherweise weiterbeste- henden AUF nicht. Für diejenigen, die nach der Aussteuerung weiterhin arbeitsunfähig (für alle Tätigkeiten) sind, bleibt nach 6 Wochen Alg1-Leis- tungsfortzahlung nur noch der Gang zum Sozialamt. Die JobCenter sind nicht zuständig, weil sie nur a`fähige Arbeitnehmer betreuen. Für den Bezug von Alg1 muss ich mindestens 15 Stunden wöchentlich der Arbeits- vermittlung zur Verfügung stellen können (da beginnt die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung). Die sogen. Nahtlosigkeitsregelung i.S.d. § 125 SGBIII (nur noch unter 3stündige Verfügbarkeit für alle Tätigkeiten ** und das muss aller Voraussicht nach länger als sechs Monate Gültigkeit haben) greift nur dann, wenn die Rentenversicherung noch keine Entscheidung hinsichtlich der (angeblich) verbliebenen Leistungsfähigkeit getroffen hat. Ist dies der Fall und der Ärztliche Dienst der Agentur hat ein Gutachten erstellt, m u s s (!) ich mich im Rahmen dieses Gutachtens der Arbeitsver- mittlung zur Verfügung stellen, wenn ich nicht Gefahr laufen möchte, gar keine Leistungen zu erhalten. Für den Fall der weiteren AUF darf die Agentur für Arbeit nur noch sechs Wochen Leistungsfortzahlung gewähren. Nach 6 Wochen Leistungsfortzahlung muss die Agentur den Leistungsbezug einstellen, weil ja der behandelnde Arzt die AUF auch für die sogen. Verweisungstätigkeiten erklärt. Also, bleibt nur: keine AUF-Erklärungen durch den behandelnden Arzt!! Die sind sowieso nur in der Mehrzahl auf die bisherig ausgeübten Tätigkeiten ausgestellt. Beim Alg1 kommt es nur auf auf die verbliebene Leistungsfähigkeit an. Alg1 wird nicht gewährt, weil ich mich bereit erkläre meine bisherigen Tätigkeiten auszuüben, sondern weil ich bereit und in der Lage bin irgendwelche zumutbaren Tätigkeiten im Rahmen meines Restleistungsvermögens/ des Gutachtens des arbeitsmedi- zinischen Dienstes auszuüben. Zu den Renten sei gesagt: es gibt keine teilweise BU-Rente. Es wohl die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei vorliegender Berufsunfähigkeit für diejenigen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind (halb so hoch wie die volle EM-Rente). Diese Rente unterliegt dem Hinzuverdienst. Also, wenn mir Alg1 bewilligt wird, wird nicht das Alg1 sondern das Gehalt/der Lohn nach dem Alg1 berechnet wird als Hinzuver- dienst angerechnet und dabei wird häufig die sogen. Hinzuverdienstgrenze überschritten (die Rente w. teilw. EM bei vorl. BU wird für die Laufzeit des Alg1 ruhendgestellt und lebt auf Antrag danach wieder auf). In die Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt man auf zweierlei Wegen. Einmal allein aus gesundheitlichen Gründen (dauerhaft nur unter 3 Stdn tgl. Belastbarkeit für alle Tätigkeiten des allg. Arbeitsmarktes) o d e r wenn man in allen Tätigkeiten nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Ist letzteres der Fall und man ist zugleich arbeitslos, muss die DRV die Arbeitsmarktsituation berücksichtigen. Ist man aller Voraussicht nach in den dann folgenden 11 Monaten nicht vermittelbar, gilt der allg. Arbeitsmarkt als verschlossen und man erhält die sogen. arbeitsmarktbezogene volle EM- Rente. Diese arbeitsmarktbezogene Rente wegen voller EM tragen DRV und BA jeweils zur Hälfte (die BA überweist der DRV ihren Anteil an der Rente, weil die DRV das gesundheitliche Risiko und die BA das arbmarktbezogene Risiko abdeckt). Diese vollen EM-Renten sind, wenn sie im laufenden Agl1-Bezug gewährt werden, beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Man baut also einen neuen Alg1-Anspruch auf. Wichtig für alle, deren Ehegatten/Lebenspartner ein Einkommen erzielen, denn nach Alg1 kommt ggfs. nur noch Alg2 und hier wird die Bedürftigkeit geprüft. Die Rent wegen teilw. EM bei vorliegender BU wird vielfach nur gewährt, weil sich die DRV während der Alg1-Laufzeit teilweise oder ganz leistungsfrei stellen kann. Wenn also das Alg1 aus irgendwelchen Gründen (z.B. weiterbestehende AUF) eingestellt wird, Antrag auf BU-Rentengewährung stellen. Dann hat man zumindest die BU-Rente und zugleich KV und Pflegeversicherung gesichert. Ich weiß nicht,ob ich das jetzt verständlich rübergebracht habe, bin aber gerne bereit, auf weiter Fragen einzugehen. Noch ein Wörtchen zu den "ach so sturen Mitarbeitern der Agenturen". Habt ein wenig Verständnis für sie, auch wenn es noch so schwer fällt. Die befinden sich in keiner günstigen Position. Die gesetzlichen Regeln, in Berlin konstruiert, haben die Mitarbeiter der Agenturen nicht zu vertreten. Gewählt wurde diese, unsere Regierung vom Volk.
    Liebe Grüße zur restlichen Pfingstzeit wünscht
    Rolli
     
  14. Rosarot

    Rosarot trägt keine Brille ... ;)

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    Liebe Steffanie,

    lese mit Erschütterung deine Zeilen ...
    Dass du es nicht persönlich nehmen darfst, kann ich dir kaum raten, da es dich ja persönlich (be)trifft ...

    Ich bin auch sehr bedrückt über die Art und Weise, in der die Menschen mittlerweile miteinander umgehen, auch wenn sie auf Ämtern oder Krankenhäusern, Arztpraxen, Krankenkassen usw. arbeiten und "nur" ihren Job machen ... sicher ginge es auch anders, dem Hilfesuchenden bestimmte Dinge zu vermitteln.

    Einfühlsamkeit ist wohl für viele ein Fremdwort.
    Unsere Gesellschaft ist sehr arm geworden.

    Ich sende dir eine ordentliche Portion Kraft und eine extra dicke Ladung Humor ... Berichte bitte hier wie es weitergeht. Seine Sorgen zu teilen hilft sehr.

    Schööönen Tag
    Rosarot
     
  15. Rolli

    Rolli Neues Mitglied

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    5
    Alg1 bei teilweiser EM und vorliegender BU

    Hallo Rosarot,

    ich wünschte, ich hätte meine Antwort auf Stefanie`s Frage anders formulieren können. Aber leider hat alles was mit dem Sozialrecht (Antragstellung, Entscheidungen, Widerspruchs- und Klagerecht) verknüpft ist, nichts mit dem empfundenen Mitgefühl der Mitarbeiter von KV, DRV, BA oder ähnlichen Einrichtungen für die Versicherten zu tun. Die mögen sehr viel Mitgefühl mit dem einzelnen Betroffenen empfinden, sind aber dennoch an die vom Gesetzgeber festgelegten Regeln gebunden. Es hilft den meisten Menschen auch nichts, wenn man "seidenweich" um das Problem herumredet. Hier geht`s nämlich um ein hammerhartes Thema, die finanzielle Absicherung des Lebensunterhaltes. Dem Einzelnen kann im individuellen Fall nur geholfen werden, wenn er die "Spielregeln" kennt und er durch Informationen in die Lage versetzt wird, das System und seine Regeln möglichst zu seinen Gunsten auszunutzen. Auf Stefanie bezogen empfehle ich Ihr, wenn noch nicht geschehen, von der Agentur für Arbeit zu verlangen, dass der Ärztliche Dienst eingeschaltet wird. Es könnte nämlich sein, dass der ÄD angesichts des Schwerebildes der Erkrankung zu einer anderen Auffassung gelangt als die, die die DRV in der Vergangenheit angenommen hat. Im Regelfall sollte dies eigentlich nicht geschehen, weil zwischen DRV und BA entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.
    Desweiteren ist vielleicht die Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) anzuraten, weil wenn die bisherige, überwiegend ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verrichtet werden kann, man vielleicht nur noch durch die Hilfestellung der Teilhabe a AL "eingegliedert" werden kann. Die DRV hat sich ja bisher nur bereit erklärt die BU-Rente zu gewähren. Sie geht also davon aus, dass andere Tätigkeiten noch möglich sind. Ist dies der Fall und wird die Notwendigkeit der Reha wird d.d. DRV anerkannt, wird vermutlich wegen des erreichten Lebensalters nur die leistunsgerechte AV mit Lohnkostenzuschüssen seitens der DRV zugesagt werden. In der Folge ist es der BA -wegen fehlender Zuständigkeit im RehaVerfahren- nicht mehr möglich Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Falls doch noch RehaMaßnahme mit Übergangsgeld der DRV bewilligt werden, ist es auch interessant zu wissen, ob diese nach Durchführung medizinischer RehaMaßnahme (im landläufigen Sinne als Kuren bekannt) durch die DRV finanziert, angeboten werden. Dann ist nämlich die DRV auch für die Zeit nach med. Reha und beabsichtigter berufl. Reha weiterhin für den Lebensunterhalt zuständig. Sie hat bei fehlender Vermittelbarkeit in Tätigkeiten des allg Arbeitsmarktes ein sogen. Zwischenübergangsgeld (§ 51 SGBIX) zu gewähren, welches ohne zeitliche Begrenzung bis zum Beginn der eigentlichen RehaMaßnahme gewährt wird. Falls dies nicht eintritt, bleibt eigentlich nur noch die bereits bewilligte BU-Rente einzufordern, die dann auch die Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung abdeckt. Nach einer längeren Wartezeit würde ich dann die Umwandlung der teilw. EM -Rente bei vorliegender BU in eine teilw. EM-Rente für alle Tätigkeiten beantragen, wenn nicht das SozGericht zwischenzeitlich schon auf Gewährung der volle EM-Rente erkannt hat. Tja, wieder knochentrocken vorgetragen, aber wie gesagt bei diesem Thema hilft kein labern oder rümsülzen. Da gerät man nur zwischen die Mühlsteine.
    Trotzdem allen ein -noch- besinnliches Pfingstpfest und gute Besserung bzw. nichtso große gesundheitliche Probleme.
    Rolli
     
  16. Lilalu

    Lilalu Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Mai 2006
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    183
    Danke

    Großes Danke an Rolli Ich habe mich mit meinen Sorgen (Ich Klage gerade) an Rolli gewendet und habe promt eine Anwort erhalten, die mir sehr weiter hilft. Dafür vielen Dank Gruß Lilalu
     
  17. Marta

    Marta Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    39
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    Weilrod (Hessen/Hochtaunus)
    Hallo Rolli,

    ich finde es schon toll wie du uns mit deinen infos hilfst und du hast auch recht das man nur vorwärts kommt, wenn man die regeln und richtlinien kennt bzw. ihnen folgt.

    doch bei der aussage von rosarot;
    denke ich, dass sie damit meint, dass man vom amt her auch freundlicher mit den hilfesuchenden umgehen kann.
    ich habe schon soviel ärger durch ämter erlebt, dass ich mir so oft gewünscht hatte endlich einen sachbearbeiter zu haben der mich als hilfesuchenden mensch sieht und ernst nimmt. mich nicht als irgend jemanden oder nur die paragraphen sieht. denn solche sacharbeiter habe ich nun auch kennengelernt und mit denen kann man dann auch wirklich vernüftig die sachen klären.
    es macht doch sehr viel aus, wenn man ernstgenommen und freundlichbehandelt wird, es erleichtert einem dann auch den gang zum amt.

    hoffe das ich mit meiner meinung niemandem zu nahe trete oder sich jemand auf den schlips getreten fühlt.

    Gruß
    Marta
     
  18. Steffanie

    Steffanie Neues Mitglied

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    7
    Arbeitslosengeld bei teilweiser BU mit Krankenschein

    Ich danke Rolli und allen anderen recht herzlich.
    Meine Antwort kommt leider mit Verzögerung, da ich an der ganzen Sache schwer emotional zu kämpfen hatte, also aus einer Traurigkeit nachfolgend eine schwere Depression wurde, welche behandelt werden mußte.

    Liebe ROLLI,

    ich habe laut Bescheid des RV

    "Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil ich berufsunfähig bin. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die Berufsunfähigkeit behoben werden kann." (Gutachten wurde von einen Gutachter der RV erstellt, andere Befunde und Gutachten von meinen behandelnden Ärzten wurden nicht eingeholt. Seit 25 Jahren wurde ich mit allen möglichen und bekannten Behandlungen, Reha und Therapieformen behandelt, es wird leider eher eine weitere Verschlechterung geben.

    Heute habe ich vom Arbeitsamt einen Bescheid bekommen.

    "Die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB III wird mit Wirkung vom 24.05.2005 aufgehoben.
    Grund: für dei Aufhebung der Entscheidung:
    Eigene Abmeldung aus dem Leistungsbezug.

    Diese Entscheidung beruht auf §§ 118 Abs. 1.110 des Dritten Buches (SGB III) und § 48 Abs. 1 S. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V.. § 330 Abs. 3 SGB III.

    Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch zulässig."

    Liebe Rolli,
    ich wäre sehr, sehr dankbar, wenn Sie helfen könnten.

    Der RV teilte mir auf der Grundlage des Bescheides mit, er werde meine Rente nicht zahlen, da ich selber eine eigene Aufhebung gemacht hätte. (telefonische Auskunft).

    Liebe Grüße
    Steffanie
     
  19. Rolli

    Rolli Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. Juni 2006
    Beiträge:
    5
    Teilweise Erwerbsminderung bei vorliegender BU

    Hallo Stefanie,
    ruhig Blut. Ich brauche ein paar Antworten. Von wann bis wann wurde Alg1 bewilligt? Bis Mai 05??? Ich gehe einmal davon aus, das der/die zuständige VermittlerIn Sie wohl nur unzureichend über die Wirkung einer Rücknahme des Arbeitsgesuches informiert hat. Ist ja auch ein schwieriges Thema. Auf welche Weise wurde denn (angeblich) das Arbeitsgesuch zurückgenommen (persönlich/schriftlich)??? Typisch Rentenversicherung. Erweckt den Eindruck, dass die Versicherten in jedem Fall einen Rentenanspruch haben. In diesem speziellen Fall (Bewilligung der "alten" BU-Rente bei gleichzeitger Alg1-Bewilligung) kann die DRV sich leistungsfrei stellen, weil sie den Hinzuverdienst berücksichtigen muss. Hinzuverdienst ist nicht das Alg 1 sondern das Gehalt, aus dem das Alg1 berechnet wird und das ist meistens höher als die vom RV-Träger festgesetzte Hinzuverdiesntgrenze. Alg1 ist vorrangig vor der BU-Rente zu beziehen (ich nehme `mal einfachheitshalber den Begriff) Wenn man jetzt das Arbeitgesuch zurücknimmt (sich unwissentlich wegen der Rente abemeldet). verliert man den Anspruch wegen fehlender Arbeitslosigkeit. Das kann man zwar machen, ist aber für den Leistungbezug absolut tötlich. § 46 SGBI erklärt hierzu, das ich auf die Leistung verzichten kann. Diese Verzichtserklärung ist jederzeit widerrufbar!!!!!!!!!! Der Verzicht ist unwirksam, wenn dadurch andere Leistungsträger belastet werden!!! Also, haben Sie wirklich verzichtet oder nur gesagt "ich möchte nicht mehr arbeitslos geführt werden??? Hier haben ofensichtlich zwei Leistungsträger ihre Beratungspflicht nicht wahrgenommen. Also, erstens: Montag unbedingt sofort arbeitslos melden. Stellen Sie sich im Rahmen des Arztgutachtens (mindestens 6, höchstens 8 Stunden zur Verfügung) Ich würde auch sofort ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitlseben stellen. In einem solchen Fall hält sich die Arbeitsverwaltung i.d.R. zunächst einmal ruhig (bietet keine Maßnahmen an). Alternativ dazu den Widerspruch gegen die BU-Rente einlegen.
    Bitte die Fragen beantworten. Ich melde mich schnellstmöglich.
    Und....ruhi Blut
    Rolli
     
  20. Steffanie

    Steffanie Neues Mitglied

    Registriert seit:
    18. Mai 2006
    Beiträge:
    7
    Teilweise Erwerbsminderung bei vorliegender BU

    Hallo Rolli,

    in meinen vorhergehenden Postings zu meinem Thema habe ich genau geschreiben, wie und warum das Amt entschieden hat. Vielleicht magst du diese nochmals lesen, besonders das vom 23.5.2006. Hier habe ich sachlich erklärt.

    Mein Anspruch auf ALG wurde bis 8/ 2006 bewilligt. Solange habe ich noch einen Restanspruch.

    Zur Zeit läuft ein 2. Widerspruch bei dem RV mit dem Ziel einer vollen Erwerbsminderungsrente.

    Ich habe nichts zurück genommen, weder persönlich noch schriftlich.
    Mir wurde von einer Sachbearbeiterin und dem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass ich wegen der fortlaufenden AU seit 5/ 2004 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Die AU hätte ich mit doch nur ausstellen lassen, damit ich dann auch volle Rente bekäme. Und somit stehe ich dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung und könne auch keine Leistungen vom Amt mehr beanspruchen.

    Eigentlich hätte man mir mein ALG schon 1 Woche vorher sperrren müssen, da ich zu einer Einladung durch eine Sachbearbeiterin nicht persönlich erschien. Mein Mann hat jedoch an diesem Tag Urlaub genommen und ist in meiner Vertretung dort zum Termin. Auf der Rückseite habe ich angekreuzt, dass ich weiter eine AU habe. Er hat der Sachbearbeiterin erklärt, dass ich nicht allein den Weg schaffe, da ich teilweise mich kaum noch bewegen kann. Danach wurde bei mir zu Hause angerufen, wenn ich nicht persönlich käme, müßte gesperrt werden. Also haben mir mein Mann und mein Schwiegervater dort hingeholfen.

    Das vollständige Gespräch ist weiter oben zu lesen.

    Es wurde mitgeteilt, wenn ich eine erneute AU mit einer anderen Diagnose bringe, könne ich umgehend damit rechnen, dem Amtsarzt vorgestellt zu werden.
    Würde ich mir keine AU mehr ausstellen lassen, könne ich damit rechnen, bereits am nächsten Tag in einer Reha-Maßname zu sein, in welcher mir nachgewiesen werde, dass ich nicht 3 Stunden und mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

    Es wurde sich in dem Gespräch auf eine Entscheidung des Amtsarztes bezogen, welcher als Grundlage wieder das alte Gutachten der BfA zu Grunde gelegt hat. Eine persönliche Vorstellung bei einem Amtsarzt gab es nicht. Auf diesen Hinweis äußerte man, dass dies aus ökonomischen Gründen nicht geschehen sei und so rechtens ist.

    An diesem Gespräch haben mein Mann und Vater teilgenommen, da ich kaum sitzen konnte. Mein Mann hat ein Gesprächsprotokoll geführt.

    Irgendwie sind wir alle erschöpft, mein Mann muss seinen Job ja auch noch schaffen.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn du helfen könntest, was genau zu tun ist. Ist fast nicht mehr zu schaffen kräftemäßig und emotional, sich noch ausführlich mit der Rechtslage zu beschäftigen. Ich bin schon traurig, dass meine Familie durch mich so stark belastet wird.

    Herzlichen Dank
    Steffanie
     
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