brauche bitte rat

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Havin, 29. April 2006.

  1. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    8. Januar 2005
    Beiträge:
    194
    Hallo liebe leute...

    Ich schreibe gerade mit einer hand, de meine andere hand auf schiene liegt, deshalb verzeiht die unregelmäßigkeiten in meinem text...
    Ich habe folgende frage... ab dem 01.05. werde ich sozialhilfe erst mal bis auf weiteres kriegen. Davor war ich beim arbeitsamt. Das arbeitsamt hatte mir als darlehen für meinen wohnungswechsel eine mietkaution in höhe von ca. 500 euro gegeben gehabt, bzw. an meinen vermieter. Nun ist es so, dass die dieses geld in raten zurück haben möchten. Da ich aber diese rate in höhe von 50 euro jeden monat nicht zahlen kann und ich ab dem 01.05. sozialhilfe kriege möchte ich von euch erfahren, ob das sozialamt die kaution übernehmen kann, bzw. in meinem namen dem arbeitsamt zurückzahlen kann??? Und wenn ja, muss ich dies wieder dem soziamt zurückzahlen??? ich bin aber leider nicht in der lage dies zu tun, da eine hilfebedürftigkeit besteht...

    Bitte gebt mir rat...

    Vielen dank...
     
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Hilfe

    Das einfachste ist einen formlosen Antrag an das Sozialamt zu stellen mit der Bitte um Kostenübernahme.
    Auch haben die Gemeinden da bestimmte Möglichkeiten, was aber sehr unterschiedlich ist.
    Das Sozialamt wird sich dann in der Sache schon äußern bzw. auch Rat geben.
    Aussehen müßte das einfach so:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Aufgrund meiner angespannten finanziellen Lage kann ich nachfolgend aufgeführter Verpflichtung nicht nachkommen und bitte um Prüfung einer möglichen Unterstützung.
    .................aufführen was und wie viel..........................

    Für ihre Bemühungen danke ich
    .........................................

    Sollten Fristen sein , dem der die Zahlung erhalten müßte ein kurzer Schreiben machen.
    gleiche Überschrift
    Betreffs der Rückzahlung......................... habe ich einen Antrag an das zuständige Sozialamt gestellt. Ich bitte um Aussetzen der Frist der zahlung bis zum Bescheid.
    ...........................

    Ja wenn Fragen bleiben schick ne PN
    Gruß "merre"
     
  4. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Stuttgart
    Hallo Havin,

    das Sozialamt übernimmt normalerweise keine Schulden, die schon vor Beginn der Sozialhilfegewährung entstanden sind.
    Aber wenn du dem Arbeitsamt eine Kopie deines Sozialhilfebescheids vorlegst, kann das Arbeitsamt nicht auf die Bezahlung der monatlichen Raten bestehen, und bei einem Sozialhilfeempfänger kann man auch nichts pfänden. Das Arbeitsamt wird die Forderung entweder stunden, dh. die Rückzahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, oder sie niederschlagen, dh. auf die weitere Beitreibung der Forderung verzichten (das ist aber nur ein behördeninterner Vorgang, auf den du keinen Einfluss nehmen kannst). Du kannst auch einen Antrag auf Erlass der Forderung stellen und zur Begründung ausführen, dass du krankheitsbedingt auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein wirst, den Betrag zurückzuzahlen. Wenn der Erlass bewilligt werden würde, wärst du die Forderung für alle Zeiten los. Aber für gewöhnlich kommt es nur zu einer Stundung oder einer Niederschlagung.

    Viel Glück!

    LG
    Sonja
     
  5. Tini2763

    Tini2763 Oberlausitzerin

    Registriert seit:
    11. Oktober 2005
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    288
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    Sachsen
    Hi, Tini hier

    also ich glaube nicht, dass du die Forderung ganz los wird, denn das Geld ist ja als Sicherheit hinterlegt. Somit ist es eine Geldanlage, an die du zwar nicht rankommst, weil sie a - verpfändet und b - zweckgebunden ist, aber es bleibt auf die Dauer des Mietverhältnisses dein Geld.

    Nun ist es auch so, dass bei einer Übernahme des Geldes durch das Sozialamt trotzdem eine Verrechnung erfolgt, aber die wird im Härtefall (bitte Härtefallregelung beantragen so richtig mit dem Wort Härtefallregelung darin) mit dir zusammen auf ein erträgliches Maß reduziert. (Naja, sind es dann eben nur 20 Euro, sind es immer noch zwei Jahre zu zahlen, aber irgendein Betrag lässt sich festlegen, den du verkraftest)

    Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, dass dir nicht während der Zeit irgendeine Maschine kaputtgeht, wie es bei mir war.

    Ansonsten die Aussetzung der Tilgung beim AA und Übernahme durch das Sozialamt zu beantragen ist schon ok und richtig.

    Bitte verzweifele nicht während dessen. Weißt schon. Kopf hoch!
     
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