was ist richtig?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Biggi, 6. August 2002.

  1. Biggi

    Biggi Guest

    Hallöchen!

    Ich habe da wohl eine Sache , wo ich echt nicht weiß was ich machen soll. Es hat aber nichts mit einer Diagnose oder Medis zu tun. Aber ich denke vielleicht war ja von euch auch schon jemand in so einer Lage und könnte mir eventuell einen rat geben.
    Ich bin seit 3.12.01 krank, ich habe cp schon seit 1995.
    Ich war auch in einer Rehauklinik und dort wurde festgestellt, das ich nicht mehr 11,5 Std. sondern nur noch 3- 5 Std. am tag arbeiten kann. Ich bin Verkäuferin vom Beruf und da muß man wirklich mit unter auch ganz schön ran. Ich wollte nun trotz meiner Krankheit in den Urlaub fahren nach Spanien. Die AOK läßt dieses aber nicht zu. Ach ja, ich habe einen Antrag auf eine Umschulung abgegeben bei der BfA, das kann noch dauern. Erst sagt die AOK ich hätte noch Urlaubsanspruch von meinem Arbeitgeber. Wenn die mir den geben könnte ich fahren. Da ich aber in diesem Jahr nichts gearbeitet habe, bekomme ich logischer Weise doch auch kein Urlaub? Nun soll ich auf das Arbeitsamt gehen, mich erst mal erkundigen und dann zum 30.09 meinen Arbeitsvertrag auflösen, nicht kündigen. Und wenn ich ab 1.10. Arbeitslos gemeldet bin kann ich in den Urlaub fahren. Was macht man nun richtig? Es ist ja klar, wenn ich bis zu 5 Std. arbeiten kann, ist das Krankengeld wahrscheinlich zu unrecht. Und wiederum war die AOK schon am Überlegen , ob sie mir die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen sollte. Es ist so richtig schön kompliziert. Vielleicht war von euch schon mal in so einer Situation und kann mir einige Tipps geben.

    Seit herzlichst gegrüßt


    Biggi
     
  2. helga

    helga Guest

    Schönen guten Abend,
    also, wenn Du nur noch 3-5h arbeitsfähig sein solltest, dann würde ich aber erstmal Rente beantragen! Das eigentlich schnell! Hast Du schriftlich,von der Reha, das Du nur so verkürzt arbeitsfähig sein Kannst?
    Die Rente musst Du selber beantragen, das macht keine Krankenkasse! Liebe Grüsse Helga
     
  3. gisela

    gisela Guest

    Hallo Biggi,
    ich kann Dir nur was zu Deinenm Urlaub sagen. Da Du bis Mitte des Jahres angestellt warst und noch bist, hast Du Anspruch auf Deinen ganzen Urlaub für dieses Jahr. Bei Krankheit erlischt dieser Anspruch nicht, da Du ja bei der Firma noch angestellt bist.

    Bei Deinen weiteren Fragen kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

    Viele Grüße
    gisela
     
  4. Uschi

    Uschi Guest

    Hi,

    logo - wer krankgeschrieben ist, kann nicht in Urlaub fahren !
    Und ich würde auf keinen Fall meinen Arbeitsvertrag aufheben lassen - die sollen dich entlassen und Abfindung zahlen. Dann Rentenantrag stellen - lass dich auf der BfA-Beratungsstelle mal richtig informieren.

    uschi ch.
     
  5. Mecki

    Mecki Guest

    Hi Biggi,

    ich spreche aus Erfahrung. Natürlich kannst Du ins Ausland in Urlaub fahren, allerdings bekommst Du dann kein Krankengeld. So wurde es mir vor ca. 5 Wochen gesagt.

    Wenn Du Dein Arbeitsverhältnis auflösen willst (ohne Sperrfrist) reicht ein Attest von Deinem Hausarzt, daß Du aus gesundheitlichen Gründen Deine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst.

    Folgendes Beispiel: Ich war seit August 2001 krank geschrieben. Im Juli 2002 wolllte mich der MDK wieder in die Arbeit schicken oder ich sollte aus gesundheitlichen Gründen kündigen, meinen Resturlaub nehmen und dann stempeln gehen. Ich habe mich sowohl im Rheumanet, beim Arbeitsamt, meinem Hausarzt usw. rückversichert. Anfang Juli habe ich dann aus gesundheitlichen Gründen gekündigt, meinen Urlaub für das ganze Jahr (35 Tage aufgrund von 70 % schwerbeschädigt) genommen, das ganze Urlaubsgeld bekommen und ab 23. August gehe ich stempeln.

    Ich hoffe, Du triffst die richtige Wahl.

    Liebe Grüße aus Selb Mecki
     
  6. sveva

    sveva Guest

    Hallo Biggi,
    ich war anfang des Jahres in einer ähnlichen Situation.War seit 8/01 krank und durfte nach ärztlicher Bestätigung nur im Innland Urlaub machen.Bekam auch die Genehmigung von der Barmer. Im Ausland hätte ich kein Krankengeld bekommen.Auf keinen Fall solltest Du die Krankschreibung zwecks Urlaub vom Arbeitgeber, der Dir zusteht,unterbrechen,wenn Du wirklich nicht arbeiten kannst.Ich denke, daß sich das negativ auf eventuelle Rente auswirkt.Für den Rentenantrag ist auch wichtig, ob Du nur in Deinem Beruf unter 5 Stunden arbeiten kannst, oder generell.
    Ein Tipp von mir wäre noch, ob Du einen Behindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt hast. Ab 30 % kannst Du einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden und hast eventuell die Möglichkeit, über ein Integrationsamt beraten zu werden-auch zu Umschulungen.Wenn Du noch Fragen hast,kannst Du mich auch direkt anmailen.sweva@freenet.de
    Herzliche Grüße und toi-toi für Dich.
     
  7. Melli

    Melli Guest

    Hallo Biggi,

    also bloß nicht den Arbeitsvertrag selbst kündigen oder ohne Krankheitsattest auflösen (Aufhebungsvertrag), wenn Du eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt umgehen willst!

    Stelle bereits vor Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einen Rentenantrag - vorher mit den Mitarbeitern der BfA sprechen und Dir schriftlich (Beweis!) das Ergebnis mitteilen lassen, da es erfahrungsgemäß länger dauert, bis Rente durch ist.

    Grundsatz beim Urlaub (denkbar, daß es Ausnahmen gibt): Wer angestellt ist, hat Anspruch auf Urlaub. Wer krankgeschrieben ist, ist krank und kann max. zu Reha- oder Kurzwecken ins Ausland fahren. Im Inland ist nach Genehmigung durch die Krankenkasse Urlaub möglich - es soll Kassen geben, die auch für das Ausland derartige Genehmigungen erteilen.

    Die Krankschreibung wäre beim Auslandsurlaub für die Urlaubszeit zu unterbrechen. Ob es ratsam mit Blick auf die Kollegen ist, wage ich zu bezweifeln ....

    Viele Grüße,
    Melli
     
  8. an Melli

    an Melli Guest

    Hi Melli!

    Ich werde das schnellstens erledigen mit dem Rentenantrag. Da hätte ich mal noch einige Fragen. Muß ich die Krankenkasse davon unterrichten wenn ich den Antrag stelle? Müßen die das akzeptieren, wenn ich mich nun nicht Arbeitslos melde und weiter Krankengeld beziehe? Und wegen der Rente.......ich bin nur in meinem Beruf ( Verkäuferin )bis zu 5 Std. arbeitsfähig ansonsten bin ich für einen anderen Beruf bei leichter körperlicher Arbeit voll Erwerbstätig. Kann ich da überhaupt einen Rentenantrag stellen? Oh man, ich hab null Ahnung. Hoffe ich mache das richtige. Ach ja, den Urlaub lass ich sausen, nicht das mir da noch ein Strick gedreht wird.

    Danke für deine Hilfe!

    gruß Biggi
     
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