Enbrel, Humira, Remicade frage

Dieses Thema im Forum "Biologika und niedermolekulare Wirkstoffe" wurde erstellt von bise, 25. März 2006.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    der rheuma doc betreut rheumis, ist sein job.

    er hat 5 schwerstkranke rheumis, die auf enbrel, remicade oder humira angewiesen sind. denen diese medikamente nachweislich und zweifelsfrei helfen. die rheumis sind bereits in EUrente.

    enbrel kostet im quartal 5.000 €, die anderen medis sind wahrscheinlich auch nicht viel billiger.

    dem rheuma doc stehen pro rentner -ab 1.4.2006- im quartal 140,00 € an mediausgaben zu.

    von wievielen patienten muss der rheuma doc ab april 2006 einen ü-schein kassieren, um nur einem rheumi das zum erhalt des medis notwendige rezept zu lasten der ges. kk ausstellen zu können?
    wie vielen patienten darf/sollte er dann im 2. quartal 2006 gar nix verschreiben?

    wieviele patienten werden im nächsten quartal = ab 1. juli 2006 - diesen rheuma doc noch aufsuchen?

    rechnet mal scharf nach!!!!

    viel spass,
    geniesst die sommerzeit und freut euch des lebens.

    bise

    die älte, sorry
    vergass ich doch noch zu fragen:

    von wievielen patienten muss er einen ü-schein kassieren, um allen 5 rheumis die für sie notwendigen medis zu lasten der ges. kk verordnen zu dürfen, ohne dass er diesen anderen patienten überhaupt noch etwas verschreiben darf?
    falls ihr es rausbekommen habt; frage, gibt es eigentlich soviele rheumis im einzugsgebiet eines rheuma docs, die einen intern rheumatologen aufsuchen.?
    jetzt bin ich mal auf eure rechenkünste gespannt.
     
    #1 25. März 2006
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2006
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Hi Bise,

    ich versuch mal zu antworten :rolleyes: :

    1 x Enbrel usw. kostet 5000,00
    dazu müßte er von ca. 36 Patienten ein Ü-Schein kassieren ohne weitere Medi verschreibung, um nur einem einzigen helfen zu können...

    Ergo darf er mindestens 35 Patienten nichts verschreiben, um dem 36. zu helfen

    Gar keiner, da die 35 wg. keiner Rezeptverschreibung kommen und der 1, weil die anderen nicht erscheinen.....

    Letzte Frage:
    Das ganze mal 5:
    5 Rheumis bekommen die notwendigen Medis, 175 Patienten bekommen gar nichts - und ob Elmshorn soviel hat , wees ick nich...

    STIMMTS ???????;)

    Wir haben zumindest hier 1 internistische Rheumatologenpraxis mit 3 oder 4 Ärzten und ca. 2-3 Internisten mit rheumatologischer Zusatzausbildung.

    Ich weiß, Bise, der ganze Mist sieht ziemlich mies aus... und ich steh erst am Anfang der Medi behandlung.... :mad:
    Mir wird Angst und Bange dabei, wenn mir bzw. uns die dringend notwendigen Medikamente nicht mehr verschrieben werden dürfen, damit wir uns bewegen können und arbeiten können...
    Seit Monaten habe ich Schmerzen und werde so ganz langsam aggressiv dabei - wenn ich dann keine Medis mehr verschrieben bekomme, nehme ich mir dann den Strick, um meine Familie nicht mehr damit zu belasten, denn das hält der beste Partner nicht aus.... :(

    Ich habe eine riesige Angst vor der Zukunft...
    Sehr nachdenkliche Grüße
    Colana
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    DANKE, Colana, du hast es begriffen, was los sein wird.

    man sollte an ULLAs antwortteam mal ne mail schicken, folgenden inhalts:

    sehr geehrte frau minister,

    das von ihnen geplante gesetz haben der mich behandelnde arzt, ich und meine dortigen mitpatienten nicht nur gelesen sondern auch darüber eingehend diskutiert. sollte ihr gesetzentwurf wirklichkeit werden, muss das gesetz befolgt werden. dies steht für meinen arzt und all seine patienten fest. sie haben uns allen versprochen, dass chronisch schwerst kranke die medizinisch notwendige versorgung auch zukünftig weiter erhalten werden. für diese zusicherung danken wir recht herzlich. ein grosse last ist uns kranken damit genommen worden.
    wir sind ... Patienten, die im quartal für ca. 5.000 € medikamente benötigen. billigere medikamente gibt es leider nicht auf dem markt. durch unsere erkrankung sind wir schon frühzeitig zu eurentnern geworden. unsere ersparnisse sind mittlerweile aufgebraucht.
    unser doc ist sehr kompetent, daher kommen wir auch zu ihm. nun hat er ein problem, das nur sie frau ministerin lösen können.
    in dem neuen gesetz finden praxisbesonderheiten keine berücksichtigung mehr.
    das budget des arztes reicht nicht aus, uns allen die notwendigen medikamente zu verschreiben.
    wem von uns darf unser arzt im nächsten quartal ein kkrezept über das medikament ausstellen? welches sind die kriterien, nach denen sich der arzt richten muss? was muss er unbedingt dabei beachten, was darf er ignorieren? wir brauchen transparenz, um seine entscheidung nachvollziehen zu können. sollen wir uns im wartezimmer versammeln und würfeln, ein los ziehen?
    wir bedürfen alle dieser medikamente. niemand will verzichten zugunsten eines anderen mitpatienten. ich weiss, dass gehört sich nicht. doch wir wollen alle noch leben.
    wir hoffen auf sie und vertrauen ihnen. bitte helfen sie uns. geben sie die richtlinien bekannt, nach der der arzt den mangel zu verwalten hat.
    unser leben/schicksal liegt nun in ihrer hand.

    so oder so ähnlich. wohlgemerkt, das ist nur nen entwurf. habe absolut nix dagegen, wenn daran gefeilt wird oder besser noch der text vollständig überarbeitet oder besser noch erneuert wird.

    m.e. sollte nur klargestellt werden, das ULLA die durchführungsrichtlinien zu diesem gesetz jetzt auch herausgeben soll.
    beispielfragen:
    sollen die alten verzichten, wenn ja, ab welchem alter?
    sollen die schwerstbetroffenen verzichten, weil sie eh nicht mehr ins erwerbsleben eingegliedert werden können? wenn ja, sind ausnahmen zugelassen? wenn ja, welche? wieviele jahre muss man gearbeitet haben?
    sollen mütter mit kindern die medis erhalten? wenn ja? bis zu welchem alter können die kinder berücksichtigt werden? ist die kinder zahl entscheidend? usw.

    oder aber:
    negativ bzw. positiv katalog aufstellen. danach kann dann jeder patient sich ausrechnen, ob und wann er bei der rezeptierung berücksichtigt werden muss.

    oder aber:
    darf der arzt nach sympathie/antipathie entscheiden? ohne irgendeine kontrolle?

    oder aber:
    soll etwa bisheriges wohlverhalten belohnt werden. z.b. erwischte steuersünder werden abgestraft? verkehrsrowdys müssen aussetzen?

    also lasst euch mal etwas einfallen.
    die verordnung von medizinisch notwendigen medikamente darf niemals willkürlich
    erfolgen. der patient sollte m.e. wissen, was auf ihn zukommt. er hat ein recht, dies zu erfahren.

    also mal los.
    gruss
    bise
     
  4. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Bise,

    wie wäre das:
    mein und Dein Brief zusammen gewürfelt, müßte doch schon was ergeben. Ich kopiere den meinigen hier noch ein Mal rein, damit das schön zusammenbleibt, grins:

    Frau
    Ulla Schmidt

    Gesundheitsministerin

    ........ Berlin



    Ihr Arzneisparmittelgesetz



    Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Schmidt,

    ich als chronisch kranker Patient gehöre leider zu den teuren Patienten, die auf ihre Medikamente im täglichen Leben angewiesen sind, um den Alltag sowie die Arbeit zu meistern.
    Ich ernähre gesund, ausgewogen und vitaminreich. Meine täglichen Bewegungen, wie von Ihnen fordert, sind schon seit Jahren Bestandteil meines Lebens.

    Leider bin ich auf die Medikamente, die mir meine Krankheit (Rheuma) im tägl. Leben erleichtern, angewiesen und leider fehlt mir das nötige Kleingeld, um mir diese Arzneimittel selbst zu kaufen, da mein Arzt diese nur noch auf Privatrezept verschreibt, um nicht mit Ihrem ach so tollem Gesetz in Konflikt zu kommen. Und damit sparen Sie bei den Krankenkassen schöööön ein.... so wie Sie es wollten!!!

    Nun werde ich Ihnen ganz genau beschreiben, wie es bei mir weitergehen wird:

    durch die fehlenden Medikamente und die fehlende Begleittherapie wie Krankengymnatik oder Physiotherapie usw. wird sich meine Krankheit verschlechtern, durch die nicht ausbleibenden Krankentage werde ich meinen Job verlieren, werde also auch keine Steuern zahlen können. Auch
    die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenkassenbeiträge sowie Rentenversicherungen werden leider auf mein Geld warten müssen, da ich dann keinen Verdienst mehr haben werde.
    Ergo werde ich leider dem Staat auf der Tasche liegen müssen, damit ich wenigstens meine Miete usw. bezahlen kann.

    Ach ja, durch die Verschlechterung der Krankheit kommen dann auch noch Folgeerkrankungen dazu. Schließlich werde ich dann an diesen Dingen zu Grunde gehen, dann haben Sie wenigstens die Pflege- und die Rentenversicherung für mich eingespart - ist doch schon was.
    Und um die elenden Schmerzen nicht weiter ertragen zu müssen, werde ich mir vorher den Strick nehmen oder die Kugel....

    Übrigens das gleiche gilt auch für meinen Mann (leider Diabetiker): dann haben Sie doppelt Rente gespart usw.

    Dafür dürfen Sie sich dann um meine beiden kleinen Kinder kümmern.

    Leider haben Sie auch noch weitere Überlegungen nicht angestellt:
    Dadurch dass die Patienten nichts mehr verschrieben bekommen dürfen wg. der hohen Kosten, werden diese ihre Ärzte auch nicht mehr aufsuchen - ergo: viele Arztpraxen gehen pleite und mit ihnen steigt dann auch die Arbeitslosigkeit. Noch weniger Steuereinnahmen, keine SV-Beiträge.

    Auch die viele Apotheken werden schließen müssen, da die Patienten ihre Medikamente sich nicht mehr besorgen können aufgrund der finanziellen Belastung. Die Arbeitslosigkeit steigt noch höher, noch weniger Einnahmen für Staat und Sozialversicherungen.

    Zum Schluss werden noch einige Pharma-Konzern drauf gehen, da der Absatzmarkt immer weniger wird durch immer weniger Apotheken - die Arbeitslosenzahl steigt weiter, die Steuereinnahmen sinken noch weiter und wieder keine SV-Beiträge.

    Ich kann Ihnen zu Ihrem Gesetz nur gratulieren... das haben Sie wundervoll hingekriegt.
    Und wieviel haben Sie inzwischen verdient?

    Hochachtungsvoll

    So und nun beide irgendwie zusammen, grübel.... Vielleicht fällt mir ja noch heute Nacht etwas ein...

    Liebe Grüße
    Colana
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    an sich okay,

    doch vorsicht bei polemik. tolles gesetz, so schön,,,,
    ich bin immr dafür, näher und brutaler an der fragestellung zu sein, in diesem falle, wie soll verteilt werden. denn nur das hängt mit dem gesetz zusammen. das ist ihre verantwortung, sie hat etwas angefangen, nun muss sie es auch richtig zu ende bringen.
    wie gesagt, so argumentiere ich. ball flach halten, doch ab ins tor.
    gruss
    bise
     
  6. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Kosten für Medikamente

    Ja ein Thema was viele auch von uns berührt.
    Bei teuren Medikamenten, auch die hier Angesprochenen, kann ein Arzt diese als "Praxisbesonderheit" ausweisen.
    Grundlage ist das Fünfte Sozialgesetzbuch und auch Urteile von Sozialgerichten, die die bekannten Vorschriften erweitern oder zugunsten bestimmter Parteien ändern.
    Der Sinn liegt insbesondere darin:
    Wenn der Arzt medizinisch begründet moderne, teurere Medikamente einsetzt und auf Grund dessen seine Richtgrößen überschreitet, darf er dafür nicht mit Berufung auf die Pflicht zur Einhaltung der Richtgrößen bestraft werden. Dieser Grundsatz hat in den Prüfvereinbarungen, die zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkassen abgeschlossen wurden, seinen Niederschlag gefunden.
    Danach werden dem Arzt kostenintensive Fälle – also Patienten, die medizinisch begründet teure Medikamente benötigen – als Praxisbesonderheit anerkannt und aus den verursachten Arzneimittelkosten des Gesamtjahres herausgerechnet. Unabhängig von der Prüfvereinbarung hat der Arzt die Möglichkeit, auch solche Praxisbesonderheiten geltend zu machen, die nicht in der Vereinbarung enthalten sind.

    Allerdings muß er begründen, warum gerade diese und nicht andere Medikamente benötigt werden.

    Es wird also schwierig werden mit Beschwerden oder Eingaben , denn man wird sich mit Hinweis auf diese Möglichkeit aus der "Verantwortung stehlen" wollen.

    Ich denke man muß sich mal genauer mit diesen Problemen beschäftigen.
    Werde mal die Presse durchstöbern und vielleicht auch mal irgendwo nerven....

    Schönen Sonntag trotzdem "merre"
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ merre, der entwurf hat praxisbesonderheiten gestrichen.
    oder liegt dir schon der überarbeitete entwurf vor?
    als berliner bist du ja vor ort, direkt am ball.
    bitte setze ihn dann hier herein.
    gruss
    bise
     
  8. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    "Teure Patienten"

    Hi Bise
    Also ich habe mir im Glossar zum AVWG mal alles "zu Gemüte gezogen", kommt von der Pressestelle des Gesundheitsministeriums:
    In der Problemetik "teure Patienten" (Zitat)
    wird angemerkt,
    "daß eine Ausnahme von Richtgrößen betreffs hohem Anteil an sogenannten "teuren Patienten" in der Abrechnung als Praxisbesonderheit möglich ist.
    Auch kann in der Gesamtheit eine höhere spezifische Richtgröße vereinbart werden."

    Ich denke aber die Problematik wird trotzdem in mehreren Punkten für "Ärger und Verunsicherung" sorgen: ( meine Meinung )

    -es wird einem Allgemeinarzt sicher schwerfallen Rheumapatienten als Praxisbesonderheit wegen Verschreibung teurer Rheumamedikamente einzureichen. Das muß dann sicher ein Facharzt Rheumatologie sein.....

    -und vor allem es ist ja nicht nur mit einer sondern mehreren KK so zu verfahren ?

    -es gibt jetzt schon Streitigkeiten bzw. ungeklärte Fragen bezüglich der Budgetierung , die auf Klärung warten

    -die Androhung des Hartmann-Bundes aus Verträgen auszusteigen ?

    Ich denke, daß in der nächsten Zeit dann die Frage der Kapazität von Fachärzten mit Möglichkeiten der "Praxisbesonderheit" betreffs der Abrechnung mit den KK aufkommen wird.
    Die Ärzte haben ja über längere Zeiten bestimmte "Routinepatienten" bei denen jetzt allerdings Probleme betreffs der Verschreibung von Medikamenten auftreten können.

    Also wird es wohl für uns weit schwieriger werden, zumal dieses Bonus - Malus - System ja auch diese (ich würd sagen) Hintertür hat - "wenn ich als Arzt kassenverträglich" bleibe könnte ich ja auch Rückzahlungen bekommen ??

    Ja ich denke das Thema wird uns wohl länger begleiten.

    Gruß "merre"
     
  9. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo miteinander,

    ich hatte mal etwas gefunden, könnte dies den Ärzten und uns weiterhelfen:

    http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/pdf/glossar_avwg.pdf
    Seite 10

    Damit die Ärzte ohne Regresse befürchten zu müssen auch "teure" Patienten versorgen können, sind viele Arzneimittel zur Behandlung bestimmter schwerer oder chronischer Erkrankungen von den Richtgrößen ausgenommen. Außerdem kann ein Arzt einen überdurchschnittlich hohen Anteil "teurer" Patienten als Praxisbesonderheit geltend machen, die dann auch gesondert berücksichtigt wird. Schließlich können Ärzte mit dem Prüfungsausschuss für ihre Praxis auch eine spezifische Richtgröße vereinbaren.

    Vielleicht können sie das ja für uns "teuren" Patienten gebrauchen.

    Damals erhielt ich keine Antwort darüber... Vielleicht verstehe ich es ja auch falsch, was dort steht.

    Liebe Grüße
    Colana
     
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    alles klasse,
    doch was sagen die einzelnen kven?

    deren richtlinienbudgetierungen waren bis vor kurzem noch einsehbar für jeden interessierten.

    da standen die grössen und auch was ihnen blühte, sofort nach abschluss des quartals.
    am ende des jahres könnten einige docs wohl was anführen, genaue dokumentation notwendig, ärger vorprogrammiert und bis dahin sässen sie in der malus-falle.

    mönsch, docs sind auch nur menschen.
    wer bürdet sich freiwillig kosten auf, ein verfahren, das ungewiss ist usw.
    denkt doch mal ganz scharf nach, nicht immer durch die rosarote brille.....
    mein doc muss praxiseinrichtung abbezahlen, er braucht die knete....kredite sind teuer.
    gruss
    biggy
     
  11. Colana

    Colana Musikus

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    Praxisbesonderheiten

    Hallo Bise, hallo Merre,

    ich habe heute etwas zu Praxisbesonderheiten von der AOK BV gefunden:

    Praxisbesonderheiten [​IMG][​IMG][​IMG][​IMG][​IMG]können bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vom Vertragsarzt geltend gemacht werden, um den Anschein zu widerlegen, er habe sich im Verhältnis zur vergleichbaren Fachgruppe offensichtlich unwirtschaftlich verhalten. Das Instrument der Praxisbesonderheiten ist durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte entwickelt worden. Anerkannt werden Praxisbesonderheiten aufgrund
    • eines besonderen Patientenkreises, eines hohen Rentneranteils oder einer geringen Fallzahl,
    • einer besonderen Praxisausrichtung,
    • einer bevorzugten Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden.
    Kann der Vertragsarzt Praxisbesonderheiten beweisen, darf er für den entsprechenden Mehraufwand nicht in Regress genommen werden.

    (§ 106 SGB V)

    und zwar unter folgendem Link:
    http://www.aok-bv.de/lexikon/p/index_02360.html

    Hilft Euch das weiter?

    Wünsche Euch eine schmerzfreie sonnenreiche Woche.
    Viele Grüße
    Colana
     
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