Ärger mit dem medizinischen Dienst der Krankenkasse-

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Inga, 18. März 2006.

  1. Inga

    Inga Mitglied

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    Hallo,
    ein User im Hämochromatose-Forum hat Probleme dem medizinischen Dienst der Krankenkasse. Gelenke sind durch die Hämochromatose=Eisenspeicherkrankheit kaputt. Habt Ihr einen Tipp? Ich habe den Text auf Wunsch des Users mal hier eingestellt. Liebe Grüße
    Inga:


    Meine bisherigen Erfahrungen durch die Krankheit „Hämochromatose“ mit Arbeitgeber, Krankenkasse und Rentenstelle

    Im Mai 2005 wurde bei mir durch eine Leberbiopsie erhöhte Ferritinwerte festgestellt, der Wert lag bei 4.234. Anschließend wurde ein Gen-Test gemacht, der positiv ausfiel und der Verdacht der Hämochromatose sich bestätigte. Zu dem Zeitpunkt der Feststellung der Hämochromatose hatte ich schon mit einigen Begleiterscheinungen zu kämpfen (schlapp, keine Kraft, keine Ausdauer, Gelenkprobleme in beiden Händen und Knien). Es wurde sofort mit der Adlerlasstherapie begonnen, die auch heute noch 1 mal wöchentlich (500 ml) in der Hausarztpraxis durchgeführt wird.

    Inzwischen haben sich die Gelenkprobleme sehr stark vermehrt, beide Hüften sind auch schon in Mitleidenschaft gezogen worden.
    Da ich noch im Arbeitsleben stehe, zum Zeitpunkt der Erkrankung war ich 48 Jahre alt, habe ich nicht nur mit meiner Krankheit zu kämpfen, sondern viel schlimmer ist es mit der Krankenkasse, ich bin Mitglied in der AOK, bzw. besser gesagt, mit dem Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkasse. Ich hatte gerade mal 14 Tage Krankengeld bezogen, als mit der Sachbearbeiter der AOK mitteilte, dass ich lt. MDK wieder als arbeitsfähig befunden wurde lt. Akteneinsicht. Daraufhin legte mein Hausarzt Widerspruch ein, dieses wiederholte sich noch zweimal.
    In der Zwischenzeit, ich war gerade 3 Monate insgesamt krankgeschrieben mit Lohnfortzahlung, teilte mir mein Arbeitgeber mit (ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt), dass ich mich beim Amtsarzt vorstellen sollte. Bei dieser Untersuchung wurde ich weiterhin für arbeitsunfähig krankgeschrieben, mit dem Ergebnis, wie lange könnte man nicht sagen, es könnte noch 1 bis 1 ½ Jahre hingehen, bis ich wieder arbeitsfähig wäre.
    Auf dieses Amtsgutachten forderte mich mein Arbeitgeber auf, unverzüglich einen Antrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen. Als ich zum Termin der Untersuchung bei der Rentenstelle erschien, sagte mir der Arzt als erstes, was ich denn eigentlich hier wollte, schließlich ständen mir doch insgesamt 1 ½ Jahre Krankengeldzahlung zu. Das Ergebnis war, der Rentenantrag wurde von der Rentenstelle abgelehnt, inzwischen läuft da das Widerspruchverfahren.
    Im November 2005 wurde ich dann zu einem persönlichen Untersucherungstermin beim MDK vorgeladen, mit dem Ergebnis, dass ich auf deutsch gesagt, ein „Simulant“ sei, ich würde mir einreden, nicht mehr arbeiten zu können.
    Beim Versorgungsamt habe ich im Juli 2005 einen Erstantrag gestellt, es wurden mir sofort 50 % bewilligt, im Dezember stellte ich auf Anraten meines Arztes einen Verschlechterungsantrag, worauf ich sofort auf 60 % geschrieben wurde.

    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

    Grüße, E.
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    tipp: sich mal ganz genau mit der kompetenz des mdk beschäftigen und sich und dem mdk mal unangenehme fragen stellen.
    welche facharztanerkennung? welche erfahrung? immer nur beurteilung nach lage der akten gemacht?
    zugegeben, ist etwas fies oder gemein. doch manchmal wird man direkt dazu gezwungen.

    es gibt viele docs dort, die keinerlei erfahrung haben, sind nur appobiert und sitzen dann einen bürojob ab, schlecht doch sicher bezahlt, ohne aussicht t später noch woanders hin wechseln zu können.

    klar, natürlich gibt es dort auch andere docs, die die persönliche entscheidung später aus ganz best. gründen getroffen haben. ich weiss von einem intern rheuma doc, der lange und gut in einer rheumaambulanz geschuftet hat und dann zum mdk gewechselt ist. aber der würde nie gravierende fehlentscheidungen im bereich der inneren medizin fällen.
    gruss
    bise
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    sorry, die älte und der lärm draussen:

    die AOK muss das gutachten des mdk herausgeben. irgendeinen schriftlichen bescheid der kk hat die userin doch sicherlich bekommen. der wird dann zerflückt. deine userin hat doch die grössere sachkompetenz in ihrer krankheit, irgendetwas wird sich doch finden lassen.

    denn das sollte jeder betroffene wissen:
    die behauptungen können, dürfen ... aufgestellt werden von mdk und kk,
    sie müssen dann sachlich begründet werden, nachvollziehbar für jeden anderen dritten.
    es genügt nicht zu schreiben, sie sind arbeitsfähig. dies muss auch begründet werden. da der haus doc und weitere docs geschrieben haben, patient ist arbeitsunfähig, muss eingehend dargelegt werden, weshalb diese feststellung so nicht zutrifft/nicht zutreffen kann. nach lage der akten genügt dann nicht.
    blutbefunde, rö-bilder, gewebsveränderungen udgl. liegen vor. werden sie vom mdk ignoriert oder angezweifelt oder anders interpretiert, muss der doc des mdk dies schriftlich darlegen. dabei zeigt sich dann seine sachkompetenz. zieht er eine schlussfolgerung wider der allgemein gültigen medizinischen lehre, ist das gutachten angreifbar.
    danach s.o.
    gruss
    bise
     
  4. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Hart dran bleiben!

    Hallo, eine miese Situation ist das (aber keine so seltene...), ich kann nur voll unterstreichen, was hier von BISE schon gesagt wurde!

    Als Betroffener sollte man hart dran bleiben, sich alle Unterlagen in Kopie geben lassen (darauf hat man Anspruch - muss aber die Kopierkosten evtl. zahlen).

    Wenn der behandelnde Arzt auf Seite des Patienten ist, dann ist das ein Pluspunkt, wenn er engagiert ist - umso besser.
    Was Bise auch schon so ähnlich anmerkte:

    Meine Erfahrung ist - bezogen auf Gutachter "in Amtsstuben usw."- zweigeteilt, es gibt wohl mehrheitlich absolut unfähige und und geradezu :mad: gefühllos-unmenschliche Bürokraten unter den Gutachtern (Ämtsärzte und Medizinischer Dienst), aber auch kenntnisreiche Ärzte in dieser Berufsgruppe, die patientengerecht arbeiten (das sind die Ausnahmen nach meinem Eindruck).

    Ich hatte einmal einen Gutachter, der in 16 Zeilen versucht hat, mein Krankheits- und Schwerbehinderungsbild zu formulieren!
    In meinem Widerspruch habe ich geschrieben, dass selbst bei einer Hundeschau ein Vierbeiner mit einem dreiseitigen Schriftstück "begutachtet" wird - und ich wenigstens "wie ein Hund behandelt werden wolle...".
    Um es kurz zu machen, ich hatte Erfolg.
    Man sollte als Betroffener nicht wie ein Bittsteller auftreten, denn dann kommt es in den Augen dieser Bürokraten (die kein Mitleid kennen!) schnell zur unverschämten Diagnose "Simulant". Selbstbewusstsein sollte man da trainieren, zumal, wenn der Hausarzt voll dahinter steht.

    Wer das Pech hat, auf einen Bürokraten zu treffen, der borniert einseitige Gutachten schreibt, kann dies eben nur durch Beharrlichkeit und Unterstützung seines Hausarztes kompensieren und sein Verfahren gewinnen. Das kostet viel Kraft und ist stressig.

    Hier in diesem Fall ist es besonders traurig, dass ein öffentlicher Arbeitgeber sich so rücksichtslos benimmt und seinen Amtsarzt als Hebel ansetzt.

    Ich denke auch, so wie Bise das zuletzt sagt: Das Gutachten ist angreifbar - MUT und "tief durchatmen" - viel Glück!
    Albstein
     
  5. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Das "Gutachten" des MDK bezüglich der Prüfung der Arbeitsfähigkeit besteht meist nur aus 1 1/2 Din A4 Seiten (mit dem Anschrift und Adressteil)

    Da steht dann im letzten Absatz das eigentlich wichtige. Ob nämlich der Zustand des Patienten dem Anforderungsprofil der Tätigkeit entspricht.

    Und nur das wird geprüft.

    Es wird NICHT die Krankheit geprüft.

    Es wird geprüft, ob der Patient seine Tätigkeit ausüben kann. Das ist ein großer Unterschied.
    Beispiel: Ein Patient mit einem gebrochenen linken Arm und Gips ist nicht gesund. Er kann jedoch nach Ansicht des MDK durchaus eine Schreibtischtätigkeit machen, wenn er Rechtshänder ist.

    Nach diesem kurzen Satz über die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Tätigkeit folgt meist noch, ob ein Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt besteht und dass das Ergebnis dem Patienten mitgeteilt wird.

    Das war dann das ganze Gutachten.

    Es wird also nicht die ganze Krankengeschichte aufgerollt und auch die Krankheit nicht bestätigt oder abgelehnt. Es steht auch nicht zur Diskussion, wie der Patient zu seiner Arbeitsstelle kommt. Sondern lediglich ob er mit der Erkrankung seine Tätigkeit ausüben kann. ( z.B. Bildschirmarbeit ).

    Es ist also kein Krankheitsgutachten.
     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    Albstein,
    ich glaube, dass es nicht auf die anzahl der zeilen einer entscheidung ankommt, es kommt auf den inhalt der aussage an.
    2 sätze sind manchmal wirkungsvoller und exakter und auch vernichtender als mehrseitiges allgemeines geschwafel.

    wie sagte mal ein grosser feldherr: verzeih mein langes schreiben, ich hatte keine kraft und konzentration mehr, mich kürzer zu fassen.

    ich will damit nur aussagen, dass man nie die seitenzahl als alleinige begründung eines widerspruchs anführen sollte.
    aber ansonsten haste natürlich recht.
    man sollte immer daran denken, der verfasser eines gutachtens geht oft ein hohes nicht kalkulierbares risiko ein; er kann sich bis auf die knochen blamieren, wenn er keine ahnung hat.

    pfui teufel, wäre ich amtsarzt oder doc beim mdk, ich würde mir 2 mal überlegen, ob ich mich mit einem patienten einlasse, der über seine krankheit voll, d.h. besser als ich, informiert ist.
    das ist die segnung des internet.
    nix für ungut,
    bise
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo Frank,

    stimmt voll.

    nur diese seltene eisenspeicherkrankheit ist anders als gips haben. patient ist schlapp, willens zu arbeiten, doch kriegts nicht gebacken. klar, kann er am schreibtisch rumhängen und evt. auch noch die kollegen von der arbeit abhalten, das wäre es dann auch. das ist in meinen augen nicht arbeitsfähig.

    mit grauen erinnere ich mich noch an einen vorgesetzten, der kam sogar mit fieber zum dienst, zum denken dann unfähig. doch er entschied und wir hatten wochenlang zu tun, das wieder hinzubiegen. er fühlte sich immer arbeitsfähig - zu lasten seiner untergebenen .

    aber im prinzip haste recht. manches kann man durchaus noch erledigen, wenn man "krank" ist. ich glaube sogar, dass viele arbeitnehmer in der heutigen zeit sich so verhalten, einfach um ihren arbeitsplatz nicht zu gefährden.

    gruss
    bise
     
  8. Albstein

    Albstein Mitglied

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    "Gut"- oder "Schlecht"-achter??

    Ja, Bise und Frank, alles soweit O.K., es muss natürlich nicht immer alles ellenlang "herumgeschwafelt" werden, aber mir gings auch gar nicht so sehr um den Medizinischen Dienst, sondern generell um "Gutachter", bei denen man immer fragen muss, "in welchem Interesse sie denn begutachten"! Nur dann kann man das Gutachten richtig einordnen.

    Meist ist nämlich nicht das Interesse des Patienten maßgebend - und dann wird aus einem "Gut"-achter flott ein "Schlecht"-achter:mad: .

    Das ist leider eher der Normalfall - und hier nenne ich explizit die "Sozialärzte" bei Versorgungsämtern und anderen Behörden. Mir liegt es wirklich fern, hier andere irgendwie in Misskredit zu bringen, wenn sie ihre Pflicht verantwortlich tun.

    Aber: Mir sagte mal ein sehr kompetenter Arzt wörtlich:
    "Wer als Arzt was kann - und nicht zu faul ist, der geht im Regelfall nicht zur einer Behörde, der arbeitet entweder stationär oder macht sich selbstständig. Einige der Behördenärzte sind dermaßen unbegabt, dass sie jeden Morgen Gott auf den Knien danken sollten, überhaupt eine Beschäftigung zu haben...."
    Wie gesagt, dass ist nicht mein Ausspruch, ich zitiere hier nur. Was mag dieses Zitat für Hintergründe haben? Bestimmt nichts Gutes..., jedenfalls sollte man nicht überrascht sein, wenn man bei Behördenärzten "abgefertigt" wird - gerade so wie zu Zeiten obrigkeitsstaatlicher Strukturen Die gibt`s dort bei Versorgungsämtern usw. immer noch wie zu Kaiser`s Zeiten (hier ist nicht Beckenbauer gemeint:)) - nur die Internetseiten dieser tollen "Sozial"-behörden "tropfen" vor Eigenlob: "man ist für den Bürger da!", heißt es dort sehr schön! Wer lacht denn da von Euch??

    Beispiel: Ich habe noch ein Statement hier im R.O.-Forum von "Mutterkutter" im Gedächtnis, der schrieb jüngst erst, dass man ihn seitens des Gutachters mit seiner Behinderung und voll mit Medikamenten als voll fahrtüchtig für 40 Std. Schwerlasttransporter in der Woche einordnete! Da kann man leicht den Glauben an die Seriösität und Fachkunde des Gutachters verlieren, um es gelinde auszudrücken. Diese Beispiele sind leider gang und gäbe. Ich finde: Peinlich für einen Sozialstaat solche Verhältnisse.

    Und wir alle sind ja irgendwie schon mal bei Kontakt mit Behördenärzten "ins Messer gelaufen", ich jedenfalls kenne niemanden, der schwerbehindert ist und "Loblieder" auf Behördengutachter singt. Aber, auch das mag es geben....:)
     
  9. Lilly

    Lilly offline

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    hallo albstein,

    in österreich arbeiten viele ärzte neben ihrer praxis noch als gutachter.
    hatte da mal eine nette story:
    bin beamtin und musste zu einer untersuchung in die amtsärztliche untersuchungsstelle, da ich krankgeschrieben war.
    der orthopädische gutachter, war mein privater doc :eek:, was ich bis dahin nicht wusste. er untersuchte mich sehr gründlich. ich hatte zu dieser zeit auch starke schmerzen auf der innenseite des re. oberschenkels. auf meine frage, was dass denn sein könnte, meinte er: als ihr arzt, sage ich ihnen, dass es sich um eine muskelentzündung handelt, und sie noch 2 wochen schonung brauchen, aber in meiner funktion als gutachter darf ich ihnen das nicht sagen :rolleyes: ....
    dann erklärte er mir auch den ganzen ablauf: er erstellt ein gutachten. dieses gutachten wird dem amtsarzt vorgelegt, der entscheidet dann alles weitere. der gutachter selbst, hat auf nichts einfluss. die entscheidung liegt alleine beim aa (auch wenn der einem selber nie untersucht hat!)

    meine doc habe ich dann auch nie wieder in der aä- untersuchungsstelle getroffen. er hat den job da an den nagel gehängt. er konnte es mit sich selber nicht vereinbaren für den aa und gegen pat. sein gutachten ausfallen zu lassen....
     
    #9 19. März 2006
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2006
  10. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Leider auch wohl in Österreich so....

    Hi, LILLY, interessant! Ich dachte, die liebenswerten Österreicher sind da auch behördlich weniger "drastisch" und insgesamt nicht so obrigkeitsduselig wie viele Deutsche. Aber es bestätigt die miese Situation, in der wir uns alle befinden: Abhängigkeit.... und manchmal ein unbändiger Zorn:mad:
    Trotzdem angenehmen Sonntag - und allen, die morgen zum "AA" müssen, MUT:)
    Albstein
     
  11. Lilly

    Lilly offline

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    :D da irrst du. in ö ist es genauso bürokratisch wie in d ;) .
     
  12. bise

    bise Neues Mitglied

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    seien wir fair, es gibt gute, sogar sehr gute gutachter mit viel medizischem wissen und der bereitschaft, immer dazu zu lernen, neugierig auf den patienten mit viel humor ausgestattet und es gibt auch schlechte gutachter. sie erledigen ihren job, je eher sie fertig sind desto besser für sie und evt. für ihre familie; sie haben dann zeit. i.d.r. werden gutachten oder gutachter nicht fürstlich entlohnt. ein ablehnendes kurzes statement ist schnell diktiert. der auftraggeber ist froh und der betroffene sauer. manchmal reagiert letzterer und widerspricht . wie oft aber auch nicht, der betroffene scheint einverstanden mit der entscheidung zu sein, dann war sie wohl auch richtig - andernfalls hätte er sich gewehrt. in seinen augen hat der gutachter sich arbeitsökonomisch adäquat verhalten. warum mehr tun als unbedingt notwendig? das wäre unnützer kalorienverbrauch.
    betrachtet mal so die angelegenheit und nehmt es mit humor. (wer etwas will, soll dafür auch etwas schaffen; geschenkt gibt es nix).
    um auf den vorliegenden fall zurückzukommen, Inga, sag der betr. userin, sie sollte sich mit ihrem personalsachbearbeiter und dem dortigen personalrat mal schleunigst in verbindung setzen.
    gruss
    bise
     
  13. Lilly

    Lilly offline

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    hallo bise,

    stimmt auch. wurde ein paar mal von einem psychiatrischen gutachter begutachtet (nettes wort :D ). bei der 3. untersuchung fragte sie mich: warum schickt ihre amtsärztin sie schon wieder zu mir? ich habe ihr doch schon 2 mal geschrieben, dass sie, solange sie krank sind, immer wieder an depressionen leiden werden....
    ich: keine ahnung, dass müssen sie schon die aa fragen...

    das nächste mal wurde ich durch einen anderen psych. gutachter untersucht....

    die hauptentscheidung liegt nicht beim gutachter- sondern bei der stelle, die dieses gutachten anfordert! die lesen aus den untersuchungsergebnissen heraus, *was sie lesen wollen* ...
     
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    sorry, die älte ...hatte ich vergessen drauf aufmerksam zu machen.

    nur zur klarstellung:
    nicht jeder gutachter - egal von welcher behörde - ist ein "schlechter" gutachter, wenn er für den betroffene eine wenig erfreuliche, dennoch sachgerechte entscheidung trifft.
    kein gutachter ist ein "guter" gutachter, sobald er sich von sachfremden erwägungen leiten lässt und für den betroffenen angenehmes, gewünschtes ergebnis unterschreibt.

    bei einer ablehnung haben gutachter auch häufig recht!!!

    nix für ungut,
    bise
     
  15. Lilly

    Lilly offline

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    hallo bise,

    kein gutachter trifft entscheidungen. sie erstellen das gutachten...
    die behörden, die das gutachten einfordern, treffen die entscheidungen.

    nix für ungut,
     
  16. bise

    bise Neues Mitglied

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    stimmt dem wortlaut nach, doch letztendlich entscheidet der gutachter. kennst du nen positionsmässig kleinen sachbearbeiter einer kk, der gegen den mdk entscheiden würde?
    sollte er das machen, wird er job schwierigkeiten bekommen.
    die kk braucht immer eine grundlage für ihre entscheidung, der doc ist der chef im ring. wird einem auch immer in der kk vorgehalten . (wir würden ja gerne, doch leider ist die entscheidung des mdk eine andere. oder das brauchen sie uns nicht zu sagen, sagen sie es dem doc...)
    gruss
    bise
     
  17. Lilly

    Lilly offline

    Registriert seit:
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    hallo bise,

    die entscheidung über ein gutachten, treffen natürlich keine sachbearbeiter, sondern auch bei der mdk sitzen sogenannte *amtsärzte*oder ärtzliche sachverständige. diese sehen sich die gesammelten gutachten von den verschiedenen fachärtzen (z.b. psychiater, neurologe, orthopäde usw,) an, und entscheiden dann.
    der sachbearbeiter ist für deinen fall zwar zuständig, schreibt aber in seinem bericht nur das, was er von diesem *amtsarzt* diktiert bekommt....
     
    #17 19. März 2006
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2006
  18. Inga

    Inga Mitglied

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    Hallo,
    vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten.

    Liebe Bise, mache ich.
    Wenig Lärmbelästigung wünsche ich Dir!

    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag.
    Inga
     
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