Sozialgerichtsurteil/Internetapotheke

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kukana, 27. Juli 2002.

  1. kukana

    kukana Guest

    Im Kölner Stadtanzeiger vom 27.Juli2002 findet sich folgende Information:

    Zitat*********************************************************
    Krankenkassen dürfen nach einem Urteil des Sozialgerichts Hannover ihren Pflichtversicherten keine Kosten erstatten, die durch den Bezug von Medikamenten aus einer Internet Apotheke entstehen (AZ: S 11 KR 483/02 ER). Quelle dpa
    ****************************************************Zitat Ende
     
  2. Monique

    Monique Guest

    Aha, danke für diese Info! Schönes WE wünscht MOnique
     
  3. befreiung?

    da hab ich mal ne frage an alle:

    giebt es eigendlich rheumatiker die wenig geld haben UND KEINE befreiung???

    cu elmar
     
  4. Uschi

    Uschi Guest

    Re: befreiung?

    Hallo, ameise

    Also, die Befreiung für Kosten der Medizin richtet sich nach dem Gesamteinkommen. Als ich in EU-Rente war, alleinstehend, bekam ich Befreiung. Du solltest dich bei der KK nach dem Satz erkundigen.

    Sozialhilfe-Bezieher sind auch befreit!

    Also, KK anrufen, fragen!

    Schönes Weekend, Uschi Ch.
     
  5. Kiki

    Kiki Guest

    Re: befreiung?

    Hallo

    Zählt das Gehalt des Ehemannes dazu, oder nur das eigene, um eine Befreiung zu bekommen?
    Gruß Kiki
     
  6. Re: befreiung?

    hi kiki

    eigendlich zählt auch das gehalt des ehemannes/frau dazu.. das wird aber dann auch extra berechnet... also besser bei deiner krankenkasse nachfragen!
    ich hasse solche "behördengänge" aber ich muß sagen das das alles recht schnell und einfach war.... das einzige was du dazu brauchst ist nen nachweis wie hoch der verdienst ist, wieviel du monatlich für medis ausgeben mußst und das das ganze chronisch ist (nachweis vom doc).
    ich glaube das war alles... kann mich aber auch irren... ist schon ne weile her... einfach zu krankenkasse gehen und die formulare abholen.

    sonne und wonne
    elmar
     
  7. Ulla

    Ulla Guest

    Re: befreiung?

    Hallo Kiki,
    es wird das gesamte Familieneinkommen berechnet.
    Es können sogar berufstätige Kinder, die noch im Haushalt leben mit einbezogen werden.
    Grüß
    Ulla
     
  8. Mona

    Mona Guest

    Re: befreiung?

    Hy,ich bin jetzt seit 2 Jahren von der Zuzahlung befreit.
    Voraussetzung ist,daß du 1% des Gesamtjahreseinkommen in einem Jahr
    für deine Erkrankung ausgibst.Dazu zählen auch Fahrtkosten zum Arzt
    oder anderen Behandlungen.Desweiteren muß man wegen der selben
    Erkrankung mindestens 1 Jahr in ärztlicher Behandlung sein und diesen mindestens einmal im Quartal aufgesucht haben.
    Vom Familieneinkommen wird allerdings noch pro Person ein Freibetrag abgezogen.
    Hoffe damit kannst du etwas anfangen. Grüße Mona
     
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