Befreiung von Überstunden

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Chipsy, 7. März 2006.

  1. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
    Hallo,

    mein Ehemann ist meine Pflegeperson und das klappt trotz seiner Vollzeittätigkeit ganz gut. Wir haben uns alle Pflegezeiten gut eingeteilt. Jetzt ergibt sich, dass der Arbeitgeber meines Mannes von ihm an Samstagen Überstunden erwartet (eigentlich 5-Tage-Woche). Da ein Großteil der hauswirtschaftlichen Pflege natürlich am Wochenende ausgeübt wird stellt sich nun die Frage, ob er das mit Hinweis seiner Pflegetätigkeit ablehnen kann. Hat jemand vielleicht eine Antwort?

    Vielen Dank

    Chipsy
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    klar kann göga ablehnen. ob der arbeitgeber darüber begeistert sein wird, ist die kehrseite der medaille. an eurer stelle würde ich mir das sehr genau überlegen.
    ist die arbeit gut bezahlt, arbeitsklima angenehm, wird ansonsten manchmal rücksicht aufeinander genommen? das sollte man in der heutigen zeit nicht unnötig aufs spiel setzen. der arbeitgeber ist im druck; er braucht den arbeitnehmer; der arbeitnehmer lehnt aus persönlichen gründen ab. was würdet ihr darüber denken? nicht mehr belastbar in notsituationen? vielleicht könntest du die hausarbeit etwas anders organisieren? in der jetzigen arbeitslage sind arbeitsplätze knapp.
    gruss
    bise
     
  3. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
    Ich habe eher an eine Rechtsgrundlage gedacht, auf die man sich berufen kann. Schade, gibt's anscheinend nicht.

    Chipsy
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    was hat er für einen arbeitsvertrag? manchmal ist dort die übernahme von überstunden bereits geregelt.
    im BAT gibt es regelungen für diverse notlagen.
    was ist usus im betrieb?
    warum überstunden?
    hängt die wirtschaftliche existenz von einer sofortbearbeitung ab, so dass überstunden angeordnet werden müssen?
    bist du so schwerstbehindert, dass dein göga sich unbedingt am samstag vormittag um dich kümmern muss? könnte diese arbeit evt. auf einen pflegedienst übertragen werden?

    jeder arbeitgeber wird bereit sein, in bestimmten fällen dem arbeitnehmer entgegenzukommen, das ist die regel auch im arbeitsrecht.
    hat göga im arbeitsvertrag zur bedingung gemacht, nie zu überstunden herangezogen werden zu müssen?

    du siehst es gibt soviele möglichkeiten.
    gruss
    bise
     
  5. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
    Es ist jetzt ein Gespräch vereinbart, mal sehen, was dabei herauskommt.

    Gruß Chipsy
     
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