http://www.vnr.de/vnr/recht/wirtschaftsrecht/praxistipp_24748.html Grundsteuer Sofortiges Handeln hält alle Optionen offen GmbHs, die Eigentümer ihrer Geschäftsräume sind, werden zur Grundsteuer herangezogen. In diesen Wochen verschicken die Städte und Gemeinden die Grundsteuer-Bescheide für das laufende Jahr. Unter Steuerexperten ist es allerdings sehr umstritten, ob die Grundsteuer überhaupt verfassungsgemäß ist. Grundsteuer verfassungsgemäß? Wenn die Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist, brauchen Sie auch keine Grundsteuer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht ist am Zug Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) ist ein Verfahren anhängig, in dem zwei private Hauseigentümer die Grundsteuer für selbst genutzte Immobilien zu Fall bringen wollen. Verfahren zur Grundsteuer Bundesverfassungsgericht Aktenzeichen: 1 BvR 1644/05 Aktueller Rat zur Grundsteuer Von dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht können Sie jetzt auch mit Ihrer GmbH profitieren. Erhalten Sie den Grundsteuer-Bescheid für das aktuelle Jahr, gehen Sie wie folgt vor: Legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein (Frist: 1 Monat). Verweisen Sie auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Beantragen Sie das Ruhen Ihres Einspruchverfahrens, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verliegt. Frist schon verstrichen? Falls die 1-Monats-Frist bereits verstrichen ist, beantragen Sie beim Finanzamt, den letzten Grundsteuer-Bescheid aufzuheben. Verweisen Sie auf das anhängige Verfahren beim BVG. Macht ihr mit? Warum Steuern zahlen das Grundstück gehört doch zum Hauskauf dazu und man hat es doch einmal bezahlt! LG Gisi
Wir beschäftigen uns seit Kurzem mit dem Thema, wir werden wohl Widerspruch einlegen. Geht aber nur, wenn man keine Mieter im Haus hat. Für meine Eltern hat sich das also erledigt. lg Djanella
der siedlerbund hat jedem mitglied schon direkt vorbereitete widerspruchsschreiben in der letzten zeitschrift beigefügt. wieso nicht mitmachen, es kostet nichts und zuletzt kann es sogar noch was bringen. wir hatten schon im letzten jahr anhängig an das laufende verfahren widerspruch eingelegt....(hatten wir über unseren steuernewsletter....). in diesem sinne macht alle mit, die eigentum haben.....es kann euch nichts passieren... liebi