Vioxx / erstes Gerichtsverfahren gewonnen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kukana, 1. März 2006.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    Fast unbemerkt sind die Nachrichten gewesen vom 19.02. m gelesen in der FAZ :
    Merck & Co hat einen ersten Prozess auf Bundesebene gewonnen. Merck sei nicht für den Tod eines Mannes nach Einnahme von Vioxx haftbar.Das hat ein Gericht in New Orleans geurteilt. Sie lehnte damit die Klage der Witwe ab, wo es um die kurzfristige Einnahmen von Vioxx mit dem nachfolgenden Tod des Ehemannes in 2001 ging.

    Vorwürfe, der Konzern hätte nicht ausreichend auf evtl. mögliche Risiken des Produkts hingewiesen, wurden als unbegründet zurückgewiesen. Das Unternehmen habe verantwortlich gehandelt Gesundheitsbehörden, sowie Mediziner in Usa korrekt informiert.

    der akkurate text dazu hier :

    http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=20271700&news=unt

    fraglich aber , ob vioxx dann trotz der vorwürfe wieder auf dem markt erscheint. immerhin bleibt die erhöhte möglichkeit an herzproblemen.

    konkurrent Pfizer hat zudem auch verstärkt probleme , da laut einer studie aus neuseeland sich damit das risko eines herzinfarkt verdopplet.

     
    #1 1. März 2006
    Zuletzt bearbeitet: 1. März 2006
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    in den USA soll es ab Mitte des Jahres - allerdings mit Einschränkungen - wieder Vioxx geben.
    Was die Nebenwirkungen auf das Herz-Kreißlauf-System angehen, so geht man heute davon aus, dass alle NSAR dieses Risiko haben. Nur ist es bei den alt eingesessenen Mittelchen wie Diclo, Indometacin, Ibuprofen ... nie getestet worden und in der heutigen Zeit wird es wohl auch keiner mehr tun.

    Wenn ich so an meine erste Vioxx-Schachtel zurück denke, damals statt der Wahnhinweis drin, dass Vioxx nicht bei vorliegenden Herz-Kreißlauf-Beschwerden eingenommen werden darf - warum es letzendlich dann aber aus dem Waschzettel herausgenommen worden ist, weiß ich allerdings nicht und kann es auch in keinsterweise nachvollziehen.
     
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