KG, Lymphdrainage neu ab 1.1.2006?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 28. Februar 2006.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    mal wieder neue richtlininien für die verordnung von kg, mt, lymphdrainage seit 1.1.2006?

    mein hausdoc ist fix und alle; dauernd stehen physios in der praxis und bitten um änderung der von ihm ausgestellten rezepte ausserhalb des regelfalles.

    ab 1.1.2006 soll es eine neue vorschrift für die ausstellung von langzeit physio rezepten ausserhalb des regelfalles geben. in jedem quartal (!) muss zunächst für die behandlung ein 6er rezept ausgestellt werden. danach ein wiederholungsrezept für 6 behandlungen; dann ein 2. wiederholungsrezept für 6 behandlungen. erst dann dürfe ein langzeitrezept für 10, 15 oder gar 20 behandlungen als ausserhalb des regelfalles ausgestellt werden. zu beginn eines neuen quartals wiederholt sich die prozedur. auf den langzeitrezepten vom vorhergehenden quartal dürfe zu lasten der gesetzl. kk nicht mehr behandelt werden. daher muss die im jeweiligen quartal mögliche behandlungszahl genau ausgerechnet werden.

    bei nichteinhaltung dieser vorschrift würden die gesetzl. kk nicht zahlen. jetzt bitten die physios um entsprechende änderung sämtlicher seit anfang januar 06 laufender langzeitrezepte ausserhalb des regelfalles.

    ich kann diese auslegung kaum nachvollziehen und frage daher die user: habt ihr davon gehört?

    gruss
    bise
     
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo bise,

    hier habe ich für Euch den passenden Link:

    http://www.heilmittelkatalog.de/home.htm

    Lt. den dortigen Texten hat sich seit dem 1. Juli 2004 nichts weiter geändert.
    Wünsche Dir einen schönen Abend
    Liebe Grüße
    Colana
     
  3. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Es hat sich diesbezüglich nichts geändert.

    Das Budget ist klein und nicht ausreichend für alle, die es benötigen.

    Langzeitverordnungen sind das erste, was in einem Regress geprüft wird.

    Die Politik hat zu enge Vorgaben gemacht, das wird sich in den nächsten Monaten noch stärker zeigen.

    Rein Formal hat sich nichts geändert an der Rezeptausstellung.

    Es wird jedoch verstärkt vorkommen, dass nach insgesamt 18 Behandlungen die 3 monatige Pause (laut Heilmittelrichtlinien) einzuhalten ist.
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    es hat sich nix geändert?

    und warum stehen die physios dann hier in den praxen auf der matte und bitten um änderung, neuausstellung etc der alten rezepte? begründung: die alten würden so nicht mehr beglichen von den kk. sie würden ihr geld für ihre leistung nicht erhalten?

    mein haus doc ist genervt, statt patienten zu behandeln muss er sich nun damit plagen.

    irgendetwas stimmt nicht. physios schicken nicht die patienten vor sondern erscheinen persönlich in den praxen. bin mal gespannt, was da abläuft.

    gruss
    bise
     
  5. towanda

    towanda Neues Mitglied

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    hallo bise,
    als ich gestern meine folgeverordnung von weiteren 6 x KG in diesem jahr abgeholt habe, hieß es bei mir lediglich, ich müsse jetzt immer nochmal persönlich deswegen in der sprechstunde erscheinen, sie müssen einen vermerk machen, dass ich persönlich vorstellig geworden bin. warum auch immer. ich kann das rezept nicht mehr nur einfach abholen.
    lg
    Towanda
     
  6. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
    Guten Abend allerseits,

    towanda hat Recht. Für jede Verordnung von Krankengymnastik etc. muss der Patient jetzt persönlich erscheinen, damit der Arzt sich ein "Bild" von der Verbesserung oder Verschlechterung usw. machen kann. Das hatte mir meine Kinderärztin erklärt. Und die erzählte auch, dass dies seit dem 01.01.2006 neu wäre... (Das hatte ich völlig vergessen - sorry).

    Liebe Grüße
    Colana
     
  7. Sweety

    Sweety Mitglied

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    liebe Bise

    Ich kann auch etwas positives berichten(haha:mad: )

    Bis jetzt bekomme ich meine Rezepte immer noch auf Telefonanruf,
    und auch immer gleich 10X,also das hat sich hier wohl noch nicht geändert,kann natürlich sein,das ich die KG dann irgendwann früher.-oder später nicht mehr brauche,....da es mir ja gut zu gehen hat......!

    Aber es kann auch sein wenn du Lymphd. drauf stehen hast,das das unter anderen Kriterien berechnet wird,laut Heilmittelkatalog?

    Einen schönen Abend.... Depri-Sweety
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Es kann verschiedene Gründe geben. Eine simple Neuverordnung als Erstverordnung ist ja erst nach 3 monatiger Pause möglich bei gleicher Diagnose.

    Bei Langzeitverordnungen ausserhalb des Regelfalles ist eine Überprüfung und Begründung vorgeschrieben. Deshalb ist eine persönliche Vorstellung in der Sprechstunde an sich selbstverständlich, sonst kann ja keine Überprüfung stattfinden. Das steht so in den Richtlinien von Anfang an, bisher wurde es aber lockerer gehandhabt.

    Die meisten Kassen haben zwar auf eine Genehmigung der Langzeitverordnungen verzichtet, können jedoch zwischendurch die Begründungen prüfen.

    Und da sind manche Kassen der Ansicht: Ja, die Behandlung ist notwendig, aber nach so langer Zeit muss eine Besserung eintreten. Oder sie sagen, nach so langer Behandlung muss der Patient in der Lage sein, die KG Übungen zu erlernen und zu Hause selbst durchzuführen.

    Das sind interne Daumenschrauben, die ein neuer Sachbearbeiter der Kasse oder eine neue Order des Kassenchefs als Ursache haben können.

    An den Bestimmungen hat sich wie gesagt nichts geändert, aber an der Strenge der Auslegung.

    Bisher wurden die Rezepte durchgewunken, das ist nicht mehr so.

    Da gibt es ein Feld "Indikationsschlüssel" und dort wird ein Kürzel eingegeben. Dieses Kürzel bestimmt die Dauer der Behandlung ( zB 18 Behandlungen auf 3 Rezepte verteilt).

    Und die Verordnung ausserhalb des Regelfalles soll nach Kassenmeinung die absolute Ausnahme sein. Und Ausnahme heisst nach deren Meinung eben etwas länger und nicht jahrelang und auch nur bei einer sehr geringen Zahl an Patienten.

    Die strengere Handhabung war bereits 2004 vorgesehen aber bisher nicht so eng gehandhabt. Eine Änderung der Richtlinien gab es nicht 2006.

    Und letztendlich bringt die Neuverordnung ( auf 6 begrenzt) ja auch mehr Rezeptgebühr für die Kassen ,als zB eine Langzeitverordnung von 20x.
    Weil für jedes Rezept ja die Rezeptgebühr anfällt und das ist dann bei 18 Behandlung auf 3 Rezepte verteilt eben 3 mal fällig. Also 3fache Gebühreneinnahme für die Kasse.

    Für den Arzt ist es nur mehr Arbeit, für die Kasse eben mehr Einnahmen über die Rezeptgebühr.

    Eine Quartalsgrenze gibt es übrigens nicht, es zählt immer der Krankheitsfall quartalsübergreifend.
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    DANKE Frank.
    gruss
    bise
     
  10. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo bise,

    ich denke mal, dass da auch das im Editorial angesprochene Thema eine Rolle spielt. Auch hier wird wieder mal auf dem Rücken der Patienten, Ärzte und Therapeuten unpopuläre Entscheidungen (die häufig auch nicht ganz nachvollziehbar sind) durchgeboxt.
     
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