Registrierung von Vorsorgevollmachten

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von trombone, 15. Februar 2006.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Beigefügten Text habe ich eben auf den Internetseiten des VDK gefunden und habe gedacht, dass es vielleicht den ein oder anderem von Euch interessieren könnte:

    Um ihre Auffindbarkeit sicherzustellen, können Sie Ihre Vorsorgevollmacht seit dem 1.3.2005 im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.

    Registrierung von Vorsorgevollmachten:
    "Mit dem neuen Vorsorgeregister können Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher finden. Das verhindert überflüssige Betreuungen", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorteile des elektronischen Registers.

    Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte haben häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. "Jetzt können sie das Zentrale Vorsorgeregister jederzeit online abfragen und so klären, ob Informationen über eine Vorsorgevollmacht eingetragen sind", sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer.

    Die Notare haben auf freiwilliger Basis bereits mit dem Aufbau eines Datenbestandes begonnen. Seit dem Frühjahr 2003 konnten von Notaren beurkundete und beglaubigte Vorsorgevollmachten gemeldet werden. Den Vormundschaftsgerichten steht daher bereits ein umfassender Datenbestand von ca. 230.000 Vorsorgevollmachten zur Verfügung.

    Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorsorgevollmacht über das Internet oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Die Vorsorgeregister-Verordnung regelt die Einzelheiten des Registerverfahrens von der Antragstellung durch den Vollmachtgeber bis zum Abruf durch die Vormundschaftsgerichte. Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. So ist etwa die Online-Meldung günstiger, als der auf Papier übermittelte Eintragungsantrag. In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 Euro.

    "Mit den neuen technischen Möglichkeiten stärken wir die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht", sagte die Ministerin.


    [​IMG]
    Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter [​IMG]www.vorsorgeregister.de oder bei der Bundesnotarkammer:

    Zentrales Vorsorgeregister
    Postfach 08 01 51
    10001 Berlin
    Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 Euro / Min.)
     
  2. Dolphin24

    Dolphin24 Neues Mitglied

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    Vorsorgevollmacht

    Danke für die Info und den Link!

    Gruß Caro
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Vorsorge treffen

    Man kann auch bei diesen Vollmachten oder bei testamentarischen Verfügungen diese beim zuständigen Verwaltungsgericht hinterlegen oder hinterlegen lassen.
    In solchen Fällen, wo man keine direkten Ansprechpartner hat und der Betreffende nicht ansprechbar ist könnte z.B. das krankenhaus eine einstweilige Verfügung zur Handlungsfreigabe beantragen.(Unfall und nötige Operation)
    Wenn man einen Notar beauftragt (Kosten ca 70 Euro) übernimmt der die Hinterlegungen und Registrierungen.
    Oftmals muß auch eine Hinterlegung beim Standesamt, wo die Geburtsurkunde regestriert ist erfolgen.
    "merre"
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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