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Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lilly, 15. Februar 2006.

  1. Lilly

    Lilly offline

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    Erhöhte Krankheitsrisiken an einem Alter von 35 Jahren
    Asthma zieht andere chronische Krankheiten an
    Erwachsene mit Asthma leiden wahrscheinlicher unter chronischen Krankheiten wie Herzerkrankungen, Diabetes und sogar Krebs als jene der Allgemeinbevölkerung.
    14.02.06 - „Asthma und allergische Erkrankungen sind gewöhnlich mit einem geringeren Krebsrisiko verknüpft“, so Robert Adams der University of Adelaide in Australien. „In unserer Studie aber fanden wir ein erhöhtes Krebsrisiko älterer Asthmapatienten.“ Befunde der Studie basieren auf einer Beobachtung von 10.080 Erwachsenen dreier australischer Staaten. Daraus hervor gingen 7.619 Interviews. Elf Prozent wiesen ein von Ärzten diagnostiziertes Asthma auf.

    Erwachsene Asthmatiker hatten mehr als doppelt so häufig Diabetes, Arthritis, Herzerkrankungen, Schlaganfälle, Krebs und Osteoporose, so das in „Chest“ veröffentlichte Ergebnis. Die Präsenz dieser chronischen Krankheiten war mit einem signifikanten Abfall der Aktivität und Lebensqualität assoziiert. Die ansteigende Rate anderer Erkrankungen betraf anscheinend nur Personen, die älter als 35 Jahre waren

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    http://by21fd.bay21.hotmail.msn.com/cgi-bin/getmsg?msg=MSG1139938265.11&start=258781&len=72696&imgsafe=n&curmbox=F000000001&a=3d6b6b6b8243a36bb8c4d0f7d7123b585afe72f1fc729a9cc3218d1424e0d4ef&curmbox=F000000001&a=3d6b6b6b8243a36bb8c4d0f7d7123b585afe72f1fc729a9cc3218d1424e0d4ef

    Aufklärung des Patienten über Risiken und Nebenwirkungen eines Medikaments

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    In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit der Arzt bei der Verschreibung eines Medikaments verpflichtet ist, den Patienten über die mit der Einnahme möglicherweise verbundenen schädlichen Nebenwirkungen aufzuklären. Dazu hört man zum Teil aus Ärztekreisen, dass es in der Regel ausreiche, wenn der Arzt den Patienten auf die Informationen des Arzneimittelherstellers im Beipackzettel verweise. Mit dieser Problematik hat sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 289/03 befasst.
    Zum SachverhaltDie beklagte Ärztin, eine Gynäkologin, behandelte die im Juli 1965 geborene Klägerin wegen einer Dysmenorrhoe mit Eisenmangelanämie. Am 30.11.1994 verordnete sie der Klägerin, welche - wie in der elektronischen Patientendatei vermerkt war - Raucherin war, ein Antikonzeptionsmittel zur Regulierung der Menstruationsbeschwerden.

    Den von der Klägerin gegen die Verschreibung der „Pille” geäußerten Bedenken, dass sie solche Präparate in der Vergangenheit nicht vertragen habe bzw. diese nicht den gewünschten Erfolg gehabt hätten, begegnete die Beklagte damit, dass es sich um das modernste Mittel für Regelbeschwerden handle und sie ihr ansonsten nicht helfen könne. Über mögliche Nebenwirkungen hatte die Beklagte mit der Klägerin nicht gesprochen.

    Die Klägerin nahm daraufhin das verordnete Medikament seit Ende Dezember 1994 ein. Dessen Packungsbeilage enthielt unter dem Punkt „Nebenwirkungen” folgenden Hinweis:

    „Warnhinweis: Bei Raucherinnen, die östrogen-gestagenhaltige Arzneimittel anwenden, besteht ein erhöhtes Risiko, an zum Teil schwerwiegenden Folgen von Gefäßveränderungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall) zu erkranken. Das Risiko nimmt mit zunehmendem Alter und steigendem Zigarettenkonsum zu. Frauen, die älter als 30 Jahre sind, sollten deshalb nicht rauchen, wenn sie östrogen-gestagenhaltige Arzneimittel einnehmen.”

    Am 10.02.1995 erlitt die Klägerin einen Mediapartialinfarkt (Hirninfarkt, Schlaganfall), der durch die Wechselwirkung zwischen dem Präparat und dem von der Klägerin während der Einnahme zugeführten Nikotin verursacht wurde.

    Die Klägerin begehrte mit der Klage Ersatz des ihr hieraus entstandenen materiellen und immateriellen Schadens. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg; ihre Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils.

    Die Entscheidung des GerichtsDas Urteil geht davon aus, dass die Verabreichung eines „aggressiven bzw. nicht ungefährlichen Arzneimittels” einen Eingriff im weiteren Sinne darstellt, der nach den Regeln der Selbstbestimmungsaufklärung nur bei Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung des Patienten gerechtfertigt ist. Wird der Patient nicht über mögliche gefährliche Nebenwirkungen einer Medikation aufgeklärt, ist die Einwilligung in die Behandlung unwirksam.

    Nach Auffassung des BGH reichte unter den hier gegebenen Umständen der Warnhinweis in der Packungsbeilage des Pharmaherstellers nicht aus. Kommen derart schwerwiegende Nebenwirkungen eines Medikaments wie im vorliegenden Fall in Betracht, so ist neben dem Hinweis im Beipackzettel auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich. Dieser muss nämlich dem Patienten eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermitteln. Die Notwendigkeit zur Aufklärung hängt dabei nicht davon ab, wie oft das Risiko zu einer Komplikation führt. Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich ausweislich des Warnhinweises um eine typischerweise auftretende Nebenwirkung des Medikaments. Das Risiko nahm zwar mit zunehmendem Alter zu, bestand aber ausweislich des Satzes 1 des Warnhinweises auch bei Raucherinnen, die noch nicht älter als 30 Jahre waren. Daher musste die Beklagte die im 30. Lebensjahr stehende Klägerin über die spezifischen Gefahren informieren, die für eine Raucherin bei der Einnahme des Medikaments bestanden. Dies gilt um so mehr, als sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in der elektronischen Patientendatei unter dem 30.04.1993 der Eintrag „Raucherin” befand. In Anbetracht der möglichen schweren Folgen, die sich für die Lebensführung der Klägerin bei Einnahme des Medikaments ergeben konnten und hier tatsächlich verwirklicht haben, musste die Beklagte darüber aufklären, dass das Medikament in Verbindung mit dem Rauchen das erhebliche Risiko eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles in sich barg. Nur dann hätte die Klägerin ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben können. Dies wäre dann in zwei Richtungen möglich gewesen, nämlich sich entweder dafür zu entscheiden, das Medikament einzunehmen und das Rauchen einzustellen, oder aber bei Fortsetzung des Rauchens auf die Einnahme des Medikaments wegen des bestehenden Risikos zu verzichten. Gerade wegen der bei Rauchern in Betracht zu ziehenden Sucht war die Gabe des Medikaments nur bei einem eindringlichen Hinweis des verordnenden Arztes auf die Gefahren zu verantworten, die bei seiner Einnahme und gleichzeitigem Rauchen bestanden. Deshalb darf in einem solchen Fall der Arzt nicht darauf vertrauen, dass die Patientin den Warnhinweis in der Packungsbeilage lesen und befolgen werde. Im Hinblick auf die Schwere des Risikos reicht es auch nicht aus, dass die Beklagte gesagt haben will, „dass Pille und Rauchen sich nicht vertragen”. Damit ist der Klägerin nicht hinreichend verdeutlicht worden, welch schwerwiegende Folgen eintreten konnten, wenn sie das Medikament einnahm und gleichzeitig rauchte.

    Das Urteil kommt damit zu dem Ergebnis, dass bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments neben dem Hinweis in der Packungsbeilage des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich ist. Ob die beklagte Ärztin ihrer Aufklärungspflicht insoweit nachgekommen ist, hatte das Berufungsgericht nicht abschließend festgestellt. Der BGH hat deshalb das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Fazit:Das Problem der Aufklärung des Patienten über Risiken und Nebenwirkungen eines vom Arzt verordneten Medikaments stellt sich unter zwei verschiedenen rechtlichen Aspekten: Einmal unter dem Gesichtspunkt der so genannten Sicherungs- oder therapeutischen Aufklärung, das heißt der ärztlichen Beratung über ein therapierichtiges Verhalten zur Sicherstellung des Behandlungserfolgs und zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdungen des Patenten. Diese Art der Patientenaufklärung ist Bestandteil der ärztlichen Fürsorgepflicht. Ärztliche Versäumnisse in diesem Bereich wertet die Rechtsprechung als Behandlungsfehler mit der Folge, dass die Beweislast insoweit beim Patienten liegt. Im vorliegenden Fall hatte bereits das Berufungsgericht festgestellt, dass die Klägerin den Beweis für eine unterlassene Sicherungsaufklärung nicht erbringen konnte.

    Der BGH hat den Sachverhalt nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Selbstbestimmungs- oder Eingriffsaufklärung geprüft mit dem Ergebnis, dass die Klägerin ihr Selbstbestimmungsrecht nur dann hätte ausüben, das heißt sich für oder gegen die Einnahme des verordneten Präparats entscheiden können, wenn sie von der Beklagten darüber informiert worden wäre, dass es in Verbindung mit dem Rauchen das Risiko eines Herzinfarkts oder Schlaganfalles beinhaltet. Anders als bei der Sicherungsaufklärung ist für die Vornahme der Selbstbestimmungsaufklärung der Arzt beweispflichtig.

    Die Entscheidung, wann ein „aggressives bzw. nicht ungefährliches Arzneimittel” mit möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen vorliegt, mag nicht immer einfach sein. Der Arzt befindet sich auf der sicheren Seite, wenn er sich vergegenwärtigt, dass die Angaben auf dem Beipackzettel vielfach nur eine Teilinformation darstellen und der Patient sowohl im Interesse seines Selbstbestimmungsrechts wie der Sicherung des Behandlungserfolgs und der Vermeidung möglicher Selbstgefährdung auf ergänzende mündliche Aufschlüsse durch den behandelnden Arzt angewiesen bleibt (vgl. Laufs in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 62 Rn.11).

    Rechtsanwalt Dr. jur. H.-J. Rieger, Karlsruhe

    Aus DMW/2005


    be, 13. Februar 2006

    quelle: http://www.cortisonpartner.de/patientenalltag/weitere-beitraege/risikenundnebenwirkungen.htm?si=2su.1f9hxg.4bCjR8.2b******

    Die Depression hat nicht nur im Winter Saison
    Trotz der Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren gehört die Depression weiterhin zu den am häufigsten verschwiegenen Erkrankungen. Die Depression ist in mehrerlei Hinsicht mit dem Wort „häufig“ assoziierbar. Nach wie vor werden Depressionen häufig übersehen. Noch häufiger wird die Erkrankung verschwiegen, und depressive Menschen haben häufiger chronische Erkrankungen wie Diabetes, Hypertonie oder Arthritis. Weiters ist der Suizid – die direkte Folge einer Depression – eine häufige Todesursache.
    Basierend auf einer österreichweit angelegten Untersuchung, durchgeführt von GfK HealthCare im Zeitraum 22. Februar bis 3. März 2005, litten rund 1,7 Millionen Österreicher in den Monaten davor unter depressiven Verstimmungen, also zeitweiligen Depressionen, die gerade im Herbst und Winter immer wiederkehren können. Subjektiv bezeichneten immerhin 4% ihre Beschwerden als schwer. Insgesamt waren Frauen (30%) deutlich häufiger betroffen als Männer (19%), wobei auch schwere depressive Beschwerden beim weiblichen Geschlecht häufiger sind.

    Aus Sicht der Betroffenen sind die häufigsten Gründe für eine depressive Verstimmung familiäre Probleme. Besonders bei den schweren depressiven Verstimmungen spielen diese eine besonders wichtige Rolle. Weitere Gründe und Auslöser für depressive Verstimmungen sind gesundheitliche, berufliche und finanzielle Probleme, gefolgt von Schwierigkeiten in der Partnerschaft.

    Wenngleich die subjektiven Gründe erkannt und benannt werden können, den Weg zum Arzt finden viele Patienten leider nicht, betonte Prim. Univ.-Doz. Dr. Udo Zifko, Klinik Pirawarth, Kur- und Rehabilitationszentrum. Eine Tatsache, die auch die aktuelle Unter-suchung belegt. Immerhin 40% jener Befragten, die schwere depressive Verstimmungen konstatierten, suchen keinen Arzt auf. Bei den leichten depressiven Verstimmungen unternehmen 7 von 10 nichts dagegen und wenden sich weder an einen Arzt noch greifen sie zu rezeptfreien Medikamenten. Generell sind es aber Frauen, die überdurchschnittlich oft rezeptfreie Medikamente einnehmen.

    Die allermeisten Depressionen sind heute mit Therapien und Medikamenten in den Griff zu bekommen, eine wichtige Botschaft, da laut Expertenberechnungen die Depression im Jahr 2020 die dritthäufigste Krankheit sein wird. Hinzu kommen die weiteren Schattenseiten der Depression. So haben depressive Menschen signifikant häufiger chronische Erkrankungen wie Diabetes, Hypertonie oder Arthritis (Tab.). Ebenso ist die Depression der Risikofaktor für Alkoholismus und gemeinsam mit Herzerkrankungen oder Schlaganfall für eine deutlich erhöhte Sterblichkeit maßgeblich. Gerade nach Schlaganfall ist die Depression eine wichtige und mit einer Inzidenz von 20–65% eine sehr häufige Komplikation. Die Post-Stroke-Depression ist zudem mit einer signifikant höheren Morbidität als auch Mortalität assoziiert.

    Individuelle Therapiegestaltung

    „Die Therapie der Depression muss immer individuell gestaltet werden. Es gibt kein allgemein gültiges Behandlungsschema“, betonte Zifko. Die Behandlung umfasst vier wesentliche Grundpfeiler (Abb.). Ein wichtiger, aber nicht ausschließlicher Grundpfeiler bei der Therapie sind me-dikamentöse Maßnahmen. „Obwohl die modernen Antidepressiva wesentlich besser verträglich sind, fürchten sich nach wie vor viele Erkrankte vor der Einnahme von antidepressiven Medikamenten“, unterstrich der Neurologe. Hier gelte es, mit gezielter und fachlicher Aufklärungsarbeit den Stellenwert der Antidepressiva richtig zu stellen.

    Ein weiterer zentraler Bestandteil der antidepressiven Behandlung, insbesondere der reaktiven Depression, ist die begleitende psychologische Therapie sowie auch die systemische Psychotherapie. Zunehmende Bedeutung kommt auch dem Angebot komplemen- tärmedizinischer Maßnahmen wie Kinesiologie und Lichttherapie (insbesondere bei der saisonalen Depres-sion) zu.

    Der Grundpfeiler Lebensstilmodifikation wird laut Zifko in der Depressionstherapie noch immer häufig übersehen. Dazu zählen die richtige Ernährung, die richtige Arbeitseinteilung ebenso wie regelmäßiger Sport. Zifko: „Zahlreiche Untersuchun-gen konnte zeigen, dass ein regelmäßiger Ausdauersport Symptome der Depression nahezu genauso gut wie Medikamente beeinflussen kann.“ Aus seiner eigenen Erfahrung konnte die multidisziplinäre Betreuung von Personen mit Depressionen in Zusammenarbeit mit Ernährungswissenschaftlern, Neuropsychologen und Sporttherapeuten den größten Erfolg erzielen.


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    Autor:
    Mag. Sandra Standhartinger
    Quelle des Artikels Die Depression hat nicht nur im Winter Saison:
    Präsentation der Umfrage „Depressive Verstimmungen der Österreicher“, 23. November 2005, Wien

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    quelle: http://www.universimed.com/frame.php?frame=http%3A//www.universimed.com/stage/networkcenter.php%3Fnw%3D8%26cat%3D%26table%3D%26view%3Darticle%26id%3D10738

    Therapieresistente Depression: welche Faktoren bestimmen das Ansprechen?
    Die medikamentöse Therapie der Depression ist durch die Entwicklung neuer Substanzen vor allem verträglicher geworden. Weniger durchschlagende Erfolge gibt es bei den Ansprechraten. Und nicht zuletzt sind therapieresistente Verlaufsformen nach wie vor ein Problem. Dabei stellt sich allerdings die Frage, wie man schlechtes Ansprechen oder Therapieresistenz definiert.
    In der Literatur finden sich verschiedene Definitionen von Therapieresistenz, die sich hinsichtlich erforderlicher Krankheitsdauer und fehlgeschlagener medi-kamentöser Therapieversuche unterscheiden. „Entscheidend ist dabei allerdings, dass tatsächlich eine Depression vorliegt und die Therapieversuche auch in adäquaten Dosierungen durchgeführt wurden“, unterstrich Dr. Yves Lecrubier, Direktor des Forschungsinstituts INSERM am Krankenhaus La Salpêtrière in Paris. In der Praxis erhielten nicht selten als therapieresistent eingestufte depressive Patienten eine inadäquate Therapie oder sie litten unter anderen psychiatrischen, neurologischen oder auch internistischen Erkrankungen. Lecrubier: „Es geht nicht nur darum, dass überhaupt behandelt wird, sondern auch darum, dass adäquat behandelt wird. So verlangt eine bipolare Depression eine andere Therapie als eine unipolare.“

    Eine weitere wesentliche Rolle spielen Komorbiditäten, speziell mit Suchterkrankungen, da diese sowohl auf das Ansprechen auf eine Therapie als auch auf die Compliance Einfluss haben. So sprechen Alkoholkranke oft erst mit einigen Wochen Verzögerung auf eine antidepressive Therapie an. Nicht zuletzt gilt es auch, bei Verdacht auf eine the-rapieresistente Depression (TRD) die Compliance zu überprüfen. „Denn wenn Medikamente nicht genommen werden, kann man nicht von Therapieresistenz sprechen“, so Lecrubier.

    Individuelle „Optimaldosierung“ ermitteln

    Doch auch bei guter Compliance sprechen nicht alle Patienten auf ihre The-rapie an. Hier empfiehlt Lecrubier zunächst eine Dosissteigerung bis zum Maximum, wobei das Limit einerseits durch die Verträglichkeit und andererseits durch regulatorische Bedingungen festgelegt ist. Höchstdosierungen sind jedoch auch länderspezifisch unterschiedlich festgelegt. „Vor allem gilt es, die optimale Dosierung zu finden, definiert durch maximale Wirkung und akzeptable Verträglichkeit. Und dies ist individuell sehr verschieden“, unterstrich Lecrubier. Faktoren wie Alter, Gewicht, Gesundheitszustand und individuelle Besonderheiten des Stoffwechsels (langsame/schnelle Metabolisierer) sind dabei zu berücksichtigen. Erst ein Nichtansprechen nach acht bis zehn Wochen rechtfertigt die Definition Therapieresistenz. Allerdings stellen sich hier oft ethische Problem, die einen Therapieabbruch schon nach vier Wochen erforderlich machen können.

    Was ist eigentlich Response?

    Der Begriff Response reicht von vollständiger Genesung bis zum teilweisen Ansprechen (Tab.). Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch über die Anzahl von Therapieversuchen mit unterschiedlichen Medikamenten, die eine Diagnose TRD rechtfertigt. Im Allgemeinen geht man von zwei aufeinander folgenden Therapieversuchen mit unterschiedlichen Medikamenten aus, wobei die Substanzen aus derselben oder aus verschiedenen Klassen sein können. Hier gibt es aber unterschiedliche Empfehlungen.

    Eine TRD dürfe jedoch nicht mit der chronisch refraktären Depression verwechselt werden, warnte Lecrubier: „Voraussetzung dafür ist eine sehr lange Zeitdauer mit vielen Therapiefehlschlägen. Das ist ein anderes Konzept.“

    Gibt es Prädiktoren für Therapieresistenz?

    Intensiv werden gegenwärtig Prädiktoren gesucht, die es ermöglichen, einen therapieresistenten Verlauf einer Depression vorherzusagen. Diese Fragestellung ist auch Schwerpunkt eines europäischen Forschungsprogramms zur therapieresistenten Depression. Dr. Daniel Souery vom Erasmus Hospital der Université Libre de Bruxelles präsentierte weitere Modelle für die Resistenzforschung. So haben Thase und Rush schon 1997 ein Staging der TRD vorgeschlagen. Dieses reicht vom Nichtansprechen auf ein Antidepressivum (Stage 1) bis zum Versagen einer Elektro-Krampftherapie (Stage 5). Ein weiteres Modell arbeitet mit einem komplexen Punktesystem. Souery: „Die Frage ist jedoch: Sind diese Modelle für ein sinnvolles Staging der therapieresistenten Depression anwendbar?“ Nach aktueller Datenlage sind diese beiden Modelle zwar für die Diagnose der Therapieresistenz geeignet, geben jedoch keine Auskunft darüber, welche Faktoren für das Entstehen der Therapieresistenz ausschlaggebend sind. Diese Fragen wurden nun im Rahmen einer europäischen Multicenter-Studie untersucht. Souery: „Interessanterweise gab es kaum Daten zu diesem Thema. Wir haben daher versucht, durch Anwendung geeigneter statistischer Mittel echte Prädiktoren für die Therapieresistenz und nicht bloß assoziierte Faktoren zu identifizieren.“ Am Wiener AKH war die Gruppe um Univ.-Prof. Dr. Siegfried Kasper an der Studie beteiligt.

    Europäische Multicenter-Studie

    Einschlusskriterium war eine Depres-sion, die adäquat medikamentös über mindestens vier Wochen therapiert wurde. Von diesen Patienten wurden möglichst viele Daten gesammelt, die von der Familienanamnese mit beson-derem Schwerpunkt auf psychiatrische Erkrankungen über demographische Daten bis zu genauen Interviews mittels eines eigens ausgearbeiteten Fragebogens reichten. Auch alle verfügbaren Daten über aktuelle und frühere Therapien und Therapieversuche wurden ausgewertet. Patienten mit bipolarer Depression wurden für die erste Analyse ausgeschlossen. Insgesamt lagen Daten von etwa tausend Patienten mit unipolarer Depression für diese Analyse vor. Als therapieresistent eingestuft wurden jene Patienten, die während der aktuellen Episode auf zwei Antidepressiva nicht angesprochen hatten. Patienten, die nach einem Therapieversagen keinem zweiten Therapieversuch zustimmten, wurden aus der Studie ausgeschlossen.

    Interessanterweise variierten die Ergebnisse je nach Definition des Ansprechens. In einer Analyse wurde ein Wert von 17 auf der Hamilton Rating Scale für Depression als Kriterium für Nichtansprechen genommen. Souery: „Diese Patienten haben uns besonders interessiert, weil sie alle mindestens zwei, oft jedoch bereits mehrere Therapieversuche hinter sich hatten, also schon monatelang depressiv waren, und dennoch einen Score von TR-HAM 17 oder schlechter hatten.“ Im zweiten Modell wurde ein TR-HAM von 10 als Parameter genommen. Souery: „Das sind die Patienten, die resistent hinsichtlich einer Remission waren.“

    Die Analyse ergab nach Anwendung komplexer statistischer Rechenverfahren als wichtigste Prädiktoren für das Nichterreichen eine TR-HAM unter 17 Komorbidität mit Angsterkrankung, Suizidalität, schwere Depression, Melancholie und ein Nichtansprechen auf das erste im Leben erhaltene Antidepressivum. Für TR-HAM 10 waren die wichtigsten Prädiktoren Suizidalität, Komorbidität mit Angsterkrankung, weibliches Geschlecht, saisonales Auftreten und Nicht-ansprechen auf das erste im Leben erhaltene Antidepressivum. Souery: „Es ist bemerkenswert, dass einige Faktoren in den beiden Gruppen unterschiedlich sind. Es scheint, dass wir hier eine simple Liste von Faktoren haben, die es ermöglicht, eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Therapieresistenz vorauszusagen. Interessant ist auch, dass viele der Faktoren, von denen man früher geglaubt hat, dass sie mit Therapieresistenz assoziiert sind, also zum Beispiel Persönlichkeitsstörungen, in unserer Analyse nicht beobachtet wurden.“ In einer weiteren Analyse sollen nun Patienten mit bipolarer Depression einbezogen werden.


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    Autor:
    Reno Barth
    Quelle des Artikels Therapieresistente Depression: welche Faktoren bestimmen das Ansprechen?:
    5th International Forum on Mood and Anxiety Disorders, 9.–11. November 2005, Wien

    Fotos: © R. Barth

    ne010612

    quelle: http://www.universimed.com/frame.php?frame=http%3A//www.universimed.com/stage/networkcenter.php%3Fnw%3D8%26cat%3D%26table%3D%26view%3Darticle%26id%3D10734
     
  2. Sabrina12682

    Sabrina12682 Ich sage was ich denke.

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    hey lilly,

    danke für die infos! mensch da habe ich ein glück das ich nicht (noch nicht) in diese altersgruppe falle:D .

    aber sag mal ist es jetzt gang und gebe alles zwei mal zu schreiben?:p

    lieben gruß bine
     
  3. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Danke für den Bericht - finde ich schon super interessant, zumal bei mir 1999 Asthma (sowohl allerg. wie auch "normal") diagnostiziert wurde - 2002 ist dann ja der MB dazu gekommen.
     
  4. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

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    hallo ihr lieben,

    sehr interressant. bei mir wurde vor 5 jahren auch asthma (normales :D) diagnostiziert, 2 jahre später cP. nur in diese altersgruppe pass ich nicht. noch nicht :D

    liebe grüsse suse :)
     
  5. Lilly

    Lilly offline

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    30. April 2003
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    5.184
    @ bine

    was meinst du? diese newsletter habe ich heute bekommen und habe sie sicher noch nicht gepostet ;) - und du musst sie ja nicht lesen :p

    @all,

    bei mir wurde ca. 1994 asthma. bronch diagnostiziert, cp im jahre 2002 (beschwerden schon viel länger)
    1994 war ich knapp an dieser altersgrenze
     
  6. Sabrina12682

    Sabrina12682 Ich sage was ich denke.

    Registriert seit:
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    Ruhrgebiet
    hhhmmmm lilly,

    da hast du wohl recht!!!:confused: ich denke das ich das dann vorher schonmal irgendwo gehört oder gelesen habe!
    sorry

    lieben gruß bine
     
  7. Mareen

    Mareen Guest

    nicht zu ernst nehmen...

    Na klasse - also doch Notschlachtung:D
    Mich gab es noch nie gesund! Erst Neurodermitis, dann Allergien und Heuschnupfen. Mit der Pubertät Etagenwechsel zum Asthma, nach dem 2. Kind cP - toll. Ach ja, natürlich habe ich die 35 auch schon hinter mir gelassen! Da stellt sich mir die Frage, welche "Überraschungen" das Leben noch für mich hat. Das mit dem Krebsrisiko habe ich natürlich überlesen. Da es eine australische Studie ist, werden die wohl Hautkrebs wegen der Sonnenstrahlung haben. Ich liebe unser norddeutsches Schmuddelwetter.
    Trotz allem wünsche ich allen RO-lern eine schmerzarme Zeit und alles Gute:) :) :)
     
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