Wie es nicht anders zu erwarten war...

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von KerstinB., 5. Februar 2006.

  1. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

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    ist meine Rente abgeleht worden mit der Begründung, dass ich keine Einschränkungen durch den Wegner habe.
    Aber nach dieser komischen Begutachtung die ich hatte (hatte ja nur 10 Minuten gedauert), wäre es komisch gewesen, wenn was anderes rausgekommen wäre.
    Das ich jetzt Widerspruch einlege ist ja klar. Aber trotz allem habe ich mal kurz eine Frage.
    Soll ich den Widerspruch erstmal ohne Begründung einreichen und auf Übersendung des Gutachtens bestehen? Oder soll der Widerspruch schon gleich mit einer Begründung sein aufgrund des angegebenen Satzes, dass ich keine Einschränkungen habe?
    Ich werde nächste woche auch noch einen Termin beim VDK machen. Mal sehen, was die dazu noch sagen. Trotz allem wäre ich sehr dankbar, wenn Ihr mir auch noch einen Tip geben könntet.
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    vorschlag,

    sofort einlegen des widerspruches ohne begründung "zur einhaltung der widerspruchsfrist".
    dann:
    erklärung, dass der widerspruch eingehend begründet wird, sobald das gutachten - gegen das du dich ja wendest - dir vorliegt.

    hinweis: per einlieferungsschein mit rückschein - ist nicht ganz billig, doch es lohnt sich. dann hast du immer was als beweis in der hand.

    gruss
     
  3. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

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    Hallo Bise!

    Danke für Deinen Rat. So ist es mir auch am logisch(ten - mir fällt gerade kein Wort dafür ein) erschienen.
    Das mit dem Einschreiben/Rückschein ist nochmal ein guter Hinweis.
     
  4. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Auf eine Übersetzung des Gutachtens kannst Du leider nicht bestehen!! Die Arbeit musst Du schon selber übernehemen. Auch eine Rechtschutzversicherung bringt Dir in dem Stadium noch garnichst, da diese erst bei einer mögl. Klageerhebung zum tragen kommt. Besorg Dir möglichst kurzfristig einen Termin beim VdK oder SvOD die können Dir bestimmt einige Tipps geben.
    Auch wäre es sinnig, wenn Du Dir die Grundlagen besorgst, wie solche Gutachten abzulaufen haben, dann kannst Du ggf. verlangen, dass das Gutachten aufgrund von Verfahrensfehlern wiederholt werden muss (ist aber schwierig durchzusetzten).

    Wünsche Dir viel Glück.
     
  5. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo kerstin,

    ..übersendung des gutachtens? .... muss man das nicht über einen rechtsanwalt einfordern. habe das noch so im hirn, das man nicht mal seine eigenen daten selbst abfordern kann, sondern dafür eine dritte person braucht. muss aber so nicht stimmen.
    und einschreiben rückschein ...naja, kostet gut geld, aber beweisen kannst du rein theoretisch dann doch nicht, was dort im briefkuvert drin war. es könnte sogar leer gewesen sein.
    ich an deiner stelle würde erst einmal ganz normal widerspruch einlegen, ohne weiter begründung, auf dem normalen postweg, mit der bitte um übersendung des gutachtens .... einen versuch ist es wert... und mit der bitte um eingangsbestätigung deines widerspruchs. dann bekommst du post in der du aufgefordert wirst, deinen widerspruch zu begründen, meist mit datumangabe: bis zum: ...... .
    mit dieser vorgehensweise hast du auf jeden fall pünktlich widerspruch eingelegt und zeit für eine fundierte begründung gewonnen.

    interessant ist auch diese aussage: http://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb25/kap4_8.htm#Tz4.8.7
    inwiefern sie aber ürdich verwertbar ist ??..

    ich drück dir die daumen und wünsch dir alles gute
     
  6. Standrea

    Standrea Neues Mitglied

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    Du hast das Recht auf Akteneinsicht.

    Gruß
    Andrea
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    da du deinen widerspruch nur begründen kannst, wenn du das gutachten kennst - es dir vorliegt -, muss die behörde handeln. denn du hast einen anspruch auf einen widerspruchsbescheid. erst dann kannst du die klage einreichen. also ab mit dem brief zur wahrung der frist ... s.o. dann muss die behörde tätig werden.
    gruss
    bise
     
  8. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

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    liebe kerstin.

    leider kann ich nicht viel zu deinem prob beitragen. aber ich wünsch dir trotzdem alles gute, und das dir alles zum positiven gelingt. du schaffst das :)

    mfg suse
     
  9. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben!

    Vielen Dank für die Antworten. Werde jetzt erstmal den Widerspruch ohne Begründung einlegen und dann da mit reinschreiben, dass die mir bitte das Gutachten übersenden sollen. Mal sehen was dabei rauskommt.
     
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    besser:
    leider kann ich den widerspruch nicht begründen. mir liegt das herangezogene gutachten bislang noch nicht vor. ich bitte daher, das gutachten mir schnellstens zur verfügung zu stellen, damit ich meiner pflicht zur begründung des widerspruches nachkommen kann.
    gruss
     
  11. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo kerstin,

    ich wünsche dir für deinen widerspruch viel erfolg und drücke dir ganz fest die daumen!
    nach 3 x anfordern per fax und 6 wochen später, bekam
    ich eine kopie des gutachten von der bfa zugesandt. hatte letztendlich auch nur mit dem zusenden geklappt,da ich an einen netten mitarbeiter am telefon geraten bin,der so begeister von dem stadteil geschwärmt hat, in dem ich wohne...ja,es gibt auch menschliche mitarbeiter bei der bfa :D
    ich hatte wohl auch sehr viel glück, das ich an den wohl einzigen niedergelassen rheumatolgen geschickt wurder, der gutachten für die bfa erstellt.

    viele grüße
    sabine
     
    #11 5. Februar 2006
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2006
  12. Diana29

    Diana29 Neues Mitglied

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    41
    Falls du eh zum Sovd gehst, würde ich an deiner Stelle alles über den Verband laufen lassen. Die bekommen die Gutachten eigentlich recht fix.

    Ich habe es zumindest so gemacht.

    Gruß

    Diana
     
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