Aufgepasst: Hartz IV-Empfänger

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 2. Februar 2006.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    Sozialgericht Lüneburg: (az.: S 30 AS 328/05):

    die bundesagentur für arbeit muss die kosten für medis und pflegeprodukte dann übernehmen, wenn solche ausgaben das verfassungsrechtl. geschützte existenzminimum des hartz IV - empfängers in frage stellen.
    - vorher hatte die ges. kk die kostenübernahme abgelehnt. die bundesagentur für arbeit muss nun einspringen!!!!

    gruss
    bise
     
  2. Moin, was ist das verfassungsrechtl. geschützte Existenzminimum?
    Wieso Pflegeprodukte?
    Es kann sich doch allenfalls um besondere Ernährung z B Calcum D3-Tabl usw handeln?

    Gibt's dazu einen Link?
    Ich habe Mehrkosten geltend gemacht, aber bisher ist das nicht bearbeitet worden.
    Wie weise ich nach, dass die Kosten mein Etat auffressen? Muß ich etwas Quittungen einreichen?
    Oder reicht eine Stellungnahme vom Arzt?

    Gruß
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    die tochter brauchte verschiedene arznei- und pflegeprodukte zur linderung der erkrankung. die mutter konnte diese ausgaben sich nicht leisten.
    bei interesse:
    kannst eine kopie des urteils gegen kostenerstattung erbeten.

    grussl
     
  4. Ja, wo gibt's die Kopie und wieviel kostet es?
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    am sozialgericht lüneburg , rufe dort an, wieviel kopie kostet,
    aktenzeichen sagen,

    freiumschlag hinschicken, kosten der kopieanfertigung in briefmarken beilegen oder kopie der einzahlerquittung über bezahlung der gebühren.

    gruss
     
  6. Danke für den Tipp

    War heute bei einem Anwalt und habe ihm meinen Fall übergeben und ihm auch das AZ von Lüneburg mitgeteilt.

    Seit dem ersten Hartz IV-Bescheid (Dez 04) habe ich Mehrkosten für Krankheit geltend gemacht - mit Attest vom Arzt belegt.

    Der letzte Schriftwechsel ist von August 05. Damals habe ich den Sachbearbeiter gebeten, entsprechende Maßnahmen einzuleiten - auch in Bezug auf Wiedereingliederung in das Berufsleben. Ich mußte einen Fragebogen zu meiner Gesundheit ausfüllen und der sollte von einem Amtsarzt überprüft werden.

    Was ich nicht wußte: die ARGE Cloppenburg (Arbeitsgemeinschaft aus ehemaligem Sozialamt und Arbeitsamt) die für die Betreuung von ALGII-Empfängern zuständig ist, ist so ziemich die lahmste was die Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen betrifft.

    Man kann Ämter nach 6 Monaten Untätigkeit verklagen, eine sog. Untätigkeitsklage!

    Ich habe heute eine Liste mit Vitaminen, Omega 3 und Calcium und Anti-Oxydantien aufgeschrieben und für Infektabwehr und bin auf Kosten von 100 Euro/Monat gekommen, für Mittelchen, die die KK nicht bezahlt, das ohne ein spezielles Mittel gegen bronchiale Infekte - schlage mich seit Sept. mit Husten und Schnupfen rum!

    Mein Anwalt wird denen jetzt eine sehr kurze Frist setzen sich zu äußern, dann ggf eine einstweilige Verfügung beantragen, damit Geld fließt und prozessieren.

    Bin ja gespannt wie das ausgeht, zumindest ist eins schon mal sicher, da ALG-II-Empf. bekomme ich PKH und zahle nur 10 Euro Beratungsgebühr.

    Der Anwalt holt sich auf jeden Fall das Urteil von Lüneburg, weil ihn die Begründung interessiert.

    LG
    Kerstin
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    wieder wichtig:

    empfängern von arbeitslosengeld II können zuschüsse für unterkunft n i c h t um einen "angemessenen" betrag gekürzt werden, wenn sie wegen einer b e h i n d e r u n g in ihrer möglichkeit eingeschränkt sind, eine günstigere alternativwohnung zu finden.

    urteil des sozialgerichts Giessen Az.: S 25 AS 509/05 ER
     
  8. Behindert mit Ausweis oder chron krank?

    Hallo Bise,

    das ist ja mal wiede was interessantes, was Du da ausgegraben hast. Woher weißt Du sowas?

    Dazu habe ich direkt eine Frage: Muß man schon anerkannter Schwerbehindeter sein oder reicht eine chron. Erkrankung? Habe einen Behindertenausweis beantragt, der wird wahrscheinlich abgelehnt.

    Ich habe bei der ARGE geltend gemacht, dass ich wegen Rheuma meinen Umzug nicht alleine bewältign könnte und daher mir ein Umzug (2. Stock) nicht zuzumuten ist - auch das Einpacken und Kisten schleppen/stapeln innerhalb der Wohnung würde mir schwer fallen - daher müßte ich eine Firma auch mit dem Einpacken beauftragen müssen und ob die ARGE das zahlt.

    Leider beantworten die meinen SV überhaupt nicht mehr. Noch ein Grund mehr, jetzt Druck zu machen und all die ungeklärten Sachen mal anzusprechen.

    LG
    Kerstin
     
  9. Urteil SG Giessen, Kommentar dazu gefunden.

    Quelle: anwaltverein.de
     
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