Bonus-/Malus Regelung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Nina, 26. Januar 2006.

  1. Nina

    Nina early bird

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    Hallo,

    habt ihr schon etwas vom Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung, der sog. Bonus/ Malus Regelung gehört, die zum 1. April in Kraft treten soll?
    Wenn unsere neue Regierung so etwas durchsetzt, würde das bedeuten, dass z.B. teure Medikamente wie TNF- a Blocker nicht mehr als Praxisbesonderheit gelten würden.
    Damit hat dann ein Rheumatologe bei zwei Enbrelverordnungen sein Budget überschritten.
    Ich bin gespannt, welche Überraschungen diese idiotische Regierung noch für uns chronisch Kranke vorbereitet hat. Bestimmt nicht Gutes.
    Vielleicht sollten wir uns zusammen mit den Ärzten zur Wehr setzen.

    Liebe Grüße
    Nina
     
  2. bibi

    bibi Neues Mitglied

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    Hallo Nina,

    ganz grob und vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass der Arzt der preiswertere Medikamente verordnet finanziell belohnt wird und der der teure Medis verordnet finanziell bestraft wird. Z. B. MTX ist sehr sehr billig und ARAVA ist sehr teuer. War wird ein Arzt also verschreiben wenn er nicht bestraft werden will ??? Dreimal darfst Du raten.

    Was aber passiert wenn jemand - so wie ich - extrem allergisch auf MTX reagiert ? Wird der Arzt dann auch bestraft, weil der das billige Mittel ja nicht mehr verordnen kann wenn er mich nicht in akute Lebensgefahr bringen will, weiß ich nicht.

    Gruß bibi
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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  4. Colana

    Colana Musikus

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    Guten Abend allerseits,

    einer der ortsansässigen Ärzte ist auf eine entzückende Idee gekommen: Das zu verschreibende Medikament könnte man ja auch einem grünen Rezeptblock geschrieben, der Patient darf es erst ein Mal selbst zahlen und geht dann damit zu seiner Krankenkasse und der Arzt ist raus aus der Sache...

    Was haltet ihr denn davon? Was meine Wenigkeit angeht, werde ich einen dicken fetten Leserbrief schreiben... ich bin stinkesauer, ob solcher obskuren Ideen.

    Viele liebe Grüße
    Colana
     
  5. Lilly

    Lilly offline

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    newsletter 26.01.2006

    Schiedsamt verhandelt Arzneimittelbudget 2006
    Keine Strafzahlungen für Berliner Kassenärzte
    Die Berliner Krankenkassen sind mit ihrer Forderung nach Strafzahlungen für Kassenärzte bei Arzneimittelverordnungen gescheitert. Das Schiedsamt hat in seiner Verhandlung zum Medikamentenbudget für 2006 einen entsprechenden Antrag abgelehnt.
    26.01.06 - Es folgte damit der Position der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, die sich vehement gegen einen Malus ausgesprochen hatte. "Dies ist ein großer Erfolg für Ärzte und Patienten. Jetzt müssen wir erreichen, dass auch die von der Bundesregierung geplante Bonus-Malus-Regelung gekippt wird", betonte KV-Chefin, Dr. Angelika Prehn.

    Die Krankenkassen hatten verlangt, dass bei Überschreitung des Arzneimittelbudgets allen niedergelassenen Ärzten Geld vom Honorar abgezogen werden soll. Dies hätte die Wiedereinführung des von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vor fünf Jahren abgeschafften Kollektivregresses auf Landesebene bedeutet. Ferner sollten die Ärzte individuell in Regress genommen werden, wenn ihr Verordnungsanteil von Me-too-Präparaten über einer bestimmten Quote liegt. Das Schiedsamt hat stattdessen festgelegt, dass die Berliner Ärzte bei der Verordnung von Generika weiter deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen und bei Me-too-Präparaten den niedrigen Bundesdurchschnitt erreichen sollen.

    In seiner Entscheidung zum Arzneimittelausgabenvolumen für 2006 hat das Schiedsamt eine Summe von 871 Millionen Euro festgesetzt. Dies ist mehr als die Krankenkassen ursprünglich bereitstellen wollten (rund 750 Millionen Euro). Die KV hält mindestens 961 Millionen Euro für notwendig. Dr. Prehn: "Dies ist angesichts der großen Verhandlungsdifferenzen ein gutes Ergebnis, auch wenn die Ausgabenobergrenze immer noch viel zu niedrig bemessen ist. Die Patienten müssen sich leider darauf einstellen, dass die Ärzte gezwungen sind, noch sparsamer zu verordnen." Im vergangenen Jahr beliefen sich in Berlin die Ausgaben für Medikamente auf rund eine Milliarde Euro.

    jb

    quelle: http://www.aerztlichepraxis.de/artikel?number=1138274854&n=1
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    @ Colana

    Das grüne Rezept ist extra eingeführt worden und darf nicht von den Kassen erstattet werden ( im Gegensatz zum rosa Privatrezept).
    Ein rosa Privatrezept wird - wenn es von der Kasse doch erstattet wird - auch dem Arzneimittelbudget des Arztes zugerechnet.
    Das grüne Rezept ist also von vorne herein nicht erstattungsfähig durch die Kassen

    @Lilly
    Gerade die Berliner Kassen haben sich äusserst aggressiv auf Regresse gestürzt. So wurden vor 2 Jahren über 100 Ärzte in ein monatelanges Prüfverfahren hineingezogen, die ein Originalpräparat zur Blutdruckbehandlung verschrieben haben. Es war ein handelsübliches Mittel.
    Ebenso wurden Neurologen bedrängt, die ein teures, jedoch notwendiges MS Präparat verordnet haben. Das lässt sich mit Regressanträgen gut machen, die sind schlimmer als eine Steuerprüfung.

    Die Malusregelung ist eine Art automatischer Regress und wird bewirken, dass jeder Arzt bestrebt sein muss auch nicht mal in die Nähe der Budget-Grenze zu kommen. Das ist ein ganz zentraler Punkt des derzeitigen Ärztestreiks, weil dies eine sinnvolle Medizin unmöglich macht. Ausserdem schreckt es als einer der Hauptgründe junge Ärzte ab und somit verschärft es den Ärztemangel in den neuen Bundesländern.

    Wer will schon einen Beruf machen, bei dem er Gefahr läuft noch 100.000 Euro Strafe zahlen zu müssen, wenn er ihn gewissenhaft ausübt.

    Die Regresse sind existenzbedrohend und patientenfeindlich. Der Plan zeigt einmal mehr, das die deutsche Medizin mehr am Kassentropf hängt und die medizinische Versorgung Nebensache ist.
    Sollte die Malusregelung durchkommen, haben die Ärzte keine Chance mehr, die engen Budgetgrenzen zugunsten des Patienten zu umgehen.
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    das stört niemanden, bei uns hier gibt es nur grüne rezepte - sofern die docs sie sich überhaupt besorgt haben - ansonsten privat rezepte für alles mögliche wie kg, lymphdrainage, verschreibungsfreie und -pflichtige medikamente. bei den privatrezepten hast du dann zusätzl. ärger, sobald du sie bei der steuererklärung als sonderausgabenbelastung geltend machst, ich wäre als privatpatient zu einem zugelassenen kkdoc gegangen, wird mir vorgeworfen. (und die belastung überhaupt nicht anerkannt, denn das sei wohl nicht notwendig gewesen).
    gruss
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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  9. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Bise

    Die Farbe und Form eines Privatrezeptes ist nicht vorgeschrieben. Es kann gelb, rosa oder sonst was sein. Manche haben auch noch weiss.

    Da rosa-rötlich die Farbe des Kassenrezeptes ist, haben viele die gleiche Farbe als Privatrezept in länglicher Form oder in Querformat.

    Dann sind einige damit zu ihrer KK gegangen und haben dort vorgesprochen. Tatsächlich haben (früher) einige Kassen dann diese Rezepte genehmigt und diese Verordnungen wurden auf das Budget des Arztes angerechnet, ohne dass dieser es wusste.

    Dann kam das sogenannte "blaue Privatrezept". Es sollte dazu dienen, dass es den Willen des Docs ausdrückte, es solle nicht erstattet werden. Aber es gab keine Rechtsverordnung und es hat sich nicht durchgesetzt.

    Um diese Frage zu klären, haben die KVen mit den Kassen eine Übereinkunft getroffen. So entstand das "grüne Rezept". Das grüne Privatrezept darf nach Übereinkunft der KVen und der Kassen nicht erstattet werden. Gleichzeitig wurde damit ein Rezept geschaffen, das von den Finanzämtern anerkannt wird.
    Ein rosa oder weisses oder sonstiges Rezept würde ja auch ausgestellt, wenn Du als Privatrezept zu einem Arzt gehst.

    Das grüne drückt also aus, Du bist Kassenpatient und hast eine notwendige Verordnung, die nicht von den Kassen erstattungsfähig ist. Es sollte auch von den Finanzämtern anerkannt werden.

    Eine Vereinbarung gibt es nur für dieses grüne Rezept. Alle anderen Farben (also hauptsächlich rosa oder weiss) sind nicht geregelt und könnten theoretisch der Kasse vorgelegt werden. Ich glaube allerdings, dass diese nicht mehr wie früher, diese Rezepte einfach erstatten.
    Aber wie gesagt, es ist nur bei den grünen so geregelt mit dem Erstattungsverbot.

    Link:
    http://www.versicherungen.de/gruenesrezept.0.html

    und
    http://www.aok.de/bund/gesundheitsreform/faq.php?text09=faq_09&sid=
     
  10. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    danke, frank,

    für deine immer guten und verständlichen erklärungen!

    lieben gruss marie
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    danke Frank,
    grünes rezept wird bei uns problemlos beim finanzamt anerkannt.
    aber verschreibungspflichtige medis werde ich mir jetzt mal auf rosa, rot ... aufschreiben lassen und der kk vorlegen. bin mal gespannt, was dann passiert und selbstverständlich auch mal kg und lymphdrainage. schliesslich habe ich jetzt den ärger mit der bezahlung......
    bise
     
  12. bise

    bise Neues Mitglied

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    mal nen tipp zur event. entlastung der verordnenden docs.

    seht zu, dass ihr immer digitale aufnahmen von den bildgebenden verfahren machen lasst. ihr brennt sie daheim und überlasst dem doc die kopie, dann hat er alles parat, wenn es soweit ist. schliesslich habt ihr nix zu verbergen.
    gruss
     
  13. kukana

    kukana in memoriam †

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  14. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Regelung

    ....ja ich wart ja immer noch auf Beantwortung meiner Anfrage zu dieser ganzen Thematik an das Gesundheitsministerium......?
    Ich denke aber :
    Was bleibt ist das Risiko eines sagen wir mal Gewissenkonfliktes beim Arzt:
    -ich bin verpflichtet meinem Patienten bestmöglich zu helfen
    -kann ich das aber mit den neuen Regelungen ?
    Es ist aber nach deutschem Recht nicht statthaft wegen einer Entscheidung aus bestimmter Verpflichtung heraus in Konsequenz derselben irgendwie belangt zu werden zu können.
    Die krasseste Form wäre um es beispielhaft zu machen : Notwehr , ich kann bei dieser Form der Gewaltanwendung nicht wegen selbiger zur Verantwortung gezogen werden obwohl es nach dem Strafgesetz möglich wäre.....Handelt z.B. die Polizei so um anderer Leben zu retten (Anwendung der Schußwaffe) ist es ähnlich.

    Ein Arzt der einem Patienten ein Medikament verschreibt weil es ihm nach seiner ärztlichen "Kunst" angeraten erscheint, darf nicht , weil die Krankenkasse meint es geht auch "billiger" in Nachteil geraten oder finanziell belangt werden.

    Ich denke nicht, daß das Thema ausgestanden ist.
    Wenn der Marburger Bund seine Androhung wahr macht und Ärzte aus Kassenverträgen aussteigen.....ja denn haben wird "den Salat".

    "merre"
     
  15. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Ich will mal an einem einfachen Beispiel den Konflikt darstellen.

    Es ist ein Donnerstag, Patient hat Husten, einen Infekt der oberen Luftwege.
    War schon öfters so, dabei auch mal fast eine Lungenentzündung gehabt.

    Ohne Zwänge und ohne Malus ( wie es in der Medizin auch sein sollte) würde der Arzt ein modernes Antibiotikum wählen, ein neueres, mit weniger Resistenzen.
    Er würde sicher gehen wollen, weil das Wochenende kommt und der Patient ja vielleicht zu einer Verschlimmerung neigt.

    Also ein Antibioticum so um die 30 Euro, Tagesdosiskosten ca 5-6 Euro.

    Andererseits sind ja die Beschränkungen da, der Arzt kann sich nicht immer gegen den Kassen- und Schmidtschen Willen stemmen.

    Also wird er über ein günstigeres Mittel nachdenken.

    Da wären die Doxycycline oder auch der alte Hut Isocillin. Viele Resistenzen, aber kostet nur 10 Euro ( hat vor Ulla Schmidt mal 1, 45 Euro gekostet) und hat nur Tagestherapiekosten von 1 Euro .

    Und das ist schon seit geraumer Zeit der Trend. Notfallpraxen verordnen nur das billigste Antibioticum, wenn es nicht wirkt, dann geht der Patient zum Hausarzt und bekommt dort sein nächstes Mittel.

    Und das ist das Kritische an der Sache. Keine Entscheidungsfreiheit im Sinne des Patienten mehr.

    Das ältere Mittel tuts vielleicht auch, muss ja nicht immer in eine Lungenentzündung münden.

    Aber das ist Spekulation, das kann keiner vorhersehen.

    Und so wird in den Fällen, in denen ein Abwägen notwendig ist, eben immer öfter gegen den Patienten entschieden werden müssen.

    Es ist nicht so, dass er dadurch Schaden nehmen muss, in vielen Fällen helfen ja die älteren billigeren Mittel auch gut.
    Aber im Zweifel für das Billigere heisst eben auch im Zweifel mehr Risiko.

    Es ist keinem Arzt möglich dem Druck auszuweichen, dazu ist die 5% Grenze zu schmal. Und der Druck ist gesetzlich da und bei einem Regress ist kein Widerspruch mehr möglich, keine Klage vor Gericht.

    Praxisbesonderheiten zählen nicht mehr.

    Und was ist, wenn der Arzt nun viel Diabetiker hätte oder viele Patienten, die Immunsuppressiva nehmen?

    Das gilt ja hierbei nicht als Praxisbesonderheit, bei einem Infekt. Und doch braucht er dabei andere Medis, da sich bei diesen Patienten eher eine Lungenentzündung einstellt.

    Was könnte also die Folge sein, wie könnte sich dies für die Patienten auswirken ?


    - Billigere Mittel nehmen statt Absicherung. Wenn es sich verschlechtert, dann wird der Patient eingewiesen ins Krankenhaus. Dann sind die teuren Medis dort im Tagessatz drin.
    Verschiebebahnhof also.

    oder

    - Moderneres Mittel nehmen, Regress riskieren. Das macht der Arzt höchstens einmal. Für 20 - 50 Euro Verdienst (nicht Gewinn) pro Quartal an einem Patient wird er nicht riskieren können, dafür 100 oder 500 Euro Regress zu zahlen. Glücklich ist da kein Arzt darüber. Deswegen hat er nicht 6 Jahre studiert. Er hat Medizin gelernt und soll jetzt erst Kaufmann sein. Das geht gegen den Sinn des Berufes.

    oder

    - Risikopatienten werden verlagert. Der Hausarzt überweist den Diabetiker/Immunsupprimierten Patienten gleich zum Facharzt. Der will das auch nicht. Empfiehlt nur ein Mittel anstatt es zu verordnen und schickt den Patienten zurück zum Hausarzt.

    Es wird wohl eher so, dass Risikopatienten bei ganz alltäglichen Erkrankungen das Nachsehen haben werden.

    Das kommt dabei raus, wenn man nur in Gesamt-Millionen-Zahlen denkt wie Lauterbach.

    Das oben sind nur Denkmodelle. Es heisst nicht, dass es so kommen wird. Aber die Tendenz ist jetzt schon abzusehen.

    Das Problem wird nicht die TNF Behandlung. Das Problem werden die ganz alltäglichen Erkrankungen sein.

    Erkältungen, die sich in Lungenentzündungen entwickeln könnten

    Herpes zoster ( welche Dosis gibt man zu Beginn beim Rheumi ? Günstig oder gleich hoch zur Absicherung des Risikos ?)

    Die Magenschmerzen beim Patienten, der schon mal ein Geschwür hatte oder der Diclofenac einnimmt. Kann man sich da noch einen vorbeugenden Magenschutz leisten ?

    Sicher , wird Ulla sagen, das Notwendige muss verordnet werden. Ihr Gesetz sagt aber, das ist nicht notwendig und es geht nicht.
     
    #15 9. April 2006
    Zuletzt bearbeitet: 9. April 2006
  16. Colana

    Colana Musikus

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    Zum Thema Praxisbesonderheit

    Hallo Frank,

    ich habe heute etwas zu Praxisbesonderheiten von der AOK BV gefunden:

    Praxisbesonderheiten [​IMG][​IMG][​IMG][​IMG][​IMG]können bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vom Vertragsarzt geltend gemacht werden, um den Anschein zu widerlegen, er habe sich im Verhältnis zur vergleichbaren Fachgruppe offensichtlich unwirtschaftlich verhalten. Das Instrument der Praxisbesonderheiten ist durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte entwickelt worden. Anerkannt werden Praxisbesonderheiten aufgrund
    • eines besonderen Patientenkreises, eines hohen Rentneranteils oder einer geringen Fallzahl,
    • einer besonderen Praxisausrichtung,
    • einer bevorzugten Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden.
    Kann der Vertragsarzt Praxisbesonderheiten beweisen, darf er für den entsprechenden Mehraufwand nicht in Regress genommen werden.

    (§ 106 SGB V)

    und zwar unter folgendem Link:
    http://www.aok-bv.de/lexikon/p/index_02360.html

    Was stimmt denn nun? :confused:

    Ansonsten ist der Arzt kein Kaufmann, woher soll der denn wissen, welche Firma gerade die billigste ist (ist ja fast wie mit den Handy-Tarifen). Ich habe im ganzen Internet keine Festbetragspreise gefunden.

    Seit gut 2 Tagen bin ich - für meinen Männe, der Diabetiker, Bluthochdruckpatient und vererbter Cholesterinkranker (lt. Arzt) - im Internet unterwegs, um die billigsten Medikamente herauszufinden. Dabei stellte ich fest, dass der Arzt von meinem Mann bereits für 2 von 3 Medikamenten die billigsten (es handelt sich um eine Differenz um jeweils etwa 10 - 20 Cent) verschrieben hat, nur bei dem Lipidsenker könnte er um ca. 8 Euro noch runter...

    Meine Fragen:
    Was ist mit den Senioren und den Patienten, die kein Internet haben, um sich schlau zu machen, welches Medikament das billigste ist?

    Und was ist mit den sog. reimportierten Medikamenten? Wie bekommt man da die Preise heraus?

    Denn mein Männe hat mir schon angekündigt, dass er dann auf seine Medikamente verzichtet, da das Geld bei uns nicht mehr drin ist.

    ABER:
    Und sollte dann meinem Mann auf Grund der tollen Gesundheitsreform irgendetwas passieren, werde ich die gesamte Regierung verklagen, da die dann meinen Mann, den Vater meiner Söhne und den Ernährer der Familie auf dem Gewissen hat... dann sollen die sich finanziell um uns kümmern :mad: Vielleicht finden sich dann noch mehr betroffene Angehörige, die ihre Partner dank der Gesundheitsreform verloren haben... Aber durchziehen werde ich es in irgendeiner Form...., denn ich habe von dieser idiotischen und geldgierigen Regierung die Nase gestrichen voll...:mad:

    Ich wünsche Euch allen eine schmerzfreie und sonnige Woche
    Viele Grüße
    Colana
     
  17. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Colana

    Als erstes musst Du die jetzige Regelung vom zukünftigen Malus unterscheiden. Der Malus betrifft bestimmte Verordnungen, z.B. Hypertonie. Und Rheumatiker haben bei der Hypertonie keinen Bonus.

    Sprich: Beim Malus gibt es keine Praxisbesonderheiten.

    Dein Zitat betrifft die jetzige Regelung.

    Ich will Dir das mit den Praxisbesonderheiten an einem anderen Beispiel erklären.

    Stell Dir vor Du hast 500 Euro Haushaltsgeld. Jetzt kommen die Geburtstage und vielleicht andere Einladungen. Das kostet eben mehr.

    Aber das hat eben jede Familie, das sind zar teure Tage, aber eben üblich.

    Also keine Besonderheit.

    So ähnlich ist das bei den Prüfungsausschüssen. Die sagen, klar hast Du teure Patienten, chronisch Kranke, aber das hat jeder Arzt. Das ist einberechnet.
    Für Praxisbesonderheiten musst der Arzt nachweisen, dass er wesentlich mehr an diesen Fällen hat, als ein anderer Arzt.

    Nehmen wir mal an, eine Hausarzt-Praxis hätte durchschnittlich 10 Rheumatiker. Um es als Praxisbesonderheiten anerkennen zu lassen, müssten es schon 40 oder 50 sein. Das ist also ein Argument, das zu 90 % von den Prüfungsausschüssen abgelehnt wird.

    Welche Medikamente soll man nun als die günstigsten nehmen.

    Es gibt schon Preisvergleichslisten, aber nicht im Internet.

    In diesen Listen wird man schnell feststellen, dass bestimmte Firmen bei fast allen Medikamenten zu den günstigsten zählen.

    Ich will da keine Werbung betreiben, aber es tauchen da Namen wie -ct, Pharma ABZ, AL, Betapharm, manchmal auch Hexal, Stada usw auf. Die Liste ist sicher nicht vollständig. Die Preise ändern sich ständig hin und her, aber das ist bei diesen Firmen minimal.

    Wenn es überschaubar ist, also wenn Dein Mann bestimmte Dauermedis nimmt, dann kannst Du auch den Apotheker fragen, der kann in der Lauertaxe nachschauen. Ständig auf das billigste würde ich nicht wechseln, die Preise sind ziemlich ähnlich.

    Simvastatin hat sich im übrigen genauso gut bewährt bei Cholesterinerhöhung.

    Diese Firmen haben angekündigt, dass sie im unteren Bereich liegen werden und dann ist ev. eine Befreiung von der Rezeptgebühr durch die Kasse möglich. Die Firmen Beta ist allerdings erst vor einiger Zeit an neue Besitzer verkauft worden.

    Oder lasst Euch in dieses neue DMP-KHK oder DMP-Diabetes einschreiben, wenn die Diagnose vorliegt. AOK zB verichtet auf Praxisgebühr beim Diabetes DMP-Hausarzt und erstattet die Med.Gebühr bis auf 1 Euro zurück, wenn es von DMP Arzt verschrieben ist (DMP = Disease Management Programm)

    Es gibt auch Hausarztverträge, ab Mai 06 auch für die AOK in Baden-Württemberg ( für die Ersatzkassen auch bundesweit)

    Also kurz:
    Praxisbesonderheiten sind sehr schwer durchzusetzen. Gelten nur, wenn der Arzt wesentlich mehr an diesen Fällen hat ( zB Kinderarzt neben Sprachbehindertenschule hat 100 Fälle statt sonst 10)

    Medikamente ev nach günstigen Firmen aussuchen, Dabei aber nicht für alle Medis die gleiche Firma nehmen. AL zB hat einheitlich rote Verpackungen, da besteht Verwechslungsgefahr.

    Angebote nutzen wie DMPs, Hausärztverträge, das schafft Befreiung bereits im Januar und nicht erst zur Jahresmitte.
     
  18. Colana

    Colana Musikus

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    Guten Abend Frank,

    hab Dank für die Infos und Erklärungen.

    Mein Männe ist bereits seit 1 Jahr im DMP-Programm...
    Ich für uns weiß nur eines, bevor ich in Zukunft ein Rezpet einlösen werde, schaue ich erst im Internet nach... und hole mir Preise ein... ist leider so.
    Ich denke mal, dass Du vom Fach bist... ich selbst bin gelernte ZH. Als damals die 1. Reform vor einem Jahr auf den Weg gebracht worden war, war mein Kommentar dazu:
    die Patienten werden den Zahnersatz nicht mehr bezahlen können, heute las ich bei der AOK BV, dass genau dieses Verhalten eingetroffen ist. Als Entschuldigung las ich weiterhin, dass die Gesetzesgeber sowie die KK das so nicht wollten. Sorry, da fass ich mir an den Kopf... Jeder normal denkende Mensch denkt weiter als die da oben...oder bei den KK.

    Bei meiner hiesigen KK (AOK) wurde mir aufgrund meiner Anfrage, dass die DMP Programme wohl am Scheideweg stehen, da sie
    A) sehr verwaltungsaufwendig sind und
    B) sich mit dem neuen Arzneisparmittelgesetz nicht vertragen...

    Die jeweiligen Regierungsmitglieder machen alles nur noch kaputt - egal von welchem Thema wir sprechen... und die ersparten Gelder - davon erhöhen die sich die Diäten, die KK-Vorstände ihre Gehälter usw.

    Nee, Frank, der ganze Kram wird nach hinten losgehen, und zwar auf Kosten der Kranken sowie der Alten und den Armen. Es wird eine Zwei- und Dreiklassen-Medizin geben....

    Im Augenblick raucht mir nur noch der Kopf. Ich habe Angst, um die Gesundheit meines Mannes und auch um meine, da ich erst am Anfang jetzt stehe. Was kommt da noch auf uns durch mich zu? Im Zweifelsfalle muss ich auf die Medizin verzichten, da wir sie nicht bezahlen können. Ist so... und ich muss für meine beiden kleinen Söhne fit sein..

    Ich mach jetzt erst Mal Schluss... und wünsche eine
    gute Nacht
    Colana
     
  19. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo,

    nur mal um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstehe. Geht es nicht darum, dass Medikamente aus einer Wirkstoffklasse unter diese Regelungen fallen? Ich nehme z.Z. ein Bisphosphonat und mir ist es egal, ob es von MSD, Hexal oder sonst wem ist. Ich nehme auch gerne das günstigste Präperat sofern der Wirkstoff der gleiche ist...

    Für eine Aufklärung wäre ich dankbar
    Jürgen
     
  20. Colana

    Colana Musikus

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    Guten Abend Jürgen,

    es geht darum, dass viele Arneimittel sog. Festbeträge nicht überschreiten dürfen. Es sind auch viele noch dazu gekommen.

    Klar, alle die es vertragen, ist es egal, ob wir es von 1A Pharma oder Hexal, Stada oder sonst etwas bekommen. Die Hauptsache - es hilft.

    Es gibt jedoch einige Probleme dabei:

    viele Patienten möchten das günstiges Medikament haben, die Apotheken wollen jedoch unbedingt best. Firmen betreiben, z. B. ratiopharm, Hexal, Stada - um die bekanntesten zu nennen. Es sind so manches Mal jedoch nicht die günstigsten...., d. h. aus meiner Sicht wiederum, dass ich, bevor ich ein Rezept einlöse, erst ein Mal Erkundigungen übers Internet oder Apotheken einziehe, wo es am Billigsten ist...

    viele Patienten möchten die günstigen Medis haben, vertragen aber die Trägerstoffe der billigeren Generika nicht und müssen dann auf ihren teueren Medis bleiben. Die überschreiten jedoch die Festbeträge.. Nun gehts los:
    Zu der gesetzlichen Zuzahlung müssen sie die Differenz zwischen dem gesetzlich festgelegten Festbetrag und dem Originalpreis bezahlen.

    Ich denke, dass ich damit die Problematik umrissen habe. Das Gleiche gilt für die Therapien (ein Arzt kann nicht mehr jedem seine wichtige Therapie verschreiben, wenn er nicht zahlen will) und für die Hilfsmittel (gleiche Gründe).

    Hoffentlich habe ich Dir damit eine Antwort geben können.
    Viele Grüße
    Colana
     
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