Wie sinnvoll ist eine Klage beim Versorgungsamt?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Koala, 25. Januar 2006.

  1. Koala

    Koala Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    4. November 2005
    Beiträge:
    267
    Ort:
    Niedersachsen
    hallo zusammen,

    heute habe ich post vom versorgungsamt bekommen.
    mein widerspruch vom november wurde abgelehnt[​IMG]

    im november habe ich 40% aufgrund meiner spondarthritis mit gelenkbeteidigung, und dem chr. schmerzsymdrom bekommen.

    ich hatte gehofft, dass ich durch meinen widerspruch 50% bekommen würde.....das war wohl nur ein traum!

    jetzt überlege ich, ob ich eine klage beim sozialgericht einreichen soll????

    da auf meinen rö-bildern keine krankhaften veränderungen zu sehen sind,
    bin ich mir nicht sicher, ob ich vor einem gutachter bestehen kann.

    schlecht genug geht es mir alle!

    wie sind eure erfahrungen??
    lohnt es sich weiterzukämpfen, oder wäre ein verschlechterungsantrag sinnvoller.[​IMG]

    lieben dank
    koala
     
  2. laface

    laface Mitglied

    Registriert seit:
    28. August 2003
    Beiträge:
    757
    Ort:
    Deutschland
    hi,

    zuerst meine frage. bist du in einem sozialverband oder hast du rechtschutz?
    wenn du in einem sozialverband bist wie zum beispiel vdk oder sovd, dann lasse dich doch dort einmal beraten.

    ich habe meine 50 % nach einer erneuten untersuchung jetzt auf lebenszeit erteilt bekommen. ich habe insgesamt 3 krankheitsbilder angegeben. laut aussage des gbd rechners gibt es alleine schon für meine mittelgradigen rheumabeschwerden mind. 50 %
    vierle machen fehler bei der berechnung des gdb
    für krankheit a berechnest du 50 %. für die krankheiten b & c zum beispiel jeweils 30 %.
    würden dann ja insgesamt 110% sein ;) <-- FALSCH

    hier mal eine kleiner lösungsweg frisch für dich kopiert:

    Laut einer Broschüre der Versorgungsverwaltung Münster kann in vielen Fällen nach folgender Faustformel bei der Ermittlung des Gesamt-GdB vorgegangen werden:

    Die einzeln ermittelten Beschwerdebilder ergeben folgende Einzel-GdB´s (wobei a >= b >= c usw.):
    1. (Haupt)Beschwerdebild: a%
    2. Beschwerdebild b%
    3. Beschwerdebild c%

    Bei der Ermittlung des Gesamt-GdB´s wird - häufig, aber nicht immer - folgendermaßen vorgegeangen:
    das Hauptbeschwerdebild (= höchster Einzel-GdB) wird mit 100% bewertet, das zweite mit 50% (=1/2), das dritte mit 33,3% (=1/3) usw. usf.

    Beispielfall:
    1. Hauptbeschwerdebild: 50 Einzel-GdB
    2. Beschwerdebild 40 Einzel-GdB

    Der Gesamt-GdB beträgt somit:
    50 + (1/2*40) = 50+ 20 = 70.

    ich hätte auch weiter widerspruch einlegen können, doch mit 50% auf lebenszeit bin in nun zurfrieden. mehr wollte ich auch nicht.

    hast du dir schon einmal den gdb rechner heruntergeladen?
    wenn nicht, du bekommst ihn hier:

    http://www.global-help.de/gdb-assistent-installation-hinweis-20051011/10-cm.shtml

    es ist eine 15 tage testversion. du brauchst deinen gdb ja eh nur einmal berechnen ;)

    die anderen hier können dir bestimm besser erklären, ob eine klage sinn hat. ich denke jedenfalls JA!!!
    vielleicht kann dir wie oben erwähnt ein verband helfen und weitere auskünfte geben, da diese leute damit jeden tag zu tun haben.

    herzlichen gruß
    laface
     
  3. Koala

    Koala Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    4. November 2005
    Beiträge:
    267
    Ort:
    Niedersachsen
    hallo laface,

    danke für deine hilfe.

    auf den enzündlichen rückenschmerz habe ich 30% bekommen,
    und auf die entzündlichen gelenkschmerzen ebenfalls 30%.

    nach der rechnung die du rausgesucht hast, müßte ich ja ca. 45% bekommen.
    naja 40 % sind es geworden
    allerdings wurde der befund vom schmerzdoc nicht beachtet.
    chr. schmerzsymdrom scheint wohl keinen wert zu haben....

    hast du beim sozialgericht geklagt? muß man da zum gutachter?

    werde mich auch noch beim sovd informieren.

    danke koala
     
  4. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hallo Koala,

    an Deiner Stelle würde ich mir mal unter http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ schauen, wieviel Prozente (Einzel GdBs) Dir zustehen könnten und entsprechend dem Link von laface (vielen Dank dafür :) ) berechnen. Solltest Du über 40% kommen, würde ich Dir eine Klage empfehlen. Du hast nichts zu verlieren. Stellst Du einen Änderungsantrag bekommst Du eh eine Absage und vertrödelst nur Zeit...

    Klagen sind kostenfrei und in den ersten beiden Instanzen besteht keine Anwaltspflicht. Ich klage gerade vorm SG Köln, da ich 10/2004 enen Änderungsantrag beim VA Köln gestellt habe und die Penner bis 12/2005 gebraucht haben um mich 2 Gutachtern vorzustellen (die der Witz waren) und mir eine Ablehnung zu schreiben. Habe mich über den ersten Gutachter beschwert und über die Vorgehensweise des VA Köln (bei der übergeordneten Stelle, Bezirksregierung Münster). Kam dann zum 2. Gutachter, der auch meiner Meinung nach nicht objektiv war. Habe keinen Bock mehr auf die Idioten und hoffe, von einem objektiven Arzt über das Sozialgericht beurteilt zu werden. Kann Dir nur raten Dich nicht auf die Ärzte des VA einzulassen... bei mir war es vertane Zeit. Eine Klge dauert in Köln mindestens (eher länger) ein Jahr, aber dann hat man wenigstens auch eine Entscheidung.

    Wünsche Dir eine gerechte Beurteilung
    Jürgen
     
  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Also, das mit dem Nachschauen und zustehn ist immer so eine Sache und darf m.E. nicht überbewertet werden. Grundsätzlich ist es immer so, dass die Krankheit und die Krankheitsaktivität immer im Verhältnis zu den Gleichaltrigen gesetzt wird. Dieses kann dazu führen, dass die genau gleiche Erkrankung bei einem 30-jährigen mit 50 % und bei einem 50-jährigen mit 40 % bewertet werden - das sollte man nicht vergessen. Problem ist auch, das ein Verfahren vor dem Sozialgericht sehr sehr lange dauert (im Durchschnitt 3-5 Jahre!!!). Eine Klage kann dann zur Folge haben, dass wenn sich in der Zwischenzeit wirkliche Verschlechterungen ergeben diese nicht "bearbeitet" werden können, weil das erst-Verfahren noch anhängig ist (soll heißen kann - muss aber nicht). Dem Gegenüber ist aber anzumerken, dass wenn Du keine Klage einreichst, hast Du ja den Bescheid so akzepierst - wenn Du dann nach 6 oder 12 Monaten mit dem gleichen Beschwerdebild einen neuen Antrag stellst, wird der auch abgelehnt, da ja keine neuen Erkenntnisse dazugewonnen wurden - ist halt so ein Problem.
    Auch stellt sich die Frage: Hast Du soviel Geld und die Nerven, um dieses Verfahren durchzustehn.
    Seit ca. 2 Jahren sind auch die Klagen vorm Sozialgericht -fataler Weise - nicht mehr kostenfrei. Außerdem sollte man in einem solchen Klageverfahren nicht auf einen Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) verzichten. Du hast zwar die Möglichkeit Dich selbst zu verteidigen - in einem solchen Fall hast Du aber dann schon gleich verloren. Das zusammengezogen bedeutet: Du musst zwingend eine Rechtschutzversicherung haben, die solche Klagen dann auch abdeckt (muss bereits zum Antragszeitpunkt bestanden haben). Der Tipp mit dem SVoD bzw. dem VDK ist super gut (allerdings kostet das mind. 5 Euro pro Monat Beitrag, aber sehr gut angelegtes Geld).

    Ich denke mal, dass Du Dir dort schnellstens einen Termin holen solltest und die Sachlage mit denen Besprechen solltest. Die können Dir dann auch einen entsprechenden Anwalt empfehlen.
    Ich würde aber nicht zu lange warten, da Du nur ca. 1 Monat hast (schau in den Bescheid) um Klage zu erheben.
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    hallo koala,

    was mir da in aller kürze zu einfällt ist, sobald man als rheumatiker ein basismedi einnimmt, stehen einem 50% gdb zu. irgendwie hab ich das so im kopf, ohne jetzt noch mal irgendwo geschaut zu haben.

    klagen oder nicht ... ist eher eine frage deines nervenkostüms ... du kannst das rein theoretisch ohne anwalt durchziehen, aber wenn du einen verband im rücken hast, um so besser. dann klage doch, was hast du zu verlieren? für einen verschlimmerungsantrag müßtest du sicher etwa 6 monate warten ....

    alles gute für dich
     
  7. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hallo Birgit,

    da es eine bundeseinheitliche Regelung ist kann ich mit Gewissheit sagen, dass Klagen vorm Sozialgericht immer noch kostenfrei sind. Es gab Überlegungen die Kosten auf die Kläger umzulegen, aber noch ist es nicht so (habe meine Klage im September eingereicht). Die Frage ob ein Anwalt sinnvoll ist hängt davon ab, wie gut man selbst informiert ist. Grundsätzlich hat man die Möglichkeit bei einem veränderten Gesundheitszustand die neuen Befunde ans SG zu schicken. Sollten gravierende Verschlechterungen eintreten wird das SG dies berücksichtigen. Viele Fälle werden gar nicht bis zur Verhandlung geführt, da oft ein Gutachten vom SG in Auftrag gegeben wird und das SG nach diesem Gutachten auch einen Vergleich anbieten kann.

    Für mich ist die Klage der einzige Weg der Willkür des VA zu entgehen und es kostet mich weder Geld (abgesehen von ein paar Euro Porto) noch Nerven, da ich weiß, dass sich die nächsten Monate nichts rühren wird...

    Gruß Jürgen
     
  8. Bodo

    Bodo (Mittel)alter Hund

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    718
    Ort:
    Augsburg
    das wage ich stark zu bezweifeln. Haben wir doch sehr viele hier im Bunde, die alle ein Basismedi (in meinem Fall Arava) schlucken und trotzdem keine 50% kriegen!

    Mein Einspruch (wollte von 40 auf 50%) wurde trotz weiterer massiver gesundheitlicher Probleme mit folgendem Spruch abgebügelt:
    "Es fehlt ihnen weder ein Arm, noch ein Unterschenkel" :( :eek:
    Da fällt einem im ersten Augenblick außer Kraftausdrücken wirklich nichts mehr ein.:mad:
    Ich hoffe auf meine erneute anstehende Kur und werde die Sache wieder anleiern.
    Gruß
    Bodo
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    was hast du davon, wenn du von 40 % auf 50 % höhergestuft wirst?
    gruss
    bise

    sorry, ich weiss es nicht, ob der unterschied so gravierend ist.
     
  10. Koala

    Koala Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    4. November 2005
    Beiträge:
    267
    Ort:
    Niedersachsen
    hallo,

    ich glaube dem va ist so ziemlich alles egal, außer ihre richtlinien.......die sie mal so oder so auslegen!

    das ich meine wöchentliche arbeitszeit auf 25 std. reduzieren mußte,
    das ich mtx, cortison und durogesic pflaster nehme,
    das ich seid einen jahr durch die krankheit keinen sport mehr machen kann, usw.

    all das, was unser leben so sehr zum negativen beeinflußt, interessiert das va nicht die bohne![​IMG]

    vielleicht sollte ich auf depressiv machen, wenn es so weiter geht, werde ich es bestimmt noch irgendwann.[​IMG]
    dann wäre ein verschlechterungsantrag in einigen monaten wohl sinnvoller!
    ach, ich weiß nicht was ich machen soll............

    noch bin ich krankgeschrieben, am montag werde ich mich mal beim sovd anmelden.

    eine klage würde mich nicht abschrecken, aber 2-5 jahre auf ein ergebnis zu warten ist super lang!

    liebe grüße
    koala
     
  11. Koko

    Koko Neues Mitglied

    Registriert seit:
    22. Mai 2004
    Beiträge:
    102
    Ort:
    Puppenkistentown
    Hallo Bodo,

    sowas kann nur von unserem Amt in Augsburg kommen.
    Das da noch keiner Amok gelaufen ist, wundert mich eh.
    Wenn man wenigstens landauf , landab gleich behandelt würde,
    dann würde man das noch akzeptieren können. Aber die Willkürlichkeit in negativem Sinne in Datschiburg ist der Gipfel.
    Bin gerade mit einem Verschlimmerungsantrag am Start.

    Gruß
    Koko
     
  12. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.438
    Ort:
    Bärlin
    Hallo Ihr Lieben,

    nur kurz zu GdB 50 infolge der Medikamente:

    Die Anhaltspunkte sehen für Bindegewebserkrankungen (hat ja auch was mit Rheuma zu tun) für die Dauer einer Behandlung mit Zytostatika und hochdosiertem Cortison einen GdB von nicht unter 50 vor.

    Hochdosiert kann man langfristig bei 10mg/d schon mal annehmen, allerdings ist nur MTX ein Zytostatikum.

    Der Hinweis auf diese Analogie kann den entscheidenden Ausschlag für den Sprung von 40 auf 50 bringen - hat bei Berlinchen und bei mir zumindest dann im Widerspruchsverfahren geklappt.

    Ich drück allen Versorgungsamtsgeschädigten mal heftig die Daumen!

    Alles Liebe und Gute

    Robert
     
  13. Koala

    Koala Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    4. November 2005
    Beiträge:
    267
    Ort:
    Niedersachsen
    hi robert,

    habe ich das richtig verstanden???[​IMG]

    ich nehme zur zeit 10 mg mtx und soll auf 15 mg erhöhen, laut rehumadoc.
    cortison läuft zur zeit als stoßtherapie so nebenbei mit.

    ich will aber nicht mehr als 5 mg cortison auf dauer einnehmen.

    würde das schon ausreichen um 50% zu bekommen?

    dann würden sich ja ein kampf lohnen!
    gruß koala
     
  14. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.438
    Ort:
    Bärlin
    Hallo Koala,

    das MMTX ist im Grunde bei der Betrachtung nicht von der Dosis abhängig, allerdings gehen 5mg Cortison eher in den Low-Dose-Bereich, und das würde nicht reichen ...

    Gruß Robert
     
  15. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    8.548
    Ort:
    entenhausen
    lieber robert,

    die richtigkeit deiner angaben stelle ich nicht in zweifel,
    nur den sinn derselben. (für den du nicht zuständig bist *g*)
    es leuchtet mir nicht ein, dass zb ich einen ausweis mit 50 %
    bekommen könnte, solange ich mtx und cortison nehme.
    solange ich beide medis genommen habe, ging es mir
    ausgezeichnet! ich konnte alles machen, war belastbar,
    einfach "in schuss". wieso sollte ich in diesem beneidenswerten
    zustand einen behindertenausweis bekommen können mit 50%?
    behindert heisst für mich immer noch *behindert*, und dass war ich nun wahrlich nicht, ganz im gegenteil.
    das ist doch - in meinen augen - eine unsinnige auslegung, oder?
    damit kein missverständnis entsteht, selbstverständlich sollte jeder
    den ausweis bekommen, der "krank" ist.
    wenn ich hier im forum so lese, wie manche sich mit gutachtern
    rumärgern und nix anerkannt bekommen, andererseits soll jemand in gutem körperlichen zustand 50 % bekommen, dann versteh ich verschiedenes nicht mehr. oder versteh ich miss?

    lieben gruss marie
     
  16. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    hallo marie,
    scheinbar nehmen die beim va an, das jemand der mtx und corti in höherer dosierung nimmt "wirklich" nen "schaden" hat, sonst müßte er es ja nicht nehmen..... coole logik, oder? :eek: ... aber ich hab das wirklich mal irgendwo gelesen .... vielleicht finde ich es wieder, wenn man damit weiterhelfen könnte.

    das gleiche ist doch, das eigentich nur "mindestens" unterschenkelamputierte den schein für das parken auf schwerbehindertenparkplätzen bekommen .... oftmals können die, bei guter prothetischer versorgung viel besser laufen, als jemand, der z.b. muskelerkrankungen oder deformierungen hat.

    das was ich schreibe betrachtet bitte als allgemein gefasst, es soll sich dadurch bitte niemand angegriffen fühlen.

    ....hmmm ich finde das eben nicht wieder mit den basismedis .... aber ich bleib dran ..
     
  17. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hallo Koala,

    ich habe im September 05 Klage eingereicht und sie im Oktober ausgesetzt (da ich nochmal zum Gutachter übers VA gegangen bin, hätte ich mir schenken können). Im Dezember habe ich sie wieder weiter laufen lassen und am Samstag habe ich einen Brief bekommen, dass ich zum Gutachter soll. Ging ganz schön schnell... Ich denke, dass ich das Urteil dieses Gutachters akzeptieren werde. Werde weiter berichten.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  18. Koala

    Koala Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    4. November 2005
    Beiträge:
    267
    Ort:
    Niedersachsen
    hallo jürgen,

    viel glück für deinen gutachter termin![​IMG]

    alles in allen ging es doch recht schnell bei dir!

    am mittwoch werde ich beim sovd mitglied. ich habe mir überlegt, eine klage einzureichen.

    meine größte sorge ist, das man zum gutachter muß, und es einem super gut geht. was dann??
    du hast bestimmt schon erfahrung auf diesem gebiet!

    alles gute+und eine fähigen gutachter[​IMG]

    liebe grüße
    koala
     
  19. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    was bedeutet es, von 40 % auf 50 % höher gestuft zu werden?. doch nur dann ist eine klage sinnvoll.
    gruss
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden