Bewertungsmaßstab GdB

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Thomas, 12. Juli 2002.

  1. Thomas

    Thomas Guest

    Hallo ihr alle,

    ich habe eine Anerkennung als Schwerbehinderter beim Versorgungsamt beantragt und einen GdB von 30 zugesprochen bekommen (Bechterew). Mein ISG ist durchgesteift und zieht sich die Wirbelsäule hoch, mittlerweile bis zur Lendenwirbelsäule. Dazu habe ich heftigen Entzündungsschmerz in Schultern, Hüften und Knien.
    Nehme täglich 2x Celebrex 200 und kann mich noch relativ gut bewegen, wenn ich einen "guten" Tag habe. Da habe ich nur Einschränkungen beim Bücken, schnellen Laufen und Heben. Also eigentlich nix, was eine "Schwer"behinderung ausmacht.
    Habe ich einen "schlechten" Tag, dann kann ich nur Schritte von 30 cm machen, habe heftigen Schmerz in allen Lagen und bin in meiner Beweglichkeit sehr eingeschränkt. Dann kippe ich notgedrungen Opiate (Tilidin, Tramal) ein. Dann kann ich mich wieder gut bewegen, allerdings zum Preis der für Opiate typischen Nebenwirkungen (Verstopfung, "wie besoffen sein", keine Autofahrt mehr, plötzlich einsetzender Schlaf).

    Ich sehe das so: Nehme ich keine Opiate, habe ich das Bewegungs- und Schmerzbild "schwerbehindert". Dröhne ich mich mit den Medis zu, dann kann ich mich wie ein "Nichtbehinderter" nach 3 Flaschen Bier bewegen. Also nicht schwerbehindert?

    Kann so eine "Dröhnung" Maßstab für die Bewertung einer Schwerbehinderung sein? Könnte mein Widerspruch abgelehnt werden, weil Opiate zumutbar sind?
    Frage mich also gerade, ob ich Widerspruch einlegen soll um auf GdB 50 zu kommen.

    Lieben Gruß

    Thomas
     
  2. lilo

    lilo Guest

    Hallo Thomas!

    Klar hast du Schmerzen und Bewegungseinschränkungen und natürlich sind die für dich schlimm. Und als Preis dafür, die nicht mehr zu haben, musst du die Nebenwirkungen der Medikamente in Kauf nehmen. Kein Wunder, dass du dich als Schwerbehinderter fühlst. Aber sieh es mal so: Die GdB ab 50 aufwärts müssen ja auch noch vergeben werden, eben an Personen, die noch viel schlimmer betroffen sind.
    Ich kann sowieso nicht so ganz verstehen, warum immer alle so hoch wie möglich eingestuft werden wollen. Okay, das Geld. Aber sonst? Da freue ich mich doch um jeden GdB weniger, oder?
    Gruß,
    Lilo
     
  3. lilo

    lilo Guest

    Hallo Thomas!

    Klar hast du Schmerzen und Bewegungseinschränkungen und natürlich sind die für dich schlimm. Und als Preis dafür, die nicht mehr zu haben, musst du die Nebenwirkungen der Medikamente in Kauf nehmen. Kein Wunder, dass du dich als Schwerbehinderter fühlst. Aber sieh es mal so: Die GdB ab 50 aufwärts müssen ja auch noch vergeben werden, eben an Personen, die noch viel schlimmer betroffen sind.
    Ich kann sowieso nicht so ganz verstehen, warum immer alle so hoch wie möglich eingestuft werden wollen. Okay, das Geld. Aber sonst? Da freue ich mich doch um jeden GdB weniger, oder?
    Gruß,
    Lilo
     
  4. helga

    helga Guest

    http://www.uwendler.de/ahp/


    schau Dich mal auf diesen Seiten um.
    Liebe Grüße helga
     
  5. Hallo Namensvetter,

    ich denke du solltest dir auch über folgendes im klaren sein:

    Der Begriff der Schwerbehinderung bezieht sich ja auch darauf welche Dinge das alltäglichen Lebens für die nicht mehr oder nur noch eingeschränkt machbar sind vor allem im vergleich mit gleichaltrigen.

    Z.B.: Wie sieht es mit teilnahme am öffentlichen Leben aus? Theater , Kino, Einkaufen (Wocheneinkauf), Heben und Tragen von schweren Lasten zur täglichen Grundverorgung, Wohnung aufräumen , anziehen etc. Kannst du dies alles unter schmerzen tuen, ohne das diese sich verschlimmern ?

    Wenn nicht, ist dies nicht schlimm, aber im Vergleich zu Menschen deinen Alters bist du halt massiv eingeschränkt.

    Kannst du die alltäglichen dinge des Lebens alleine nicht mehr tuen, so sollte dies auch dementsprechend dokumentiert werden.

    Und bei einem M.B. mit Versteifung, Entzündungsschmerz etc. solltest du dies dem Amt für Soziales und Versorgung in Zusammenareit mit deinem Hausarzt auch genauso mitteilen.

    Den Sie entscheiden zuerst meist nicht zu deinen Gunsten und nur aufgrund der Aktenlage.

    Mir wurde zuerst auch ein GdB von 40 % zuerkannt, danach mit einspruch und gründlicher erklärung meiner Hausärztin waren es dann 50 % mit Kennzeichen "G". also nicht aufgeben.

    Dir alles gute

    Thomas
     
  6. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Thomas...
    gehe einmal auf die Internetseite "www.schmerzhilfe.de" dort in die Diskussionsforen. Da kann man Dir sicherlich Fragen in Bezug auf Opiate und starken Schmerzen weiterhelfen, es antworten auch Experten.Auf der internetseite "www.schmerzakademie.de" unter Patienten, dort unter Service, da unter Diskussionsforum,kannst Du Fragen in Bezug auf Schmerzen stellen. Ein Experte antwortet.Auch ist die Internetseite "www.kuenstliches-gelenk-forum.de" für Dich interessant, da kann man auch einen Orthopäden Fragen stellen, der antwortet ziemlich schnell. Ansonsten stelle einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt. Stelle besonders in einem Begleitschreiben zum Antrag Deine Behinderungen und die daraus hervorgerufenen Begleiterscheinungen da. Z. B. unnormale Schmerzen und damit verbundenen Begleiterscheinungen (Schlafstörungen, starke Kopfschmerzen, Schwindel, Magenprobleme, Essstörungen, Verstopfungen, usw.. Lege da, wie weit Du noch in der Lage biste eine Gehstrecke zurückzulegen, z. B. eine gehstrecke insgesamt noch von 150 Metern. Stelle Deine Bewegungseinschränkungen da und sprche vorher mit Deinem Ärzten über Dein Anliegen. Lege alle Befundberichte dem Antrag bei! Ween es nötig ist gehe zum VDK und hole Dir da einen Rechtsbeistand, lege auf jeden Fall einen Einspruch ein mit dem VDK, beantrage auch im Antrag das Merkzeichen (G). Nun viel Glück
    mfg
    Klaus
     
  7. Helmut

    Helmut Guest

    Hallo Thomas,
    unbedingt bei einem Verschlimmerungsantrag die Kriterien von Klaus beschrieben beachten. Aber immer abwägen, ob der Grad der Einstufung nicht berufliche Konsequenzen hätte.
    Bei 30% ,die ich auch habe, kann aber beim Arbeitsamt ein Gleichstellungsantrag gestellt werden, arbeitsrechtlich bist Du dann einem Schwerbeschädigten gleich gestellt. Mir reicht das erstmal aus. Ich habe noch 20% von einem früheren Unfall, wenn mal was eng wird, komm ich ja eh höher.
    Und noch etwas, mein MB ist ziemlich heftig und auch bin ich von diversen Begleiterscheinungen heimgesucht; aber mein größtes Problem wird: ich bin bedingt durch Krankschrift zu hause und mir fällt "die Bude aufm Kopf". Werde versuchen wieder rauszukommen. Irgendeinen leichten Job und dann nicht auf EU sondern BU gehen. Aber erstmal beraten lassen.
    Wünsche Dir Erfolg und das die Schübe nicht so oft und heftig kommen.
    Gruß Helmut
     
  8. sveva

    sveva Guest

    Hallo Helmut,
    schau mal auf der Internetseite der BFA nach-BU -Rente gibts nicht mehr, nur noch halbe und volle EU-Rente.
    Viel Glück !
     
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