Schwerbehinderung / Krankengeld 80 % ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Thomas, 6. Juli 2002.

  1. Thomas

    Thomas Guest

    Hallo ihr lieben,

    neben unseren Erkrankungen muss man sich ja auch mal um die finanzielle Situation kümmern. Ich habe im Internet und in einigen Behindertenratgebern gesehen, dass Schwerbehinderte (ab 50 %) ein Recht auf 80 % des letzten Nettoentgeltes als Krankengeld haben. Als ich nun meine Krankenkasse darauf anschrieb, sagten Sie sie wüssten nichts davon und ich solle ihnen dochmal den Gesetzestext dazu schicken. Nun finde ich das von meiner Krankenkasse ein wenig seltsam, bin aber doch gewillt dieses zu tun, denn zwischen 60 % und 80 % besteht ja ein gewisser Unterschied. Hat jemand von Euch bereits Erfahrung damit ?

    Danke für Eure Hilfe

    ps.: bin jetzt bei 30 mg Prednisolon am Morgen angelangt ;-(
     
  2. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Thomas...
    Auch habe 90 % (G) und war 7 Monate krankgeschrieben. Mein Krankengeld war dem üblichen gezahlten gleichgesetzt. Du hast zwar Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub im Jahr, Steuerfreibetrag, einen gewissen Kündigungsschutz, beim Sozialamt gibt es deswegen 25 % Mehrbedarf auf Antrag, auch kannst Du Deinen PKW steuerlich absetzen ( Kilometergeld, Reparaturen, Anschaffung, Haftpflicht), auch kannst Du eine Haushaltshilfe mit einem Festbetrag absetzen von der Steuer (920,33 €). Bei Arbeitslosigkeit wirst Du in einer beonderen Rehaabteilung des Arbeitsamtes geführt und kannst an MAßnahmen teilnehmen. Bei einem (G) kannst Du im Jahr für 60,00 € Bus und Bahn fahren, usw.. Mehr Krankengeld gibt es aber nicht !
    Ich war in einer großen bekannten Firma Vertrauensmann für Schwerbehinderte gewesen, jetzt bin ich Rentner.
    mfg
    Klaus
     
  3. Thomas

    Thomas Guest

    Hallo Klaus, danke für deine EMail,


    wie bereits geschrieben habe ich mich im Internet / Ratgeber für behinderte Menschen / Mein Recht als Schwerbehinderter Sachkundig zu diesem Thma gemacht und hier steht halt, das ... "Das Krankengeld beträgt 80 v. H. des Regelentgelts". Ist also anders als wenn man nicht Schwerbehindert ist. Die Argumentation/ Bestimmung ist abgedruckt bei " Mein Recht als Schwerbehinderter" und " Die Rechte Schwerbehinderter Menschen und derer Angehörige". Auch sind im Internet dazu mehrer Seiten zu finden die sich jeweils darauf beziehen, dass man Schwerbehindert ist. Deswegen bin ich der Meinung dass es also wohl einen Rechtsanspruch gibt. Das die Krankenkassen einen darauf nicht aufmerksam machen, das steht wohl auf einem anderen Blatt.

    Was sagst du dazu , denn du hast ja sicher Erfahrung damit ?

    Liebe Grüße

    Thomas
     
  4. Uschi

    Uschi Guest

    Hi Thomas,

    ich beziehe seit Nocember 2001 Krankengeld in Höhe von 70% des letzten berechneten Einkommens, weil die Gesamteinkommenslage der Familie das erfordert. Auch daran berechnet sich Krankengeld, damit man nicht zum Sozialfall wird dadurch - wenn die 80% und mehr hast, wird das Krankengeld entsprechend der Zugrundelegung von Mehrkosten ( Pflegehilfe, Aufwandsentschädigungen, Medizinkosten etc.) angeglichen. Sonst haben wir halle nur Anrecht auf 60% des letzten Nettos.

    Nimm das Jahresnettogehalt (!), teile es durch 365 und nimm den Einzelbetrag mal 30 und davon 60% = das monatliche Krankengeld.

    Viel Glück, happa Weekend
    Uschi Ch.
     
  5. Thomas

    Thomas Guest

    Hallo Uschi,

    nun weiß ich gar nicht ob die meine Antwort auf Klaus antwort schon gelesen hattest. Wie gesagt ich habe hier halt 4 zitierbare Stellen aus dem SGB V , und aus Büchern ( mein Recht als Schwerbehinderter, usw.) . Dieses eine Buch ist von einer Vorsitzenden Richterin eines Landessozialgerichtes. Was du schreibst kommt mir ziemlich bekannt vor, den das ist genau das was mir meine Krankenkasse auch vorgerechnet hat. das einzige was ich dann nicht verstehe ist, das es ja anscheinend eine Durchführungsverordnung gibt, die besagt , dass bei Schwerbehinderung ein erhöhter Satz gezahlt wird. Dies würde sich mit den bereits von mir zitierten stellen aus den Büchern/SGB decken.

    Danke für deine Mithilfe

    Liebe Grüße

    Thomas
     
  6. Britta

    Britta Guest

    Hallo, Thomas!
    Ich weiß ja nicht, ob es Unterschiede bei den Krankenkassen gibt, ich jedenfalls bekomme 90% vom letzten Nettogehalt.Bis Mai war von meiner Schwerbehinderung noch nichts bekannt.
    Gruß, Britta
     
  7. Thomas

    Thomas Guest

    Hallo Britta,

    ja anscheinend gibt es sehr große Unterschiede was die Bezahlung des Krankengeldes betrifft. Die anderen Beiträge sprechen ja bei keiner Schwerbehinderung von 60 % des letzten Nettogehaltes. Bei schwerbehinderung sollte es theoretisch 80 % geben und wenn du 90 % bekommst , hast du eine sehr gute Krankenkasse.

    Darf ich dich fragen wo und bei wem du versichert bist ?

    Liebe Grüße und danke für deine Antwort

    Thomas
     
  8. SonjaL

    SonjaL Guest

    Hallo Thomas!
    Offensichtlich gibt es bei der Zahlung von Krankengeld große Unterschiede.Ich bin seit Ende August krankgeschrieben und bekomme 80% vom letzten Netto, bin aber bisher nicht mal schwerbeschädigt,d.h. ich habe bisher noch keinen Antrag gestellt.

    Ich hatte auch gar keine Ahnung,wieviel Krankengeld ich bekommen würde,aber ein Vertreter des AWD, der uns betreut sagte gleich es wären 80% des Nettos.

    In Deinen Büchern müssen doch Quellenangaben sein,auf welche
    Gesetzte sich die Aussagen beziehen, daß Du als Schwerbeschädigter mehr Geld bekommst.Diese solltest Du Deiner Krankenkasse mitteilen.

    Ich finde es jedenfalls erstaunlich,daß es solche Unterschiede bei den Zahlung von Krankengeld gibt. Ich dachte immer,das wäre gesetzlich geregelt.

    Viel Glück bei Deiner Krankenkasse
    Sonja
     
  9. Thomas

    Thomas Guest

    Fundstelle 80 % Krankengeld bei Schwerbehinderung

    2.1. Krankengeld


    Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit zahlt zunächst der Arbeitgeber, in der Regel für sechs Wochen, den Lohn oder das Gehalt fort. Danach erhält der Patient von der Krankenkasse Krankengeld (§ 44,1 SGB V).

    Das Krankengeld beträgt 80 % des regelmäßigen Arbeitsentgeltes bzw. Arbeitseinkommens, soweit es sich um beitragspflichtes Entgelt oder Einkommen handelt (§ 47,1 SGB V). Grundsätzlich wird Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung gewährt; für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch höchstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48,1 SGB V). Wird dieser Zeitraum überschritten, sollte rechtzeitig vor Ablauf des Krankengeldanspruches ein Rentenantrag und nach Ablauf des Krankengeldbezuges Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden.
     
  10. Werner

    Werner Guest

    Re: Höhe des Krankengeldes

    Hallo Leute,
    ich denke, die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich geregelt, wovon keine Krankenkasse abweichen kann.
    Manchmal wird bei solchen Diskussionen die Berechnungsgrundlage verwechselt, ob vom Netto oder Bruttoeinkommen.
    Mit einer Schwerbehinderung hat Krankengeld nichts zu tun. Da werden alle erkrankten gleich behandelt.
    Hier ein Auszug aus den Statuten einer Krankenkasse:

    Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens. Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts jedoch nicht übersteigen. Einmalige Zahlungen der letzten abgerechneten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Krankengeldes anteilig berücksichtigt. Mitglieder, die Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, bekommen als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes, den sie zuletzt bezogen haben.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    Viele Grüße

    Werner
     
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