AHB - die voraussetzungen?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 4. Januar 2006.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    wer von euch kennt die voraussetzungen einer AHB - anschlussheilbehandlung -. das muss doch irgendwo geregelt sein. die kk verrät mir leider nix. die docs wissen auch nicht bescheid, der operateur zieht sich auf fallpauschale zurück. ich muss operiert werden, die notwendige postoperative versorgung ist leider aus ganz vielen gründen nicht gesichert. ich soll mich selbst drum kümmern. und alle lehnen dankend ab.

    gruss
    bise
     
  2. ennos410

    ennos410 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. März 2004
    Beiträge:
    158
    Hallo Biese,

    so wie ich informiert bin, geht das etwa so: Du müßtest Dich in der Klinik bei dem Sozialdienst melden, wenn die das nicht schon von sich aus tun, die haben oft Nachfolgeeinrichtungen, in die sie die Leute schicken.
    Du darfst nicht mehr als 7 Tage nach Entlassung vom Krankenhaus zu Hause sein, sonst gilt das Ganze als Kur.
    In erster Linie entscheidet der Stationsarzt aber, was anschließend geschieht.
    Manchmal weißt Du ja von Dir aus eine ReHa-Einrichtung und kannst da mal selber nachfragen, das hat nach meinem Wissen auch schon manchem etwas gebracht.
    Ich hoffe, Dir ein bischen geholfen zu haben. Alles Gute für Deine bevorstehende OP.
    Beste GRüße,
    ennos410
     
  3. wolke

    wolke Mitglied

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    kreis germersheim
    kann mich dem

    anschließen. Eine AHB wird vom Krankenhaus, bzw vom stationsarzt über den sozialdienst in die wege geleitet. Der arzt schickt dem sozialdienst ein konsil und der setzt sich dann mit dir in verbindung um das weitere zu klären, antrag wunschklinik etc. Es kommt aber immer darauf an was operiert wird, nicht nach jeder op ist eine ahb indiziert. bei der rentenversicherung kann man auf der homepage so dinge nachlesen, wenn ich mich recht erinnere. Je nach op wird man direkt von kh in die reha geschickt, ich war zwischendrin kurz zuhause.
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    Ort:
    bei Frau Antje
    und jetzt meine frage, um welche op handelt es sich dabei?

    meine op soll offiziell nicht im katalog von AHB vorgesehen sein. daher auch der operateur: das müssen sie schon selbst organisieren. ich muss in der zeit der nachop versorgt werden und werde das im gegensatz zu einem gesunden als rheumi nicht schaffen. unmöglich für mich. doch leider fühlt sich niemand zuständig - die op muss jedoch schnellstens sein.

    gruss
    bise
     
  5. Hai

    Hai Aktives Mitglied

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    wirklich AHB ?

    Hallo bise,

    bist Du sicher das Du nach der OP eine AHB machen sollst ? Eine Anschlußheilbehandlung ist so viel ich weiß ja so etwas wie eine Reha im Anschluß nach einem KH-Aufenthalt mit evtl. OP. Ich hab einmal eine AHB nach einer Bandscheiben-OP bekommen.

    Wenn es "nur" um die Versorgung und Genesung nach der OP geht, kann es dann sein das Du eigentlich kurzfristige Unterstützung durch so etwas wie häusliche Krankenpflege oder ähnliches bräuchtest ? Vielleicht wäre es ja besser, die Folgen der OP erst auszukurieren und dann zu einer Kur zu fahren um auch die ganzen Kuranwendungen dann mitmachen zu können ?

    Ich wünsche Dir für Deine OP alles Gute und drücke die Daumen das danach alles gut wird und Du noch eine Lösung für Dein Problem findest.


    Liebe Grüße von

    Hai

    (die leider auch keine Ahnung hat)
     
  6. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Ahb

    ...also, daß bedeutet:
    Anschlussheilbehandlung
    Der Begriff der Anschlussheilbehandlung ist identisch mit dem der Anschlussrehabilitation. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitationsleistungen kommen Behandlungen in direktem Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt in Betracht, wenn diese medizinisch erforderlich sind, um die Ziele der Rehabilitation zu erreichen - zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall.

    Bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen müssen Patienten grundsätzlich je Kalendertag eine [ Zuzahlung ] von zehn Euro leisten. Bei einer Anschlussheilbehandlung ist die Zuzahlung jedoch wie bei der stationären Krankenhausbehandlung auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Zuzahlungen zu stationären Leistungen werden gegenseitig angerechnet.

    Die Krankenkassen sagen dazu:
    Anschlussheilbehandlung
    Anschlussheilbehandlungen sind stationäre Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, die im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgt. Hier soll der Patient in einer ärztlich überwachten, rehabilitierenden Therapie langsam wieder an die Belastung des Alltages und des Berufslebens angepasst werden.
    Der Patient sollte unmittelbar nachdem ihn der Arzt über die Notwendigkeit einer Anschlussbehandlung informiert hat, mit seinem Renten- bzw. Versicherungsträger in Verbindung treten, da Versicherungsleistungen im Voraus beantragt werden müssen.
    Da einige Renten- bzw. Versicherungsträger die Leistungen ganz oder teilweise ablehnen, sollte sich der Versicherte auch vorher bei PKV Unternehmen erkundigen, die freiwillige Leistungen zahlen.

    Wichtig:
    Für die Übernahme der Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung oder einer Anschlussheilbehandlung gibt es unterschiedliche Ansprechpartner. Es hängt davon ab, ob Sie als Patientin oder Patient den Antrag stellen, oder das Krankenhaus.
    Sie persönlich können den Antrag bei den Außenstellen des Sozialamtes stellen.

    Krankenhäuser können den Antrag im Regelfall ohnehin nur dann stellen, wenn es sich um einen Eilfall handelt. Ansonsten muss die Patientin oder der Patient den Antrag stellen. Krankenhäuser wenden sich bitte an das Amt für Soziales und Senioren.

    Die Deutsche Rentenversicherungen sagen dazu:
    Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation
    Die Anschlussheilbehandlung (AHB) beziehungsweise Anschlussrehabilitation (AR) ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sie sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Die Einleitung einer Anschlussheilbehandlung oder einer Anschlussrehabilitation erfolgt bereits im Krankenhaus.
    Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Anschlussrehabilitation/Anschlussheilbehandlung erhalten?Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt einer Anschlussrehabilitation/Anschlussheilbehandlung
    Mehr Information zum Thema: "Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Anschlussrehabilitation/Anschlussheilbehandlung erhalten?"
    Was muss ich bei der Antragstellung beachten?Der Sozialdienst des Krankenhauses ist Ihr Partner bei der Antragstellung
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    Wo und in welcher Form wird die Leistung durchgeführt?Informationen zur Reha-Einrichtung und der Durchführung der Leistung
    Mehr Information zum Thema: "Wo und in welcher Form wird die Leistung durchgeführt?"
    Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?Informationen zum Rechtsmittel
    Mehr Information zum Thema: "Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?"
    Wer trägt die Kosten der Leistung und muss ich selbst etwas zuzahlen?Informationen über die Kosten der Leistung sowie über die Zuzahlung
    Mehr Information zum Thema: "Wer trägt die Kosten der Leistung und muss ich selbst etwas zuzahlen?"
    Wer sichert mich während der Rehabilitation finanziell ab?Informationen über die wirtschaftliche Absicherung
    Mehr Information zum Thema: "Wer sichert mich während der Rehabilitation finanziell ab?"
    Werden für mich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt?Informationen rund um den Sozialversicherungsschutz
    Mehr Information zum Thema: "Werden für mich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt?"
    Leistungen zur Sicherung des RehabilitationserfolgesNach Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung können im Anschluss daran weitere Leistungen zur Sicherung des Rehabilitationserfolges erforderlich sein. Hier stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor.


    Da das jetzt zuviel "amtsdeutsch war" einfacher:
    -wenn man meint, daß nach einem stationären Krankenhausaufenthalt eine kontrollierte und medizinisch-physiotherapeutische begleitende Eingewöhnung ins tägliche Leben nötig ist, da man das alleine nicht schafft, den Arzt fragen.
    -bestimmte Leistungen von Krankenhäusern sehen eine AHB vor, zum Beispile nach einer Kniegelenks-OP kann die notwendige stufenweise und kontrollierte Belastung das bedingen.

    ganz simpel ICH MUß DAS UND DAS WIEDER NEU LERNEN, gehen, laufen, Treppen steigen, feste Nahrung zu sich nehmen......

    ja denn alles Gute "merre"
     
  7. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    Hi,


    ich war im letzten Jahr in einer Akutklinik und die haben einen AHB antrag getsellt für mich, obwohl ich nicht operiert wurde, er ist auch genehmigt worde und ich bin 3 wochen nach Bad Nenndorf zur AHB gekommen.

    Weiß zwar nicht ob ich damit weiterhelfen konnte, aber du musst dafür nicht unbedingt operiert werden.


    Liebe Grüße

    Kristina
     
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