Jedes Jahr eine Kur?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Frank.H, 9. Dezember 2005.

  1. Frank.H

    Frank.H Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Dezember 2003
    Beiträge:
    143
    Hallo,
    ich war vor 1,5 Jahren zur Kur,zu der Zeit noch aus Orthopädischer Sicht.Das mit der cP ist ja erst ca.4 Monate bekannt.Jetzt habe ich hier gelesen das bei cP einem jedes Jahr eine Kur zusteht.Das würde ich vielleicht gar nicht ausnutzen,aber jetzt wo die Diagnose gestellt ist würde es sicher Sinn machen.Bin ansonsten eher falsch in der Kur behandelt worden.War hier schon mal jemand in einer ähnlichen Situation?
    Danke om voraus,
    Frank.
     
  2. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    8.548
    Ort:
    entenhausen
    hallo frank,

    ich vermute, das stand in einem anderen zusammenhang.
    und die aussage glaube ich so nicht.
    das wär zu schön um wahr zu sein! aber dann müsste man
    wohl auch eine erhöhung der krankenkassenbeiträge akzeptieren.

    lieben gruss marie
     
  3. SchirmerElke

    SchirmerElke Stehaufmännchen

    Registriert seit:
    2. Mai 2003
    Beiträge:
    426
    Ort:
    Buchen/Odw.
    Hallo Frank

    mir ist bekannt, daß man alle 4 Jahre ANspruch auf eine Kur hat,
    es sei denn, daß der Arzt das ganze in die Gänge bringt, da unbedingt nötig.
    DIe Zeiten sind vorbei, wo man alle Jahre oder 2 in Kur kommt, aus Einspargründen. Wobei es ja auch nicht mehr Kur sondern Reha ist.
    Das ist mein Wissensstand.

    Lg schirmchen
     
  4. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    8.548
    Ort:
    entenhausen
    hallo frank,

    ich kopier dir mal, was merre vor einiger zeit dazu geschrieben hat:

    ................schnipp................................................................

    Also grundsätzlich kann man in der Regel aller 4 Jahre eine Kur beanspruchen. Wichtig ist wenn der Rententräger als Kostenträger zuständig ist, Dauer 3 Wochen mit Maßgabe der verlängerung:
    1) die Kur muß zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit notwendig sein
    2) die Kur muß wegen nötiger Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit notwendig sein
    Hier gibt es also auch unterschiedliche Ansätze betreffs der Gesundheitsfrage. Einmal steht die Befürchtung, daß ohne diese Maßnahme eine Verschlimmerung der Erkrankung mit Krankschrift und drohenden Einschränkungen der Erwerbsfähgigkeit zu befürchten wäre.
    Andererseits ist die Krankheit schon soweit (chronisch) fortgeschritten, daß nur mittels einer Kur/ REHA die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.
    Eine weitere Möglichkeit wäre eine ambulante Heilkur, wo die Kasse die Behandlungen zahlt (abzüglich eigener Zuzahlung) und einen Zuschuß zu Unterkunft und Verpflegung gibt (glaub 13 Euro am Tag).
    Auch könnte man eine drohende Krankschrift mit Krankenhausbehandlung zum Anlaß nehmen eine medizinische REHA zu beantragen, hier wären 3 Wochen mit voller Kostenübernahme möglich, das käme der Kasse billiger.
    Oder man bekommt eine Kankenhauseinweisung und nach kurzer Zeit entscheidet das KH (mind. 3Tage), daß eher eine Rehamaßnahme zutreffend wäre und verschreibt eine Anschlußheilbehandlung in eine REHA- Klinik.

    Als wesentlich erleichternd für einen Antrag würde ich darauf achten, daß der Kostenträger vorsichtig darauf hingewiesen wird, daß bei Ablehnung eine Verschlechterung der Gesundheitssituation zu seinen Lasten gehen könnte.

    Ja und immer mit einer Ablehnung rechnen, da die meisten Kuren heute nur über den Wiederspruch realisiert werden können.

    Gruß aus Berlin "merre"
    __________________

    .....................................................................schnapp................

    lieben gruss marie
     
  5. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Kuren

    Anspruch besteht aller 4 Jahre, außer wenn dringende medizinische Gründe......
    Da kommt es dann auf den Arzt an, bzw.
    -ob durch die Kur eine "aufwendigere" Behandlung vermieden werden könnte,
    -ob die Erwerbsfähigkeit nur so erhalten bzw. verbessert werden kann
    -ob die Kur als Anschlußheilbehandlung notwendig wird, hier muß meist ein KH-Aufenthalt vorrausgehen, bei dem nach mindestens 3 Tagen entschieden wird, daß mehr pschychoterapeutische Behandlungen angeraten scheinen
    -daß bei längerer Krankheit nicht nur eine konkrete Krankheitsbehandlung notwendig ist, sondern abschließend eine Verbesserung der Gesamtkonstiution notwendig ist,
    -daß es einer genaueren Diagnose bedarf und an der Kureinrichtung eine Spezialisierung der Behandlung gegeben ist,
    -daß eine Medikamenten-um bzw. Einstellung nur unter ärztlicher Begleitung stattfinden kann,
    -ja und letztlich wenn ein Arzt der Bereiche Neurologie, Psychatrie oder psychotherapeutischer Fachbereich bestätigt, daß aufgrund der Erkrankung "notwendige Maßnahmen ähnlich derer eines Kuraufenthaltes nicht ambulant oder selbständig tätig möglich sind, weil dem Betreffenden aufgrund der Erkrankung die notwendige Motivation, insbesondere in Bezug auf die Eigenverantwortlichkeit, noch nicht gegeben ist." (boah son Satz)

    Weiter kann man ambulante Kuren über die Krankenkassen auch in voller Leistungsübernahme machen. Es muß dann beantragt werden und der Kasse "ich sag mal" klargemacht werden, daß das letztlich hilft und auch dem Anspruch: notwendige Leistung , gerecht wird und vor allem angezeigte Alternativen teurer sind bzw. werden. (Wird abgelehnt und man kann das bei der Kassenärztlichen Vereinigung beweisen, kann die KK garnicht anders.)

    Viele Kassen bieten Kompaktkuren an, die 2 bzw. 3 Wochen einem Krankheitsbild entsprechend getätigt werden können.

    Gemein wäre, z.B. bei einem Verwandtenbesuch, sich in eine kassenzugelassende Einrichtung wegen dringend gebotener medizinischer Betreuung stationär einweisen und "etwas" länger behandeln zu lassen.....

    Und wenn man bei dem ganzen Beantragungsstreß irgendwie irgendwie nicht ganz normal reagiert und psychisch und so, denn gibts ganz schnell eine psychosomatische Kur.
    Wobei ich auf keinen Fall nichts gegen notwendige Kuren dieses Fachgebietes sagen will.

    Also denn und überhaupt ..... schönen Gruß "merre"
     
    #5 9. Dezember 2005
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2005
  6. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    kur? was ist das? hatte ich noch nie.
    ich gelte als "nicht kurfähig", da zu krank.
    nur nach gelenkops hatte ich eine reha bewilligt bekommen, ansonsten hätte sich der kh-aufenthalt verlängert.

    medis wurden ambulant um/eingestellt. da niemand wusste, ob ich sie vertrug, wurde ich morgens in die praxis einbestellt und verblieb dort bis spätabends (mit von daheim mitgebrachter thermoskanne und butterbroten) zur kontrolle. das taxi heimwärts musste ich auch selbst bezahlen.

    glaube, irgendetwas habe ich "falsch"gemacht.

    gruss
    bise
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden