Neue Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von trombone, 6. Dezember 2005.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Seit dem 25. November gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel:



    Zwölf Lebensmittel lösen in Europa am häufigsten Allergien aus. Sie müssen jetzt immer auf dem Etikett erkennbar sein, auch wenn sie nur in kleinsten Mengen im Lebensmittel vorkommen:


    • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Lamut oder Hybridstämme davon)
    • Krebstiere
    • Eier
    • Fisch
    • Erdnüsse
    • Soja
    • Milch (einschl. Laktose)
    • Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss
    • Sellerie
    • Senf
    • Sesamsamen
    • Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter)

    Die Allergenkennzeichnung gilt in allen Ländern der Europäischen Union.



    Da kann man sehen, dass die EU auch manchmal zu was nütze ist ;-)))
     
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