MDK Bayern, brauche Hilfe, Tipps etc.

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von ernesto, 1. Dezember 2005.

  1. ernesto

    ernesto Neues Mitglied

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    Hallo liebe Forengemeinde, ich bin ein Neuer und grüße Euch alle,

    leider habe ich gar keine Forenerfahrung und bin mir nicht sicher ob ich meine Fragen im richtigen Forum stelle.
    Ich bitte daher um Nachsicht.

    Wer hat Erfahrungen mit dem MDK der Krankenkassen?

    Leider musste ich selbst eine bittere Erfahrung mit diesen "Fachleuten" machen und ich finde gegen diese Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen, die meiner Meinung/Erfahrung nach die Versicherten mit Absicht und System benachteiligen, muss etwas unternommen werden.
    Ich habe mir zum Ziel gesetzt gegen diesen "Benachteiligungsverein im Arztkittel" in jeder nur möglichen Form zu kämpfen.

    Zusammen mit der KKH Augsburg und MDK Bayern hat sich ein besonders erfolgreich fieses Team gefunden. So musste ich es leider selbst erleben.

    Wer Kann mir helfen, wer hat keine Angst vor diesen "Medizinern" und vor allem vor der KKH. Hat vielleicht schon jemand in diese Richtung recherchiert? Ich kann viele absurde Erlebnisse dazu/darüber berichten.

    Ich bin für jeden Tipp dankbar und bin auch gerne bereit meine eigenen
    leidvollen Erfahrungen als gute Story zu veröffentlichen.
    Das könnte eine riesige Story werden aber ich brauche Hilfe dazu.

    Nur soviel vorneweg...nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Rheuma, Psoriasis und auch Krebs, lebe ich (trotz so mancher deutscher Ärzte) immer noch.

    Ich freue mich sehr über jeden Tipp und jede Nachricht.

    Liebe Grüße

    ernesto
     
  2. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo ernesto,

    ich kann nur berichten,das der mdk in berlin auch nicht ohne ist...aber ich habe erfolgreich gegen den mdk gewonnen....es hat sich sogar leitende ärztin der chefin des mdks per brief entschuldigt, kopienen des gutachtens gutachtens usw. lagen bei... meine krankenkasse hat mich dannach nie wieder zum mdk wg.krankgeld geschickt.. :rolleyes: war denen wohl zu blöd und doch zu teuer weil es dann der mdk in düsseldorf doch nach aktenlage entschieden hat.....mir hat die kk dannach sogar geholfen das die bfa die entscheidung über meine eurente nicht wochenlang über den sommer wg urlaub des gutachters in die länge zieht:D (wollten wohl auch nicht mehr länger krankengeld bezahlen).
    dafür das sie zuerst meinten kein krankgeld während eines widerspruches wg.mdk gutachten zahlen zumüssen...hat sich die einstellung der krankenkasse über meinen gesundheitszustandes doch recht schnell geändert...hatte damals nur ein kurzes telefonat mir einer ra vom vdk und schon zahlten sie weiter....
    auch bekomme ich seit dem sofort und ohne langes warten jedes kg und ergo rezept und sämtliches hilfmittel genehmigt..... ich muß dazu sagen, ich habe zum glück nur einen ansprechpartner bei meiner krankenkasse und der weiß dann immer sofort über meinen fall bescheid....
    man muß sich im grunde nur freundlich wehren und nicht alles gefallen lassen...klar hätte ich lieber den kopf in den sand gesteckt und nur geheult,aber dann doch zubekommen,was einem zusteht ist auch ein schönes erfolgserlebnis :)
    im grunde hoffen ja gerade solche stellen...menschen, die für solche kämpfe eigentl. keine kraft mehr haben,diesen kampf nicht zukämpfen...

    ohne die hilfe in form von briefen schreiben und aufmuntern meines lieben partner hätte ich diese kämpfen auch beim arbeitsamt usw auch nicht so leicht geschaft .....

    was für hilfe brauchst du den genau???

    ich werde dir wahrscheinlich nicht viel mit meinem beitrag geholfen haben........aber wollte das dazu trotzdem loswerden :rolleyes: und zum vernünftig schreiben ist es eigentl. auch schon viel zuspät....


    liebe grüße und viel erfolg bei deinem kampf.
    sabine
     
  3. ernesto

    ernesto Neues Mitglied

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    Hallo sabine,
    dank dir für deinen Erfahrungsbericht,
    Er hat mir schon geholfen nur dadurch, dass du mir deine Erfolge geschildert hast.
    Bei mir ist es so....
    Ich war seit ca. 1995 immer wieder längere Zeit krankgeschrieben und wurde auch mal ausgesteuert, allerdings habe ich dann im Anschluss wegen der gleichen Erkrankung die Wartezeit oder besser Blockfrist wieder erfüllt. Also hatte ich wegen dieser Krankheit wieder Anspruch auf Krankengeld aber darum gehts eigentlich gar nicht.
    In 2003 war ich ca. 10 Monate wegen Wirbelsäulenproblemen krankgeschrieben und zwar bis november. Anschließend war ich arbeitslos, hatte aber dann in 2004 das große Glück eine gut bezahlte Anstellung zu bekommen. Im Nov.2004 hatte ich leider einen Arbeitsunfall bei dem ich mich an der linken Hüfte verletzte und durch diesen Unfall traten auch meine Rückenschmerzen wieder auf...
    Ich war dann bis ca. Mitte März vom Unfallarzt krangeschrieben wegen Hüfte und Rücken, und einmal hat der Arzt auch was von Depressionen auf den Auszahlungsschein geschrieben, was aber nur geschah weil der Doc das große Zittern vor der Berufsgenossenschaft hatte.
    Ich darf Sie nicht mehr weiter wegen der Hüfte krankschreiben hörte ich da immer, denn die BG hatte mitgeteilt, dass wegen solch einer Erkrankung bereits im Dez. 2004 alles geheilt wäre??!! Natürlich war das eine Ferndiagnose der BG, denn von denen hatte mich keiner gesehen.
    Nun gut, jetzt wird es erst interessant...
    Ich war also bis 18. März vom Unfallarzt kgschr..
    Ab 19. März 2005 wurde ich dann von meinem Hausarzt wieder mit einem gelben Zettel neu krankgeschrieben und zwar nur wegen Depressionen!!

    Leider hatte ich nun wirklich eine schwere Depr. welche bis heute sich noch verschlimmert hat.

    Im April hatte ich dann eine Ischämie ( so nen kleinen Schlaganfall) weswegen ich im Juni zur Reha kam.
    Aus der Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen und ca 6 Wochen später bekam ich von der KKH eine Vorladung zum MDK.
    Ich ahnte schon was die wollten, die betrieben Kassenmobbing, das heißt im Jargon der Kassen die sogenannten "schlechten Risiken" ekeln wir aus der Kasse. Die KKH beherrscht das meiner Meinung nach perfekt, vor allem hat sie im MDK Ingolstadt/ Augsburg sehr fleissige Erfüllungsgehilfen sitzen.

    So liebe Sabine, hie muss ich für heute abbrechen denn jetzt wird es mir zu anstrengend und zuviel.... Wenn es Dich ineressiert berichte ich Dir morgen oder übermorgen gerne weiter. Bitte um Verständnis.
    Also bis dann..
    liebe Grüße aus dem Herzen Bayerns
    ernst
     
  4. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo ernst,

    natürlich interessiert es mich wie es weiter geht :)

    liebe grüße
    sabine
     
  5. ernesto

    ernesto Neues Mitglied

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    Hallo Sabine,

    also dann will ich dir mal weiter berichten.

    Wie gesagt ahnte ich schon was die KKH da angezettelt hatte und einige Tage nach meinem Besuch beim MDK, bestätigte die KKH meine Ahnung mit einem Schreiben, dass ich nun ausgesteuert werde weil meine Erkrankung von 2003 ( wie berichtet Wirbelsäule) mit der jetzigen Erkrankung von 2005 (Depressionen) im Zusammenhang steht.
    Das muss man sich mal vorstellen....
    Der "Fachmann" vom MDK machte sich mehr als eine Stunde lang wichtig, erzählte mir so richtigen Stuss und machte ansonsten einen auf helfenden, beistehenden Onkel Doktor. Alles nur leeres Geschwätz!!!
    Er hat nicht einmal den Ansatz einer Untersuchung gemacht, erging sich nur in einer schon penetranten Selbstbeweihräucherung, nach dem Motto, ich bin der alleswissende, allesverstehende Übermediziner; dein Hausarzt und alle andere Ärzte welche dich bisher behandelten sind eh alles Flaschen etc.

    Und so hat er eben- durch seine alles überragende Fachkompetenz- festgestellt, dass meine Rückenprobleme von 2003 im Zusammenhang mit den Depressionen von 2005 stehen und ergo, ich folglich durch die KKH ausgesteuert werden sollte.
    Meiner Meinung (und meiner Erfahrung) nach ist das die Art von der KKH- durch Einschränkung von Leistungen- teure Versicherte in andere Kassen zu treiben. Bei mir ist das schon gelungen.

    Nun gut ich möchte die Story nicht zu lange werden lassen, ich habe Widerspruch eingelegt dem wurde natürlich nicht entsprochen, weil ein anderer Übermediziner des MDK- wiederum ohne Untersuchung ja ohne mich je gesehen zu haben- rein nach Aktenlage "begutachtete".

    Jetzt werde ich die Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen, werde mich auch an den VDK wenden und evtl. noch die Verbraucherzentrale einschalten.

    wie gesagt bin ich für jeden Tipp dankbar!!
    Du hat gesagt dein Freund hat dir etwas geschrieben, kann mir vielleicht dein Freund einen Tipp geben. Wäre super!!
    Liebe Grüße aus dem verregneten Bayern nach Berlin
    ernst
     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    tipp,

    pflücke doch mal die fachl. kompetenz der einzelnen gutachter auseinander!!!!!
    allein nach aktenlage - ohne den patienten zu kennen , geschweige denn, ihn untersucht zu haben - ablehnend zu entscheiden, dürfte vor gericht schwer zu vermitteln sein.
    gruss
    bise
     
  7. ernesto

    ernesto Neues Mitglied

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    Hallo bise,

    vielen Dank für Tipp.
    Kannst du mir auch etwas näher sagen wie du das anstellen würdest?
    Kannst mir auch gerne per email antworten.
    Danke und schönen Sonntag noch
    ernst
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    leider, leider hört man als Antwort von den Krankenkassen ( und es ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen und nicht der Patienten und nicht der behandelnden Ärzte): eine Entscheidung nach Aktenlage entspricht dem geltenden Recht.

    Es gibt in Deutschland eine mächtige Institution, zu mächtig wie viele meinen. Das ist der Gemeinsame Bundesausschuss.

    Und dieser hat eine Richtlinie zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit schon vor Jahren veröffentlicht. Dort ist das Vorgehen nach Aktenlage beschlossen worden. Und auch: Der Beschluss des medizinischen Dienstes ist verbindlich, gilt also.

    Die Entscheidung nach Aktenlage ist also leider rechtlich dort festgeschrieben. Eine absolut unsinnige Richtlinie, aber rechtlich gedeckt. Es kann allerdings ein Zweitgutachten unter gewissen Umständen gefordert werden. Und wer macht dieses Zweitgutachten ? Der medizinische Dienst.

    Unsinnig und ungerecht sicherlich.
     
  9. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    MdK

    Hi .....und ein wie ich meine ein immer wieder sehr strittiges Thema, daß
    insbesondere den Bereich Rechte der Kassenpatienten berührt. Bei vielen Entscheidungen, die nicht Sachentscheidungen sind wird der MdK quasi als fachlich besser zuständig hinzugezogen.

    Geregelt sind die Aufgaben des MdK im § 275 des 5. Sozialgesetzbuches. Hierzu gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur

    -Arbeitsunfähigkeit
    -Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen
    -Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
    -Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
    -Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege
    Die Entscheidung über eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen !!

    Also muß die Anfechtung bzw. ein Wiederspruch immer an die Adresse der Krankenkassen gehen. Diese haben vereinfacht dargestellt die Ergebnisse die der MdK gefaßt hat zur Entscheidung herangezogen.
    Der MdK untersteht der Aufsicht der Landessozialministerien.

    In Streitfällen hat man das Recht eine Zweitmeinung einzuholen und seine Krankenunterlagen einzusehen. Dazu gibt es auch verschiedene Grundsatzurteile.
    Es ist auch empfehlenswert sich geltende Rechtsprechung/Urteile in angleichenden oder ähnlichen Fällen als vergleichend anzusehen. Das bringt oft mehr als "neu anzufangen".
    Auch erweist sich ein persönlicher Kontakt zur KK rechtzeitig als hilfreich, insbesondere sollte man schauen, ob es Patientenvertretungen gibt.

    Ebenso kann man sich an verschiedenste Organisationen bzw. Selbsthilfevereinigungen wenden, allein wird es schwierig ......

    Eigenartigerweise bieten die KK selbst Patintenberatungen an bzw. man kann z.B. unter "http://www.gkv.info/index.php?idcatside=64" nachsehen. Glaub ist von der AOK.

    Die umfangreichen rechtlichen Vorschriften bewältigt man eh nicht.
    Aber grundsätzlich gehen alle Kassen davon aus bei ihren Entscheidungen kein zu großes Risiko tragen zu wollen, was im Umkehrschluß heißt...."wird man gesundgeschrieben, weil der MdK so entschieden hat bzw. die Kasse sich auf den Mdk beruft und dann entscheidet, würde sie auch das Gesundheitsrisiko tragen, wenn die Entscheidung nach Aktenlage getätigt wurde, und ein aktuell behandelnder Facharzt anderer Meinung ist."
    Das müßte dann aber schriftlich niedergelegt und begründet werden.

    Und Gutachten haben wenn sie entscheidungsbedingt herangezogen werden maximal eine Frist zur Aktualität von einem Jahr. Chronische Erkrankungen, die schubweise verlaufen können noch kurzfristiger liegen und bedürfen einer aktuellen Prüfung.

    Allerdings muß man immer das Einzelfallprinzip beachten. Jeder Vorgang ist anders und muß halt genau überprüft werden und fachlich kompetente Entscheidungshilfe ist stets angeraten.

    Und wenn die KK eine Entscheidung fällt, die in eine aktuell bestehende Behandlung eingreift, muß sie auch Alternativen aufzeigen, bzw. die weitere gesundheitliche Betreung darlegen und auch arbeitsrechtliche Probleme berücksichtigen.

    Da "nach der KK" das Arbeitsamt kommt, kann man auch da Hilfe suche, denn die wollen lieber, daß man bei der KK bleibt...

    Also das Problem ist wohl zu vielschichtig um zu einem konkreten Fall etwas sagen zu können. Grundsätzlich wird sich wohl jede Disskussion auf die Frage der Kosten reduzieren........

    Alles Gute "merre"
     
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    aber hallo,

    waren diese richtlinien jemals gegenstand einer gerichtlichen überprüfung auf rechtmässigkeit?

    richtlinien sind kein gesetz. richtlinien beziehen sich auf ein gesetz. auf welches gesetz in diesem falle?

    wo steht festgeschrieben, dass nach aktenlage - d.h. ohne den betroffenen gesehen und angehört (!) zu haben; ohne dass der betroffene eine chance hatte, dem gutachter sein anliegen vorzutragen - rechtsverbindlich entschieden werden darf?
    gutachten/entscheidung sollte bedeuten, dass das anliegen zweier parteien mit unterschiedlichen standpunkten "geregelt" wird.

    nix für ungut,
    wir leben doch in einem rechtsstaat .
    gruss
    bise


    nachsatz:
    wohlgemerkt: meine bedenken sind grundsätzlicher art und gelten nur für eine beurteilung "nach aktenlage". sollten beide parteien mit einer entscheidung nach aktenlage einverstanden sein, ist dagegen nix einzuwenden. sollte das vorbringen einer partei so abstrus bzw. offensichtlich weit überzogen sein, ist eine sofortige entscheidung nach aktenlage zur klärung der situation durchaus gerechtfertigt.
    es kommt immer auf den einzelfall an.
     
    #10 5. Dezember 2005
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2005
  11. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Tagtäglich werden tausende Entscheidungen nach Aktenlage gefasst. Auch die Gerichte selbst tun das, auch das Bundesverfassungsgericht tut das, wenn es darum geht, ob eine Klage überhaupt angenommen wird.

    Es ist also auch gerichtlich üblich im Rechtsstaat.

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Macht durch das Sozialgesetzbuch. Der Ausschuss hat eine immense Macht und letztlich kann nur das Gesundheitsministerium die Entscheidungen anfechten ( wie kürzlich bei den Richtlinien zur künstlichen Ernährung).

    Diese Macht ist auch bereits mehrfach kritisiert worden durch oberste Gerichte, es wurde aber eben niccht geändert. Richtlinien des Bundesausschusses haben fast Gesetzescharakter, sie werden jedenfalls so gehandhabt. Und das ohne Kontrolle durch das Parlament.
    Diese Richtlinien flankieren das Sozialgesetzbuch.

    Die Entscheidung nach Aktenlage ist nicht extra genannt. Es wird aber so ausgedrückt: Kann der MDK nicht anhand der Unterlagen entscheiden, so kann er den Patienten einbestellen. Das wird auch bisher von den Gerichten so ausgelegt, dass eine Entscheidung nach Aktenlage rechtens ist.
    Es gab kürzlich in Brandenburg lediglich das Urteil, dass nicht genügend Akten berücksichtigt wurden. Gutachten nach Aktenlage sind nur anfechtbar, indem man klar legt, dass nicht alle Fakten berücksichtigt wurden (zum Beispiel ein körperlicher Befund). Dazu muss aber der köperliche Befund wesentlich von den Unterlagen abweichen.

    Rechtlich ist also diese Begutachtungsart abgesichert, ob es gerecht ist, das ist eine andere Frage.
     
  12. ernesto

    ernesto Neues Mitglied

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    bise, frank_stuttgart

    vielen Dank für die Infos muss jetzt alles erst einmal wirken lassen, nur soviel kann ich schon sagen...
    einen tipp, was ich denn jetzt alles unternehmen könnte, habe ich bisher nicht herausgelesen
    danke
    ernesto
     
  13. Waldwuffel

    Waldwuffel Neues Mitglied

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    Auch meine Krankenkasse möchte mich sicher raus haben weil ich eingetreten bin und gleich in den Krankenstand kam. Allerdings muss ich sagen das der MDK sie darin nicht unterstützt hat, ich habe zumindest bei 3 von 4 Gutachtern gute Erfahrungen gemacht und fühlte mich verstanden und ernstgenommen.


    Liebe Grüße.
     
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    lese mal die von Frank genannten richtlinien durch, findest du unter www.g-ba.de. nur du kannst prüfen, ob der vorgang sich so darstellt, wie es in den richtlinien festgeschrieben ist.
    hinweis: auch ein gespräch kann eine art der untersuchung sein.
    gruss
    bise
     
  15. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    überall
    Recht bekommen ? In diesem Land ?????

    Tja, dann sage ich nur:

    setzt euch besoffen ans Steuer, fahrt mit 100 durch eine Spielzone, fahrt ein Kind tot -

    und erklärt dem Richter, wie furchtbar euch das leid tut, dass ihr den FS braucht, um die Familie zu ernähren und bla bla bla,

    dann bekommt ihr Recht, das Recht des Stärkeren: kein FS-Entzug, € 2500 Geldstrafe, 3 Punkte und 2 Jahre Bewährung im Verkehr.

    Tjaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa dann wäre es doch sinnvoll, wir werden zu besoffenen Autofahrern ohne Rheuma
    :eek: :D :( :)

    Pumpkin
     
  16. ernesto

    ernesto Neues Mitglied

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    Hallo bise,
    vielen Dank für den Tipp.
    Werde mich da mal umsehen.
    L.G.
    Ernst
     
  17. stoppelhopser

    stoppelhopser Neues Mitglied

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    Hünsborn (Wenden) im Südsauerland
    Hallo ernesto,

    habe sowohl gute als auch schlechte Erfahrungen mit dem MDK der BEK gemacht. musste ende Mai zum ersten Mal zum MDK. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits reichlich 6 Monate krank geschrieben.

    Grund meines Termines war die Tatsache, dass ja irgendwann auch mal das Krankengeld ausläuft und es doch Quatsch wäre, wenn man sich über die daraus folgenden Konsequenzen früh genug im Klaren wäre. Ich musste vor dem Arzt ins Untersuchungszimmer gehen und dieses befand sich ganz am Ende des Flurs. Das war für mich ein großer Vorteil. Ich humpelte so gut ich konnte vor ihm her und er kam langsam hinter mir hergekrochen. Unser Gespräch bezog sich nur auf die Anamnese. Ich hatte einen "aktuellen" Bericht vom April aus dem KH dabei und er wollte sich in seinem Bericht darauf beziehen, da für ihn die Tatsachen quasi auf dem Tisch lagen. Also hab ich eine Kur bei der BfA beantragt. Der Antrag wurde von der KK weitergeleitet und ich hatte innerhalb eines halben Monats bereits ein positives Ergebnis.

    Also war ich ab Anfang Juli erst mal für 4 Wochen zur Kur. Gegen den Entlassungsbericht habe ich Beschwerde eingelegt. Mal sehen, was dabei rauskommt. Der MDK hat dann Anfang September dafür gesorgt, dass ich von der KK mitgeteilt bekommen habe, dass ich am folgenden Montag doch wieder gesund sei und somit kein weiteres Krankengeld bekommen würde. Das hiess dann für mich, ich gehe zum Arbeitsamt. Dort bin ich dann hin und hatte direkt am nächsten Tag auch einen Termin mit der Arbeitsvermittlerin. Die lachte sich erst mal schlapp, weil sie mich fragt, wie sie mich denn vermitteln solle, wenn ich doch keine 14 Tage später schon einen OP-Termin habe, der bereits seit August feststand. Also habe ich mit ihr direkte eine Veränderungsmitteilung ausgefüllt, woraus die kommende Krankschreibung hervorgeht.

    Nach Rücksprache mit meiner Hausärztin kam heraus, dass die KK ihr mitgeteilt hätte, dass ich doch gar nicht krank sei und doch für wenigstens 3 Stunden täglich arbeiten könne. Dies wäre ja auch das Ergebnis des Reha-Entlassungsberichtes gewesen. Ihr waren also die Hände gebunden. Nach der OP schrieb sich mich erst mal natürlich wieder krank, aber wir haben dann genau nachgerechnet, dass wir die 6 Wochen AU nicht überschreiten, weil sonst das Krankengeld ja auf Grundlage des Arbeitslosengeldes berechnet worden wäre und ganz ehrlich, von irgendetwas muss ich ja auch noch leben.

    So werden wir es jetzt auch im Januar machen müssen, da am 04.01. die OP für das andere Knie ansteht. Wenn ich das dann alles hinter mir habe, hoffe ich endlich wieder arbeiten gehen zu können und dürfen.

    Meine Geschichte ist nun auch wieder etwas länger geworden, aber du wolltest es ja so. Ich glaube, ich habe hier etwas mehr Glück gehabt mit dem MDK, auch wenn ich die Entscheidung, ich sei wieder gesund, sehr bescheiden fand.

    Wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorgehen.

    stoppel
     
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