Mal doof frag

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mic, 29. November 2005.

  1. mic

    mic Neues Mitglied

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    Hallo habe ja ein Antrag auf teilhebe am Arbeitsleben bei der BfA stellen müssen auf grund des Gutachtens vom MDK und auf druck der IKK.
    Dieser wurde abgelehnt jetzt ruft dauernt die IKK an und fragt mir löcher in den Bauch .
    Wenn ich einen Antrag laut SGB gestellt habe und der Abgelehnt wurde kann mich die IKK zwingen Widerspruch einzulegen ???
    Nicht das ich das nicht will mit dem Widerspruch aber die Frau geht mir auf den Nerv hoch 10 .
    Klar das die nicht mehr Zahlen wollen aber Hexen kann ich auch nicht hatte ihr schon zig mal mitgeteilt das ich erst den aktuellen Befund des Krankenhauses brauch (Rheumaambulanz)da war ich am 22 .11 und der ist bis jetzt noch nicht da werde aber morgen schon mal um die Frist zu wahren Widerspruch einlegen .


    Aber haben die ein Recht mich zu zwingen laut SGB?



    lg micha
     
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Micha,

    natürlich kann man Dich nur "zwingen" den Antrag zu stellen. Dieser Verpflichtung bist zu nachgekommen. Eine Verpflichtung auch für den Widerspruchsweg besteht meines Erachtens nicht (und ich arbeite im öffentl. Dienst - ich weiß zwar nicht alles, aber...).
    Mach der Dame von der IKK klar, dass Sie doch bitte abstand von solchen Anrufen nehmen möchte. Etwas krass ausgedrückt: wenn sie was zu meckern hat, soll sie das schriftlich machen (denn mündlich kann man ja so vieeeeeeeeel machen - daran braucht man sich ja hinterher nicht mehr dran zu erinnern!!!).

    Ob und wie Du Widerspruch einlegst ist einzig und allein Deine Sache - es sei denn, die IKK würde sich - dann aber bitte schriftlich - dazu bereit erklären den nötigen Sachverstand und vorallem das Geld um hinterher auch noch das mögl. Klageverfahren durchzustehen stellt. Sag ihr das doch einfach mal beim nächsten Telefonat.
     
  3. mic

    mic Neues Mitglied

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    Ja ich werde ihr das mal sagen .Vor allem fand ich ihre Reaktion auf die Ablehnung cool.Die IKK zwingt mich laut SGB den Antrag zu stellen und dann ruft die an und sagt :Huch wurde ja abgelehnt und jetzt was machen wir jetzt??
    Tja es ist halt leider so das die gute langsam unruhig wird weil sie kein Krankengeld mehr zahlen möchten .
    Mal sehen was daraus wird ;-)
     
  4. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    ....doofe fragen gibt es nicht ;)

    hallo micha,

    ich geh mal davon aus, das du außerdem einen rentenantrag gestellt hast???? weis leider eben nicht so genau in welcher situation du dich befindest .... .
    meist läuft es ja so ab: man stellt einen antrag auf eu - rente. die rentenkasse schickt einen zur reha, oder gutachter, die entlassen einen arbeitsunfähig, raten den antrag auf teilhabe ...zu stellen. man stellt den natürlich. wenn dieser aber abgelehnt wird ( das heisst, du bist weder fähig zu arbeiten noch umgeschult zu werden o.ä.!!) und du einen rentenantrag am laufen hast, würde ich an deiner stelle auf keinen fall widerspruch einlegen. denn dann ist diese ablehnung eine gute vorstufe für den rentenantrag.
    zu deutsch: ...taugt der mensch nichts mehr zur arbeit, weiterbildung und / oder umschulung, so ist damit zu rechnen, das er rentner wird ..... was sollte er sonst auch machen?????

    daher wäre deine krankenkasse eigentlich fein raus, denn sie würde das ende der krankengeldzahlung vor sich sehen .... deshalb verstehe ich die reaktion dieser sachbearbeiterin nicht ganz.
    vieleicht schreibst du noch mal, was mit "ablehnung" genau gemeint ist ... den wortlaut oder so.
     
  5. Waldwuffel

    Waldwuffel Neues Mitglied

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    also mich

    rufen die dann auch immer an und fragen ob ich Widerspruch eingelegt hab.Mach ich dann meistens auch.Ob die dich zwingen können weiß ich leider auch nicht.


    Liebe Grüße
     
  6. mic

    mic Neues Mitglied

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    Ostwestfalen
    Hallo .
    nee ich hab einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben gestellt weil laut MDK Gutachten § 51 erfüllt ist im SGB.
    Vielleicht sollte ich mit dem Widerspruch ein Antrag auf EU Rente stellen .Vielleicht klappts dann mit der BfA.
    Nun aber .....haben diese ja den Antrag abgelehnt und schreiben das ich nicht Erwerbsunfähig bin und weiter in meinem Beruf arbeiten kann.Laut Gutachten der IKK kann ich das nicht .
    Also stehe ich in der Mitte.


    Mal was zum Grübeln :War heute mal zur Probe bei eine Physiotherapeuten der auch mein Baby behandelt .
    Der sagt doch glatt ich hätte gar kein Rheuma .Alles Funktionsstörungen :rolleyes: Da bin ich aber langsam am Rande des durchdrehens .
    Ich habe von 5 Ärzten die Diagnose und vom Prof Hammer undiff.Arthritis .Jetzt drückt der Typ ein bissel die Knochen und kommt mit sowas .

    Na wie auch immer wünsch euch ein schmerzfreien Abend .

    lg micha
     
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