Hallo und einen schönen Tag Euch Allen hier bei Ro Muß mal wieder um Rat fragen oder was Ihr für Erfahrung habt. Ich habe Arbeitspl.verloren durch Krankheit Psa. bin jetzt 2Monate Arbeitslos und hab mich durchgerungen einen Rentenantrag bzw.Erwerbsminderrung zu stellen.Muß ich das dem Arb Amt. gleich melden und hat es einfluß auf das Arbeitslosengeld. Würde mich auf Anworten freuen. Viele liebe Grüße Jürgen
Hallo Jürgen, deine Frage finde ich interessant und die Antwort dazu auch wissenswert. Also habe ich mir doch gleich mal das Merkblatt für Arbeitslose zur Hand genommen und fand auch die entsprechende Antwort. Hier nun für dich, damit du nicht auch erst suchen musst Auszug: 1.5 Mirwirkungs- und Mitteilungspflicht ... Insbesondere in den nachstehend aufgeführten Fällen müssen Sie Ihr Arbeitsamt sofort benachrichtigen, wenn ... 5. Sie Renten aller Art, insbesondere Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Invalidenrente, beantragen oder erhalten. Bitte benutzen Sie für eine schriftliche Mitteilung den Vordruck "Veränderungsmitteilung", den Sie von Ihrem Arbeitsamt erhalten haben. Auszugende Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. Hoffentlich kommen die vom AA nicht auf die Idee, dir das Arbeitslosengeld zu kürzen, weil du ja nicht vollschichtig einsetzbar bist, wenn du eine solche Rente beantragst. Stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung stoppel
Hallo stoppel Vielen herzlichen Dank für die promte Antwort,habe mich sehr darüber gefreut.Mein grundgedanke war auch dieKürzung des Arb.los.Geldes. Viele liebe grüße Jürgen
Hallo Jürgen, dazu hab ich natürlich in dem Merkblatt auch noch eine Info gefunden. Auszug 6. Die Höhe der Leistung 6.4 Weitere Regelungen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe verringern sich, wenn Sie nicht mehr die Zahl von Arbeitsstunden leisten können, die Sie im Bemessungszeitruam geleistet haben (zB wenn Sie wegen der Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens nur noch halbstags arbeiten können.) Teilen Sie bitte dem Arbeitsamt unverzüglich mit, wenn die Gründe für die Einschränkungen der wöchentlichen Arbeitszeit weggefallen sind. Auszugende Es sieht also wirklich so aus, dass du dann nur noch anteilig Arbeitslosengeld bekommen würdest. Ich hoffe, ihr kommt trotzdem über die Runden. Kannst dich ja gleichfalls mal beim AA informieren, ob dir noch weitere Dinge zustehen, die du beantragen kannst, wenn das Geld tatsächlich nicht reichen sollte. Ich drück dir dafür die Daumen. stoppel
Hallo stoppel Nochmal Danke für die tipps.Im chat bin ich eigendlich nie da komme ich mit dem schreiben nicht so hinter her nochmals viele liebe Grüße Jürgen
Hallo Tenderness, davon wollte ich vorerst auch nicht ausgehen, dass sofort gekürzt wird. Schliesslich wird ja durch Jürgen erst mal nur angegeben, dass er den Antrag gestellt hat. Mit Sicherheit wird nun auch ein Gesundheitscheck von Seiten des AA erfolgen, ob er denn überhaupt vollschichtig einsetzbar ist. Jürgen sollte allerdings auch berücksichtigen, dass wenn er die Rente tatsächlich durchbekommt, wozu ich alle vorhandenen Daumen drücke, dass er dann zuviel gezahltes Arbeitslosengeld zurückzahlen muss. Tritt dann ein, wenn Rente rückwirkend gezahlt wird. stoppel, die so manche Info auch aufgrund Ihrer Ausbildung am Sozialgericht hat
Hallo Tenderness, war doch nicht böse gemeint. Im Gegenteil, wollte mich deiner Meinung doch anschliessen stoppel PS: Fragen stellen darf doch jeder. Wenn ich helfen kann, tu ich das doch gern.
Hallöchen, wollte nur noch anmerken: Wenn sich der Rentenantrag länger hinziehen sollte, wie der ALG-Bezug ( was in der heutigen Zeit ja sehr wahrscheinlich ist) und man hinterher keine Möglichkeit hat, zum Hartz 4 Empfänger zu werden ( weil der Partner z.b. verdient), bitte an folgendes denken: Alle 3 Monate weiterhin beim Arbeitsamt als arbeitssuchender Rentenantragssteller ( ich weiss , hört sich paradox an) melden. Ganz wichtig !!!!!!!!!! Weil man in dieser Zeit dann diese Zeit bei dem Rententräger als Ausfallszeits angerechnet wird und die Rentenpunkte nicht fallen ( oder sehr geringer). Und wenn man dann diese Zeit als Ausfallszeit angerechnet bekommen hat, kann man danach ( sollte der erste Rentenantrags komplett mit Gerichtklage abgeschmettert werden) wieder einen neuen Antrag stellen , ohne das zuviel Rentenertragseinbussen besteht. Dann sofort aber wieder beim AA melden und alle 3 Monate ( und das bitte sehr pünkltlich, sonst wird man sofort wieder abgemeldet !!!) Ich kann dies nur immer wieder betonen. Denn es wird keinem auf dem Amt gesagt. Weder vom Rententräger, noch vom AA. Ich hab es damals selber nur durch puren Zufall von meiner KK erfahren, weil ich eine so nette Sachbearbeiterin habe, die mich aufgeklärt hat, weil sie selber es aus der Yellow Press erfahren hat.
Hallo shirana Wenn man das alles so hört was man so beachten soll kanns einen nur noch schlecht werden, erst hat man sich mit dem arbeitgeber umhergeschlagen wegen der Krankheit und dann wird mann Vom AA schikaniert. Normal sollte man sich aufhängen dann hat die liebe seele Ruh. Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag. Viele liebe Grüße der Widder.
hallo widder, also diese gedanken : , den solltest du mal ganz schnell verwerfen. irgendwie ist die ganze bürokratie um einen kranken menschen relativ logisch. man muss nur mal intensivst drüber nachdenken. da ist der patient, der leider so krank ist, das er dem arbeitgeber nur noch zur last fällt, hmm also länger als 6 wochen au, somit erhält er jetzt als gestzlich krankenversicherter noch 72 wochen krankengeld ... eine lange zeit, die die kasse leisten muss, aber dafür hat man ja meist schon reichlich beiträge eingezahlt. nun wird der patient der krankenkasse auch zu lästig, sie will ihn abschieben .am besten an die rentenkasse .soll die doch zahlen... diesen streit mußt du verstehen und ausnutzen. so komisch es klingt, du wirst gezwungen immer das für dich beste, ja sogar finanziell optimalste zu nutzen. sie werden dich zur reha schicken, kann ja sein, das du doch wieder arbeitsfähig zu kriegen bist ........... hat nicht geklappt? hmmmm dann kommt noch der antrag auf teilhabe am arbeitsleben, den du bei der rentenkasse stellst. somit wird von amts wegen geprüft, ob du überhaupt zu einem job, einer umschulung, fortbildung ... fähig bist. die zeit wird es an den tag bringen. habe geduld und lass dich nicht verrückt machen. in der anfangsphase kommt man sich eigenartig vor, wenn man als rentenantragsteller beim arbeitsamt behauptet, das man noch voll zur verfügung steht. dies ist eine zwickmühle, aber eher eine seelische .... versuch sie zu vergessen. sag ja, du stellst dich voll zur verfügung, bis von amts wegen etwas anderes festgelegt / festgestellt wurde. nun malen die bürokraten ...... . wenn dein rentenantrag positiv beschieden wird verrechnen das arbeitsamt, die krankenkasse und der rententräger schon gezahlte beträge (alg und krankengeld) miteinander. du brauchst dich darum nicht zu kümmern. meist gehts wohl auch in etwa auf, bekommst du eine nachzahlung, dann freu dich, musst du zurückzahlen, dann stell einen stundungsantrag und schlage vor, das du monatlich 30 € oder so zahlen kannst .......... so erträgt man auch das. .... denk dran, das der stress, den du dir machst sich sehr negativ auf deine rheumatische erkrankung auswirkt, also gift für dich ist. .... ich hoffe, einiges halbwegs verständlich erklärt zu haben. kopf hoch und lass mal die ohren nicht hängen. alles liebe und gute für dich.