Frage zur Krankengymnastik

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Eleyne, 9. November 2005.

  1. Eleyne

    Eleyne Neues Mitglied

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    Hiho,

    ich habe hier mal eine Frage zum Krankengymnastikrezept.
    Ich muss nach der 2. Krankengymnastikstunde immer alle 6 Spalten unterschreiben ... so ala "alles gehabt" ... ich dachte immer das wird jedesmal unterschrieben, wenn man zur KG erscheint.

    Aber jetzt war ich schon bei 2 Krankengymnasten und beide handhabten das so. Mit der Begründung, es müsse sein wegen der Abrechnung oder es müsse sein, wegen irgendwelcher Formalitäten. Hab das jedenfalls bis jetzt nie verstanden :confused:

    Also die Frage an alle, die sich damit auskennen.

    warum muss ich bei der 2. KG-Stunde schon alle Stunden unterschreiben?

    Ich hab da halt auch Bedenken, was ist, wenn ich ins Krankenhaus in der Zwischenzeit muss oder wenn sonstige Verhinderung ist ...

    Bin gespannt auf Eure Antworten
     
  2. rheumi67

    rheumi67 Meer u- Strandsüchtig

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    Hallo Eleyne,
    das brauchst Du nicht , ich habe immer erst dann unterschrieben, wenn ich die Stunde wirklich gehabt habe .
    Es erleichert denen warscheinlich die Abrechnung, problematisch sehe ich es auch , wenn man länger ausfällt.
    Das Rezept ist ja nicht endlos lange gültig, außerdem müsste die KK drüber stutzig werden , wenn z. B. vor Quartalsende alle Anwendungen gemacht worden sein sollen, was aber prak . vielleicht gar nicht gehen würde.
    Ich würde noch mals nach dem wirklichen Grund fragen, sonst einfach bei der KK nachfragen.
    Gruß
    rheumi67
     
  3. towanda

    towanda Neues Mitglied

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    hallo eyeline,
    also ich bekomme nun schon seit 17 jahren fast in unterschiedlichen praxen regelmäßig KG und "musste" das noch nie. allenfalls wurde ich in einzelfällen mal gebeten vorab zu unterschreiben wegen der quartalsabrechnung. würde ich ansonsten aber auch nicht machen.
    lg
    Towanda :)
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Nur unterschreiben, was auch stattgefunden hat.

    Das ist schlicht und einfach unzulässig.

    Mit der Unterschrift bestätigst Du, dass Du die Behandlung gehabt hast. Geht ja wohl schlecht in die Zukunft.

    Solltest Du dann mal ausfallen und das Rezept dennoch abgerechnet werden läufst Du Gefahr keine KG mehr genehmigt zu bekommen, weil in der Kasse dann gemeldet ist, Du hättest ja schon xy Behandlungen gehabt.
     
  5. Eleyne

    Eleyne Neues Mitglied

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    Norddeutschland

    Ja genau da liegen auch meine Befürchtungen ... ob das nicht als Betrug von der KK gewertet wird, wenn das rauskäme (durch irgendwas ... im schlimmstenfall durch Krankenhausaufenthalt o.ä.) und dann die KK mir mächtig auf die Pelle rückt ...

    Ich werde heute nochmal nachfragen, warum ich da unterschreiben muss ...
    Quartalsabrechnung kanns momentan ja nicht sein ... das Quartal geht ja noch bis Ende Dezember ...
     
  6. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    hallo Eleyne,

    ich würde das mal so sehen: Du hast als Patient natürlich das Recht Dir bei Nichtgefallen der Anwendungen eine andere KG-Praxis zu suchen und die halt noch nicht in Anspruch genommenen Behandlungen dort abzuleisten. Lässt der Therapeut Dich nun nach der ersten oder zweiten Anwendung alle anderen ebenfalls abzeichnen wird Dir dieses Recht genommen - Du musst bis zur endgültigen Ableistung aller Behandlungen in der Praxis bleiben oder Du würdest auf diese Behandlungen verzichten - wobei der Therapeut dann trotz alle dem sein komplettes Geld bekommen würde - denn Papier ist ja geduldig.

    Klar hat Frank recht, dass es gegen das Gesezt ist - aber leider ist es ja häufig so: Was ich nicht weiss.... - sprich: die KK's haben häufig nicht die Möglichkeit, aber auch nicht das Interesse solche Fälle aufzudecken (außer wenn das Falsch-Abrechnen in einer Praxis überhand nehmen würde und das ganze dann auch noch so plumb durchgeführt wird, dass die KK gar keine andere Wahl hat als hier durchzugreifen.

    Sollte Dir das nochmal passieren sage einfach, dass Du das nicht möchtest. Wenn die KG-Praxis wirklich daran interessiert ist Dich als Kunde (und als Rheuma-Patient kommst Du ja häufiger als mit einem Rezept im Jahr) zu halten, wird sie das akzeptieren (müssen).
    Wenn nicht ??? wird sie wohl einen guten Kunden verlieren.
     
  7. mandony

    mandony Powerfrau

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    Wülfrath
    Hallo trombone,

    das geht nicht (zumindest nicht bei Kassen-Rezepten). Du kannst als Praxis nur eine Behandlung abrechnen, wenn ein Rezept vorliegt. Und wenn das Rezept begonnen wurde, erhält der Pat. es nicht mehr zurück, eben aus dem Grund, dass er nicht mit den restlichen Behandlungen in eine neue Praxis geht und die bereits erfolgten Behandlungen von der ersten Praxis nicht mehr abgerechnet werden können. Ausserdem ist ein Praxisstempel und eine IK-Nummer auf dem Rezept eingetragen worden.

    Weiterhin ist es nicht zulässig vom Pat. zu verlangen, alle Behandlungen zu Beginn unterzeichnen zu lassen.

    Da ich selbst Therapeutin bin kann ich das ganz sicher hier klarstellen.

    Auch da hat sich einiges geändert. Sparmassnahmen sind angesagt. Und die Kassen sind so kleinlich geworden, dass du das Rezept nicht abgerechnet bekommst, wenn auch nur ein Kreuzchen nicht richtig gesetzt worden ist (z.Bsp. Erstverordnung statt Folgeverordnung) Du glaubst gar nicht wieviele Rezepte nicht durch die Abrechnung gehen, wegen Peanuts, wirklichen Peanuts. Und ein Kkh-Aufenthalt sieht die Kasse doch sofort.


    Einen schönen Abend noch und biba sagt mandony, die jetzt in die Heia geht.
     
  8. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Bärlin :-)
    Normal ist das nicht!!

    Ich denke, das diese Behandeler nicht richtig handeln. Ich kann nur für etwas unterschreiben, was ich auch bekommen habe.
    Biba
    Gitta
     
  9. Monsti

    Monsti das Monster

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    am Pillersee in Tirol
    Hallo Eleyne,

    wie es in Deutschland ist, weiß ich nicht. Hier unterschreibe ich jeweils nach erfolgter Therapie. Etwas anderes würde ich auch nicht machen: Erst die Ware, dann das Geld.

    Liebe Grüße von
    Monsti
     
  10. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    Berlin
    hallo,

    ich unterschreibe das gesamte rezept bei der krankengymnastik sogar im nachhinein. das ist dort einfach aus zeitmangel bei stammkunden üblich.
    wenn ich es selber nicht könnte,weil die finger so extrem schlimm sind, kann das auch die krankengymnastin machen...
    bei mir wurden wg. etlichen krankenhaus-/rehaaufenthalten schon einige rezept über 2 quartel benutzt...warum auch nicht :confused:

    wenn ich diese kg-praxis nicht kennen würde, wäre es das 1. und letzte rezept, das ich dort einlöse wenn ich für leistungen im vorraus unterschreiben muß bzw. würde ich dies auch gar nicht machen...ich bekomme meine eu-rente auch nicht im vorraus gezahlt.....


    liebe grüße
    sabine
     
  11. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    Das ist aber nicht die Krankenkasse, sonder die Abrechnungsstelle!!! Für mich ist das ein himmelweiter Unterschied - übrigens, dass mit dem Rezept und dem Wechsel wurd mir von einem Mitarbeiter einer KK erzählt - von daher gehe ich mal davon aus, dass es wirklich auch so stimmt.

    Die Krankenkassen haben nur indirekt einen Überblick darüber was Du hast (Diagnosen) und auch welche Behandlungen Du hast. Wenn die Kassen solche Infos haben wollen, müssen sie diese auch erst anfordern - eben von besagten Abrechnungsstellen.
    Übrigens auch die Abrechnungsstellen sind nicht gerade die schnellsten: Ich habe im Nov. 04 bei meiner Apotheke am Ort mein ersten Remicade-Rezept abgegeben. Dabei ist dem Apotheker leider ein kleiner Fehler unterlaufen: Ich habe seinerzeit 700 mg verordnet bekommen, da es aber nur 2er und 3er Packungen gibt musste entsprechend geschlüsselt werden 2 x 2er P, 1 x 3erP. - der Apotheker hatte nun nur den Gesamtbetrag auf dem Rezept vermerkt (vor von der Software auch so voreingestellt) - letzte Woche!!! hat man ihm mitgeteilt das er das Rezept (und damit natürlich alle anderen bis jetzt auch) falsch bedruckt habe und daher auch zunächst dafür keine Erstattung (sind auch nur mal eben fast 6.000 Euro) erhält.

    Bei Kleinigkeiten sind diese Stellen absolut pingelig - aber wenn es drauf ankommt, dann tun sie nichts.
     
  12. Biglia

    Biglia Nachtkatze

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    Nordlicht
    Moin moin,


    geht mir genauso wie berlinchen. Ich bin mittlerweile seit ...*grübel* 3 jahren in meiner kg-praxis und oftmals vergessen wir, dass ich unterschreiben muss und irgendwann kommt "ups, unterschreib mal bitte alle". zum einen mach ich es dann widerstandslos weil ich ihnen vertraue und zum anderen weil ich es auf der behandlungskarte nachkucken könnte (müssen die ja auch für sich selbst aufschreiben) und wenn ich bedenke wieviel die schon rumgeschoben haben (wg. krankheit, nichtkönnen, kh usw.) :o

    aber wie sollst du nach nur 2 besuchen so ein vertrauen aufgebaut haben? das geht ja nunmal gar nicht! und da muss ich berlinchen auch wieder beipflichten: lass dir das nicht gefallen und mach es auf keinen fall! sollten die dich doch überreden wollen -> wehre dich, melde es der kk!

    ich drück dir die daumen, dass es nicht mehr vorkommt und im falle doch, dass du stark bleibst :)

    bis dann
    biglia
     
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