Das darf nicht war sein ! Ablehnung des DRB!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mwoebke, 4. November 2005.

  1. mwoebke

    mwoebke Mitglied

    Registriert seit:
    2. Mai 2005
    Beiträge:
    627
    Ort:
    Hamburg
    Das darf nicht wahr sein ! Ablehnung des DRB!

    Hallo Ihr Lieben!

    Ich hatte in meiner REHA ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, der wurde nun allerdingst abgelehnt!!!
    Die Begründung: Nach unseren Feststellungen ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in in der Lage sind, eine Beschäftigung als Bürokaufmann weiterhin auszuüben!!


    Ich bin als Sachbearbeiter bei einen großem Versicherungsunternehmen in Hamburg beschäftigt und habe nur einen Bildschirmarbeitsplatz!!

    Da ich aber doch sehr viel Bewegung brauche, um zusätzlich Schmerzen zu vermeiden, währe eine Umbesetzung oder Umschulung doch ratsam oder ???


    Über Antworten oder Erfahrungen währe ich sehr froh!

    Michael aus Hamburg
     
    #1 4. November 2005
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2005
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Antrag

    Hi, also meist wird der "Erstantrag" sowiso abgelehnt, so daß man Widerspruch einlegen muß.
    In Deiner Situation wäre die medizinische Formulierung zu einem möglichen Tätigkeitsbild, daß Deinem Wunsch entgegenkäme :
    "im steten Wechsel von Stehen, Sitzen und Gehen , unter Vermeidung von Zwangshaltungen und in Berücksichtigung dabei möglicher körperlicher Entspannungshaltungen."
    Also versuchen soetwas schriftlich darlegen zu lassen.
    Wenn Fragen dazu sind - gern.
    Gruß "merre"
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden