hallo,meine erwerbsunfähigskeitsrente wurde vom sozialgericht zurückgewiesen,soll ich eine frührente einreichen?bin 56 j.,20j.im öffentl.dienst tätig,wer hilft mir weiter? wäre sehr dankbar.mlg.amanda
Hallo Amanda, was verstehst du unter Frührente? Meines Wissens nach gibt es nur die EU Rente, bist du beim VdK oder Sozialverband, bzw. läßt du dich von einem Rechtsanwalt vertreten, auf jeden Fall wäre eine Fachberatung notwendig. Bist du krankgeschrieben? MfG Riane
Rente = Rente Hallo, also wenn der Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente wegen der Gesundheit abgelehnt wird, ist das Einreichen der Frührente konträr. Frührente ist eigentlich das selbe, es sei denn, ein Arbeitgeber schickt mit Sozialplan einige Mitarbeiter über 55 Jahre in den vorzeitigen Ruhestand. Du solltest dich mal erkundigen, was du überhaupt an Möglichkeiten hast und DAS macht dein Arbeitgeber, Abt. Soziales, auch. Viel Erfolg. Pumpkin
hallo amanda wenn deine eu rente zurückgewiesen wurde, kannst du doch in den widerspruch gehen, wenn der auch abgel. wird, dann gehst du in berufung, da kannst du den § 109 anwenden und durch ein gutachter deiner wahl deine krankheit beweisen. ich bin 58 j. und könnte mit 60 j. mit abstriche in die altersrente gehen. 57 j. können auch noch mit 60 gehen, aber 56 j. glaube nicht. wenn du 20 j. ÖD bist, bist du beamtin? die haben doch viel bessere möglichkeiten und die kommen noch ohne vieles durchmachen in den frührentenstand. biba geusel
Rente Danke für die Nachricht geusel! Bin Arbeiterin im Reinigungsdienst.Mein Anwalt hat Berufung abgelehnt, weil keine Aussicht auf Erfolg.4 Gutachter,ein selbstgewählter Gutachter, laut Gutachten darf ich noch 6 std. leichte Tätigkeiten mit 10-12 Einschränkungen verrichten.Im Dez. muß ich die Rente neu Einreichen. Dafür brauche ich noch ein Positives Gutachten.Denn Anscheinend reicht Fibro,Athrose in Füßen,Knie u. Hände,Diabetis und und und für die Rente noch nicht aus.Ich habe von der Frührente gehört aber mit Abzug. Mfg.Amanda.
Hallo Amanda, http://www.ihre-vorsorge.de/Das-Ende-der-Fruehrente.html hier kannst du etwas nachlesen, Frührente gibt es eben erst ab dem 60. Lebensjahr und dann mit Abzügen, (Geburtsjahrgang wichtig) aber nicht vorher! Es gab einige Unternehmen die Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen in den Ruhestand schicken nur diese Firmen hatten dafür bezahlt. Warum will dein Rechtsanwalt nicht in die Berufung, hoffe du hast den richtigen Rechstbeistand! Wünsche dir ein schönes Wochenende Riane
Hallo Amanda! Dein Wunsch ist es, so früh wie möglich in Rente zu gehen. Als sofortige Rente käme für dich nur die Rente wegen Erwerbsminderung beziehungsweise Berufsunfähigkeit infrage, die ja bis jetzt abgelehnt wurde. Die nächste frühstmögliche Rente für dich wäre die Altersrente für Frauen, auf die du mit Vollendung des 60. Lebensjahres einen Anspruch hättest. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im § 237a SGB VI geregelt, wenn du es mal nachlesen möchtest. Hierzu müsstest du aber ab dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben. Wenn du also die letzten 20 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet hast, dann wäre das kein Problem. Allerdings müsstest du pro Monat einen Abschlag von 0,3% hinnehmen. Für diese Rentenart mit deinem Geburtsjahr ist das reguläre Eintrittsalter auf 65 Jahre festgelegt, das heißt für fünf Jahre Abschläge. Das wären 18%! Viele Grüße Marcel