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Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lamastre, 2. November 2005.

  1. Lamastre

    Lamastre Mitglied

    Registriert seit:
    27. Oktober 2005
    Beiträge:
    39
    Ort:
    Ulm
    Tach zusammen,

    ich verfolge eure Postings nun schon seit einiger Zeit mit gespannter Aufmerksamkeit und nachdem ich nun als stiller Beobachter in diesem interessanten Forum mitgelesen habe und einiges über meine Erkrankung [CP] dazugelernt habe, möchte ich heute den Anfang machen und meinen ersten Beitrag hier verfassen.

    Ich bin 47 alt, männlich, lebe mit meiner Familie im Raum Ulm und bin berufstätig. Ich habe jetzt seit fast 25 Jahren CP. Die ersten Jahre der Erkrankung waren die schlimmsten und in dieser Zeit wurden meine Gelenke ziemlich in Mitleidenschaft gezogen. Arthrodesen in beiden Handgelenken und etliche Synovektomien in vielen anderen Gelenken waren das Resultat. Dafür bin ich bis heute trotz meines fortgeschrittenen Alters noch ohne jegliche Schönheitsoperation durchs Leben gekommen. ;)

    Vielleicht könnt ihr mir zu folgenden zwei Problemchen eine kleine Hilfestellung geben:

    1. Ich bin medikamentös ziemlich gut eingestellt. Arava 20mg und Predni 5mg. Mein Rheumatologe möchte jetzt das Arava auf 30mg erhöhen, so dass ich auf das Cortison, das ich jetzt seit vielen Jahren einnehme, absetzen kann. Kombinationstherapie mit MTX ist nicht möglich, weil ich MTX nicht vertrage. Die empfohlene Dosis von Arava beträgt bei CP aber nur 20mg. Mein Rheumatologe rät mir dennoch zu 30mg an.

    Hat jemand von euch Erfahrungen mit einer höheren Dosierung als 20mg Arava gemacht?

    2. Ich war bisher alle zwei Jahre in der Rheumaklinik zur Kur. Im März diesen Jahres wurde mein Antrag von der LVA abgelehnt. Mein darauf folgender Widerspruch ist bis heute noch in Bearbeitung. Das sind immerhin 8 Monate. Telefonische Rückfragen werden lapidar von den Sachbearbeitern abgewiesen.

    Kann mir jemand hierzu einen Ratschlag geben?


    Besten Dank im Voraus und einen schönen Tag wünscht:
    Lamastre
     
  2. Stine

    Stine Moderatorin

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    30. Juni 2005
    Beiträge:
    7.120
    Hallo Lamastre,

    herzlich willkommen im Club. Fühl dich wohl bei uns. Ich freue mich, dass wir Verstärkung in Süddeutschland bekommen haben. Auf deine Fragen kann ich dir aber leider keine Antwort geben - ich war noch nie in Kur (was soll bei ihnen behandelt werden?) und bin seit 1997 berentet. Nehme seit Diagnosestellung (Wegener Granulomatose) 1988 Cortison, z.Zt. 50 mg, MTX wurde auch von mir nicht vertragen, Imurek 100 mg und noch einiges andere. Bestimmt bekommst du Antwort auf deine Fragen. Ich wünsche dir alles Gute.
     
  3. paco

    paco Guest

    Servus Lamastre,

    herzlich willkommen in unserem Kreis!

    Hinsichtlich der Verschleppung der Entscheidung deines Widerspruches würde ich den RV-Träger mal dezent darauf hinweisen, dass du eine Klage beim Sozialgericht einreichen wirst, wenn Sie nicht innerhalb einer von dir gesetzten Frist tätig werden. Hier handelt es sich nämlich um das Problem der Untätigkeit eines Sozialversicherungsträgers, und diverse Gesetzesänderungen machen es möglich, Klage wegen Untätigkeit einzureichen sofern mehr als 3 Monate ohne irgendwelche Ergebnisse ins Land ziehen, also muss das Widerspruchsverfahren nicht abgeschliossen sein.....

    Untätigkeit im Sozialgerichtsverfahren

    Wie das allgemeine Verwaltungsrecht (§ 75 VwGO) so kennt auch das spezielle Sozialrecht (§ 88 SGG) eine Regelung zum Schutze der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Regelung des § 88 SGG wurde nicht durch das 7.SGGÄndG [BGBl. I, 2004, Nr. 66, S. 3302 ff.] geändert.

    § 88 SGG (Untätigkeitsklage)

    (1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

    (2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

    Untätigkeit

    Diese Regelung ermöglicht es ohne abgeschlossenes Vorverfahren (=Antragsverfahren/ Widerspruchsverfahren) bei Überschreitung einer gewissenen Frist durch die Verwaltung trotzdem Klage vor dem Sozialgericht erheben zu können. Ansonsten gilt das Gleiche wie schon zu § 75 VwGO dargestellt.

    Viele Grüße


    Paco :)
     
  4. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Das falscheste was man in einer solchen Situation machen kann ist anrufen!!!!
    1. aus Datenschutzrechtlichen Gründen dürfen solche Infos garnicht am Telefon gesagt werden - wer garantiert denn dem Mitarbeiter der LVA/BFA dass ich das denn wirklich bin, der da anruft.
    2. wie kannst Du bei einem möglichen Streit, der u.U. auch vors Gericht geht, dass Du wirklich angerufen hast und der Sachbearbeiter sagt - "Bei mir hat keiner nachgefragt??" in diesem Fall steht dann Aussage gegen Aussage und da würde man immer dem SB glauben.

    Also: Anfragen bitte schriftlich vormulieren. Setze Ihnen eine Frist - normalerweise müssen Behörden innerhalb von 6 Wochen (!!) über Anträge entscheiden, ist dieses nicht möglich, so müssen Zwischenbescheide gefertigt werden, damit der Bürger sieht, dass seine Angelegenheit halt nicht vergessen wurde. Formuliere Deinen Brief z.B. wie folgt:

    "Mit Datum vom ....2005 habe ich gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom ....2005 - Az.: ... Widerspruch eingereicht.
    Leider habe ich seit diesem Datum keinerlei Informationen mehr über den Sachstand dieser Angelegenheit erhalten.
    Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, ob und wann ich in mit einer Entscheidung rechnen kann - selbstverständlich stehe ich auch für eine gutachterliche Untersuchung zur Verfügung.... "

    Falls Du noch neuere Arztberichte hast (aber nur solche die den ernst der Lage unterstützen) solltest Du diese mit beifügen und im Schreiben als Anlage nennen.

    Solltest Du auf diese Anfrage dann immer noch keine Reaktion erhalten, solltest Du eine Kopie dieses Schreibens mit einigen passenden Zeilen Deinerseits an den betr. Abteilungsleiter (vorher Namen telefonisch erfragen - muss genannt werden) senden.

    Hier dann bitte wie folgt Adressieren: An den Abteilungsleiter der .... Herrn/Frau.... und dann die Nennung der Behörde und die Anschrift.

    Wünsche Dir viel Erfolg und denk immer daran, telefonisch kann man Dir das blaue vom Himmel versprechen - da Du aber nichts in der Hand hast (und Mitschnitte von Telefonaten sind ohne Zustimmung des Gesprächspartners unzulässig), kannst Du nichst durchsetzten.
     
  5. Lamastre

    Lamastre Mitglied

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    Ort:
    Ulm
    Tach zusammen,



    erstmal besten Dank für die freundliche Begrüßung, man fühlt sich hier gleich gut aufgenommen Erst recht, wenn man dann noch solch kompetente Antwort bekommt. :)



    Zunächst habe ich mal die brillante Formulierung von trombone in einem Brief umgesetzt und warte nun mal die Reaktion der LVA ab. Die Androhung einer Untätigkeitsklage hebe ich mir als letzte Option auf, ich befürchte nämlich, dass so ein Sozialgerichtsverfahren, das ganze noch mehr in die Länge zieht.



    Beste Grüsse

    Lamastre

     
  6. Lamastre

    Lamastre Mitglied

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    Ulm
    Hallo zusammen,

    die Behörde hat auf mein Schreiben vom 03.11 erstaunlich schnell reagiert. Leider nicht so wie ich es erhofft hatte. Der Widerspruch wurde zurück gewiesen.

    Begründung:

    Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Gewährung medizinischer Rehabilitationsleistungen abgelehnt, weil diese nicht erforderlich sind. Wir halten für Sie jedoch eine Krankenhausbehandlung für angezeigt. Nach unseren Feststellungen lässt Ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zu. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem behandeknden Arzt in Verbindung zu setzen. Sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt eine Leistung für angezeigt halten, so kann ein neuer Antrag gestellt werden.

    Toll, ich war im letzten Jahr gerademal zwei Wochen krank geschrieben und nun das. Was mich aber am meisten geärgert hat, was dieses:

    Widerspruch erhoben am 22.03.2005

    Sehr geehrter Herr ****,

    auf Ihren Widerspruch hat der Widerspruchsausschuss der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in der Sitzung am

    28.04.2005

    bla bla....





    Es ärgert mich gerade total, dass die Entscheidung schon am 28.04.2005 getroffen wurde, mir aber erst jetzt, nach schriftlicher Rückfrage der Bescheid zugestellt wurde.

    Beste Grüsse

    Lamastre
     
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