Frage zum Krankentagegeld in der Privaten KV

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von elli.g., 29. Oktober 2005.

  1. elli.g.

    elli.g. Mitglied

    Registriert seit:
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    69
    Hallo Ihr Lieben,

    die private KV wirbt ja immer damit, daß sie Krankentagegeld unbegrenzt zahlt und keine Aussteuerung nach 78 Wochen erfolgt. In den Bedingungen steht aber, daß die Verpflichtung auf Krankentagegeld entfällt, wenn Berufsunfähigkeit eintritt, und ein von der privaten KV bestellter Gutachter maßgebend ist.

    Ist von Euch jemand privat versichert und nach mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit durch den von der privaten KV bestellten Gutachter für berufunfähig erklärt worden?

    Das Dilemma ist ja, daß damit noch lange nicht gesagt ist, dass die Bfa auch so denkt. Sonst könnte man ja damit leben.

    Ein kleiner Trost für alle, die denken die "Privaten" hätten nur Vorteile.

    Ich habe echt Sorge, dass ich irgendwann ohne eine Lohnersatzleistung dastehe und der Arbeitgeber mich aufgrund häufiger oder längerer Erkrankung ja problemlos kündigen kann.

    Vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Situation erlebt und kann mir einen Rat geben.

    Vorab vielen Dank schon mal

    Elli
     
  2. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    Stuttgart
    Hallo Elli

    das Krankentagegeld der PKV ist zwar (je nach Vertrag natürlich) nicht begrenzt, es gibt aber einige Besonderheiten.
    So zahlen die Privaten Kassen Krankengeld nur, wenn eine 100% Arbeitsunfähigkeit besteht. Das bedeutet, dass auch keine Aufsichtstätigkeiten gemacht werden können.

    Nehmen wir einmal an, Du bekommst über Monate dieses Krankentagegeld, weil Du also zu 100 % arbeitsunfähig bist und auch keine Aufsichtstätigkeiten machen kannst.

    Da ist der Schritt zur Berufsunfähigkeit für die Privaten ein ganz kleiner. Seltsamerweise sieht das die BfA wieder ganz anders.

    Ich würde mich also nicht auf monatelange Tagegeldzahlungen einstellen.

    Das Tagegeld überschreitet auch nicht Dein Einkommen. Bei einer Kündigung oder bei weniger Lohn gibt es auch weniger Tagegeld.
    Das Tagegeld der Privaten ist keine Lohnfortzahlung nach einer Kündigung.
    Nebenbei gesagt, die Privaten haben auch Betreuer, die gerne mal telefonisch im Betrieb oder zu Hause nachfragen oder auch mal einen kleinen Besuch abstatten.
     
  3. elli.g.

    elli.g. Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    69
    Hallo Frank,

    vielen Dank für die Antwort. Es ist wohl leider wirklich so wie Du auch schreibst. Man ist dann ganz schön aufgeschmissen und steht möglicherweise mit leeren Händen da. Kein Krankentagegeld, weil man ja vielleicht 6 Stunden arbeiten könnte. Das will der AG nicht und kündigt. Und die BfA sagt eine EU liegt nicht vor. Na, toll... und nun??

    Aber danke für die Info, es heißt also gut zu überlegen was man wie tut.

    Gruß
    Elli

     
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