Hallo Ihr Lieben, wollen nun endlich mal den Antrag ans Versorgungsamt losschicken.Was uns interessieren würde,wo kann man was finden,wieviel Prozente man auf was bekommt?Wie errechnen sich die Prozente usw.Bei meinem letzten Verschlimmerungs-Antrag von vor 2 Jahren wurde z.B. der Bechterew nicht berücksichtig,sondern nur Rückenleiden mit wenig Auswirkung.Um solchen Dingen bei meinem Mann gleich vorzubeugen finde ichs schon wichtig,das man mal sehen kann,was einzelne Erkrankungen Wert(total blödes Wort!!)sind.Habt Ihr da nen Link oder so? Lieben Gruß Jula
hallo jula... schau mal hier: vielleicht hilft dir der link weiter: http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=17464 (http://www.global-help.de/download-gdb-20051017/1-cm.shtml) lg liebi
GdB Hi, also im Antrag legt man eigentlich wert von seiten der Behörde, daß die Beschwerden "gefühls-bzw. erlebnisecht" beschrieben werden. Medizinische Fachbegriffe sollten seitens der Ärzte erfolgen. Man kann aber schreiben, betreffs der Bechterewschen Erkrankung haben sich folgende oder weitere Beschwerden entwickelt, die sich wie folgt darstellen. So diskrete Hinweise auf "Neigung zu depressiven Verstimmungen" oder "plötzliche Schmerzatacken mit Ausfällen in Form von Wegsacken des linken Beines" oder so etwas wirken meist. Ja anhaltspunktmäßig zu den Prozentenwäre zu sagen: Wirbelsäulenschäden ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität 0 mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzandauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) 10 mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome 20 - 40 mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhal- tende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome 30 mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30 - 40 mit besonders schweren Auswirkungen (Z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst - Z.B. Milwaukee-Korsett - schwere Skoliose - ab 70 Grad nach Coob) 50 - 70 bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit 80 - 100 Anhaltende Funktionsstörungen infolge von Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen - oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose - sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z.B. Atemfunktions- störungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen. Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen können auch ohne nachweisbare Ausfallerscheinungen Werte über 30 in Betracht kommen, z.B. ISG- Probleme. Das neurogene Hinken ist etwas günstiger als vergleichbare Einschränkungen des Gehvermögens bei arteriellen Verschlusserkrankungen zu bewerten. Eine Skoliose würde ich da mit einordnen und zwar in der Bedeutung als: "Verbiegung der Wirbelsäule mit Verdrehung der einzelnen Wirbelkörper und Versteifung in diesen Abschnitten". Wobei man dann die entsprechenden Funktionsstörungen dazu sehn muß. Auch kann die Frage entzündlicher Vorgänge mit einfließen. Gruß "merre"