Frage zum Thema Rente!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von verex63, 19. Oktober 2005.

  1. verex63

    verex63 Guest

    Vor einer Woche wurde die Diagnose Psoriasis Arthritis gestellt. Bin 42 Jahre alt und habe mir bis jetzt nie Gedanken gemacht. Ich bin ja nie krank gewesen. (fast nie…..) Man hat mir zwar gesagt ich kann wieder arbeiten gehen wenn das MTX wirkt, aber was wenn nicht. Kann mir einer sagen wie das mit der Rente läuft? Es soll ab 2006 keine Frührente mehr geben? Will mich einfach nur mal schlau machen, wie dass alles funktioniert. :confused: Es wäre Toll, wenn man mir ein par Tipps geben könnte.
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    zum thema rente gabs im forum schon jede menge an info. viel gibts da auch auf www.bfa.de dort bei rehabilitation oder rente weiterklicken. ist ne menge zu lesen. erklären kann es dir gut einer vom vdk , wenn du dort mitglied bist oder ein fachanwalt für arbeits+sozialrecht. aber es sind schon viele hier, die dir info geben können, wie es bei ihnen ablief.

    aber warte erstmal ab, mtx braucht so eine anlaufzeit von 3-4 monaten, bei einigen sogar noch länger. mich hat es in eine momentane remission gebracht. wenn mans verträgt und es wirkt, dann ist es ein prima medikament.

    gruss kuki
     
  3. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    Kann mir einer sagen wie das mit der Rente läuft? Es soll ab 2006 keine Frührente mehr geben?


    Wie es soll ab 06 keine EU Rente mehr geben ???????????????????????????

    kann mich jemand aufklären

    gruß engel
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln
    das bezieht sich wohl eher auf die normale alters (früh-) rente.
    zitat ****************Die Anzahl der Frühverrentungen blieb auch in den vergangenen Jahren hoch. Zudem stellten immer weniger Betriebe ältere Arbeitnehmer ein. Deshalb zog der Gesetzgeber im vergangenen Jahr erneut die Reißleine: Ab Januar 2006 wird die Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn dieser Rente schrittweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Betroffen von der Neuregelung sind alle ab Januar 1946 geborenen Versicherten, die vor Rentenbeginn arbeitslos oder in einer Altersteilzeitphase sind. Für die Jahrgänge 1946 bis 1948 wird die Altersgrenze in Monatsschritten angehoben. Versicherte ab Jahrgang 1949 können die Rente erst mit 63 Jahren bekommen, für Arbeitnehmer ab Jahrgang 1952 gibt es diese Altersrente nicht mehr.

    Von der Anhebung der Altersgrenze nicht betroffen sind Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung. Sie können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Jahr 2011 weiterhin ab dem 60. Lebensjahr Rente beziehen, allerdings mit entsprechenden Abschlägen.

    Vertrauensschutzregelung



    Nicht betroffen von der Änderung sind nach 1945 geborene Versicherte,
    1. die bereits bis Ende 2003 mit ihrem Arbeitgeber eine verbindliche Festlegung über das Ende ihres Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel eine Altersteilzeitregelung, getroffen hatten oder deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2004 bereits gekündigt war oder
    2. die am 1.1.2004 arbeitslos waren.
    Sie genießen Vertrauensschutz. Wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestversicherungszeit von 15 Jahren, innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt) können diese Versicherten weiterhin ab 60 Jahren Rente beziehen, allerdings mit 18 Prozent Abschlag und zwar lebenslang.

    **************zitat ende aus www.ihre-vorsorge.de
     
    #4 20. Oktober 2005
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2005
  5. ibe

    ibe Guest

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