Jetzt haben wir den Salat

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Bambi, 30. September 2005.

  1. Bambi

    Bambi Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    warum ich diesen Titel gewählt habe, erfahrt ihr nun hier.

    Jörg nun seit über 2 Jahren Frührentner auf Dauer, also nicht auf Zeit.

    Da wir einen Gewissen Betrag noch vom Amt beziehen ( 143 € Mietzuschuß, 116 € Mehrbedarf für die Behinderung u. 206 € Zuschuss für mich und Nico).

    Ich selbst habe eine kleine Stelle als Hausmeisterin von 100 € im Monat, davon erhalte ich einen Freibetrag von 27,68 €, der rest wird voll angerechnet. Ist für mich auch okay. Ab 1. Okt. helfe ich noch einer alten Dame im Haushalt und bekomme dort auch 100 € im Monat und ab 1. Nov. Aushilfe bei einer Immobilien ca. 150 € im Monat.

    Jetzt hab ich zwar 3 Stellen zusammengewürfelt, aber es sind arbeitszeiten die ich mir selbst einteilen kann. D.h., wenn es dem Jörg total beschiessen geht, kann ich sagen, gut bleibe heute zuhause und gehe morgen dort hin.

    Mein Ziel war, so wenig wie möglich vom Staat zu beziehen, d.h. nach meiner Rechnung nur noch Mietzuschuß.

    Pustebacke, da Jörg den Brief schon zu vor 2 mal bekommen hat und immer wieder Bescheid gesagt hat, das er Rentner ist, kam jetzt ein Brief von Stadt H...... er möge sich doch bitte am 10.10 um 8:00 Uhr in einem Bildungszentrum einfinden, zur Feststellung, in welchem Beruf er arbeiten kann und welche Schulungsmaßnahmen möglich sind[​IMG] [​IMG] [​IMG]

    Ich hoffe ihr könnt das verstehen, das ich da völlig ausgerastet bin und einen Termin beim Anwalt geholt habe. Wir bekamen ihn sehr schnell und waren nun bei ihm.

    Dort kam folgendes heraus: Es ist tatsächlich Jörg gemeint nicht ich und Jörg muss der Stadt nachweisen, das er nicht arbeiten kann[​IMG] .

    Mein Schatz wurde immer kleiner und blasser, bei mir stieg das erstemal der Blutdruck hoch, sonst ist der immer im Keller. Zudem konnte er nicht verstehen, warum die Stadt H..... bei mir kein Freibetrag von 163 € gibt.
    das soll mir auch egal sein, wie schon gesagt wollen wir ja da weg. Zudem hat er das Gefühl, das wir föllig falsch eingestuft sind[​IMG] .

    Der Widerspruch ist raus und eine Lauferei geht los ( habe sonst ja auch keine Sorgen, nö.

    Kennt sich da einer von euch damit aus[​IMG] , unser Anwalt bewundert mich immer, wie ich da noch drüber lachen kann? Soll ich heulen?

    Eines steht fest, sollte Jörg wirklich nochmal dazu verdonnert werden, eine Schulungsmaßnahme zu ergreifen, bekommt ein Reporter das Recht dieses zu veröffentlichen.

    Eure ratlose

    Bambi
     
  2. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Hallo,

    worum geht es da überhaupt? Antrag auf Grundsicherung?

    Ich denke, alle Fragen können mit der Stadt normalerweise auch ohne Anwalt geklärt werden, kostet nur Geld. Ruft doch mal dort (bei der Stadt) an!?
    Der Rentenbescheid reicht normalerweise aus als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Eine andere Stelle ist für diesen Nachweis nicht zuständig, zumindest ist mir so etwas nicht bekannt.

    Schreib doch nochmal, in welchem Zusammenhang die Stadt diesen Brief eigentlich geschickt hat (wie gesagt, Grundsicherung? oder Wohngeld??)
     
  3. Bambi

    Bambi Neues Mitglied

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    Hallo,


    da steht nur was von Grundsicherung drin. Mit der Stadt habe ich es aufgegeben, die kapieren es nicht, obwohl alle Unterlagen dort liegen auf dem Schreibtisch, sogar mit Hinweis vom Gutachter, das er nicht mal 1 Stunde am Tag arbeiten darf.

    Irgendwann hat man es leid und deshalb habe ich es dem Anwalt übergeben, alleine kommt man dort nicht durch. Jörg hat MB alles was der Russe in der Tasche hat. Es gibt Tage da sitzt er nur im Rollstuhl, kann seine Hände nicht bewegen.

    Leider habe ich den Bogen nicht hier sonst hätte ich ihn koiert eingesetzt.

    Liebe Grüße

    Bambi
     
  4. Calendula

    Calendula Die Ringelblume

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    Och Mann, das tut mir wirklich leid! Ist ja fürchterlich, was die Stadt mit euch macht. Leider kenne ich mich damit überhaupt nicht aus, aber hoffentlich schafft euer Anwalt das wieder in den Griff zu bekommen.

    Liebe Grüße,
    Calendula
     
  5. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Stuttgart
    Hallo!

    der MB ist ja wirklich schlimm bei ihm!

    Also zur Grundsicherung nach dem SGB XII kann ich folgendes sagen:

    Der Anspruch besteht u.a. für Personen, die voll erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI (Rentenversicherung) sind, (§ 41 SGB XII), wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Nach § 45 SGB XII trifft der Rentenversicherungsträger die Entscheidung, ob jemand erwerbsunfähig ist. Die Entscheidung der Rentenversicherung ist für die Stelle, bei der die Grundsicherung beantragt wurde, bindend. Das bedeutet, wenn schon eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, braucht der Träger der Grundsicherung nicht mehr weiter zu prüfen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Dann muss er nur noch die übrigen Voraussetzungen prüfen (Einkommen und Vermögen) und die Höhe der Grundsicherung berechnen.

    Wenn es also hier wirklich um die Grundsicherung geht, dann kann es sich eigentlich bei dem Schreiben der Stadt nur um ein Missverständnis handeln. Wenn das telefonisch nicht zu klären ist, dann geht halt einfach zu dem Termin hin und bringt den Rentenbescheid mit. Dann dürfte es eigentlich keine Probleme mehr geben. Oder ihr faxt den Rentenbescheid vorher noch schnell hin und weist auf den § 45 SGB XII hin, oder ihr geht persönlich mal bei dem Sachbearbeiter vorbei.

    Ich hoffe, ihr kommt klar! Es ist ja nicht schön, wenn man in der Situation dann auch noch mit Behörden kämpfen muss!
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo bambi,

    ist ein bisschen wie mit kanonen auf spatzen schießen, oder? ich denke auch, das es am besten und einfachsten ist, den termin wahrzunehmen, dorthin zu gehen und die angelegenheit mit hilfe des rentenbescheides direkt vor ort zu klären. es geht, wie es den anschein hat, einzig und allein um die grundsicherung für deinen schatz. nehmt den rentenbescheid mit und dann sollte sich alles vor ort aufklären lassen, denn so blöd kann doch wohl keiner sein, nicht zu kapieren, das ein "endgültiger"....mir fällt eben kein anderes wort ein ..... eu - rentner, keine schulungsmaßnahmen mehr braucht, es sei denn er belegt freiwillig von sich aus z.b. nen kurs an der volkshochschule, was aber niemanden etwas angeht und meist nur aus spaßvergnügen stattfindet.
    ich hoffe mal, ihr habt ne rechtsschutzversicherung, denn sonst wärs schade um das geld für den rechtsanwalt.

    wünsche euch viel erfolg und denk an deinen blutdruck ;)
     
  7. Bambi

    Bambi Neues Mitglied

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    Hallo ihr beiden,


    ich komme jetzt völlig ins stolpern.

    Also, als Jörg seine Rente durch hatte waren wir beim Amt um Mietzuschuß zu beantragen. Dort hatte man uns aber direkt dem Sozialamt zugewiesen, da uns noch etwas anderes zu ständ. Das geschah dann auch. Es gab dann dieses grundsicherungsgesetzt ( genau durch gestiegen bin ich nicht) und damit ist Jörg zum Amt und wollte den Antrag stellen. Er wurde gleich wieder aus dem Zimmer geschickt, ohne Antragsformular, mit dem Hinweis, käme für uns nicht in Frage.

    Nachdem die Regelung durch kam mit Hartz II und Hartz 4, wurden wir in Hartz II gestuft. Sind wir da überhaupt richtig ??????

    Denn jetzt blicke ich garnicht mehr durch. Ich habe die zahlen der Einkünfte offen dar gelegt für euch, gibt ja kein grund das zu verschweigen. Seine Rente beträgt 693 €.

    Ich komme mir jetzt vor, wie bei meiner Prüfung, als ich das Thema Lager hatte und den Prüfern offen gestehen musste, das ich bei dem Thema gefehlt hatte ( was nicht nachteilig war die Offenheit sondern mir Plus Punkte einbrachte und ein anderes Thema nehmen durfte).

    Euer Bambi
     
  8. Tanja

    Tanja Neues Mitglied

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    Hallo Bambi,

    ich arbeite im Sozialamt. U.A. befasse ich mich mit dem SGB II (Hartz 4) und SGB XII (Sozialhilfe).

    In eurem Fall kommen Leistungen nach dem SGB II im Betracht, da Du Erwerbsfähig bist (d.h., Du bist nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung gehindert mind. 3 Stunden tägl. zu arbeiten). Jörg, als Dein Ehemann/Partner, und Nico als Dein Kind bilden mit Dir eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Da Jörg lediglich Erwerbsunfähig auf Zeit ist, fällt er nicht unter die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, ist damit nicht von der SGB II-Leistung ausgeschlossen.

    Du bekommst sog. Arbeitslosengeld II (ALG II) und Jörg und Nico sog. Sozialgeld.

    Euer Bedarf setzt sich aus der Regelleistung, den Unterkunftskosten und ggf. einem Mehrbedarf wg. Behinderung zusammen. Dem gegenübergestellt wird das Einkommen aus der EU-Rente, deiner Erwerbstätigkeit und dem Kindergeld für Nico. Dein Einkommen aus Erwerbstätgikeit wird noch um Versicherungsbeiträge, evtl. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Werbungskosten und einem sog. Freibetrag für Erwerbstätigkeit bereinigt.

    Was die Einladung zur Feststellung der Bildungsmaßnahme betrifft, so reicht es m. E. aus, den Rentenbescheid vorzulegen um Nachzuweisen, dass Jörg nicht erwerbsfähig ist.

    Bei vielen Sachbearbeitern herrscht trotz 9 Monaten SGB II immer noch arge Unsicherheit und teilweise auch Ahnungslosigkeit was die Leistungen und zuständigkeiten betrifft. Ich hoffe, dass Euer Widerspruch erfolgreich sein wird.

    Grüße
    Tanja
     
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