Teilrente

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von verena27619, 28. September 2005.

  1. verena27619

    verena27619 Neues Mitglied

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    Hi,

    wollt mal horchen wie eure Erfahrungen mit der Teilerwerbsmiderungsrente (tut man das so schreiben? Wenn nicht auch egal) so sind.

    Ich bin 27 Jahre jung, geplagt von der cP und meiner LWS (genaue Diagnose wird noch immer gesucht) und mittlerweile schafft mich die cP dermaßen, dass ich mächtig Schwierigkeiten habe ganze Tage zu arbeiten. Bin jetzt seit vier Wochen wieder im Dienst (vorher 5 Wo krank und 3 Urlaub) und könnte schon wieder mit dem A. . . . zu Hause bleiben. Ich bin zwar im Öffentlichen Dienst, aber alle vier Wochen für zwei bis drei Wochen fehlen möchte ich dann doch nicht und da ich ja durchaus arbeiten will, mir aber eine "normale" Stundenreduzierung finanziell nicht leisten kann, hatte meine Vorgesetzte die Idee eine Teilrente zu beantragen. Meine Hausärztin findet das auch klasse. Aber hab ich überhaupt eine Chance? Wenn meine Rheumatologin im Oktober sagt sie sieht keine Chance, dann unterstützt sie das ganze auch nicht, so wie ich sie kenne und dann denke ich mal sind meine Chancen gleich null, aber ich kann nicht mehr!!!

    Wie ist das bei euch??? Habt ihr volle Renten oder auch Teilrenten? Wäre um jede Info dankbar.

    LG

    Verena

     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Liebe Verena,


    lies dir doch mal alle Infos auf der www.bfa.de durch, bzw. forder Informationen an, geh mit deinen Fragen zur BfA-Beratungsstelle.

    Generell musst du für eine Berentung wegen Erwerbsminderung den ganz normalen Gang gehen: Antrag stellen, Untersuchung beim Gutachter, BfA-Entscheid.

    Viel Glück !

    Pumpkin
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hi verena,

    tut mir leid, dass es dir nicht gut geht!
    warum beantragst du nicht erstmal eine reha?
    das wäre doch das nächstliegende?
    dazu kann deine ärztin wohl kaum nein sagen.

    viel glück
    marie
     
  4. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Hallo,
    vielleicht beantragst Du erstmal eine stat. Reha-Maßnahme. In der Klinik kannst Du dann mit dem beh. Arzt die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente besprechen. Diese richtet sich dann danach, wieviele Stunden Du am Tag noch arbeiten kannst. Und wenn der Arbeitgeber mitspielt kannst Du vielleicht auf Deiner jetzigen Stelle stundenmäßig weiterarbeiten.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg.
    Gruß Chipsy
     
  5. Hypo

    Hypo NO-HYPO.....

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    Hallo Verena,

    in der gleichen Situation befinde ich mich auch zur Zeit nur war ich bis jetzt immer arbeiten, d.h. ich quäle mich jeden Tag auf Arbeit rum.
    Die Teilberentung wäre für mich erstmal nur im Winter ideal.mache jetzt erstmal eine Reha und dann sehen wir weiter.

    liebe Grüße von Hypo
     
  6. verena27619

    verena27619 Neues Mitglied

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    Reha ist schön und gut, aber leider noch kein Jahr her, dass ich das letzte mal eine hatte. Danach ging es dann kurze Zeit wieder, nur leider ist das nie von Dauer. Aber vielleicht versuch ich das mal paralel laufen zu lasssen.

    LG
    Verena
     
  7. kukana

    kukana in memoriam †

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    hi, meist geht aber reha vor rente, d.h. du wirst wohl nochmal eine machen müssen und danach wird entscheiden.

    info dazu bietet der § 43 des SGB VI zitat************************

    § 43

    Rente wegen Erwerbsminderung





    (1) Versicherte haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
    1. teilweise erwerbsgemindert sind,
    2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
    3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

    Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    (2) Versicherte haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
    1. voll erwerbsgemindert sind,
    2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
    3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

    Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    Voll erwerbsgemindert sind auch
    1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und
    2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

    (3) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

    (4) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind:
    1. Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
    2. Berücksichtigungszeiten,
    3. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder eine Zeit nach Nummer 1 oder 2 liegt,
    4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung.
    Zeiten nach Nummer 2 liegen nur vor, wenn während dieser Zeiten eine selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt worden ist, die mehr als geringfügig war.

    (5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist.

    (6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.
    (Sonderregelungen: §§ 240, 302, 302 a, 302 b Abs. 3) *************zitat ende



    du ssiehst es wird mit sicherheit nicht einfach werden die rente durchzubekommen. denn ich vermute du wirst zu mehr als 3 std. täglich arbeitsfähig sein?

    gruss und daumen drücken, kuki
     
  8. verena27619

    verena27619 Neues Mitglied

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    Da geh ich auch nicht von aus, dass es einfach wird. Bisher musste ich eigendlich um alles kämpfen. Aber ich stehe zur Zeit so auf dem Standpunkt, wenn ich es nicht versuche kann auch nix bei rumkommen.
    Was die Arbeitsfähigkeit angeht so liegt die meiner Schätzung nach in etwa bei fünf Stunden.
    Danke fürs Daumen drücken, kann ich gebrauchen *g*,
    LG
    Verena
     
  9. laface

    laface Mitglied

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    Deutschland
    hi verena27619,

    ich verstehe dich vollkommen. ich habe so in etwa das gleiche problem. auf jedenfall solltest du versuchen ein beratungsgespräch zu bekommen..
    ich habe am 10. oktober einen beratungstermin zum thema erwerbsminderung bei der bfa. man hat die teilrente ja nicht umsonst eingeführt. es gibt eben menschen, die nicht mehr voll leistungsfähig sind. deshalb: gut vorbereiten, beraten lasssen ggf. antrag stellen und hoffen. die hoffnung stirbt zuletzt ;)
    ein versuch ist es allemal wert. es gibt auch fälle wo es einfach und ohne probleme durchging. ist zwar eher selten, doch es gibt sie.
    ich wünsche dir viel glück dabei.

    herzliche grüße
    laface
     
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