Macht eine Klage Sinn??

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Vampi, 23. September 2005.

  1. Vampi

    Vampi Kieler Sprotte

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    Hallo Ihr Lieben!

    Das Grauen aus Lübeck nimmt kein Ende.
    Hatte nach der OP ja immer noch Ohrenschmerzen, dachte aber das wär in gewissem Maße okay und es geht auch wieder vorbei. War aber leider nicht so und dann bin ich zum Arzt.
    Der Arzt in Lüceck hat mir tatsächlich ziemlich schlimm den Gehörgang verletzt. Und das auch noch an einer Stelle die wohl am empfindlichsten ist. Und wg dem Loch vom Paukenröhrchen, kann ich keine Ohrentropfen oder salben ins Ohr machen und die Schmerztabletten wirken nicht beim Ohr.
    Ich wollte mich ja auf jeden Fall an die Ärztekammer wenden...und nun kommt von allen Seiten, dass ich den Arzt auch auf Schmerzensgeld verklagen sollte.
    Lohnt sich der Aufwand?? Habt Ihr schon Erfahrung mit sowas???

    Liebe und sonnige Grüße aus Buxtehude

    Julia
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hi Vampi,

    das ist weniger schön, was dir passiert. Einen Arzt verklagen ? Mmmhh, also da brauchste

    a) ne sehr gute Rechtsschutzversicherung
    b) einen sehr guten privaten Gutachter
    c) starke Nerven
    d) langen Atem

    und behoben wird dadurch der Zustand auch nicht. Oder ?

    Eine Klagen wegen Fehlbehandlung in Deutschland ist fast so, als wenn man mit blossen Händen Stechmücken fangen müsste :eek:

    Die meisten deutschen Ärzte haben keine Haftpflichtversicherung; sind sie im KH angestellt, haste eh schlechte Karten und dann sind Versicherungen nun mal die am längeren Hebel sitzenden Gegner und wie gesagt, brauchst viel Kraft.

    Überlege es dir gut.

    Pumpkin
     
  3. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    @Vampi

    Hallo Vampi,

    es tut mir sehr leid, was Dir passiert ist.

    Solche Fälle müssen den entsprechenden Stellen mitgeteilt werden!
    In so einem Fall sollten m.E. die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, das Krankenhaus und die Patientenbeauftragte in Berlin (!) informiert werden.

    Schildere Deinen Sachverhalt möglichst sachlich und neutral. Überschlafe den Erstentwurf, denn der ist meistens etwas für die "Rundablage" ;)

    Aber eins solltest Du bedenken:
    Die Wahrscheinlichkeit,
    daß DU etwas falsch verstanden hast
    daß DU Fehler gemacht hast
    daß DU das eigentliche Problem bist...
    ist mehr als wahrscheinlich *tröst*

    In den meisten Fällen haben die Ärzte keine Fehler gemacht, aber die Patient so an die 10 *augenroll*

    Trotzdem müssen solche Fälle gemeldet werden!

    Du kannst natürlich auch überlegen, einen Anwalt zu befragen, der Patietenrechte wahrnimmt und mit ihm bereden, welche Möglichkeiten Du hast.

    Auch wenn ein einzelner Patient nicht zwangsläufig etwas bewirkt, aber wenn viele Patienten sich gerechfertigt wehren und beschweren, wird sich irgendwann etwas ändern.

    Viele Grüße und gute Besserung
    Sabinerin
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Zitat Anfang:

    Solche Fälle müssen den entsprechenden Stellen mitgeteilt werden!
    In so einem Fall sollten m.E. die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, das Krankenhaus und die Patientenbeauftragte in Berlin (!) informiert werden.

    Zitat Ende

    Solche Rundum-Schläge haben selten einen Sinn.

    Die Kassenärztliche Vereinigung ist nur für die Kassenärzte zuständig, also nicht für die angestellten Krankenhaus-Ärzte.

    Die Patientenbeauftragte in Berlin......die liebe Dame kann ihre Meinung haben und sonst auch gar nichts. Sie ist lediglich als Prellbock eingebaut worden, damit nicht alles auf die Ministerin einhagelt.
    Die Patientenbeauftragte hat keine Entscheidungsbefugnis und sie hat auch keinerlei Einflußrecht auf den Arzt, sie ist nicht sein Dienstherr.

    Üblicherweise wird eine Einwilligung in den Eingriff unterschrieben, dort stehen dann mögliche Komplikationen drin. Wenn dies unterschrieben wurde, dann stehen die Chancen schlecht.

    Natürlich kann man etwas tun, aber nur dann, wenn auch eine Komplikation sicher dokumentiert und auch schriftlich als solche bestätigt wird.
    Es reicht nicht, wenn ein anderer Arzt etwas kurz geäussert hat, er muss auch schriftlich dazu stehen.

    Und: Es muss ein Fehler nachweisbar sein, nicht ein komplizierter Heilverlauf.

    Also als erstes den anderen Arzt nochmals konsultieren, ob ein Fehler oder ein komplizierter Heilverlauf vorliegt. Sollte ein Fehler vorliegen (und dies auch schriftlich bestätigt sein), dann gibt es Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, das ist am einfachsten. Man kann auch den Arzt verklagen, das regelt dann die Krankenhausversicherung. Das geht aber nur dann, wenn eine Verletzung des Gehörganges nicht vorher als mögliche Komplikation in der Aufklärung aufgeführt ist.

    Die Patientenbeauftragte hat rein rechtlich keinerlei Befugnis, sie ist weder Richter noch Schlichtungstelle.
     
  5. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    @Frank

    Hallo Frank,

    es geht nicht um den Rundumschlag.

    Entschuldige, dass ich die KV erwähnt habe. Das war ein Fehler meinerseits.

    Natürlich ist die Patientenbeauftragte in Berlin weder ein Dienstherr noch hat sie Einflussrecht, aber man kann ihr solche Fälle schildern.
    http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/patientenbeauftragte/flyer.pdf

    Ob die an sie herangetragenen Beschwerden letztendlich bearbeitet oder auf einen Stapel geordnet werden, kann man als Patient nicht wissen. Aber der Patient hat die Möglichkeit seine Beschwerde zu äussern.

    Vampi schrieb, daß sie ihrem Empfinden nach nicht ausreichend Narkosemittel erhalten hat.
    Soll man so etwas als Patient stillschweigend hinnehmen?


    Und genau das Problem sehe ich. Ärzte sitzen i.d.R. "am längeren Hebel" und haben etwas nicht gesagt oder getan und als Patient hat man etwas nicht richtig verstanden.

    Natürlich soll nicht jeder Unmut, jedes Missverständnis zwischen Arzt und Patient der Ärztekammer mitgeteilt werden, aber wenn Vampi der Meinung ist, nicht ausreichend Narkosemittel bekommen zu haben, ist das m.E. nicht ok.

    Nachweisen..kann sie es nicht, aber ihre Meinung und die dazugehörige Angst schildern.

    Ob man etwas "erreicht" ist fraglich und vor allem die Frage, ob es gerechtfertigt ist, aber es kann auch nicht sein, daß Ärzte einen Freibrief für alles haben.

    Nochmals: Mir geht es weder um den Rundumschlag noch um Banalitäten, aber ein Patient muß nicht alles hinnehmen was Ärzte tun.

    Viele Grüße
    Sabinerin
     
  6. üpoi

    üpoi Neues Mitglied

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    Kommt drauf an

    Es läuft wie folgt:
    Du solltest zumindest selbst den dringenden Verdacht haben, dass der Arzt etwas nicht richtig gemacht hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.
    Du nimmst dir Anwalt, der konfrontiert den Schädiger mit deinem Anspruch.
    Die Gegenseite akzeptiert und zahlt (höchst unwahrscheinlich, aber möglich, wenn der Arzt haftpflichtversichert ist).
    Die Gegenseite akueptiert nicht und dein Anwalt unterbreitet den Fall der für deinen Bezirk zuständigen Gutachterkommission bei der Ärztekammer.
    Die bebrüten deinen Fall ein bis zwei Jahre, ohne dich auch nur einmal zu sehen anhand der ärztlichen Aufzeichnungen (wie auch immer die dann aussehen).
    Erkennt die Gutachterkommission auf Kunstfehler, zahlt die Gegenseite zumeist, weil du dann deinen Prozeß gewinntst. Stellt die Kommission keinen Fehler fest (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus), hast du es vor Gericht extrem schwer.
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    welcher schaden liegt jetzt nach der op vor?

    es kommt auf den tatsächlichen schaden an, der durch die op erst entstanden ist/verursacht wurde.

    wieviel narkosemittel gegeben wurde, ist im narkoseprotokoll aufgezeichnet.
    in der einwilligungserklärung zur narkose wurde darüber auch gesprochen, die einwilligung ist dokumentiert.

    die möglichen komplikationen einer op werden ebenfalls vor der op ausführlich besprochen. die einwilligung zur op muss dokumentiert sein.

    tritt eine (mögliche) komplikation ein, ist darüber vorher nicht gesprochen worden gem. dokumentierter einwilligungserklärung, hat der doc "schlechte" karten.
    motto: darüber informierter patient hätte zu der op in diesem falle wohl nicht eingewilligt.

    ist darüber gesprochen worden, war der patient mit der op einverstanden, tritt die komplikation ein, hat der patient "schlechte" karten. er wusste ja bescheid.
    Aber: das ist kein "freibrief" für den doc.
    denn die komplikation darf nicht auf fehlverhalten des doc beruhen. die komplikation muss als schicksalhaft
    gelten.

    dass ein fehlverhalten des doc vorliegt, muss der patient
    beweisen. ein mediz. laie kann das i.d.r. nicht.
    andere fach(!)docs zu finden, die ein versagen des kollegen attestieren, dürfte für einen patienten wie OttoNormalverbraucher fast unmöglich sein.

    was hast du für einen schaden? wird er dauerhaft sein? oder ist er vorübergehend?

    ich rate dir, sprich mit dem doc. aber bitte gehe dabei nicht sofort auf "attacke". nimm zu dem gespräch jemanden mit.

    gruss
    bise
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    @sabinerin

    Wenn jemand die Welt wissen lassen will, dass er Schmerzen erlitten hat, dann kann er sich natürlich an die Patientenbeauftragte wenden. Konsequenzen hat es keine, auch wenn diese Beauftragte sich gerne durch populäre Äusserungen alle 6 Monate an ein Interview wagt.

    Bei Berufsverbänden muss man die übliche Vorsicht mit Anschuldigungen walten lassen, sie sollten begründet sein und nicht nur auf einem persönlichen Eindruck beruhen. Das würden wir auch von jemendem verlangen, der uns zum Beispiel selbst beschuldigen würde,

    @üpoi
    Natürlich ist ein Anwalt der richtige Weg. Dieser kann dann auch entscheiden, wie vorgegangen werden kann. Dabei ist jedoch auch VOR einer Klage zunächst der Sachverhalt zu begründen. Damit meine ich, es muss konkret ein Vorwurf begründet werden. Ein "ich bin insgesamt nicht richtig behandelt worden und glaube, es ist etwas nicht richtig gelaufen" reicht nicht. Es sollte eine konkreter Grund da sein. Beispiel: Es wurde zu wenig Narkosemittel verwendet oder Der Gehörgang wurde verletzt und es ist folgender Schaden entstanden...

    Entweder liegt die Begründung bereits vor ( schriftliche ärztliche Äusserung) oder es ist zunächst unklar, ob ein Vorwurf begründet ist. Dann wird der Anwalt zunächst Akteneinsicht z.B. in das Narkoseprotokoll im Original verlangen. Kann dann die Klage nicht begründet werden, ist allerdings der Anwalt zu bezahlen.

    Einfacher wäre es mit der Schlichtungsstelle der Ärztekammer. Dort kann man sich hinwenden und um Prüfung des Narkoseprotokolls nachfragen. Das ist meist kostenlos. Man muss sich dabei nicht "schlichten" lassen. Es ist durchaus möglich danach dennoch einen Anwalt einzuschalten.


    Wie gesagt, wie im alltäglichen Leben müssen Klagen / Vorwürfe auch
    begründet und konkret sein.
    Und man muss sich an die richtige Stelle wenden.
     
  9. Vampi

    Vampi Kieler Sprotte

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    Hallo

    und Danke für eure Infos.

    @ Sabinerin
    Was ich aber in meinem Fall nicht verstehe:

    In meinem Fall kann ich alles was du geschrieben hast:

    "Aber eins solltest Du bedenken:
    Die Wahrscheinlichkeit,
    daß DU etwas falsch verstanden hast
    daß DU Fehler gemacht hast
    daß DU das eigentliche Problem bist...
    ist mehr als wahrscheinlich *tröst*"

    ausschließen!

    Denn: Natürlich haben wir über Komplikationen gesprochen, ich bin genügend aufgeklärt worden und hab das auch unterschrieben.
    Was ich aber NICHT unterschrieben habe, ist dass er mir zu wenig Narkosemittel spritzt und ich dadurch meinen Kopf wegziehe und er mir aus diesem Grund den gehörgang verletzt!
    Ich meine egal, was man vorher an Narkosemenge ansetzt, man kann doch nicht einfach trotzdem anfangen, wenn man merkt das der Patient noch bei bewußtsein ist!? :confused: :mad: :(

    Vorallem weil ich vorher mehrmals betont habe, das ich meist mehr Narkosemittel brauche!
    Mir geht es nicht darum, aus dieser Sache Geld zu ziehen! Mir geht es um das Gefühl dort "vergewaltigt" worden zu sein!
    Es kann doch nicht richtig sein, dass bei einer Narkose 2 Leute den Kopf des Patienten festhalten müssen!?
    Ich, als Patient, habe alles in meiner Macht getan und war komplett ehrlich.. Ich habe mein Angst vor der OP mitgeteilt, dass ich Medis nehme, leicht erkältet bin...und er hat VERSPROCHEN, dass ich NICHTS spüren würde. Sein Zitat gegenüber mir und meiner Mutter: " Machen Sie sich keine Sorgen wenn sie nach der OP noch 1 Std wie eine tote Katze angeschnallt auf der Liege liegt."
    Ich sollte eigentlich schon weggetreten sein, bevor ich in den OP geschoben werden sollte. Ich war NICHT EINE SEKUNDE an dem Tag auch nur leicht beduselt! Nicht vorher, nicht währenddessen und nicht danach!!!
    Der Arzt hat ja auch hinterher zugegeben, das "etwas" falsch gelaufen ist und sich 'entschuldigt' - also zugegeben, das es sein "Fehler" war.
    Aber viel wichtiger als die Schmerzen, die ich hatte und jetzt noch habe, ist dieses Gefühl, schon wieder von einem Arzt nicht ernst genommen worden zu sein !
    Er hat sich hinterher nur für die Schmerzen interessiert und nicht dafür, was er damit in meinem Kopf angerichtet hat. Das ist das Schlimme!!!!
    Ich träume davon und mein HNO-Arzt kann mir kaum normal in die Ohren schaun, ohne das ich schon Panik schiebe.

    Es geht einfach nicht in meinen Kopf, wie man eine OP beginnen kann, wenn der Patient noch wach ist!! :eek:
     
  10. üpoi

    üpoi Neues Mitglied

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    Eventuell

    Eventuell macht auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Köperverletzung Sinn.
    Die Polizei muss ermitteln, die Unterlagen sicherstellen, Zeugen vernehmen und du könnstest Zulassung zur Nebenklage beantragen.
    Der Witz an der Sache wäre, dass amtliche Ermittlungen an die Stelle eines gutachterlichen Verfahrens treten.
    Jedenfalls scheint mir die Sache für dich noch nicht ausgestanden und "schlimmer geht immer".

    Ich habe übrigens für einen ziemlich aussichtslosen Fall noch einen Anwalt gefunden und fühle mich in guten Händen. Der ist "an allen Amts- und Landgerichten" zugelassen. Ich würde dir empfehlen, notfalls ein paar Taler aus der eigenen Kasse zu riskieren, um dir guten anwaltlichen Rat zu holen.
    Auf Wunsch übermittele ich dir die Anschrift.
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    Ort:
    bei Frau Antje
    wer war in deinem fall eigentlich für die narkose zuständig?

    der anästhesist ist in einem KH dafür zuständig und nicht der operateur!

    was hast du unterschrieben in der einwilligung zur narkose? evt. örtl. betäubung?
    der doc entscheidet, was sinnvoll und in deinem falle mediz. geboten ist. - aber nur in absprache mit dir -.

    gruss
    bise
     
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