Kündigung vom Arbeitgeber

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Britta, 3. Juni 2002.

  1. Britta

    Britta Guest

    Hallo, ihr Lieben!
    Meine Chefin hat mir am Freitag eröffnet, dass sie mir am liebsten kündigen würde. Da ich aber schwerbehindert bin, geht das mit der Kündigung ja nicht so einfach. Jetzt macht sie mir ein wenig das Leben schwer(angeblich nur, um mir zu helfen!).Sie möchte, dass ich mit der Kündigung bei BfA, Arbeitsamt usw. hausieren gehe, damit ich die bestmöglichen Leistungen für mich raushole. Ist ja quatsch, die Kündigung hat ja keine Rechtsgültigkeit(das wissen die Ämter ja sicherlich auch!).
    Jetzt meine Frage: Könnte die Zustimmung zu einem Auflösungsvertrag irgendwelche(späteren) Nachteile für mich haben? Ich würde am liebsten eine Umschulung machen und zweitrangig erst eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
    Wer kann mir in meiner verzwickten Lage helfen? Liebe Grüße, Britta
     
  2. Mechthilde

    Mechthilde Guest

    Hallo Britta,

    am besten wendest Du Dich mal persönlich erst einmal an das Arbeitsamt und erklärst ihnen die ganze Thematik.

    Ich wollte, daß mich mein Arbeitgeber kündigt, bin aber unkündbar. Und so mache ich halt weiterhin krank, weil ich halt nicht mehr arbeiten kann und auch nicht mehr will, denn ich habe ja schon fast das Rentenalter.

    Ich glaube ganz bestimmt, daß Dir ein offenes Gespräch beim Arbeitsamt helfen wird.

    Alle Gute und liebe Grüße Mechthilde
     
  3. Uschi

    Uschi Guest

    Liebe Britta,

    aus Erfahrung gibt es hier nur einen einzigen Weg: das Arbeitsgericht, das für solche Sachen informativ zuständig ist.
    Die werden dir sagen, was Sache ist und wenn du glaubst, aufgrund der Sachverhalte "gemobbt" zu werden, hast du sicher einen guten Hausarzt oder???

    Du bist schwerbehindert, und im Krankenstand nicht kündbar - es sei denn, sie bieten dir viel Geld als Abfindung! Rat einholen, notfalls Anwalt für Arbeitsrecht nehmen!!

    Liebe Grüsse
    Uschi Ch.
     
  4. Stefan

    Stefan Guest

    Guck mal bei
    www.arbeitsrecht.de

    und keinesfalls einfach so einen Auflösngsvertrag annehmen!
    könnte nachteile haben!
     
  5. Britta

    Britta Guest

    Hallo!
    Vielen Dank für die guten Tipps! Bin in der momentanen Situation vielleicht etwas voreilig, werde aber doch lieber eure Ratschläge beherzigen!
    Einen schönen Tag ! Britta
     
  6. Gabi

    Gabi Guest

    Hallo,
    Du solltest auf keinen Fall einen Auflösungsvertrag unterschreiben, da Du sonst eine Sperre bei den Leistungen des
    Arbeitsamtes riskierst. Ansonsten kann ich Dir nur empfehlen Dich von der "örtlichen Fürsorgestelle" bei Deiner Stadt- bzw.
    Kreisverwaltung beraten zu lassen.Die sind zuständig für berufstätige Schwerbehinderte und überwachen auch den Kündigungsschutz für Schwerbehindert, d. h. dein Arbeitgeber muss dort den Antrag auf Zustimmung zu deiner Kündigung stellen.
    Lass Dich auf jeden Fall dort beraten, bevor Du irgendetwas unterschreibst.
    Gabi
     
  7. Britta

    Britta Guest

    Hallo, Gabi! An die Fürsorgestelle(ist es das Verdorgungsamt?) werde ich mich auf jeden Fall wenden. Vielen Dank für den Hinweis! Liebe Grüße, Britta
     
  8. Robin

    Robin Guest

    Das ist die Stelle, die die Schwerbehinderung anerkannt hat.
    Die heißt in jedem Bundesland irgendwie anders...Versorgungsamt scheint mir richtig zu sein.
     
  9. christoph

    christoph Guest

    Mach keinen Fehler!
    Der einzige, dem ein Auflösungsvertrqg hilft, ist dein Arbeitgeber!
     
  10. Britta

    Britta Guest

    Hallo, Robin und Christoph! Auch euch vielen Dank für die Hilfe! Die aktuelle Situation schaut so aus, dass mir meine Chefin jetzt eine 35-Std.-Stelle anbietet, die Tätigkeiten umfasst, welche ich trotz meiner Einschränkungen gut bewältigen kann. Ich denke mal, sie wird sich auch nochmal umfassend informiert haben, dass es schwer würde, mir zu kündigen. Jetzt müsste ich nur nochmal abklären, ob an diesem Angebot irgendein Haken ist.
    Hat jemand eine Idee? Danke, für die Hilfe! Liebe Grüsse, Britta
     
  11. nofre

    nofre Guest

    Hi Britta, im Grunde nicht schlecht. Nur musst Du Dir darüber im klaren sein, dass sich Dein Einkommensverlust auf die evt. spätere Krankengeldzahlung, Arbeitslosengeld usw. auswirkt, wird dann auch weniger sein.
     
  12. Melli

    Melli Guest

    Hallo Briita,

    überprüfe bitte, ob es sich dabei um eine versteckte Änderungkündigung handelt. Diese könnte Dir Nachteile bringen, wenn Du die Stelle - trotz gegenteiliger Annahme Deinerseits nicht ausfüllen kannst. Dann wäre durchaus denkbar, Dir außerordentlich - also fristlos - zu kündigen, weil du die Anforderungen nicht erfüllst, also "schlecht leistest".

    Zwar gibt es viele Hürden im Schwerbehindertenarbeitsrecht - aber eine generelle Unkündbarkeit gibt es nicht !!!!!!!! Die Hauptfürsorgestelle hat ihre Zustimmung zu erteilen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, der nicht seine Ursache in der Schwerbehinderung hat!!!!

    Eine fristlose Kündigung ist daher durchaus möglich. Wenn es der Zustimmung und eines Anhörungsverfahren durch die Behörde bedarf, gilt:

    Grundsätzlich gilt z.B. die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (oder Versorgungsamt) zu einer außerordentlichen Kündigung als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb von z w e i W o c h e n eine anderweitige Entscheidung trift (§ 21 Schwerbehindertengesetz). Also - rührt sich die Behörde innerhalb von zwei Wochen nicht ....

    Bei ordentlichen Kündigungen - als dem "Normalfall" muß die Zustimmung der Fürsorgestelle erteilt werden bei:

    - Betriebsstillegungen

    - Betriebseinschränkungen - die Zahl der Schwerbehinderten im Betrieb übersteigt die nach § 6 SchwG vorgeschriebene Beschäftigungspflicht

    - wenn ein anderer Arbeitgeber einen angemessenen Arbeitsplatz anbietet - unabhängig von der sechsmonatigen Probezeit.

    Viele Grüße,
    Melli
     
  13. Gabi

    Gabi Guest

    Hallo Britta,
    Versorgungsamt und Örtliche Fürsorgestelle sind zwei völlig verschiedene Stellen ( zumindest bei uns in NRW ).Frag einfach mal bei Deiner Stadtverwaltung nach.
    Gabi
     
  14. Hannes

    Hannes Guest

    Hallo Britta,

    hier noch ne Portion Senf von mir:

    Wenn ich es richtig verstanden habe, möchtest Du am liebsten ne Umschulung absolvieren. Bei einer für Dich "massgeschneiderten" Stelle bei Deinem jetzigen Arbeitgeber wirst Du Probleme haben, einen Kostenträger von der Notwendigkeit einer beruflichen Neuorientierung zu überzeugen.

    Die Vergütung während einer Umschulung richtet sich nach dem letzten Gehalt (spräche also nicht für ne Stundenreduzierung).
    Abfindungen werden meines Wissens so berechnet, dass der Arbeitnehmer für 2 Kalenderjahre Betriebszugehörigkeit einen Brutto-Monatslohn zugesprochen bekommt - unbedingt abklären, wie es nach einer derartigen Vertragsänderung berechnet wird (also ob ein neuer Vertrag sich diesbezüglich rechtlich von einer Vertragsänderung unterscheidet oder ob in jedem Fall die gesamte Firmenzugehörigkeit zählt).

    Kann ja sein, dass ich mal wieder völlig daneben liege, aber:
    Was spricht dagegen, den Arbeitgeber noch etwas hinzuhalten, wegen der Umschulung richtig gaszugeben, um baldmöglichst - zum Beginn der Umschulung - mit der Abfindung ne richtig nette Party zu veranstalten???


    Grüssle, Hannes
     
  15. Britta

    Britta Guest

    Hallo,ihr Lieben! Vielen Dank für die vielen Info`s!
    Gibt echt ne ganze Menge zu beachten. Wie ist das in der Probezeit, da gilt der besondere Kündigungsschutz nicht?
    Und Hannes: ich werde euch alle zu der Party einladen!
    Liebe Grüße, Britta
     
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