Erstantrag auf Festellung einer Behinderung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Eifel, 5. September 2005.

  1. Eifel

    Eifel Neues Mitglied

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    Hallo ich soll den Autrag auf die Festellung einer Behinderung ausfüllen weiß jedoch nicht genau was ich ankreuzen muss und was ich schreiben soll.
    Kann mir jemand weiter helfen?

    MFG
     
  2. Lilly

    Lilly offline

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    hallo eifel,

    da dieses thema sehr komplex ist, ist es unmöglich, alles, was du beachten musst, hier aufzuschreíben. stell doch einfach fragen zu den punkten, wo du dich nicht auskennst.
    allgemein kann man sagen: du sollst alle befunde, die du auch über andere erkrankungen hast, mit einreichen. nur befunde zählen wenig, du solltest auch dazu schreiben, wie du durch deine erkrankung im tägl. leben eingeschränkt bist. zb. kann keine arbeiten länger wie eine halbe stunde durchführen, brauche dann eine erholungspause. keine längeren wegstrecken wie ca. 10 min., dann schmerzen meine füsse/knie/rücken und ich bin erschöpft und schweisdurchnässt. schlafstörungen angeben. sehr hilftreich ist auch die diagnose einer depression, da diese erkrankung sich mit anderen erkrankungen neg. beeinflusst, und dadurch der grad der behinderung um eine % angehoben wird. kann keine flaschen oder konserven öffnen (schwäche in den händen)....usw. auch kleinigkeiten angeben, lieber mehr schreiben, als zuwenig. aber nichts übertreiben, oder herunterspielen.
     
  3. Lilly

    Lilly offline

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  4. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    hallo Eifel,

    auf jeden Fall solltest Du eine Art Tagesablauf mit dabei fügen, also eine Aufstellung aller der Arbeiten, die im Tagesablauf unweigerlich anfallen und bei denen Du eingeschränkt bist. Diese Einschränkungen aber auf jeden Fall dabei benennen (sonst nützt der Tagesablauf nichts). Außerdem solltest Du möglichst alle Arztberichte (aber nur die für die Erkrankung "positiven") beifügen. Die Versorgungsämter sind zwar eigentlich dazu verpflichtet jeden Arzt den Du benennst anzuschreiben - die Wirklichkeit sieht aber leider (aus kostengründen) oft anders aus. So wird häufig nur ein oder max. 2 Ärzte angeschrieben und aus deren Aussagen dann die Entscheidung gezogen.
    Außerdem hat es sich als Sinnig erwiesen, alle Ärzte - zumindest diejenigen die Du dem Versorgungsamt mitteilst - im Vorfeld zu unterrichten, dass da vom Versorgungsamt etwas kommen könnte.
     
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