darf ich trotz AU auf Rockkonzert

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von chaotin, 31. August 2005.

  1. chaotin

    chaotin Guest

    Ich bin CP-Patient und seit Nov. 2004 krank geschrieben. Habe derzeit 3 OP mit Vollnarkose (+ jeweilige AHB) hinter mir und bin vorerst noch bis 30.09.05 AU. Möchte jedoch trotzdem am 10.09.05 auf Rockkonzert. Laufe aufgrund der OP noch an Krüken und habe Sitzplatzkarten (Rollstuhlkarte+Begleiter). Muß ich Angst um meinen Arbeitsplatz haben, wenn ich dort hin gehe ??? :confused: :confused:
    Kann mir deswegen gekündigt werden ? :( :o

    Grüße von chaotin
     
  2. Seesternchen

    Seesternchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Juni 2004
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    256
    Hallo chaotin,:cool:

    Da würd ich mal bei der Krankenkasse anfragen, zur Sicherheit !

    Ich persönlich würde es nicht machen.

    Gruß Seesternchen:rolleyes:
     
  3. Steffi80

    Steffi80 Ich bin Ich

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    Ruhrgebiet
    Hallo Chaotin,

    so lange du nicht bettlegig (oder wie dieses blöde Wort auch immer heißt)geschrieben bist, darfst du auch raus gehen.

    Was deine Chefs natürlich sagen, wenn sie dich durch einen blöden Zufall dort sehen würden???

    Sie dürfen dir aber eigentlich keinen Strick daraus drehen. Wenn das rauskommt, könnte es natürlich ärger geben. Aber kündigen dürfen sie dich nicht (so weit ich weiß).

    Soweit ich weiß muss ausdrücklich auf dem Krankenschein stehen, dass du das Bett oder das Haus nicht verlassen darfst. So einen Krankenschien habe ich aber noch nie gesehen.

    Viel Glück!!

    Ich würde mir das Konzert nicht entgehen lassen. ;)

    Liebe Grüße Steffi
     
  4. KayC

    KayC Stehauffrauchen

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    1.158
    Hallo,

    das ist nach meiner Info so nicht richtig. Sie darf normalerweise das Haus für notwendige Besorgungen, wie einkaufen, Arztbesuch, KG, ect verlassen. Rockkonzerte gehören normalerweise nicht dazu. Die Krankenkasse würde ich nicht unterrichten, auch nicht nur so zum Fragen. Die könnten auf seltsame Gedanken kommen.

    Auch wenn zu Deinem Krankheitsbild keine Bettlägerigkeit gehört, solltest Du genau abwägen, ob Du dahin gehst. Das kann bis zur Kündigung gehen, auch wenn offensichtlich ist, daß Du nicht blau machst.

    Ich persönlich würde hingehen, wäre mir aber über die evtl. Folgen im Klaren.

    LG
    Katharina
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    hi,

    ich würde das nicht riskieren. wenn du krank geschrieben bist kannst du alles machen was deiner gesundheit förderlich ist. kneipenbesuch, rockkonzert etc. gehört wohl eher nicht dazu. da würde ich das ok vom arzt und evtl kasse einholen. besonders da du noch an krücken gehst. denn schon auf dem weg dorthin zu deinem platz wird nicht unebdingt rücksicht auf dich genommen.

    hier ein auszug aus einem bericht im *stern

    Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt in erster Linie von seiner Erkrankung ab, erläutert Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Als Faustregel gilt: Es ist alles verboten, was die Genesung verzögert oder gefährdet.

    Ein erkrankter Beschäftigter muss sich immer so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird, betont Axel Döhr, Arbeitsrechtler der R+V-Versicherung. Dazu gehört auch, eine vom Arzt verordnete strenge Bettruhe einzuhalten. Wer gegen den ärztlichen Rat handelt oder nachweislich eine Erkrankung vortäuscht und auffliegt, riskiert eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die fristlose Kündigung des Chefs.

    Krankgemeldete Mitarbeiter müssen aber nicht zwangsläufig den ganzen Tag zu Hause sitzen, das Bett hüten oder ständig telefonisch erreichbar sein. Der "gelbe" Schein muss der Firma als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit genügen. Krankmeldung kommt keinem Hausarrest gleich, erklärt Jens-Peter Hjort, Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sich mit Lebensmitteln im Supermarkt um die Ecke zu versorgen, ist eigentlich immer erlaubt - solange der Arzt das Aufstehen und Einkaufen nicht ausdrücklich verboten hat. Gleiches gilt auch für Spaziergänge. Niemand braucht in Panik zu verfallen, nur weil er von Kollegen beim Frischlufttanken im Park gesehen wurde oder bei einer privaten Einladung im Bekanntenkreis.

    Haariger kann es bei Kino- oder Restaurantbesuchen werden
    Mit einer schweren Bronchitis in der verrauchten Kneipe zu sitzen, fördert nicht gerade die Genesung, warnt Arbeitsrechtler Döhr. Für sportliche Aktivitäten ist es ratsam, sich das Okay des Arztes zu holen.

    Wer im Krankenstand unbedingt verreisen muss, sollte sich den Trip vorher genehmigen lassen. Zustimmen muss immer der, der während der Erkrankung den Lohn weiter zahlt: Wenn noch keine sechs Wochen nach Krankmeldung vergangen sind, ist der Chef dafür zuständig. Später muss die Krankenkasse gefragt werden. Wer ohne Genehmigung fährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung respektive seines Krankengelds durch die Kasse, erläutert Döhr. Je nach Situation und Erkrankung - bei Bronchitis oder mit Gipsbein - sei eine Reise durchaus möglich. Ratsam ist, geplante Unternehmungen auch vom Arzt schriftlich genehmigen zu lassen.

    Will ein Mitarbeiter vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren, muss sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen. Denn streng genommen gilt: Wer krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Das gefährdet den Versicherungsschutz.

    Ist ein krankgemeldeter Arbeitnehmer in der Lage, Hausarbeiten oder Behördengänge zu machen, so kann ihm das niemand ankreiden. Der Bogen ist aber eindeutig dann überspannt, wenn er außer Haus arbeitet, seinen Umzug abwickelt, auf dem Bau werkelt oder einem Nebenjob nachgeht, wie Hjort betont.

    gruss kuki
     
  6. Liala

    Liala Neues Mitglied

    Registriert seit:
    8. Juni 2005
    Beiträge:
    220
    Hallo Chaotin!

    Habe gerade das hier gefunden:

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    Hörsturz nach Konzert: Fristlose Kündigung unrecht
    Mainz (dpa) - Einem Arbeitnehmer, der trotz eines Hörsturzes ein Konzert besucht, kann sein Chef nicht ohne weiteres fristlos kündigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

    Demnach beeinträchtige der Erkrankte mit dem Konzertbesuch nicht in jedem Fall den Genesungsverlauf. Daher sei sowohl eine fristlose als auch eine ordentliche Kündigung nicht berechtigt (Az.: 10 Sa 117/04).

    Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt, der wegen ein Hörsturzes krankgeschrieben war. Als er in dieser Zeit ein Konzert mit Blues-Musik besuchte, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Er hielt dem Mitarbeiter vor, seine Treuepflicht verletzt zu haben. Er müsste danach alles unterlassen, was den Heilungsprozess verzögere und bei einem Hörsturz sei ein Konzertbesuch nicht gerade gesundheitsfördernd.

    Das LAG schloss sich dem nicht an. Der Arbeitgeber habe nicht nachgewiesen, dass der Kläger gegen seine Treuepflichten verstoßen habe. Dazu hätte er etwa darlegen müssen, welchem Lärmumfang der Kläger ausgesetzt gewesen sei. Denn es sei Sache des Arbeitgebers, den Nachweis eines gesundheitsbeeinträchtigenden Verhaltens des Mitarbeiters zu führen, begründeten die Richter.
    --------------------------------------------------------------------------

    Wahrscheinlich findet man viele sich widersprechende Berichte und Beispiele. Aber ich denke, Du kannst ruhig hingehen. Wie wahrscheinlich ist es denn, daß Dich Kollegen da sehen könnten (und die müssten dann ja auch noch so gemein sein, Dich zu verpetzen)? Und wie ist Dein Chef drauf bzw. wie ist Euer Verhältnis? Falls er Dich eh schon auf dem Kieker hat oder so, ist es vielleicht wirklich zu riskant. Aber ansonsten..... ich denke eher, daß sowas einem gut tut und damit auch die Genesung fördert! :D
    Und gerade,wenn man über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, aber nicht bettlägerig ist, kann ja eigentlich niemand erwarten/verlangen, daß man nicht unternimmt.
    Also: viel Spaß beim Konzert!
    Liala
     
  7. Angie Mecklenburg

    Angie Mecklenburg Neues Mitglied

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    Mecklenburg Vorpommern ca. 100 km von Berlin entfe
    Rockkonzert

    Hallo,

    evtl. solltest du es mit deinem Dok besprechen.

    Eigentlich spricht aber nichts dagegen, solange du keine Bettruhe hast. Du hast einen Sitzplatz und eine Begleitperson. Ein Rockkonzert fördert deiner Genesung weil du dir etwas gutes Gönnst. Ob du nun einkaufen gehst oder zum Konzert du bist draussen. Gesund sind wir hier alle nicht. Gönn dir also was gutes, sprech es aber mit dem Dok ab wie er es sieht.

    Alles liebe Angie

    P.S. Riskiere aber nichts und sei froh noch arbeit zu haben!
     
  8. Frieda

    Frieda Neues Mitglied

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    135
    Hallo Chaotin,

    ich würde es lassen - selbst wenn es evtl. arbeitsrechtlich ok ist, in Deiner Situation ein Rockkonzert zu besuchen.

    Falls Dich Kollegen oder Dein Chef dort sehen, mußt Du sicherlich damit rechnen, daß über Dich negativ geredet und vielleicht Stimmung gegen Dich gemacht wird.

    Abgesehen davon kann ich Dir nur empfehlen, Dich gerade bei langfristiger Erkrankung regelmäßig telefonisch im Unternehmen zu melden und ein wenig über Deine gesundheitliche Situation und evtl. Perspektiven zu berichten. Das "kommt immer gut" - zeigt es doch sowohl Deinen Vorgesetzten als auch Deinen Kollegen, daß Du nach wie vor Interesse an ihnen, Deiner Arbeit und dem Unternehmen hast.

    Lieben Gruß
    Frieda
     
  9. Pertels

    Pertels DER TOM

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    Sachsen
    ...mal so nebenbei. Wer spielt denn eigentlich beim Konzert? Davon hängt ab, ob ich Dir das erlaube oder nicht. :)

    Gruß Tom
     
  10. Winzling

    Winzling Guest

    Wir sind keine Ärzte und auch keine Fachleute,

    nur, was mir komisch vorj´kommt. rbeiten geht nicht, aber Spass immer.
     
  11. Sternlicht

    Sternlicht Neues Mitglied

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    115
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    Hamburg
    **Spaß fördert die Genesung** ;)
    & mit Blaumachen hat es ja nun wahrlich nichts zu tun- 3 Ops sprechen doch für sich. Es ist doch abgesichert mit dem Sitzplatz- + Begleitung & Krücken. Und Endorphine die bestimmt förderlich sind. Ausserdem gehört die Seele zum Körper...
    Arbeit ist zudem ein ganzer Tag- das Konzert ja nicht.
    Also ich würds machen.
    Und im Zweifel höchstens den Doc fragen- sonst niemanden- faalls dort Jemand ist von der Arbeit o.ä.

    viel Spaß - hoffe ich :)
     
  12. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    Ich würde auch sagen,lieber von Arzt und KK absegnen lassen.

    Das selbe Thema hatte ich , als ich Au geschrieben war, schon längere Zeit und eine gewisse Genesung erstmal nicht abzusehen war. Bevor ich krank wurde, hatte wir einen Urlaub in die Karibik gebucht.

    Erst habe ich mit meinem Arzt gesprochen, der befürwortete dies, es würde mir seelisch gut tun und mich ablenken und erstmal den ganzen Stress, den ich mit meiner Krankheitsbewältigung hatte etwas vergessen.
    Dann bin ich zur KK gegangen und hatte auch von dem dortigen MDK das OK.

    So konnte ich beruhigt für 2 wochen in den Auslandsurlaub fahren ohne Angst zu haben, mir passiert nachher etwas.

    Und den Kommentar: nicht arbeiten gehen können aber spass haben, find ich etwas deplatziert hier.

    Krank sein oder an einer Erkrankung zu leiden, heisst nicht, sich vom gesamten Leben abzuschotten. Wenn ich so krank bin, das ich das Bett hüten müsste und mach mir dann trotzdem ein netten Abend draussen, dann brauch ich mich nicht wundern, wenn es eventuelle Schwierigkeiten gibt.
    Aber nicht, wenn ich weiss, das mir etwas Spass gut tun würde.
     
  13. Frieda

    Frieda Neues Mitglied

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    Ganz grundsätzlich: Zum Glück geht auch trotz Arbeitsunfähigkeit und Schmerzen immer noch, Spass zu haben. Wie war das noch? Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
     
  14. Lilly

    Lilly offline

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    :mad: nur weil wir krank sind, sind wir noch lange nicht tot!
     
  15. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    Ort:
    entenhausen
    hallo leute, hi chaotin,

    chaotin ist seit november letzten jahres au.
    das ist eine verdammt, sorry, lange zeit, dass ein junger mensch
    in dieser zeit auch das bedürfnis hat, seinen interessen und neigungen
    nachzukommen, ist verständlich. auch für mich.
    sie hat für vernünftige umstände für diesen ausflug gesorgt, aus ihrer
    sicht also alles getan.
    was in meinen augen noch getan werden müsste, wäre dies der
    kk anzuzeigen. ganz einfach, um sich selber jeglichen stress vom leib
    zu halten, der entstehen könnte, wenn sie dies nicht tut.
    sie ist immernoch krank, auch wenn sie in begleitung ist, die gefahr,
    dass irgendetwas passiert, sie wird angerempelt, stürzt, verletzt sich,
    auf dem weg passiert ein unfall (auto) oder sonstwas, dann wird es
    happig!! du kannst all dem aus dem weg gehen, liebe chaotin,
    wenn du dein vorhaben der kk anzeigst, dann bist du auf der sicheren
    seite, und kannst deinen rockausflug in ruhe geniessen!

    selbstverständlich verurteile ich scharf blaumacher, die sich auf kosten
    der allgemeinheit einpaar schöne tage machen, oder anderweitig
    jobben. aber dies hier ist ein ganz anderer fall.

    falls du gehst: viel spass!

    lieben gruss marie
     
  16. Trixi

    Trixi (vor)laut

    Registriert seit:
    25. Februar 2004
    Beiträge:
    642
    Ort:
    Wien
    Hallo,

    ich war auch schon des öfteren krankgeschrieben - stand daher auch schon vor diesen Entscheidungen. Je länger man krank ist und zu Hause ist, umso mehr Distanz entsteht zum normalen sozialen Leben, wenn wirs ganz streng nehmen, zur "Außenwelt". Insofern finde ich, sollte man auch als Kranker darauf achten, dass man von der Welt was mitkriegt - im weitesten Sinn ist das dann auch ein Besuch eines Konzertes. Chronische Erkrankung bedeutet gleichzeitig lange Krankenstände - was soll man in der Zeit tun? Zu Hause auf der Couch hocken und warten bis alles besser wird? Jeder der in der Situation war, weiß dass das niemals der Fall sein wird. Zu einer Besserung braucht man unter anderen positive Erlebnisse und ein Konzert, das einem wirklich Spaß bereitet gehört da dazu.

    Ich würde daher lediglich mit meinem Arzt darüber sprechen, er wird dafür Verständnis haben und hält dir im Falle des Falles die Stange, da bin ich total davon überzeugt. Ich habs bisher immer so getan und bin noch nie schlecht gefahren.

    Zu Winzlings provokative Feststellung denke ich mir lediglich, dass er/sie nicht wirklich in einer ähnlichen Situation gewesen sein kann, sonst würden wir eine andere Stellungnahme dazu hören.

    lg
    Trixi
     
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