KG... Rezepte Änderung?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 16. August 2005.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    wer von euch weiss darüber bescheid?

    ich brauche fortwährend Kg.... früher hat mir die haus doc ein rezept über 10 behandlungen ausgestellt. doch jetzt werden nur noch 10 behandlungen aufgeschrieben (folglich mehr ausgabe 10 € rezeptgebühr). begründung: die physios hätten mitgeteilt, die kk würden nur noch 10 rezepte bezahlen. es gebe seit 1.4.05 eine neue regelung.

    wisst ihr etwas davon?

    gruss
    bise
     
  2. Domino

    Domino Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2005
    Beiträge:
    72
    Ort:
    Bayern
    KG Rezept

    Hallo Bise,

    soviel ich weis, darf der Arzt nur noch eine bestimmte Anzahl von KG, Massagen usw. verschreiben und dann muss eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Benötigt man dauerhaft und durchgehend Anwendungen, muß das vom Arzt begründet werden. Leider sind die Richtlinien in einem umfangreichen Katalog festgelegt, sodaß die Ärzte oft überfordert sind, sich durchzuwälzen. Die Verordnungen haben dann auch noch versch. Zahlenschlüssel. Ich habe es so gemacht, daß ich mir ein Muster, wie die Verordnung ausgefüllt werden soll (welche Zahlenschlüssel) von meiner Ergo-Praxis geben hab lassen, hab mir ne Kopie davon gemacht, nehm diese zum Hausarzt mit, wenn eine neue Verordnung fällig wird und lass sie neu ausstellen. Dies funktioniert problemlos und die Krankenkasse hat bis jetzt anstandslos alles übernommen. Dann sind es auch nicht 10 sondern 12 Behandlungen. Zumindest ist es bei mir so - bekomme dauerhaft 1 x pro Woche Lymphdrainagen.

    LG und eine schmerzfreie Zeit wünscht Dir

    Domino :)
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    hallo Domino,
    an diesen fall habe ich nicht gedacht, trifft für mich auch nicht zu.
    ich bin auf permanente behandlung angewiesen. früher bekam ich 20 behandlungen verschrieben und jetzt nur 10 behandlungen und dann weitere 10 behandlungen. die behandlung an sich wird nicht unterbrochen. der doc würde gerne 20 behandlungen aufschreiben, doch die physios wenden dagegen ein, dass nur noch 10er rezepte von den kken akzeptiert werden.

    gruss
    bise
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    578
    Ort:
    Stuttgart
    Seit Juli 2004 unterscheiden wir 2 Arten von Behandlungen

    1. Die Behandlung im Regelfall
    Hierbei ist für einige Erkrankungen aufgeführt, wieviel Behandlungen maximal vorgesehen sind

    Das ist bei einfachen Erkrankungen 6 x, bei chronischen 18 x. Die Rezepte müssen nach dem Katalog ausgefüllt werden. Dabei sind 6er oder maximal 10er Rezepte vorgesehen.

    Ergotherapie ist dabei etwas ganz anderes, weil dort der Regelfall teilweise bis zu 50 oder 60 Behandlungen geht.

    2. Behandlung ausserhalb des Regelfalles
    Ist diese vorgesehene Anzahl überschritten erfolgt eine Behandlung ausserhalb des Regelfalles. Hier ist generell Keine Anzahlsbegrenzung pro Rezept, es sind also 20er oder 30er Rezepte möglich.
    ABER: Es gilt die Bestimmung, dass die Verordnung alle 12 Wochen überprüft werden muss, das heisst alle 12 Wochen Vorstellung beim Arzt.

    Das bedeutet praktisch:
    Bei 1 x Behandlung in der Woche ist üblicherweise ein 10er Rezept (oder 12er) vorgesehen.
    Bei einer 2-3 maligen Behandlung pro Woche sind durchaus auch 20er oder 30er Rezepte möglich.

    So steht es in den Heilmittelrichtlinien und die Kassen halten sich daran.
    Es gibt bis auf die 12 Wochenfrist von den Kassen keine Begrenzung, vorausgesetzt die Behandlung ausserhalb des Regelfalles ist ok.
     
  5. Steffi80

    Steffi80 Ich bin Ich

    Registriert seit:
    10. März 2005
    Beiträge:
    417
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Hallo Bise,

    auch ich habe ständige KG und das Theater deswegen kenne ich nur zugut.

    Habe am Anfang auch immer 20 Behandlungen bekommen und dann wollte die Arzthelferin mir nur noch 10 Behandlungen aufschreiben. Was sie dann auch tat und beim nächsten Besuch bei meinem Hausarzt, sagte er mir sofort, dass kann nicht sein, da ich chronisch krank bin kann er weiterhin 20 Behandlungen aufschreiben.

    Die seit diesem Zeitpunkt auch wieder bekomme.

    Sprech deinen Hausarzt mal direkt drauf an, vielleicht hilft es bei dir ja auch.

    lg Steffi
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    578
    Ort:
    Stuttgart
    Die Heilmittelrichtlinien gelten in ganz Deutschland einheitlich.

    Mehr als 10 Behandlungen können nur dann aufgeschrieben werden, wenn der sogenannte Regelfall erschöpft ist. Dies kann bei chronischen Erkrankungen der Fall sein.

    Dann gibt es aber auch keine Grenze von 20, diese Zahl steht dort nicht.

    Allerdings dürfen die ersten Behandlungsserien nur maximal 10 Behandlungen enthalten, bis der Regelfall erschöpft ist (kommt auf die Diagnose an )

    Danach gilt die 12 Wochen Grenze.

    Einheitliche Regelung, wie gesagt für ganz Deutschland.
     
  7. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Ich kann nur sagen, dass mein letztes KG-Rezept über 30 (!!!) Behandlungen ausgestellt wurde - da ich bei der TKK versichert bin, brauchte ich das auch nicht genehmigen zu lassen.
    Z.Zt. habe ich es aber noch besser: Da ich ja im Frühjahr mir einen Oberschenkelhalsbruch im Dienst zugezogen hatte, bekomme ich z.Zt. alle meine KG, Lymphdrainage und etc. über die BG erstattet (natürlich mir gesonderten BG-Rezept).
     
  8. grit*

    grit* Guest

    KG Verordnungen

    Hallo Frank,

    Zu Punkt 2 möchte ich noch eine klitze kleine Ergänzung machen: Sobald außerhalb d.Regelfalls angekreutzt wurde vom Arzt muß diese Verordnung bei der Krankenkasse genehmigt werden. Eine gute KG- Praxis erledigt dies per Fax auch. Nachteil dieser ganzen Sache ist einfach das die KKK auch eine Ablehnung zurückfaxen können. Die Behandlungen aber bis zu diesem Zeitpunkt übernehmen. Erfolgte eine Ablehnung heist dies nur das eine Pause von 12 Wochen eingehalten werden muß und die Behandlung mit einer neuen Verordnung ( Erstverordnung ->3x Folgeverordnung -> dann erst wieder außerhalb des Regelfalls mit Einreichung zur Genehmigung bei der KKK ).
    Das ganze ist wirklich nervlich vorallem wenn man chronischer Patient ist. Ich arbeite selbst als Ergo-Bobath-Therapeutin und plage mich mit diesen Verordnungen und Heilmittelkatalog rum. Aufgabe von den behandelnden Therapeuten ist nun auch noch die Richtigkeit der ausgefüllten Verordnungen zu prüfen....

    Das Verordnungen nach anzahl der wöchentlichen Behandlungen gestaffelt sind ist für mich ganz neu. Frank kannst du mir vielleicht sagen wo ich dies erlesen kann? Ich bin mir sehr sicher das einige meiner Patienten dies interessieren wird. Bislang bekamen alle, außer Privatpatienten, nur 10ner Verordnungen... egal welchen Diagnoseschlüssel / oder Indikationsnummer.

    Würde mich wirklich freuen wenn du mir mehr Info darüber liefern könntest.

    Liebe Grüße
    von Grit
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    vielen dank für eure antworten.
    komisch ist nur, dass physios bei der doc vorstellig geworden sind und darauf gedrungen haben, nur 10er rezepte für die behandlung ausserhalb des regelfalles auszustellen. begründung: ab 1.4.05 würden die kk auch für ... ausserhalb des regelfalles nur 10er behandlungen -rezepte bezahlen (wohlgemerkt bei 2 oder 3 behandlungen in der woche).
    die kk konnten meine fragen nicht beantworten.
    werde morgen mal in den praxen anrufen, was los ist.
    gruss
    bise
     
  10. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

    Registriert seit:
    26. August 2004
    Beiträge:
    107
    hi grit,

    du findest alle angaben dazu in den heilmittelrichtlinien! bei www.physio.de alles auffindbar!

    bei einer behandlung außerhalb des regelfalls muss - wie frank schon sagte - ein vorstellung alle 12 wochen beim doc erfolgen ... das rezept kann dann die entsprechende anzahl der behandlungen (z.b. 3 mal 12) umfassen. auch dies kann man ansonsten im frage-antwort-katalog nachlesen ....

    die rezepte müssen nicht bei allen kk's genehmigt werden - es git doch einige, die darauf verzichten! wie allerdings jemand seine kk wählt, bleibt ihm überlassen, ansonsten sollte er sich eine kk suchen, die auf die genehmigung verzichtet!

    du als therapeutenhast keinerlei pflicht, die rezepte zu prüfen - für dich gelten ganz allein die rahmenverträge!

    @ bise: die angaben deiner physio's sind falsch - oder kommt die angabe von deiner doc? dann wäre ja alles klar .... jedenfalls ist die aussage falsch!

    viele grüße, christiane.
     
  11. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    578
    Ort:
    Stuttgart
    Es ist alles kompliziert geworden durch die neuen Reformen und das ist ja nur ein kleiner Teil dieser neuen Richtlinien.

    Christiane:
    Du hast ja inzwischen den Teil gefunden in den HMR. Ist der Regelfall überschritten (bei den Physios meist 18 Behandlungen) kann auch ein 10er, 20er, 30er Rezept ausgestellt werden je nach wöchentlicher Behandlung
    bei den Ergos ist es etwas anderes, weil dort 10er Rezepte ausgestellt werden und nicht 6er wie bei den Physios am Anfang der Behandlung.
    Die Anzahl der Behandlungen bis zur Grenze des regelfalles sind auch viel höher.
    Dennoch gilt auch hier: Ist der Regelfall überschritten ist eine 20er Verordnung oder mehr möglich. Je nach wöchentlicher Behandlung und soviele, wie eben in diese 12 Wochen hinein passen.

    Bise:
    Ich kann mir nur denken, dass die Physiopraxis das Rezept nach 10 Behandlungen abrechnen will. Sonst müssen sie so lange auf ihr Geld warten.

    Obwohl auch Zwischenabrechnungen monatlich möglich sind, aber manche wollen das wegen der EDV so.

    Die Kassen können dies nicht bestimmen, da die Richtlinien eindeutig sind.
    Einige Kassen versuchen es vielleicht.
     
  12. Mücke

    Mücke Guest

    .....

    hallo christiane,

    habe als logo gearbeitet und auch wir haben die rezepte immer überprüfen müssen und etliche , vor allem zu beginn der hmr, zurückschicken müssen.

    meine chefin ist zeilweise bei den einzelen ärzten vorstellig geworden, da diese sich nicht die mühe machten, mal genauer nach zu lesen.

    klar besteht keine verpflichtung die rezepte zu überprüfen, da wir aber nicht nur einmal rezepte auf grund des falschen ausfüllens zrückgeschickt bekamen..erspart das dann doch ne menge ärger

    liebe grüße mücke
     
  13. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

    Registriert seit:
    26. August 2004
    Beiträge:
    107
    hi,

    @ frank: ne,ich musste gar nicht suchen - wusste ich schon vorher :rolleyes:

    @ mücke: natürlich verstehe ich deine argumentation hinsichtlich weniger ärger - andererseits sind die hmr sowie das richtige ausfüllen eines rezeptes keine außergewöhnliche denksportaufgabe, so dass ich das ansprechen auf fehler beim ausfüllen bei einführung der hmr schon nachvollziehen kann - aber zum jetzigen zeitpunkt nicht mehr. sollte es ärger hinsichtlich der abrechnung geben, so weist man die jeweilige kk auf die rechtlichen gegebenheiten hin - und ansonsten rechtsanwalt plus berechnung der verzugszinsen. du bekommst deine mehrarbeit, telefonkosten usw. ja auch nicht ersetzt, oder?

    @ bise: wenn die falschen infos wie von frank angeführt schon von den physios kommen - um so schlimmer. letztendlich geht ja auch um geld, wenn man nicht zuzahlungsbefreit ist ... und jedesmal 10,- rezeptgebühr extra ist ja nun auch nicht so witzig ....

    gruß, christiane.
     
  14. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo Grit,


    Sobald außerhalb d.Regelfalls angekreutzt wurde vom Arzt muß diese Verordnung bei der Krankenkasse genehmigt werden.

    Dieser Satz ist nicht ganz so richtig - es gibt vielmehr einige KK's (VdAK - z.B. BEK, TKK etc.) die haben generell auf die Genemigung von Rezepten außerhalb des Regelfalls verzichtet.
     
  15. Nina

    Nina early bird

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    374
    Ort:
    In Südhessens häßlichstem Ort
    Hallo,
    mein Arzt verordnet mir immer 10 Doppelstunden KG und das ist außerhalb des Regelkreises. Bis Dezember letzten Jahres musste ich es immer von der Krankenkasse genehmigen lassen und danach sagte man mir, dass nur noch die AOK auf die Genehmigung bestehen würde.
    LG
    Nina
     
  16. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    da sieht man ja mal wieder, jeder denkt an sich.

    an sich kaum nachzuvollziehen, dass der inhaber einer grossen kg-praxis bei docs vorstellig wird und 10er rezepte für behandlung ausserhalb des regelfalles vorschlägt. natürlich sind die docs dann verunsichert, zumal die physios wohl immer wieder darum bitten.
    einziger grund: wohl bequemere abrechnungsmodalitäten.
    denn die jeweilig fälligen rezeptgebühren von 10 € "sackt"
    der physio nicht ein. folglich könnte es ihm egal sein, ob der betr. patient etwas sparen kann.

    schade ist nur, dass ab jetzt die angesprochenen docs - um künftig ärger zu vermeiden - grundsätzlich für ausserhalb des regelfalles nur noch 10er rezepte ausstellen wollen.
    ich habe heute versucht, mit der praxis telef. kontakt
    aufzunehmen. leider vergebens.

    ein anderer hiesiger doc stellt immer nur 5er rezepte aus.

    nix als überflüssigen ärger.

    der hausdoc geht für 6 wochen in urlaub. der vertreter wird keine rezepte ausstellen. denken die physios etwa, dann könnten sie bei der notwendigen weiterbehandlung "privat" liquidieren? dieser gedankenblitz ist mir soeben gekommen.

    gruss
    bise
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden