Auch kleine Lottogewinne werden auf das ALG II angerechnet ... Wer einen Sechser mit Zusatzzahl im Lotto hat, ist gerettet. Er kann sich dann in aller Ruhe überlegen, wo er seine Millionen anlegt oder ausgibt. Was aber passiert mit kleineren Gewinnen, vor allem wenn man Alg-II-Empfänger ist? Lottogewinne müssen grundsätzlich angegeben werden und werden auf die jeweiligen Freibeträge, die beim Arbeitslosengeld II (ALG II) gelten, angerechnet, wie der Versicherungskonzern ARAG in Düsseldorf berichtet. Übersteigt der Lottogewinn den Freibetrag, müsse der Gewinner zunächst diesen Überschuss aufbrauchen, bevor er wieder ALG-II-Leistungen beanspruchen darf. Es sei auch wenig hilfreich, den Lottogewinn zu verschenken, da dieses Geschenk zurückgefordert werden müsste. In der Hoffnung der RO-ler nur 6er im Lotto haben ...
hallo birgit, das lese ich jetzt erst seine 3,90 euro für einen 3er im lotto wird wohl jeder getrost behalten *grins* ich vermute, für grössere gewinne, die noch nicht namentlich sind, wird man sich dann einen "statthalter" suchen. jedenfalls sehr interessant, und auch in der hoffnung auf einen 6 er lieben gruss marie
Lottogewinn ...da hilft nur die "Tippgemeinschft" zumindest kann dann nur der zustehende Anteilsgewinn berücksichtigt werden......schitt nur wenn alle ALGII sind ?